Was steht alles in der Mieterselbstauskunft?

Gefragt von: Giesela Brunner
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Was ist die Mieterselbstauskunft? Die Mieterselbstauskunft ist ein Dokument, welches Vermieter nutzen, um Informationen über potenzielle neue Mieter zu erhalten. Mit dem Formular können Sie Angaben zur Bonität, zum Arbeitsverhältnis oder auch zur Anzahl der Personen, welche in die Wohnung einziehen wollen.

Wie muss eine Mieterselbstauskunft aussehen?

Angaben zum Mietinteressenten: Neben Name und Vorname hinterlassen Sie anschließend sowohl Ihre aktuelle Adresse als auch weitere persönliche Daten wie Mail-Adresse oder Telefonnummer. Ebenso können Sie nach Einkommen, Beruf und Arbeitsverhältnis gefragt werden. Mitmieter müssen die gleichen Angaben hinterlegen.

Was steht in der Schufa Auskunft für den Vermieter?

Für den Vermieter ist die sogenannte Schufa-Bonitätsauskunft die richtige. Diese enthält nur die für die Vermietung relevanten Daten: Namen, Adresse, Geburtsdatum und eine Einschätzung Ihres Zahlungsverhaltens. Der Vermieter sieht nur, ob es negative Schufa-Vermerke gibt.

Was wird bei der Selbstauskunft geprüft?

Bei der SCHUFA werden vor allem diese Aspekteim Rahmen einer Selbstauskunft abgefragt: Kontaktdaten wie Name und Anschrift, Geburtsdatum, Güterstand - zum Beispiel, ob Sie ledig, verheiratet oder geschieden sind und die Anzahl der Kinder.

Welche Auskunft darf man vom Mieter verlangen?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:
  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

🖊️Mieterselbstauskunft kurz erklärt!

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Was darf man als Vermieter nicht fragen?

Ausgewählte Themen, zu denen der Vermieter keine Fragen stellen darf:
  • Mitgliedschaften in Parteien, Gewerkschaften oder im Mieterverein.
  • Nationalität, ethnische Zugehörigkeit.
  • Schwangerschaft, Familienplanung.
  • Haftstrafen, Ermittlungsverfahren.
  • Rechtsschutzversicherung.
  • Behinderungen, Krankheiten.

Was darf der Vermieter nicht verlangen?

Religion, Familie, Vorstrafen: Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind allesamt unzulässig. Was sind die Rechtsfolgen: Mach der Mieter falsche Angaben, kann der Vermieter darauf keine Ansprüche herleiten, solange der Mieter sich vertragstreu verhält.

Was kann der Vermieter über mich herausfinden?

der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.

Wie wird eine Mieterselbstauskunft überprüft?

Wird die Mieterselbstauskunft überprüft? Makler oder Eigentümer einer zu vermietenden Wohnung dürfen bestimmte Daten überprüfen. Beispielsweise Name und Anschrift anhand des Personalausweises. Auch die Angaben zu Einkommensverhältnissen werden üblicherweise anhand von Gehaltsnachweisen, Kontoauszügen o.

Kann ein Vermieter einfach eine SCHUFA Auskunft einholen?

Wer fordert die Schufa Auskunft an? In der Regel wird die kostenpflichtige Bonitätsauskunft vom Mietinteressenten angefordert. Alternativ können aber auch Sie als Vermieter diese Auskunft beantragen. Dazu ist jedoch die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Bewerbers erforderlich.

Was für einen Schufa Score braucht man für eine Wohnung?

Welchen SCHUFA SCORE braucht man für einen Mietvertrag? Wenn du eine Wohnung mieten möchtest, ist ein guter SCHUFA Score von Vorteil. Dadurch können Vermieter:innen die Bonität ihrer möglichen Mieter:innen überprüfen. Bei einem Score bis 90 Prozent besteht ein geringes bis überschaubares Risiko.

Wie kann ich als Vermieter die Bonität prüfen?

Mit einer Selbstauskunft kann ein Vermieter einige Angaben über einen Mieter erhalten, um ihn besser einschätzen zu können. Allerdings sind hier nur bestimmte Fragen zulässig! Wenn der Vermieter einen Mietinteressenten ausgewählt hat, dann ist er berechtigt den Mieter nach seiner Bonität zu fragen.

Kann der Vermieter die Schufa Auskunft überprüfen?

Die kurze Antwort lautet: Ja, ein Vermieter darf von Wohnungsinteressenten die SCHUFA-Auskunft verlangen. Das darf er allerdings nicht immer: Erst, wenn es wirklich darum geht, den Mietvertrag aufzusetzen, hat der Vermieter auch das Recht, in den SCHUFA-Score der Bewerberin oder des Bewerbers zu schauen.

Welche Fragen sollte man als Vermieter stellen?

Fragen an Vermieter oder Makler
  • Welche Heizungsart hat das Haus?
  • Liegt ein Energieausweis vor?
  • Wie hoch sind die Nebenkosten? ...
  • Gibt es einen Keller, Dachboden, Stellplatz?
  • TV: Hat die Wohnung einen Kabel- oder Satellitenanschluss?
  • Haben Mieter Pflichten im Haus? ( ...
  • Sind Renovierungsarbeiten erlaubt?

Was muss der Mieter dem Vermieter vorlegen?

Diese Dokumente sollten Sie dabei haben
  • Personalausweis – oder Pass und Meldebescheinigung.
  • Gehalts- oder Lohnabrechnungen der letzten drei Monate.
  • Bestätigung ihres derzeitigen Vermieters, dass ihre Miete bezahlt wurde (und bei Untermietern den Untermietvertrag)
  • eine Schufa-Auskunft, die höchstens drei Monate alt ist.

Wie verbindlich ist eine Mieterselbstauskunft?

Mieterselbstauskunft ist keine Verpflichtung für Wohnungsbewerber. Die Mieterselbstauskunft dem potentiellen Vermieter zu übergeben ist keine Verpflichtung. Gibt man aber dem Vermieter keine Selbstauskunft, dann hat man in der Regel keine Chance, den Mietvertrag für die gewünschte Wohnung zu bekommen.

Was ist der Unterschied zwischen Mieterselbstauskunft und Schufa Auskunft?

Unterschied zwischen Schufa und Mieterselbstauskunft

Wie erwähnt möchte der Vermieter in der Mieterselbstauskunft Angaben zu deiner beruflichen und teilweise auch persönlichen Situation erfahren. Bei der Schufa erfolgt die Selbstauskunft offizieller. Hier geht es darum, deine Kreditwürdigkeit bzw.

Was ist der Unterschied zwischen einer Mieterselbstauskunft und einer Schufa Auskunft?

In den meisten Fällen wird neben der Selbstauskunft auch noch eine „SCHUFA-Auskunft“ bereitgestellt. Dabei enthält die Mieterselbstauskunft persönliche Informationen des Mieters. Die SCHUFA-Auskunft informiert über die finanziellen Verhältnisse.

Was muss ich bei der Selbstauskunft angeben?

In einer Selbstauskunft dürfen in jedem Fall nur Daten abgefragt werden, die relevant für den geplanten Vertrag und das Vertragsverhältnis der Parteien sind. Bei den persönlichen Informationen wird vor allem die Identität der Person abgefragt. Dazu gehören vor allem Kontakt- und Adressdaten.

Wird die Selbstauskunft überprüft?

Makler oder Vermieter dürfen die gemachten Angaben durch Überprüfung des Personalausweises kontrollieren. Eine Kopie des Personalausweises darf allerdings für Zwecke einer Wohnungsbesichtigung nicht gemacht werden.

Hat der Vermieter das Recht die Wohnung zu sehen?

Der Vermieter darf die Wohnung nur in begründeten Fällen betreten. Dabei sollte die Besichtigung vorher angekündigt werden. Verschafft sich der Vermieter ungefragt und ohne sachliche Begründung Zutritt, kann der Mieter fristlos den Mietvertrag kündigen.

Was will der Vermieter alles haben?

Der Vermieter möchte natürlich wissen, wer sein Eigentum bezieht, und ob die vereinbarte Miete auch bezahlt wird. Selbstverständlich sind daher Gehaltsnachweise sowie der Personalausweis. Zum Standard gehört inzwischen auch die Schufa-Auskunft.

Welche Mängel muss der Vermieter akzeptieren?

Undichte Fenster, verschlissene Fußböden, feuchte Wände, Pilzbefall an der Decke und nicht zuverlässig funktionierende Heizungen oder Aufzüge sind gerichtlich anerkannte Mängel an der Mietsache. Mängel, die während der Mietzeit auftreten, müssen von Mietern unverzüglich mitgeteilt werden.

Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter?

Was zählt nicht zu den Nebenkosten? Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.

Welche Reparaturen muss der Mieter dem Vermieter nicht bezahlen?

Verschönerungen auf eigene Kosten sind Mietersache

Hat der Mieter zum Beispiel Bodenbeläge aus eigener Tasche bezahlt und selbst verlegt, muss ihm der Vermieter nichts erstatten. Ebenso ist es bei einer eingebauten Küche: Gefällt sie dem Vermieter nicht, kann er sogar den Rückbau nach dem Auszug verlangen.