Was will der Vermieter alles wissen?

Gefragt von: Frau Prof. Dr. Ingeburg Berger B.A.
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Der Vermieter möchte natürlich wissen, wer sein Eigentum bezieht, und ob die vereinbarte Miete auch bezahlt wird. Selbstverständlich sind daher Gehaltsnachweise sowie der Personalausweis. Zum Standard gehört inzwischen auch die Schufa-Auskunft.

Welche Informationen braucht der Vermieter?

In der Regeln sind schon im Rahmen der Bewerbung der Beruf, Alter, Einkommen und Familienstand anzugeben. Nach erfolgreicher Bewerbung sind zum Besichtigungstermin die Gehaltsnachweise von den letzten 3 Monaten, Schufa-Auskunft, Vorvermieterbescheinigung, Personalausweiskopie sowie Selbstauskunft mitzubringen.

Welche Daten darf der Vermieter verlangen?

Beispiele für Daten, die Sie als Vermieter im Rahmen eines Mietverhältnisses erheben dürfen:
  • Vorname, Nachname.
  • Adresse.
  • Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
  • Kontoverbindungen.
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
  • Beruf.
  • Einkommensverhältnisse.
  • Verbraucherinsolvenzverfahren.

Welche Fragen sollte ein Vermieter stellen?

Fragen an Vermieter oder Makler
  • Welche Heizungsart hat das Haus?
  • Liegt ein Energieausweis vor?
  • Wie hoch sind die Nebenkosten? ...
  • Gibt es einen Keller, Dachboden, Stellplatz?
  • TV: Hat die Wohnung einen Kabel- oder Satellitenanschluss?
  • Haben Mieter Pflichten im Haus? ( ...
  • Sind Renovierungsarbeiten erlaubt?

Was darf der Vermieter nicht fragen?

Haustiere, die über Kleintiere hinausgehen, müssen benannt werden. Auch die Zahl der einziehenden Personen darf der Vermieter erfragen. Religion, Familie, Vorstrafen: Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind allesamt unzulässig.

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Was sollte man sich vom Mieter vorlegen lassen?

Kommt ein Mietinteressent für Sie infrage, sollte er Ihnen zur Besichtigung, spätestens jedoch vor Abschluss des Mietvertrags, diese Nachweise vorlegen:
  • Mieterselbstauskunft.
  • Einkommensnachweis und Arbeitsvertrag.
  • eine bankbestätigte Auskunft über die Bonität des Mieters.
  • ggf. ...
  • Kopie des Personalausweises.

Was darf der Vermieter den Mieter fragen?

Grundsätzlich darf der Vermieter alle Fragen stellen, die er möchte. Frei nach dem Motto: Fragen darf man ja. Jedoch muss der Mieter diese Fragen nicht beantworten.

Warum braucht ein Vermieter eine Kopie vom Personalausweis?

Man sollte sich auch den Personalausweis geben lassen, um die letzte Adresse des Mieters zu erfahren. In den Mietvertrag sollten dann neben den Namen auch die Adresse aus dem Personalausweis, das Geburtsdatum und der Geburtsort eingetragen werden.

Kann ein Vermieter einen Kontoauszug vom Mieter verlangen?

Der Vermieter kann sich vor Unterzeichnung des Mietvertrags Nachweise zu den Einkommensverhältnissen vorlegen lassen (z.B. in Form von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Kontoauszügen oder eines Einkommensteuerbescheids in Kopie).

Was macht Vermieter mit Personalausweis?

Vermieter. Mieterinnen und Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen werden vom Vermieter häufig zur Vorlage des Personalausweises aufgefordert. Dieses Verlangen ist nicht grundsätzlich verboten. Nach dem Grundsatz der Datenminimierung darf der Vermieter oder Immobilienmakler den Ausweis aber ohne Zustimmung nicht kopieren ...

Sollte man seine Personalausweisnummer weitergeben?

Durch Kenntnis u.a. der Personalausweisnummer sind Fälschungen von Dokumenten und falsche Angaben gegenüber Behörden und Institutionen möglich, die ernsthafte persönliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.

Kann Vermieter mein Lohnabrechnung prüfen?

Schufa Auskunft: Unabhängig von dem vorgelegten Einkommensnachweisen sollten Sie immer eine Schufa Auskunft verlangen. Bürgschaft: Wenn Sie trotz Einkommensnachweis unsicher sind, ob der Mietinteressent ausreichend solvent ist, können Sie neben der Schufa Auskunft auch um eine Bürgschaft bitten.

Was sind die beliebtesten Mieter?

Einige Personengruppen haben sich als besonders beliebte Mieter herausgestellt. Hierzu gehören unter anderem Beamte, Rentner und kinderlose Paare. Geringverdiener und Arbeitslose hingegen gehören zu den weniger bevorzugten Mietergruppen. Vermieter können frei entscheiden, an wen sie die Wohnung vermieten möchten.

