Was weiß meine Krankenkasse über mich?

Gefragt von: Frau Prof. Brunhilde Lorenz
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Ihre Krankenkasse weiß über Sie grundlegende administrative Daten (Name, Geburtsdatum), Ihre Mitgliedschaft, Beitragshöhe, Zuzahlungen und hat durch die elektronische Patientenakte (ePA) Zugriff auf medizinische Daten wie Diagnosen, Behandlungen, Befunde und Arztbriefe, die Ärzte und Krankenhäuser dort hinterlegen; Sie können diese Daten einsehen und verwalten, oft über eine spezielle App Ihrer Kasse.

Kann die Krankenkasse sehen, wie oft ich beim Arzt war?

Ja, Sie können von uns Übersichten über die von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und von weiteren Therapeutinnen und Therapeuten abgerechneten Leistungen anfordern.

Was sehen Arzt beim Einlesen der Karte?

Was sieht der Arzt auf der elektronischen Gesundheitskarte? Standardmäßig sieht der Arzt auf der elektronischen Gesundheitskarte nur administrative Daten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertenstatus. Medizinische Inhalte wie Diagnosen oder Befunde sind nicht auf der Karte gespeichert.

Hat die Krankenkasse alle meine Diagnosen?

Alle gesetzlich krankenversicherten Personen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, erhalten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte. Auch gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche bekommen eine ePA. Bis zum 15.

Was darf die Krankenkasse wissen?

die Krankenkassen dürfen fragen, ob es konkrete diagnostische oder therapeutische Maßnahmen gibt oder bevorstehen, die einer Wiederaufnahme der Arbeit entgegenstehen.

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Was erfährt die Krankenkasse?

Das Gesetz schreibt die Übermittlung folgender Daten vor: Erbrachte Leistung inklusive (verschlüsselter) Diagnose, Arztnummer, Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte.

Bin ich verpflichtet, die Krankenkasse zurückzurufen?

Nein, Sie müssen die Krankenkasse grundsätzlich nicht sofort zurückrufen, insbesondere wenn Sie krankgeschrieben sind und Krankengeld beziehen; Sie haben eine Mitwirkungspflicht, die Sie aber meist schriftlich erfüllen können, und sollten mündliche Auskünfte am Telefon vorsichtig geben, um sich nicht unter Druck setzen zu lassen, sondern stattdessen um einen Fragebogen bitten. Wenn Sie zugestimmt haben, können Sie eine Einwilligung zum telefonischen Kontakt jederzeit widerrufen. 

Hat die Krankenkasse meine Befunde?

Nein, die Krankenkasse bekommt nicht automatisch alle Befunde direkt aus der elektronischen Patientenakte (ePA), da Patient:innen die Kontrolle über ihre Daten haben und die Kassen dort nicht hineinschauen können. Sie erhalten jedoch Abrechnungsdaten und Diagnosen für die Bearbeitung von Leistungen, aber keine detaillierten Befundberichte ohne Ihre Zustimmung oder eine gesetzliche Pflicht (z.B. bei Prüfungen durch den MD), wobei Sie jederzeit die Einsicht in Ihre vollständige Patientenakte bei Ihrem Arzt verlangen können.
 

Kann der Arzt sehen, ob ich bei einem anderen Arzt war?

Nein, grundsätzlich kann ein Arzt nicht automatisch sehen, bei welchen anderen Ärzten Sie waren, da die ärztliche Schweigepflicht gilt und Daten nicht ohne Ihre Einwilligung geteilt werden dürfen; allerdings können über die elektronische Patientenakte (ePA) oder bei Abrechnung mit der Krankenkasse Informationen zu verordneten Medikamenten oder Behandlungen einsehbar sein, wenn Sie dem zustimmen oder bestimmte Funktionen aktivieren. 

Kann man Diagnosen bei der Krankenkasse löschen lassen?

Grundsätzlich ist es möglich, fälschlicherweise abgerechnete Diagnosen in der Krankenakte löschen bzw. korrigieren zu lassen. Einige gesetzliche Krankenkasse bieten sogar online Vordrucke mit entsprechendem „Antrag auf Korrektur einer falschen Diagnose“.

Kann man auf der Krankenkarte sehen, bei welchem Arzt man war?

Nein, man kann nicht direkt auf der Karte sehen, bei welchem Arzt man war, da medizinische Daten wie Diagnosen und Behandlungen nicht direkt auf der Karte gespeichert sind. Ärzte können bei Bedarf auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen, aber nur mit Ihrer Zustimmung und nur bestimmte Informationen (z.B. Notfalldaten, Medikationsplan) sind standardmäßig verfügbar. Ihre Krankenkasse weiß durch Abrechnungen, welche Leistungen Sie erhalten haben, aber diese Übersichten sind nur für Sie selbst einsehbar, nicht für Ärzte. 

Welche Nachteile hat die elektronische Gesundheitsakte?

Nachteile der elektronischen Patientenakte (ePA) sind vor allem Sicherheitsbedenken (Hackerangriffe, Datenlecks), Datenschutzrisiken (Missbrauch stigmatisierender Diagnosen wie psychische Krankheiten oder HIV, da Teile der Medikation Rückschlüsse zulassen können) und Bedienungshürden (fehlende PC-Software, Abhängigkeit von Smartphones/Tablets, was ältere Menschen ausschließt). Auch die Verantwortung für die Datenpflege liegt beim Patienten (fehlende oder gelöschte Infos können Behandlung erschweren) und es gibt Fragen zur Handhabung bei Bevollmächtigten. 

