Was zahlt der Arbeitgeber für eine 450 € Kraft?

Gefragt von: Arno Bischoff B.A.
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Für eine 450€-Kraft (Minijob) zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt pauschal ca. 20-25 % an Sozialabgaben und Steuern an die Minijob-Zentrale, darunter 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung (oder 5 % in Privathaushalten) sowie eine Pauschalsteuer von 2 % und Umlagen (z.B. 1,1 % für die Lohnfortzahlung). Die genauen Kosten hängen von der Art des Minijobs ab (gewerblich vs. Privathaushalt).

Was kostet eine 450 Euro Kraft den Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber fallen beim Minijob neben dem Lohn pauschale Abgaben an: ca. 31 % für gewerbliche Minijobs (15 % Renten-, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer, Umlagen U1/U2) und rund 15-16 % für Privathaushalte, da dort die Krankenversicherungs- und Rentenversicherungssätze niedriger sind. Diese Kosten sind pauschal und werden an die Minijob-Zentrale abgeführt, wobei der Arbeitnehmer nur einen kleinen Anteil (3,6 % für die Rentenversicherung) zahlt, kann sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. 

Was zahlt man als Arbeitgeber für einen Minijobber?

Die Beitragslastverteilung erfolgt aber nicht hälftig. Der Arbeitgeberanteil für einen Minijobber beträgt 15 Prozent, der Arbeitnehmeranteil auf 3,6 Prozent vom Arbeitsentgelt.

Was kostet eine geringfügige Beschäftigung dem Arbeitgeber?

Seit 1998 müssen Unternehmen, die mehrere geringfügig Beschäftigte aufnehmen, deren gemeinsames Gehalt mehr als das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze (2015: 608,97 Euro) beträgt, monatlich eine so genannte Dienstgeberabgabe leisten (16,4 % der Bemessungsgrundlage).

Welche Kosten für den Arbeitgeber bei geringfügiger Beschäftigung?

Im Minijob liegen die Abgaben an die Minijob-Zentrale für gewerbliche Arbeitgeber insgesamt bei höchstens 31,47 Prozent. Die Arbeitgeber melden die Abgaben für alle Ihre Minijobber monatlich der Minijob-Zentrale mit dem Beitragsnachweis und bezahlen diese.

5 Things EVERY SELF-EMPLOYED Person Should Know about Mini-Jobbers - 520 Euro Job (for employers)

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Wie hoch ist die Dienstgeberabgabe bei geringfügig Beschäftigten?

Dienstgeber, die geringfügig beschäftigte Personen beschäftigen, haben eine pauschale Abgabe in der Höhe von 19,4% zu entrichten, sofern die Summe der monatlichen allgemeinen Beitragsgrundlagen (Entgelt ohne Sonderzahlungen) dieser Personen das eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze, im Jahre 2025 € 826,65, ...

Ist ein Minijob für den Arbeitgeber teurer?

Für den gewerblichen Arbeitgeber sind Minijobs teurer als voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Anstatt eines Arbeitgeberanteils von rund 20 Prozent des Bruttolohns für gesetzliche Sozialabgaben, muss er bei Minijobs rund 30 Prozent aufwenden.

Wer zahlt die Krankenversicherung bei einem 520 € Job?

Bei einem 520-€-Minijob zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung, aber Sie als Minijobber müssen sich grundsätzlich selbst krankenversichern – entweder über eine Hauptbeschäftigung, Familienversicherung, freiwillige gesetzliche KV oder durch einen eigenen Vertrag, der Arbeitgeberanteil ist nicht beitragsmindernd. Der Arbeitgeber zahlt 13 % des Brutto-Lohns (5 % im Privathaushalt) an die Krankenkasse, was aber keine eigene Krankenversicherung begründet. Der Minijobber muss also seine Krankenversicherung über einen anderen Weg sicherstellen (z.B. Familienversicherung, Hauptjob).
 

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und geringfügig Beschäftigt?

