Was wenn auf Widerspruch nicht reagiert wird?

Gefragt von: Ilona Hoffmann
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Wenn Sie bei einer Behörde bzw. Sozialversicherungsträger einen Antrag gestellt oder Widerspruch eingelegt haben, und die Behörde nicht reagiert, haben Sie die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage einzureichen. Nach einem Antrag hat die Behörde 6 Monate Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden.

In welcher Zeit muss ein Widerspruch bearbeitet werden?

, d.h. über Widersprüche ist so schnell zu entscheiden, wie es ohne Nachteil für die gebotene Gründlichkeit möglich ist. Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein.

Wie lange dauert eine Antwort auf einen Widerspruch?

Wenn Sie einen Widerspruch bei einer Behörde eingelegt haben, hat diese eine gewisse Zeit um diesen zu bearbeiten. In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen.

Wie lange darf sich das Amt Zeit lassen?

Wenn alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden, haben Behörden in der Regel sechs Monate Zeit, einen Antrag zu bearbeiten. Überschreiten sie diese Frist, können der Antragsteller oder die Antragstellerin klagen. Ausnahme: Es liegt ein „zureichender Grund“ dafür vor, dass die Behörde noch nicht reagiert hat.

Wann gilt ein Widerspruch als angenommen?

Der Widerspruch wird nur dann zur Entscheidung in der Sache angenommen („ist zulässig“), wenn er die entsprechende Form beachtet und innerhalb der Widerspruchsfrist bei der richtigen Behörde eingeht. Bitte beachten Sie dabei die Rechtsbehelfsbelehrung des Verwaltungsaktes, gegen den Sie sich wenden wollen.

Das Jobcenter reagiert nicht auf Widerspruch? | Schneider Rechtsanwälte

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Wann hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Der Widerspruch des Widerspruchsführers hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. Der Widerspruch ist zulässig, wenn alle Sachentscheidsvoraussetzungen vorliegen.

Was tun wenn Antrag nicht bearbeitet wird?

Frist setzen

Sollten Sie innerhalb von drei Monaten keine Rückmeldung erhalten, dann haben Sie das Recht die Behörde wegen Untätigkeit zu verklagen (Untätigkeitsklage). Setzen Sie der Behörde eine angemessene Frist zu reagieren.

Was tun bei Untätigkeit der Behörde?

Rechtliche Grundlagen einer Beschwerde wegen Untätigkeit

Nach Ablauf der sechs Monate ist eine Untätigkeitsklage einzureichen. Ausnahmen bilden unter anderem Bescheide für einen Widerspruch. Dazu zählt zum Beispiel das Statusfeststellungsverfahren.

Wer hilft bei Ärger mit Behörden?

Schindlers Aufgabe als Bürgerbeauftragter ist es, die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit Behörden zu stärken. Er unterstützt im Dialog mit der Polizei und wirkt darauf hin, dass Behörden begründeten Beschwerden nachgehen und Abhilfe schaffen.

In welcher Frist müssen Behörden antworten?

Als Richtwert dienen hier 4 Wochen nach Abgabe aller Unterlagen. Denken Sie auch daran, dass Sie nicht die einzigen Antragsteller sind. Wenn sich nach Ablauf von sechs, bzw. drei Monaten noch nichts getan hat, so sollten Sie aber auch keine Scheu haben eine Untätigkeitsklage einzureichen.

Was folgt nach einem Widerspruch?

Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.

Wer entscheidet über den Widerspruch?

Widerspruchsbehörde ist in der Regel die Behörde, die der Ausgansbehörde fachlich übergeordnet ist. Es gibt Ausnahmen, in denen die Behörde, die den ursprünglichen Bescheid erlassen hat, auch über den Widerspruch entscheidet.

Wie lange hat die RV Zeit einen Widerspruch zu bearbeiten?

Über den Widerspruch sollte die Behörde innerhalb einer angemessenen Frist von drei Monaten entschieden haben. Liegt kein nachvollziehbarer Grund für eine eventuell erforderliche Zeitüberschreitung vor, kann Untätigkeitsklage vor dem für den Wohnort zuständigen Sozialgericht erhoben werden.

Wer trägt die Kosten einer Untätigkeitsklage?

Die gute Nachricht vorweg: Wird die Untätigkeitsklage gewonnen, so hat die Behörde alle Kosten zu tragen. Abgesehen davon ist im Verwaltungsrecht der Vorteil zu beachten, dass sich die Behörden in aller Regel selbst vertreten und dann keine fremden Anwaltskosten anfallen.

Wer trägt die Kosten des Widerspruchsverfahrens?

Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten.

Wie viel kostet ein Widerspruch?

Die Mindestgebühr beträgt 15 Euro; im Fall eines Widerspruchs, der sich allein gegen die Festsetzung öffentlicher Abgaben richtet, beträgt sie 10 Euro. Im Regelfall beträgt die Gebühr bei Widerspruchsrücknahme die Hälfte des Betrages, der für einen Widerspruchsbescheid festgesetzt werden würde.

Was tun wenn Behörde auf Widerspruch nicht reagiert?

Nach einem Widerspruch hat die Behörde 3 Monate Zeit, über den Widerspruch zu entscheiden. Auch hier gilt, wenn die Behörde das nicht tut, und Ihnen auch nicht mitteilt, warum eine Entscheidung noch nicht erfolgen konnte, können Sie sich mit der Untätigkeitsklage gerichtlich zur Wehr setzen.

Sind Behörden verpflichtet zu antworten?

Auch Bundesbehörden müssen Anfragen grundsätzlich beantworten, wenn auch nur nach einem „Minimalstandard“. Denn trotz zahlreicher Forderungen, unter anderem von der dju in ver. di, gibt es ein Bundespressegesetz nach wie vor nicht.

Wie beschwert man sich über eine Behörde?

Es empfiehlt sich, eine Dienstaufsichtsbeschwerde schriftlich einzureichen, da nur schriftlich eingereichte Beschwerden vom Petitionsrecht erfasst werden und daher von der Behörde entgegengenommen, geprüft und beschieden werden müssen. Ein Anspruch auf eine Begründung besteht in keinem Fall.

Wie viel kostet eine Untätigkeitsklage?

Kosten der Untätigkeitsklage

Die Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht ist grundsätzlich kostenfrei. In der Regel muss die Behörde die Kosten des Klägers tragen, wenn nicht innerhalb der Fristen entschieden wird.

Was tun wenn Behörde keinen Bescheid erlässt?

Reagiert die Behörde nicht bzw. erlässt sie keinen Bescheid, können Sie vor dem Sozialgericht Untätigkeitsklage erheben. Bitte beachten Sie: Die Klage sollte stets das letzte Mittel sein. Meist gibt es gute Gründe, weswegen innerhalb der Frist von sechs Monaten eine abschließende Entscheidung über den Antrag bzw.

Wann kann man eine Untätigkeitsklage stellen?

Die Untätigkeitsklage ist statthaft, wenn die Verwaltung über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes oder einen Widerspruch bzw. Einspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat.

Wann ist ein Antrag automatisch genehmigt?

Das Patientenrechtegesetz sieht vor, dass Krankenkassen Anträge auf Leistungen innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Ist die Stellungnahme eines Gutachters erforderlich, müssen die Krankenkassen innerhalb von fünf Wochen die Bewilligung entscheiden.

Was tun wenn das Amt nicht zahlt?

Betroffene sollten in diesem Fall umgehend in der Leistungsabteilung ihres zuständigen Jobcenters vorsprechen. Dabei sollte der Bescheid über die ausstehenden Zahlungen vorgelegt werden. Auch weitere Unterlagen, die die Rechtmäßigkeit untermauern, können hilfreich sein.

Kann man ein Amt anzeigen?

Form und Fristen einer Dienstaufsichtsbeschwerde

Es empfiehlt sich allerdings, die Dienstaufsichtsbeschwerde zeitnah zum angegriffenen Verhalten bei der Behörde oder Dienststelle einzureichen. Darüber hinaus sollte die Dienstaufsichtsbeschwerde schriftlich eingelegt und auch begründet werden.