Was wird beim Einlesen der Karte überprüft?

Informationen über den Versicherungsstatus — das heißt, ob und bei welcher Krankenkasse ein Patient versichert ist - oder eine eventuelle Rezeptgebührenbefreiung werden durch die Anspruchsprüfung beim Einlesen der e‑card überprüft. Diese Daten sind nicht auf der Karte selbst, sondern im e-card System gespeichert.

Was macht die Krankenkasse bei Ärztehopping?

Für die privaten Krankenversicherungen, bei denen Privatpatienten versichert sind, führt Ärztehopping zu Mehrausgaben, denn ärztliche Leistungen und Untersuchungen werden dabei mehrfach durchgeführt und müssen auch entsprechend vergütet werden.

Kann die Krankenkasse sehen, welche Medikamente ich nehme?

Die Krankenkassen haben keinen Zugriff auf Daten in der ePA. Sie können also weder auf abgelegte Befundberichte noch auf die Medikationsliste zugreifen. Sie sind allerdings verpflichtet, auf Wunsch der Versicherten Dokumente einzupflegen, zum Beispiel ältere Papierbefunde.

Wann löscht die Krankenkasse Diagnosen?

Die Prüfungsausschüsse und ihre Geschäftsstellen sind nach dem Sozialgesetzbuch (§ 304 SGB V) erst nach vier Jahren verpflichtet, ihre gespeicherten Daten (z. B. Art der Behand- lung, Tag der Behandlung, abgerechnete Gebührenposi- tionen, Diagnosen) zu löschen.

Kann ein Arzt sehen, ob ich ein Rezept eingelöst habe?

Nein, ein Arzt kann aktuell nicht direkt sehen, ob und wann Sie ein elektronisches Rezept (E-Rezept) in der Apotheke eingelöst haben, da die Apotheke nur das abgerufene und abgegebene Medikament an die zentrale Stelle meldet, nicht die Praxis. Zukünftig werden diese Einlösedaten aber automatisch in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) übernommen, und Sie können dann entscheiden, ob Sie dem Arzt Zugriff gewähren. 

Ist es möglich, gleichzeitig zwei Hausärzte zu haben?

Man kann grundsätzlich zwei Hausärzte haben, besonders für eine Zweitmeinung oder wegen unterschiedlicher Wohn-/Arbeitsorte, aber es kann zu Problemen mit der Krankenkasse führen (sog. "Ärztehopping"), wenn dies unkoordiniert geschieht, da die Kassen eine unnötige Mehrfachbehandlung vermeiden wollen und Honorare kürzen können, wenn beide Ärzte die volle Pauschale abrechnen. Wichtig ist, dass die Ärzte über die Zweitmeinung informiert sind, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Behandlung zu koordinieren, was oft bei Vertretungen oder speziellen Fällen (z.B. bei Weiterbildung) akzeptiert wird. 

Welche Konsequenzen hat Ärztehopping?

Ärztehopping führt zu unnötigen Doppeluntersuchungen, höheren Kosten für Krankenkassen und Privatversicherungen sowie überfüllten Wartezimmern, da die Koordination fehlt. Patienten riskieren mangelnde Behandlungskontinuität und Diagnosefehler, während Ärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Missbrauch durch Sonderzahlungskürzungen oder Ausschlussverfahren sanktioniert werden können, auch wenn die elektronische Patientenakte (ePA) zukünftig mehr Transparenz schafft. 

Können Krankenkassen Diagnosen einsehen?

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.

Hat die Krankenkasse Einsicht in die Krankenakte?

Nein, die Krankenkasse hat grundsätzlich keinen direkten Zugriff auf Ihre vollständige Krankenakte, um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen, insbesondere nicht die in der elektronischen Patientenakte (ePA), die nur Sie und das medizinische Personal einsehen können. Krankenkassen verwalten Sozialdaten und Abrechnungsdaten, aber nur wenn Sie der Weitergabe zustimmen oder es für spezielle Prüfungen (z. B. durch den MDK) notwendig ist, werden Informationen an Dritte weitergeleitet, wobei der Patient stets die Hoheit über seine Daten behält. 

Was darf die Krankenkasse nicht fragen?

Krankenkassen dürfen ihr Fragerecht nur per E-Mail oder per Brief ausüben. Einer telefonischen Befragung müssen Sie hingegen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Außerdem muss die Versicherung Telefonate schriftlich protokollieren und darauf hinweisen, dass Sie als Versicherte ein Recht auf dieses Protokoll haben.

Warum ruft die Krankenkasse an, wenn man krank ist?

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, wenn es darum geht, den Behandlungserfolg zu sichern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, oder. wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Bin ich verpflichtet ans Telefon zu gehen, wenn ich krank bin?

Nein, grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, während einer Krankschreibung ans Telefon zu gehen oder E-Mails zu beantworten, da Ihre Genesung Vorrang hat und Sie von der Arbeitsleistung befreit sind. Der Arbeitgeber darf zwar Kontakt aufnehmen, um Dringendes zu klären, Sie müssen aber nur antworten, wenn Sie sich dazu in der Lage fühlen und es keine arbeitsvertraglichen Vereinbarungen dagegen sprechen.