Was wird auf Witwenpension angerechnet?
Gefragt von: Herr Prof. Dr. Markus Schreinersternezahl: 5/5 (70 sternebewertungen)
Auf die Witwenpension werden eigenes Erwerbseinkommen (Job, Selbstständigkeit) und eigene Versorgungsbezüge (z.B. eigene Rente) angerechnet, wobei ein Freibetrag gilt und nur ein Teil des Einkommens (meist 40 %) gekürzt wird – aber nicht in den ersten drei Monaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr). Einkünfte wie Zinsen, Mieteinnahmen oder künstlerische Tantiemen werden meist nur berücksichtigt, wenn sie einen bestimmten Anteil ausmachen, während Aufwandsentschädigungen oft anrechnungsfrei sind.
Welches Einkommen wird auf die Witwenpension angerechnet?
Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn eigenes Einkommen bezogen wird. Anzurechnen sind 40 Prozent des Nettoeinkommens, das den Freibetrag übersteigt. Für die Umrechnung vom Brutto ins Netto gelten pauschale Prozentsätze.
Wann wird die Witwenpension gekürzt?
Eine Witwenrente wird gekürzt, wenn der/die Hinterbliebene eigenes Einkommen (z.B. aus Arbeit, Rente) oberhalb eines Freibetrags hat, wenn der/die Verstorbene bei der Heirat sehr viel jünger war (Altersunterschied), oder bei Beamten, wenn eigene Versorgungsbezüge und die Witwenpension zusammen zu hoch sind. Zusätzlich kann durch die Einbeziehung früherer Zuschläge in die Berechnung ab Dezember 2025 eine Kürzung eintreten, die den Freibetrag übersteigen lässt.
Wie wird das Witwengeld bei Beamten berechnet?
Die Höhe des Witwen-/Witwergelds beträgt 55 Prozent (früher noch 60 Prozent) des Ruhegehalts, das die/der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn sie/er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre.
Wie wird die Witwenpension berechnet?
Für eine Witwenpension-Berechnung nutzt man Online-Rechner, die den Prozentsatz des Verstorbenen (meist 55% der Rente) berechnen und dann eigenes Einkommen (§ 97 SGB VI) berücksichtigen, indem Nettoeinkommen abzüglich Freibeträgen zu 40 % gekürzt wird, bis zu einem bestimmten Betrag, was eine Simulation der "kleinen" oder "großen" Witwenrente ermöglicht, oft mit Schutzbeträgen für Geringverdiener.
Wie wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?
Wie hoch darf die eigene Rente sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?
Wer mit seiner anzurechnenden Nettorente unterhalb des neuen Freibetrags von 1.076,86 Euro bliebt, kann eine ungekürzte Hinterbliebenenrente erhalten. Für Rentner ist das der Fall, wenn sie brutto nicht mehr als 1.252 Euro Rente bekommen. Denn zieht man von 1.252 Euro 14% ab, so verbleiben 1.076,72 Euro.
Wie hoch ist die Witwenpension bei einem Altersunterschied von mehr als 25 Jahren?
Mindestdauer der Ehe für eine unbefristete Witwen*Witwerpension: 3 Jahre bei einem Altersunterschied bis zu 20 Jahre. 5 Jahre bei einem Altersunterschied von mehr als 20 bis zu 25 Jahre. 10 Jahre bei einem Altersunterschied von mehr als 25 Jahren.
Wer bekommt noch 60% Witwenpension?
Wer bekommt noch 60 Prozent Witwenrente? Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben und bei denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das „alte Recht“.
Wird die eigene Rente auf die Beamten Witwenrente angerechnet?
Ja, Ihre eigene Rente kann auf die Beamten-Witwenrente (Witwengeld) angerechnet werden, aber nur Einkommen, das über einem bestimmten Freibetrag liegt und nur zu 40 %. Einkommen aus eigener Beschäftigung oder Renten, die Sie auf Grund einer eigenen Beschäftigung beziehen, werden nicht angerechnet, sondern nur andere Renten (z.B. eine Witwenrente aus einer früheren Ehe oder eine vorgezogene Altersrente, die nicht direkt aus eigener Beschäftigung resultiert). Die Regeln sind komplex, daher sollten Sie sich an die zuständige Versorgungsstelle wenden, da es eine Mindestversorgung gibt (20% des Ruhegehalts bleiben erhalten).
Wie viel Prozent der Pension bekommt eine Beamtenwitwe?
Die exakte Höhe der Beamtenpension richtet sich nach der geleisteten Dienstzeit. Pro Jahr erhöht sich die Pension um rund 1,79 Prozent. Der Höchstsatz von 71,75 Prozent wird ab einer Dienstzeit von 40 Jahren erreicht. Reicht die Pension im Alter nicht aus, können Beamte die Grundsicherung beantragen.
Welche Beihilfe erhält eine Witwenpension?
Witwenpension (Hinterbliebenenversorgung für Beamte) und Beihilfe sind zwei separate Leistungen: Die Pension ist der monatliche Betrag (meist 55 % des Ruhegehalts), während die Beihilfe ein Zuschuss zu Krankheitskosten ist, der auch für Witwen gilt, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen (z.B. ca. 20.878 €/Jahr) nicht überschreiten, wobei der eigene Krankenversicherungsanspruch Vorrang hat. Sie müssen sich bei der Pensionsstelle und der Krankenkasse melden, da die Pension beitragspflichtig ist und die Beihilfe die Krankenversicherung ergänzt, was zu einer nahtlosen Absicherung führt, aber auch zu entsprechenden Abzügen, so Verivox und LBV.
Wird die gesetzliche Rente auf Beamtenpension angerechnet?
Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls auf Pensionen angerechnet. Einzelheiten dazu erfragen Sie bitte bei Ihrer Versorgungsdienststelle.
Wann verliert man die Witwenpension?
Heiratet die Witwe(der Witwer) wieder, fällt die laufende Witwen(Witwer)pension weg. In diesem Fall besteht Anspruch auf eine Abfertigung in Höhe der 35-fachen Monatspension.
Werden Mieteinnahmen auf die Witwenpension angerechnet?
Ja, Mieteinnahmen können die Witwenrente kürzen, aber das hängt vom sogenannten "alten" oder "neuen" Hinterbliebenenrecht ab, das durch das Todesdatum des Ehepartners und das Heiratsdatum bestimmt wird: Nach dem alten Recht (relevant, wenn der Ehepartner vor 2002 starb oder bestimmte Heirat/Geburtskriterien erfüllt sind) werden Mieteinnahmen nicht angerechnet; nach dem neuen Recht (ansonsten) werden sie als Vermögenseinkommen einbezogen und führen zur Kürzung, wenn der Freibetrag überschritten wird. Bei Anrechnung werden 25 % pauschal abgezogen, und der übersteigende Betrag wird zu 40 % von der Rente abgezogen.
Kann man gleichzeitig Rente und Pension bekommen?
Ja, man kann Rente und Pension bekommen, wenn man in verschiedenen Systemen gearbeitet hat (z.B. als Angestellter und später als Beamter), aber die Pension wird gekürzt, wenn die Summe aus Pension und Rente eine gesetzliche Höchstgrenze (meist 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge) übersteigt, wobei Rententeile aus freiwilligen Beiträgen unberücksichtigt bleiben können. Man muss beide Leistungen beantragen und die Anrechnung erfolgt nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG).
Wie wird die Witwenrente eines Beamten gekürzt?
Hat ein hinterbliebener Beamte noch ein Erwerbseinkommen, eine eigene Witwenrente oder ein Ruhegehalt, wird das Versorgungsgeld gekürzt. Allerdings haben Beamten-Witwen einen Pluspunkt: Denn nach der Anrechnung des Verdienstes, müssen mindestens 20 % der Pension des verstorbenen Beamten erhalten bleiben.
Wie hoch darf die eigene Pension sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?
Zu 2.: Auch bei Bezug einer Eigenpension und/oder bei Vorliegen eines Erwerbseinkommens, kann die Witwen-/Witwerpension angehoben werden. Unter Beachtung der 60 Prozent-Obergrenze erfolgt die Anhebung soweit, bis in Summe der Grenzbetrag von 2.547,91 Euro (Wert 2025) erreicht ist.
Wird meine eigene Rente gekürzt, wenn ich Witwenpension bekomme?
Ja, die Witwenrente wird bei Bezug einer eigenen Rente gekürzt, da die eigene Rente als Einkommen angerechnet wird, aber es gibt Freibeträge und die Kürzung beginnt erst nach Überschreiten dieser Grenze; die eigene Rente selbst wird nicht gekürzt, nur die Hinterbliebenenrente wird reduziert, beginnend mit 40% des anrechenbaren Einkommens über dem Freibetrag, wobei in den ersten drei Monaten nach dem Tod keine Anrechnung erfolgt (Sterbevierteljahr).
Wie hoch ist die Witwenpension bei Beamten?
Die Witwenpension für Beamte beträgt grundsätzlich 55 % des Ruhegehalts des verstorbenen Beamten, das er erhalten hat oder hätte erhalten können, aber bei Ehen vor 2002 kann es noch 60 % sein, je nach Geburtsjahr des Hinterbliebenen. Diese Pension wird auf das eigene Einkommen (z. B. eigene Rente) angerechnet, wobei ein Mindestbetrag von 20 % der ursprünglichen Pension bestehen bleiben muss, was bei Angestellten-Witwen nicht der Fall ist.
Welches Einkommen wird nicht auf die Witwenrente angerechnet?
Auf die Witwenrente werden nur das eigene Erwerbseinkommen (z.B. Arbeitseinkommen, eigene Rente) und bestimmte andere Einkünfte angerechnet, nicht aber Bürgergeld, Grundsicherung, staatlich geförderte Altersvorsorgeerträge (Riester-Rente), Erbschaften (nach dem Sterbevierteljahr), Kindergeld und Unterhaltsleistungen. In den ersten drei Monaten (Sterbevierteljahr) wird überhaupt kein eigenes Einkommen angerechnet, und es gibt einen monatlichen Freibetrag (ab Juli 2025: 1.076,86 € plus Kinderzuschlag), bis zu dessen Höhe die Witwenrente voll ausgezahlt wird.
Wie hoch darf die Altersrente sein, damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?
Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
Wann besteht kein Anspruch auf Witwenpension?
Hatte die Ruhestandsbeamtin oder der Ruhestandsbeamte zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits die Altersgrenze nach dem Bundesbeamtengesetz erreicht, steht dem überlebenden Ehegatten kein Witwen- oder Witwergeld zu. Es kann jedoch ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden.
Bei welchem Altersunterschied wird die Witwenrente gekürzt?
Besteht zwischen den Ehegatten ein Altersunterschied von mehr als zehn Jahren, ist es zulässig die Hinterbliebenenrente zu kürzen.
Was passiert mit der Witwenrente 2025?
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es eine Rentenerhöhung von 3,74 % auch für Witwen- und Witwerrenten sowie eine Anhebung des Einkommensfreibetrags auf ca. 1.077 € (plus Kinder-Zuschlag), was zu einer finanziellen Entlastung führt, wobei der bisher separate Rentenzuschlag ab Dezember 2025 in die reguläre Rente integriert wird und sich erst ab Juli 2026 auf die Anrechnung auswirkt. Wichtig ist auch die Anhebung der Altersgrenze für die große Witwenrente.