Was verliere ich, wenn ich selbst kündige?

Gefragt von: Ingeburg Janßen
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Wenn Sie selbst kündigen, verlieren Sie hauptsächlich den Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) für eine Sperrfrist (i.d.R. 12 Wochen) und können Sozialplan-Abfindungen bei Betriebsänderungen verwirken; Sie behalten aber Lohn/Gehalt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, anteilige Sonderzahlungen, Resturlaub und Anspruch auf ein Zeugnis, müssen aber ggf. mit Schadenersatzforderungen bei Pflichtverletzung rechnen.

Was steht mir zu, wenn ich selbst kündige?

Kann ich Arbeitslosengeld beantragen, wenn ich selber gekündigt habe? Ja. Wenn Arbeitnehmer ihren Job jedoch von sich aus und ohne wichtigen Grund kündigen, führt dies in vielen Fällen dazu, dass sie für die unmittelbare Zeitspanne nach der Kündigung kein Arbeitslosengeld erhalten.

Welche Nachteile habe ich, wenn ich selbst kündige?

Welche Risiken und Nachteile können bei einer Eigenkündiung...

  1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. ...
  2. Kein Anspruch auf Abfindung. ...
  3. Verlust von Kündigungsschutzklagen. ...
  4. Negative Auswirkungen auf den Lebenslauf. ...
  5. Rechtliche und finanzielle Risiken.

Was verliert man, wenn man selber kündigt?

Ansprüche der Arbeitnehmer:innen

  1. Lohn/Gehalt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses,
  2. anteilige Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses,
  3. Urlaubsersatzleistung.

Welches Geld steht mir zu, wenn ich kündige?

Der Arbeitslose erhält ein Arbeitslosengeld in Höhe von 60 % seines durchschnittlichen Nettogehalts im Jahr vor der Kündigung. Wenn er oder sein Ehegatte mindestens einem Kind unterhaltspflichtig sind, erhöht sich das Arbeitslosgeld auf 67 %.

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Wie viel Geld kriege ich, wenn ich gekündigt werde?

Höhe des Arbeitslosengelds nach Kündigung

Die genaue Höhe errechnet sich aus dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten Arbeitslosengeld in Höhe von 60 % des Netto-Lohns, Arbeitnehmer mit Kindern erhalten etwa 67 % ihres Gehalts als Arbeitslosengeld.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 2000 € netto?

Bei 2.000 € Netto-Einkommen liegt Ihr Arbeitslosengeld (ALG I) ungefähr bei 60 % Ihres Netto-Betrags, also rund 1.200 € pro Monat, wenn Sie keine Kinder haben, und steigt auf etwa 67 % (ca. 1.340 €) an, wenn Sie mindestens ein Kind haben, wobei die genaue Berechnung auf dem Brutto-Entgelt der letzten 12 Monate basiert. Es wird also nicht direkt vom Netto-Betrag berechnet, sondern ein pauschaliertes Netto-Entgelt aus Ihrem Brutto ermittelt und darauf 60 % oder 67 % angewendet, wobei die Sozialversicherungsbeiträge von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
 

Was muss man bei eigener Kündigung beachten?

Hier sind einige Tipps, die Ihnen dabei helfen:

  • Beachten Sie die Kündigungsfrist. ...
  • Begründen Sie Ihre Kündigung. ...
  • Sichern Sie sich ein gutes Arbeitszeugnis. ...
  • Melden Sie sich rechtzeitig beim Arbeitsamt. ...
  • Nehmen Sie eine bewusste Auszeit. ...
  • Bilden Sie sich weiter. ...
  • Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung.

Was steht mir zu, wenn ich gekündigt werde?

Wenn Sie gekündigt werden, haben Sie Anspruch auf ausstehendes Gehalt, Resturlaub, eine Arbeitsbescheinigung und ein Arbeitszeugnis, und Sie können Arbeitslosengeld (ALG) bei der Arbeitsagentur beantragen, wobei bei Eigenkündigung oft eine Sperrzeit droht; zusätzlich kann eine Abfindung verhandelt werden, oft als Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes. 

Bin ich krankenversichert, wenn ich selbst kündige?

Ja, Sie bleiben nach einer Kündigung in Deutschland grundsätzlich krankenversichert, aber die Finanzierung ändert sich und hängt davon ab, ob Sie Arbeitslosengeld beziehen oder nicht: Bei Arbeitslosigkeit zahlt die Agentur für Arbeit (ALG I) oder das Jobcenter (Bürgergeld) Ihre Beiträge, während Sie bei Bezug von Arbeitslosengeld ohne Leistungsbezug (z.B. bei Sperrzeit oder Freiwilligen) sich selbst um eine freiwillige gesetzliche oder private Versicherung kümmern müssen, wobei die Beiträge dann selbst zu zahlen sind. Werden Sie arbeitslos und beziehen Geld, springt die Krankenversicherung ein; bleiben Sie ohne Leistungen, müssen Sie sich selbst versichern.
 

Was ist besser: eine Eigenkündigung oder ein Aufhebungsvertrag?

Ob Sie selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen, hängt von Ihrer Situation ab: Die Eigenkündigung ist einseitig, aber bindend und folgt Fristen, während ein Aufhebungsvertrag einvernehmlich ist und mehr Gestaltungsspielraum (z.B. Abfindung, Freistellung) bietet, aber ein Sperrzeitrisiko beim Arbeitslosengeld birgt. Der Aufhebungsvertrag ist oft vorteilhafter, wenn der Arbeitgeber einen schnellen, streitfreien Abschluss will, aber Sie müssen aufpassen, dass Sie keine Nachteile (wie Sperrzeit) eingehen, ohne attraktive Gegenleistungen (wie eine Abfindung) zu erhalten.
 

Bin ich gesperrt, wenn ich selbst kündige?

Eigenkündigungen und Aufhebungsverträge führen grundsätzlich zu einer Sperrzeit, wenn Beschäftigte die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses schuldhaft oder grob fahrlässig selbst herbeiführen und kein wichtiger Grund für die Beendigung vorliegt. In diesem Fall erhalten sie zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld.

Was passiert, wenn ich kündige und keinen neuen Job habe?

Wenn Sie kündigen und keinen neuen Job haben, droht Ihnen in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld (ALG I), da es sich um eine Eigenkündigung handelt. Sie müssen sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, sollten aber finanziell abgesichert sein, da Sie während der Sperrzeit kein Geld bekommen und diese Sperrzeit auch die gesamte Bezugsdauer des ALG I verkürzt. Ausnahmen von der Sperrzeit gibt es nur bei wichtigen Gründen (z. B. Gesundheit, Mobbing, Pflege), die Sie der Agentur für Arbeit nachweisen müssen. 

Kann ich durch eine Selbstkündigung arbeitslos werden?

Wenn Sie selbst kündigen, droht Ihnen beim Arbeitslosengeld I in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, da die Agentur für Arbeit dies als selbstverschuldet ansieht (§ 159 SGB III). Allerdings können Sie eine Sperrzeit vermeiden, wenn Sie einen "wichtigen Grund" für die Kündigung nachweisen können (z.B. Mobbing, gesundheitliche Probleme) und dies belegen, wofür ärztliche Atteste oder Gesprächsprotokolle helfen. Wichtig: Melden Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, spätestens drei Tage nach Kündigung.
 

Was muss ich beachten, wenn ich kündige?

Wenn Sie kündigen, müssen Sie unbedingt die Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und die Kündigungsfrist einhalten, den Zugang des Schreibens nachweisen und sich fristgerecht beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, falls nötig, und um Ihren Krankenversicherungsstatus zu klären. Eine Begründung ist meist nicht nötig, aber eine professionelle Übergabe und ein Zwischenzeugnis sind ratsam. 

Welche Alternativen gibt es zur Abfindung?

Alternativen zur Abfindung sind oft ein Aufhebungsvertrag mit besserer Gestaltung (z.B. längere Freistellung, Outplacement), der Bezug von staatlichen Leistungen wie Bürgergeld oder Arbeitslosengeld, eine Brücke zur Rente durch das Mannheimer Modell, die Nutzung betrieblicher Altersvorsorge (bAV) oder Vermögenswirksame Leistungen, sowie der Einstieg in die Selbstständigkeit, wobei hier professionelle Beratung (Rechtsanwalt, Outplacement-Berater) entscheidend ist, um Nachteile zu vermeiden.
 

Welche Nachteile hat man, wenn man selbst kündigt?

Wenn Sie selbst kündigen, drohen Ihnen vor allem eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld (ALG), der Verlust von Abfindungsansprüchen und eine geschwächte Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber bezüglich offener Forderungen (z.B. Überstunden, Zeugnis). Zudem entstehen finanzielle Risiken durch fehlende Absicherung und Lücken im Lebenslauf können zukünftige Jobchancen erschweren, da Sie auf Ihren Kündigungsschutz verzichten.
 

Wie kann man kündigen, ohne gesperrt zu werden?

Um eine Sperre beim Arbeitslosengeld (ALG) nach einer Eigenkündigung zu vermeiden, müssen Sie einen wichtigen Grund für Ihre Kündigung nachweisen können, der Ihre Kündigung "unumgänglich" macht, wie Mobbing, gesundheitliche Probleme (ärztliches Attest nötig) oder Pflegefälle. Sie müssen sich zudem frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos melden, den Grund belegen (Atteste, Dokumente) und gegebenenfalls einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber verhandeln, der eine Sperre vermeidet. 

Bei welcher Kündigung gibt es Abfindung?

Eine Abfindung bei Kündigung gibt es nicht automatisch, sondern meist nur bei betriebsbedingten Kündigungen (§ 1a KSchG), wenn man auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet, oder in Aufhebungs-/Abwicklungsverträgen, Sozialplänen (bei Betriebsänderungen), Tarifverträgen oder im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht. Sie entsteht oft durch Verhandlungen, weil Arbeitgeber bei einer unwirksamen Kündigung hohe Risiken tragen, und kann durch einen Anwalt deutlich erhöht werden, wobei die Faustregel 0,5 bis 1 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr ist.
 

Was verliere ich, wenn ich selber kündige?

Wenn Sie selbst kündigen, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freizeit für die Arbeitssuche ("Postensuchtage"). Achtung! Der Arbeitsvertrag oder ein anzuwendender Kollektivvertrag können allerdings einen Anspruch auf bezahlte Freizeit auch bei Arbeitnehmer:innen-Kündigung vorsehen.

Was bekomme ich, wenn ich selber kündige?

Bei einer Selbstkündigung erhalten Sie das Arbeitslosengeld ohne Sperre, nachdem Ihre Beweggründe entsprechend geprüft wurden. Ärztliche Atteste, Gesprächsdokumentationen, schriftliche Schilderungen, Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge können als Belege aufgeführt werden.

Kann ich meinen Chef bitten, mich zu kündigen?

Kann ich meine Arbeitgebenden bitten, mich zu kündigen? In der Regel ist die Kündigung eine Entscheidung, die ausschließlich von Arbeitnehmer:innen getroffen wird. Ein Chef oder eine Chefin kann nicht dazu gezwungen werden, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach einer Kündigung?

Nach einer Kündigung beträgt das Arbeitslosengeld (ALG I) in der Regel 60 % Ihres letzten Nettoeinkommens (ohne Kinder) bzw. 67 % (mit Kind), berechnet auf Basis der letzten 12 Monate; die Agentur für Arbeit zahlt zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge. Wichtig ist die frühzeitige Arbeitslosmeldung, da Sie bei selbst verschuldetem Jobverlust (z.B. verhaltensbedingte Kündigung) oft eine 12-wöchige Sperrzeit bekommen, in der kein ALG I gezahlt wird und sich die Bezugsdauer verkürzt.
 

Wie viel Arbeitslosengeld bei 7500 Brutto?

Bei 7.500 € Brutto verdienen Sie zu viel, um den vollen Betrag zu bekommen, da es eine Bemessungsgrenze gibt, und erhalten in der Regel 60 % (oder 67 % mit Kind) des maximal anrechenbaren Gehalts, was je nach Jahr und Bundesland bei etwa 2.600 bis 2.800 € (ohne Kind) liegt, da nur bis ca. 7.100 € - 7.300 € Brutto pro Monat für die Berechnung herangezogen werden. Das tatsächliche ALG I wird nach einer Formel berechnet, die das Leistungsentgelt (Ihr Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate, gedeckelt) als Basis nimmt, nicht direkt die 7.500 €.