Was darf ich als Mieter was nicht?

Denn dem Bürgerlichen Gesetzbuch zufolge gilt der Grundsatz, dass Mieter nicht unangemessen benachteiligt werden dürfen. „Pauschale Verbote, etwa von Kinderlärm, Musikinstrumenten, Haustieren oder Rollatoren und Kinderwagen im Hausflur, sind unwirksam“, sagt Müller.

Was ändert sich für Mieter ab 2023?

Ein neues Gesetz soll Mietern ab 2023 eine Entlastung bei den Nebenkosten bescheren. Denn: Vermieter müssen die CO2-Abgabe anteilig selbst zahlen. Trotz steigender Energiepreise und einer satten Inflation bringt das Jahr 2023 auch finanzielle Erleichterung.

Wie erhöht man die Chance eine Wohnung zu bekommen?

Wohnungsbesichtigung: Chancen auf die Wohnung erhöhen
  1. Interessiert und engagiert sein. Wohnungsbesichtigungen gleichen einem Bewerbungsgespräch beim Job. ...
  2. Durchs Gespräch hervorstechen. ...
  3. Sagen Sie nichts Falsches. ...
  4. Ordentlich erscheinen. ...
  5. Nachweise dabei haben. ...
  6. Als Letzter gehen.

Welche Kosten sind nicht auf den Mieter umlegbar?

Nicht umlagefähige Nebenkosten im Überblick
  • Instandhaltungskosten. ...
  • Reparaturkosten. ...
  • Verwaltungskosten. ...
  • Wach- und Schließgesellschaft. ...
  • Bank- und Kontoführungsgebühren, Zinsen, Porto, Telefon. ...
  • Andere Versicherungen. ...
  • Neuanlage eines Gartens und Neuanschaffung von Gartengeräten. ...
  • Anschaffung und Einbau von Rauchmeldern.

Wie viel Einkommen wollen Vermieter?

Die 30-Prozent-Mietregel ist genauer als die 40er-Mietregel. Danach sollte Ihre Miete pro Monat nicht höher als 30 Prozent Ihres monatlichen Nettoeinkommens sein. Wenn Ihr Einkommen zum Beispiel 2.333 Euro netto pro Monat beträgt und Sie 30 Prozent davon nehmen, können Sie etwa 700 Euro für Ihre Miete ausgeben.

Wie viel Gehalt wollen Vermieter?

Wie hoch muss mein Einkommen sein? Als Faustregel gilt: Die Miete sollte nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmachen. Ein Beispiel: Wenn Sie 1.500 Euro netto verdienen, sollte Ihre Wohnung maximal 500 Euro kosten.

Kann der Vermieter eine Schufa Auskunft verlangen?

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zur Vorlage einer Schufa-Auskunft. Der Vermieter hat jedoch das Recht, seine Wohnung ausschließlich an Personen mit optimaler Bonität zu vermieten. Mieter sollten allerdings nur die Verbraucherauskunft und nicht die alle Daten umfassende Eigenauskunft vorlegen.

Was sollte man auf dem Ausweis schwärzen?

Schwärzung von Angaben

Grundsätzlich sind nur der Vor- und Nachname, die Anschrift und gegebenenfalls auch die Gültigkeitsdauer zur Identifizierung erforderlich.

Wer hat das Recht meinen Ausweis zu verlangen?

Laut Personalausweisgesetz dürfen lediglich Behörden, die zur Feststellung der Identität berechtigt sind, die Vorlage des Personalausweises zum Abgleich verlangen. Also etwa die Polizei oder das Ordnungsamt.

Was muss man beim Personalausweis schwärzen?

Lässt es sich nicht vermeiden, dass du deinen Ausweis kopieren musst, solltest du folgende Informationen schwärzen:
  1. Augenfarbe.
  2. Größe.
  3. Nationalität.
  4. Geburtsort.
  5. Zugangsnummer.
  6. Seriennummer.
  7. maschinenlesbarer Bereich und Sicherheitsfaden.
  8. Adresse (Sofern die Anschrift für den konkreten Zweck nicht relevant ist.)

Was braucht der Vermieter von der Schufa?

Welcher Teil der Schufa-Auskunft ist für den Vermieter? Der Vermieter darf nur den Teil der Schufa-Auskunft verlangen, aus dem die Einschätzung der eigenen Bonität hervorgeht. Bei der kostenpflichtigen Variante ist lediglich das Zertifikat, also die erste Seite, zur Weitergabe bestimmt.

Wer muss den E Check bezahlen Mieter oder Vermieter?

E-CHECK bei jedem Mieterwechsel

Vermieter können die Kosten des E-CHECK übrigens auf die Miete umlegen. Dafür muss die Prüfung von Elektroanlagen unter den „sonstigen Betriebskosten“ im Mietvertrag aufgeführt sein. Alternativ können die Kosten als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden.