Welche Änderungen gibt es für die Rechnungsangaben von Kleinunternehmern ab 2025?

Gefragt von: Angelika Link MBA.
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Ab 2025 werden die Umsätze der Kleinunternehmer ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit. In der Praxis ergibt sich daraus für betroffene Selbstständige keine Veränderung: Sie dürfen weiterhin keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.

Was ändert sich für Kleinunternehmer 2025?

Hinweis: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 deutlich ausgeweitet und umfassend modifiziert. Insbesondere die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) wurden auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben.

Welche Änderungen gibt es ab 2025 im Umsatzsteuergesetz für Kleinunternehmer?

Seit 2025 können Unternehmer die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer auch für grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU in Anspruch nehmen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen: Teilnahme am besonderen Meldeverfahren (§ 19a UStG): Antragstellung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Welche Änderungen gibt es für Kleinunternehmer ab 2025 im Finanzamt?

Lag Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro und erwarten Sie im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung. Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 22.000-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung.

Was muss auf einer Rechnung stehen 2025?

Eine ordentliche Kleinunternehmer-Rechnung muss ab 2025 die folgenden Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Kleinunternehmers und des Rechnungsempfängers,
  • die (Finanzamts-)Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer,

SMALL BUSINESS REGULATION from 2025 | Everything you should know as a SMALL BUSINESS OWNER now

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Was ändert sich 2025 Rechnungen?

Ab 2025 wird in Deutschland die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich verpflichtend, was bedeutet, dass Unternehmen ab 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen müssen. Die neuen Regeln, die durch das Wachstumschancengesetz eingeführt wurden, legen fest, dass strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD 2.0 bevorzugt werden, auch wenn es Übergangsfristen gibt, in denen Papier- oder PDF-Rechnungen noch erlaubt sind, wenn der Empfänger zustimmt. Ab 2027 müssen Unternehmen dann auch selbst E-Rechnungen ausstellen können, wobei ab 2028 die neuen Formatvorgaben verbindlich sind.
 

Wie schreibe ich Rechnungen als Kleinunternehmer richtig?

Um eine Rechnung als Kleinunternehmer zu schreiben, benötigen Sie alle Standard-Pflichtangaben (§ 14 UStG), dürfen aber keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen stattdessen einen verpflichtenden Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung (z. B. „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“) einfügen, der den Nettobetrag zum Gesamtbetrag macht, sowie Ihre Steuernummer/USt-IdNr., vollständige Adressen, Rechnungs- und Leistungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer und eine genaue Leistungsbeschreibung.
 

Welche Änderungen gibt es für Kleinunternehmer ab 2025?

Kleinunternehmer ab 2025: Neue Umsatzgrenze

Die Grenzwerte für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung werden angepasst: Der Umsatz im Vorjahr (»unterer Grenzwert«) darf nun höchstens 25.000 Euro (bisher: 22.000 Euro) betragen. Maßgebend ist hierbei nach wie vor die Summe der im Vorjahr vereinnahmten Umsätze.

Ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung 2025 brutto oder netto?

Seit 2025 gilt: Wer im Vorjahr unter 25.000 EUR netto Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 EUR, kann Kleinunternehmer*in sein (bis 2024 waren diese Grenzwerte 22.000 bzw. 50.000 EUR und es galten jeweils die Bruttobeträge).

Wie hoch ist die Kleinbetragsgrenze für Rechnungen ab 2025?

Rechnungen unterhalb der Kleinbetragsgrenze

Als Kleinbetragsrechnung gelten Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro (inkl. Umsatzsteuer) nicht überschreitet.

Kann ich 2025 auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Gemäß § 19 Abs. 2 UStG kann der Unternehmer auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. Der Verzicht kann seit 2025 nur noch bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abgegeben werden.

Was ist die neue Kleinunternehmergrenze ab 2025?

Neue Umsatzgrenze und Toleranzregelung

Seit Jahresbeginn gilt eine neue Umsatzgrenze von 55.000 Euro brutto pro Jahr. Bis zu diesem Betrag sind Kleinunternehmerinnen/Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit, können jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen.

Welche wichtigen Steueränderungen gibt es ab 2025?

So steigt der Grundfreibetrag ab 2025 auf 12.096 Euro. Auf Einkommen bis zu diesem Freibetrag fällt keine Einkommensteuer an. Dies entlastet insbesondere Angestellte und Rentner:innen mit niedrigen oder mittleren Einkommen. Auch Familien profitieren: Der Kinderfreibetrag steigt auf 3.336 Euro pro Elternteil.

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung ab 2025?

Kleinunternehmer: Neue Regeln ab 2025 • Höhere Umsatzgrenzen und mehr Flexibilität. Ab 2025 können Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat (bisher 22.000 Euro).

Welche Änderungen gibt es im Umsatzsteuergesetz 2025?

Zum 01. Januar 2025 stieg der Schwellenwert für die monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung auf 9.000 Euro. Wer darunter liegt, muss die Umsatzsteuer-Voranmeldungen künftig nur vierteljährlich abgeben. Die Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung wurde von 500 auf 750 Euro angehoben.

Was ändert sich für Kleinunternehmer 2026?

2026 erzielst du jedoch einen Jahresumsatz von 26.000 €. Für das Jahr 2026 giltst du noch als Kleinunternehmer:in, würdest für das nächste Jahr jedoch in die Regelbesteuerung wechseln, da im Jahr 2027 dein Umsatz aus dem Jahr 2026 als Umsatz des Vorjahres zählt und demnach die Grenze von 25.000 € überschreitet.

Was ändert sich für Selbstständige 2025?

Kleinunternehmerregelung 2025

Ab 2025 darf der Nettoumsatz im Vorjahr bis zu 25.000 EUR betragen. Besonders markant ist die Erhöhung der Umsatzgrenze für das laufende Jahr auf 100.000 EUR. Zu beachten ist: Sobald diese Grenzen überschritten werden, verliert man unmittelbar den Kleinunternehmerstatus.

Was passiert, wenn man als Kleinunternehmer die Umsatzgrenze überschritten hat?

Überschreiten Sie im laufenden Jahr die Umsatzgrenzen, die für das vorangegangene Jahr gilt (25.000 Euro), so unterliegen Sie für das nächste Jahr der Regelbesteuerung. Sie sind somit im Folgejahr verpflichtet, Ihre Leistungen zuzüglich Umsatzsteuer abzurechnen.

Welche Änderungen gibt es in der Buchhaltung ab 2025?

Ab Januar 2025 wird auch die E-Rechnung für Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtend. Diese ist im Wachstumschancengesetz verankert. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) unterteilt dann Rechnungen grundsätzlich in elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) und in sonstige Rechnungen.

Ist die Kleinunternehmergrenze 2025 brutto oder netto?

Seit dem 01.01.2025 wurden diese Umsatzgrenzen angepasst. Im ersten Jahr darfst du nun 25.000 EUR netto Umsatz erwarten. Dabei ist es mit der neuen Regelung nun auch egal, ob du im Januar oder im Oktober gründest – der Grenzwert bleibt immer derselbe.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Kleinunternehmer im Jahr 2025?

Wie viel darf ich als Kleinunternehmer:in steuerfrei verdienen? Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro. Einkünfte unter diesem Betrag sind einkommensteuerfrei. Die Kleinunternehmerregelung gilt bei einem Umsatz bis 25.000 Euro im Vorjahr und bis 100.000 Euro im laufenden Jahr.

Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer mehr als 22.000 verdiene?

Im Jahr 2021 erzielt er einen Umsatz von 38.000 Euro. Damit liegt er zwar unter der Grenze von 50.000 Euro, aber er hat bereits im Vorjahr (2020) die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschritten und ist damit umsatzsteuerpflichtig.

Was muss auf einer Rechnung unter 250 Euro stehen?

Für Kleinbetragsrechnungen von bis zu 250 Euro inklusive Umsatzsteuer beachten Sie geringere Pflichtangaben

  • vollständiger Name einschließlich Rechtsform und vollständige Anschrift des Unternehmens, das die Leistung ausführt. ...
  • das Ausstellungsdatum der Rechnung.

Wann prüft das Finanzamt Kleinunternehmer?

Kleinunternehmern droht wie allen anderen Unternehmern eine Betriebsprüfung, wenn das Finanzamt feststellt, dass es Unregelmäßigkeiten bei der Buchführung gibt. Dazu zählen folgende Punkte: Ihre jährlichen Gewinne schwanken stark. Ihre Steuererklärung war nicht plausibel.

Welches Rechnungsprogramm für Kleingewerbe?

Für Kleingewerbe gibt es viele passende Rechnungssoftwares, die Funktionen wie die Kleinunternehmerregelung (keine USt.), E-Rechnungen (ZUGFeRD/XRechnung), Belegverwaltung und Steuerberater-Anbindung bieten, darunter beliebte Optionen wie sevdesk, lexoffice, Papierkram, Lexware und WISO MeinBüro, oft mit kostenlosen Basisversionen oder günstigen Tarifen für Einsteiger. Die Wahl hängt von Ihren Bedürfnissen ab, ob Sie eine All-in-One-Lösung oder einfache Rechnungsstellung bevorzugen.