Es gibt keinen Unterschied: Minijob ist der umgangssartige Begriff für eine geringfügige Beschäftigung. Diese ist definiert durch eine Verdienstgrenze (2025: 556 €/Monat) oder eine zeitliche Begrenzung (max. 70 Tage/Jahr), wobei Arbeitnehmer in der Regel sozialversicherungsfrei sind (mit optionaler Rentenversicherungspflicht) und Arbeitgeber pauschale Beiträge zahlen. 

Welche Nachteile hat der Arbeitgeber bei einem Minijob?

Der Minijob wird oft als so einfach und günstig angepriesen. Für den Arbeitgeber ist er meist teuer, wenig flexibel, mit erhöhtem Dokumentationsaufwand verbunden und bringt oft Ärger, wenn die Minijober mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben.

Was zahlt der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber zahlt das Nettogehalt des Arbeitnehmers plus Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteile zu Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) sowie Lohnsteuer (oft einbehalten und abgeführt) und weitere Kosten wie Umlagen (U1/U2), Berufsgenossenschaftsbeiträge und oft auch Benefits, was die Gesamtkosten für den Arbeitgeber auf etwa das 1,5-fache des Nettogehalts ansteigen lässt. 

Wie viel zahlt der Arbeitgeber für die Rentenversicherung für einen Minijob?

Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung bei einem gewerblichen Minijob beträgt pauschal 15 % des Entgelts, während der Minijobber einen Eigenanteil von 3,6 % zahlt, um vollen Rentenanspruch zu haben (z.B. bei 556 € Verdienst 20,02 € Eigenanteil). Bei einem Minijob im Privathaushalt sind es 5 % für den Arbeitgeber und 13,6 % für den Arbeitnehmer. Bei niedrigerem Verdienst (unter 175 €) muss der Arbeitnehmer die Differenz zahlen, bis die Mindestbemessungsgrundlage von 175 € erreicht ist.
 

Was zahlt AG bei einem Minijob?

Für Arbeitgeber kosten Minijobs pauschale Abgaben von rund 30-31 % des Bruttogehalts (je nach Art des Minijobs), bestehend aus 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer (gewerblich) und Umlagen (z.B. U1/U2), zuzüglich der tatsächlichen Vergütung. Im Privathaushalt sind die Sätze für Kranken- und Rentenversicherung niedriger (je 5 %). 

Was ist günstiger für den Arbeitgeber, Minijob oder Midijob?

Die Beitragsbelastung für Arbeitgeber bei Midijobs beläuft sich im unteren Bereich knapp oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze auf ca. 28 Prozent und entspricht damit in der Höhe der Belastung von Arbeitgebern für einen Minijob.

Was kostet Arbeitnehmer den Arbeitgeber Rechner Minijob?

Um die Arbeitgeberkosten für einen Minijob zu berechnen, addieren Sie zum Bruttogehalt (bis 556 €/Monat) Pauschalbeiträge für Rentenversicherung (15 %), Krankenversicherung (13 %), Pauschalsteuer (2 %), Umlagen (ca. 1,33 % U1, U2, Insolvenz) und Unfallversicherung (ca. 1,3 %). Gewerbliche Arbeitgeber zahlen insgesamt rund 30-31 %, während im Privathaushalt nur ca. 15 % fällig werden, plus Steuervorteile. Nutzen Sie am besten einen Online-Rechner der Minijob-Zentrale für eine genaue Aufschlüsselung. 

Was kostet den Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung?

Ein Minijob kostet den Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn pauschale Abgaben, die sich auf rund 30-32 % des Bruttoverdienstes summieren, bestehend aus ~30 % Sozialversicherungsbeiträgen (15 % Renten-, 13 % Krankenversicherung, U1/U2-Umlagen) und 2 % Pauschalsteuer, wobei die Abgaben im Privathaushalt etwas niedriger sind (z.B. 5 % RV statt 15 %). Die Gesamtkosten sind also der Lohn + diese Pauschalen, was einen Minijobber effektiv teurer macht als nur den Lohn ausweist. 

Wie viele Urlaubstage hat man im Minijob?

Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche, was anteilig je nach Anzahl Ihrer regelmäßigen Arbeitstage berechnet wird (z.B. 20 Tage bei 5 Tagen/Woche), wobei die Stundenzahl nicht relevant ist, sondern nur die Tage; der Anspruch gilt für Erholungszwecke und wird nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gewährt. Der Urlaub wird bezahlt, wie ein normaler Lohn, und kann bei Nicht-Nutzung unter bestimmten Umständen ausgezahlt werden.
 

Wer bezahlt die Krankenkasse bei einem Minijob?

Bei einem Minijob zahlt hauptsächlich der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung (ca. 13 % für gewerbliche Minijobs, 5 % für Privathaushalte), während der Arbeitnehmer selbst meist krankenversicherungsfrei bleibt und sich anderweitig absichern muss (z. B. familienversichert oder freiwillig gesetzlich), aber keinen eigenen Beitrag zahlt. Dieser Arbeitgeberanteil begründet keinen eigenen Leistungsanspruch für den Minijobber, aber Lohnfortzahlung bei Krankheit gibt es nach vier Wochen Beschäftigung. 

Was kostet mich als Arbeitgeber eine 520 € Kraft?

Arbeitgeber-Abgaben

Wenn ein 556-EUR-Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 % des Verdienstes zur Krankenversicherung. Zur Rentenversicherung entrichtet der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 15 %.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber 2025?

Für gewerbliche Minijobs (bis 556 €/Monat) zahlt der Arbeitgeber 2025 pauschal ca. 31,47 % des Verdienstes an die Minijob-Zentrale (15 % RV, 13 % KV, 2 % Pauschalsteuer, 1,1 % U1, 0,22 % U2, 0,15 % Insolvenzgeld), während bei Privathaushalten die Abgaben niedriger sind (ca. 14,92 %). Die wichtigsten Änderungen 2025 sind die Anhebung der Verdienstgrenze auf 556 € und eine leicht reduzierte Umlage U2.
 

Welche Vorteile hat ein Minijob für den Arbeitgeber?

Arbeitgeber profitieren von Minijobs durch niedrige Lohnnebenkosten dank pauschaler Abgaben, einfache und schnelle Personalbesetzung für flexible Bedarfsdeckung (z.B. bei Personalengpässen oder saisonal), geringen bürokratischen Aufwand, Rechtssicherheit und die Möglichkeit, die Knappschaft als Kostenträger für Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft zu nutzen. Insbesondere bei kurzfristiger Beschäftigung entfallen die Arbeitgeberanteile fast vollständig.
 

Welche Kosten hat der Arbeitgeber bei geringfügiger Beschäftigung?

Ein Minijob kostet den Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn pauschale Abgaben, die sich auf rund 30-32 % des Bruttoverdienstes summieren, bestehend aus ~30 % Sozialversicherungsbeiträgen (15 % Renten-, 13 % Krankenversicherung, U1/U2-Umlagen) und 2 % Pauschalsteuer, wobei die Abgaben im Privathaushalt etwas niedriger sind (z.B. 5 % RV statt 15 %). Die Gesamtkosten sind also der Lohn + diese Pauschalen, was einen Minijobber effektiv teurer macht als nur den Lohn ausweist. 

Wer zahlt, wenn ein Minijobber krank wird?

Bei einer Krankmeldung im Minijob zahlt zuerst der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen den Lohn weiter (Lohnfortzahlung), wie bei allen Arbeitnehmern. Danach besteht kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld durch die Krankenkasse, da Minijobber keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Die Kosten der Lohnfortzahlung werden den Arbeitgebern aber meist durch das Umlageverfahren (U1) erstattet.
 

Wie viele Stunden muss man für 520 € arbeiten?

Um 520 € zu verdienen, hängt die Stundenzahl stark von deinem Stundenlohn ab; bei Mindestlohn (aktuell ca. 12,82 €/Std., Stand 2025) sind das etwa 40-43 Stunden pro Monat, bei höherem Lohn weniger Stunden (z.B. 520 € / 15 € = ~34,7 Stunden). Die genaue Stundenzahl ergibt sich aus 520 € geteilt durch deinen individuellen Stundenlohn, da die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist.