Was sind unerlaubte Nebentätigkeiten?

Gefragt von: Heiderose Löffler
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Unerlaubte Nebentätigkeiten sind Jobs oder wirtschaftliche Aktivitäten, die gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen, insbesondere wenn sie Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber darstellen, die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, gegen Wettbewerbsverbote verstoßen oder während der Arbeitszeit stattfinden, ohne die notwendige Zustimmung des Arbeitgebers. Dies kann von einer heimlichen Selbstständigkeit bis zu einem zweiten Job reichen, der die Interessen des Hauptarbeitgebers schädigt, auch wenn es sich um Schwarzarbeit handelt.

Was ist eine unerlaubte Nebentätigkeit?

Eine unerlaubte Nebentätigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine zweite Tätigkeit aufnimmt, die gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt, insbesondere wenn sie die Leistung beeinträchtigt, mit dem Hauptarbeitgeber konkurriert oder gesetzliche Arbeitszeitgrenzen überschreitet. Mögliche Folgen sind Abmahnungen, Kündigungen (auch fristlos bei schwerwiegenden Fällen) und Schadenersatzforderungen; Arbeitnehmer sollten daher immer vorab die Genehmigung einholen, da ein generelles Verbot unwirksam ist, aber Einschränkungen zulässig sind, wenn sie begründet sind. 

Welche Nebentätigkeiten sind anzeigepflichtig?

Nebentätigkeiten, die ihrer Natur nach keinen Konflikt mit dienstlichen Interessen erwarten lassen, bedürfen vor ihrer Aufnahme keiner Genehmigung. Dazu gehören zum Beispiel alle Tätigkeiten, die der Privatsphäre zuzuordnen sind, aber auch schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeiten.

Wann ist eine Nebentätigkeit unzulässig?

Eine Nebentätigkeit kann ohne weiteres, d.h. ohne dass es hierzu auf tarifliche oder vertragliche Regelungen ankommt, unzulässig sein, wenn der Arbeitnehmer durch die Nebentätigkeit so sehr beansprucht wird, daß er seinen (Haupt-)Arbeitsvertrag nicht oder nicht ausreichend erfüllen kann, weil er z.B. ständig zu müde ...

Was zählt alles als Nebentätigkeit?

Eine Nebentätigkeit ist jede zusätzliche Beschäftigung neben dem Hauptberuf, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, wie ein Minijob, freiberufliche Arbeit (Texter, Webdesigner), ein Online-Shop oder ehrenamtliches Engagement, wobei diese die Arbeitszeit, Erholungsphasen und Loyalitätspflichten des Hauptjobs nicht beeinträchtigen darf und oft dem Arbeitgeber gemeldet werden muss. 

Kündigung wegen verschwiegenem Nebenjob zulässig (Urteil)

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Was gilt als nebenberufliche Tätigkeit?

Eine nebenberufliche Tätigkeit ist jede Arbeit, die zusätzlich zu einem Hauptberuf ausgeübt wird und nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines Vollzeitjobs beansprucht, meist unter 18-20 Stunden pro Woche, um den Hauptberuf nicht zu gefährden und ein finanzielles Standbein zu testen, wie z.B. freiberufliches Schreiben, Online-Verkauf oder Beratung nach der Festanstellung. 

Wann darf ein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?

Arbeitgeber dürfen ihrem Arbeitnehmer die Genehmigung für eine Nebentätigkeit verweigern, wenn dieser damit mindestens eine der folgenden Situationen provoziert: er gefährdet die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. er geht einer Konkurrenztätigkeit nach und verstößt gegen das Wettbewerbsgesetz.

Wann muss ich meine Nebentätigkeit anzeigen?

„Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

Was darf ich dazuverdienen, wenn ich Vollzeit arbeite?

Wenn Sie vollzeit arbeiten, dürfen Sie dazuverdienen, oft über einen steuerfreien Minijob (bis 556 €/Monat 2025) oder einen Midijob (über 556 € bis ca. 2.000 €), wobei die Steuern auf den Nebenverdienst anfallen können, es sei denn, beide Jobs zusammen bleiben unter bestimmten Grenzen; wichtig sind die Zustimmung des Hauptarbeitgebers und die Beachtung der Arbeitszeit, damit der Hauptjob nicht leidet. 

Ist eine Nebentätigkeit ein Kündigungsgrund?

Kündigung wegen Nebentätigkeit

Verstößt der Arbeitnehmer mit einer Nebentätigkeit gegen gesetzliche oder arbeitsvertragliche Pflichten, kann das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, doch hängt die Wirksamkeit einer solchen Kündigung davon ab, welche Pflicht verletzt wurde.

Was ist eine "genehmigte Nebentätigkeit"?

Ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig? Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann.

Wie viel darf man steuerfrei nebenverdienen?

Monatlich sind das durchschnittlich 1.008 Euro. Wer zusätzliches Einkommen durch eine geringfügige Beschäftigung, wie einen Minijob, erzielt, ist 2025 bis zu einem monatlichen Verdienst von 556 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (2024 waren es noch 538 Euro).

Wie viele Stunden darf eine Nebentätigkeit haben?

Bei Nebenjobs gibt es zwei Hauptgrenzen: Das Arbeitszeitgesetz setzt die maximale Gesamtarbeitszeit (Haupt- + Nebenjob) auf 48 Stunden pro Woche (vorübergehend bis 60), während die Minijob-Regel eine Verdienstgrenze (aktuell 556 €) hat, die bei 12,82 € Stundenlohn etwa 43 Stunden im Monat entspricht – hier zählt die Verdienstgrenze, nicht die Stundenanzahl selbst. Für Studierende gilt oft die 20-Stunden-Woche, damit das Studium im Vordergrund bleibt. 

Was passiert, wenn ich meinem Arbeitgeber nicht sage, dass ich einen Nebenjob habe?

Wenn Sie einen Nebenjob nicht bei Ihrem Hauptarbeitgeber melden, verstoßen Sie gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten und riskieren arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung, ** Vertragsstrafen** oder sogar eine Kündigung, besonders wenn der Nebenjob in Konkurrenz steht oder gegen gesetzliche Regelungen (z.B. maximale Arbeitszeit, Schwarzarbeit) verstößt. Dies gilt nicht nur bei verbotenen Nebentätigkeiten, sondern auch, wenn Sie die Genehmigung nicht eingeholt haben. Bei Arbeitslosigkeit drohen zudem Sperrzeiten und Rückforderungen vom Arbeitsamt. 

Wie viel darf ich in der Nebentätigkeit verdienen?

Wie viel man nebenberuflich verdienen darf, hängt vom Status ab: Bei einem Minijob liegt die Grenze aktuell (Stand 2025) bei 556 €/Monat (wird ab 2026 auf 603 € angehoben). Bei einer selbstständigen Nebentätigkeit sind es bis zu 410 € jährlichen Gewinn steuerfrei. Verdienst du mehr, musst du Steuern zahlen und ggf. Sozialversicherungen beachten, besonders wenn du Arbeitslosengeld beziehst, wo ein Freibetrag von 165 € gilt. 

Ist ein Nebenjob Schwarzarbeit?

Ein Minijob im Privathaushalt hat viele Vorteile sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten. Viele Privathaushalte beschäftigen eine Haushaltshilfe, aber melden den Minijob nicht an. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern Schwarzarbeit!

Muss ich eine Nebenbeschäftigung melden?

Muss ich eine erlaubte Nebenbeschäftigung melden? Grundsätzlich nur dann, wenn die Meldepflicht vereinbart ist. Zur Sicherheit sollte man aber vorher den:die Arbeitgeber:in informieren bzw. dessen schriftliche Zustimmung einholen, um späteren Problemen vorzubeugen.

Was darf ich zu meinem Vollzeitjob dazuverdienen?

Bei einem Vollzeitjob können Sie steuerpflichtige Nebeneinkünfte haben, solange Ihr Gesamteinkommen den jährlichen Grundfreibetrag (2024: 11.784 € für Singles) nicht übersteigt; aber für steuerfreie Minijobs gilt eine Grenze von 556 € pro Monat (6.672 € pro Jahr), während gewerbliche/freiberufliche Nebeneinkünfte bis zu 410 € pro Jahr steuerfrei bleiben können, bevor sie steuerpflichtig werden. 

Wie viel Geld darf man verdienen, um steuerfrei zu bleiben?

Diese Teile nennt man "Freibeträge". Ein wichtiger Freibetrag ist zum Beispiel der sogenannte "Grundfreibetrag", der schon im Tarif eingearbeitet ist. Dieser liegt im Jahr 2021 bei 9.744 Euro, das bedeutet: bei einem Einkommen bis zu 9.744 Euro beträgt die Steuer 0 Euro.

Welche Nebentätigkeiten sind unzulässig?

Eine unerlaubte Nebentätigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine zweite Tätigkeit aufnimmt, die gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt, insbesondere wenn sie die Leistung beeinträchtigt, mit dem Hauptarbeitgeber konkurriert oder gesetzliche Arbeitszeitgrenzen überschreitet. Mögliche Folgen sind Abmahnungen, Kündigungen (auch fristlos bei schwerwiegenden Fällen) und Schadenersatzforderungen; Arbeitnehmer sollten daher immer vorab die Genehmigung einholen, da ein generelles Verbot unwirksam ist, aber Einschränkungen zulässig sind, wenn sie begründet sind. 

Kann der Arbeitgeber sehen, ob ich einen Nebenjob habe?

Ja, Ihr Arbeitgeber kann von Ihrem Nebenjob erfahren, oft sogar automatisch, besonders wenn es um Sozialversicherungsbeiträge (z.B. bei Überschreitung der Minijob-Grenze), das Finanzamt (via Steuerklasse) oder durch Kollegen geschieht, auch wenn das Sozialgeheimnis der Minijob-Zentrale eine direkte Weitergabe verhindert. Sie sind meist verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Nebentätigkeiten zu informieren, vor allem wenn diese die Interessen des Hauptarbeitgebers berühren könnten, da dies in Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt sein kann. 

Was passiert, wenn ich meinen Nebenjob nicht melde?

Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden, ist das illegal und Schwarzarbeit. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Kann man gekündigt werden, wenn man einen Nebenjob nicht angibt?

Ja. Eine Kündigung wegen eines Nebenjobs kann ansonsten ausgesprochen werden, wenn Arbeitnehmer diesen Nebenjob nicht vorher beim Arbeitgeber angemeldet haben.

Welche Nebentätigkeiten sind im Arbeitsvertrag erlaubt?

Ein Arbeitsvertrag darf Nebentätigkeiten nicht pauschal verbieten, da dies die Berufsfreiheit einschränkt, aber er kann eine Informations- oder Genehmigungspflicht enthalten. Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten erlaubt, solange sie die betrieblichen Interessen des Hauptarbeitgebers nicht beeinträchtigen, wie z.B. durch Konkurrenz oder die Verletzung von Arbeits- und Ruhezeiten. Prüfen Sie Ihren Vertrag, melden Sie den Nebenjob, wenn nötig, und achten Sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen (max. 48 Std./Woche).
 

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich einen Nebenjob anmelde?

Sie müssen Ihren Arbeitgeber über einen Nebenjob informieren oder eine Genehmigung einholen, wenn Ihr Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel enthält, der Nebenjob die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt (z.B. Konkurrenz, Arbeitszeitgesetz-Überschreitung), oder Sie Beamter sind; andernfalls ist eine reine Meldung oft ratsam, aber nicht immer zwingend, wobei Sie stets die vertraglichen Regelungen prüfen sollten. Eine schriftliche Meldung mit Details zum Nebenjob (Tätigkeit, Zeit, Ort) ist empfehlenswert, um Vertrauen zu fördern und Konflikte zu vermeiden.