Welche Änderungen gibt es für Kleinunternehmer ab 2025 im Finanzamt?
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Ab 2025 werden die Umsätze der Kleinunternehmer ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit. In der Praxis ergibt sich daraus für betroffene Selbstständige keine Veränderung: Sie dürfen weiterhin keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.
Was ändert sich 2025 für Kleinunternehmen?
Hinweis: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 deutlich ausgeweitet und umfassend modifiziert. Insbesondere die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) wurden auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben.
Wie hoch ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung ab 2025?
Kleinunternehmer: Neue Regeln ab 2025 • Höhere Umsatzgrenzen und mehr Flexibilität. Ab 2025 können Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat (bisher 22.000 Euro).
Was ändert sich für Kleinunternehmer 2026?
2026 erzielst du jedoch einen Jahresumsatz von 26.000 €. Für das Jahr 2026 giltst du noch als Kleinunternehmer:in, würdest für das nächste Jahr jedoch in die Regelbesteuerung wechseln, da im Jahr 2027 dein Umsatz aus dem Jahr 2026 als Umsatz des Vorjahres zählt und demnach die Grenze von 25.000 € überschreitet.
Wie hoch ist die Gewinngrenze für die Kleinunternehmerregelung ab 2025?
Kleinunternehmer Gewinngrenze
Für die Umsatzsteuer zählt ausschließlich die Umsatzgrenze von 55.000 Euro (brutto). In der Sozialversicherung kann eine Ausnahme von der Pflichtversicherung bestehen, wenn die Einkünfte höchstens das 12-fache der ASVG-Mindestbeitragsgrundlage betragen (2025: 6.613,20 Euro).
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Welche Änderungen gibt es ab 2025 für Kleinunternehmer?
Ab 2025 werden die Umsätze der Kleinunternehmer ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit. In der Praxis ergibt sich daraus für betroffene Selbstständige keine Veränderung: Sie dürfen weiterhin keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.
Kann ich 2025 auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung
Gemäß § 19 Abs. 2 UStG kann der Unternehmer auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. Der Verzicht kann seit 2025 nur noch bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abgegeben werden.
Ist die Kleinunternehmerregelung 2025 von der Umsatzsteuer befreit?
Seit 2025 können Unternehmer die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer auch für grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU in Anspruch nehmen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen: Teilnahme am besonderen Meldeverfahren (§ 19a UStG): Antragstellung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Wie hoch ist die Toleranzgrenze für Kleinunternehmer ab 2025?
Neu geregelt wird auch die Toleranzgrenze: Wird der Betrag um nicht mehr als 10 Prozent überschritten, dürfen bis zum Jahresende weiterhin Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden. Sobald diese 10-Prozent-Grenze überschritten wird, sind alle weiteren Umsätze umsatzsteuerpflichtig.
Welche Änderungen gibt es ab 2025 im Umsatzsteuergesetz für Kleinunternehmer?
Januar 2025 § 19 UStG „Besteuerung der Kleinunternehmer“ neu gefasst und § 19a UStG „Besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat“ neu eingeführt. Folgeänderungen wurden auch in §§ 15, 15a, 20, 24 und 27a UStG vorgenommen, zudem wurde § 34a UStDV neu eingeführt.
Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer ab 2025?
Haben Sie im laufenden Kalenderjahr (beispielsweise im Kalenderjahr 2025) Ihr Unternehmen gegründet, sind Sie Kleinunternehmer, wenn Ihr Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschreitet und sie nicht auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten.
Was muss ich als Kleinunternehmer beim Finanzamt abgeben?
Als Kleinunternehmer:in musst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Teil der Steuererklärung ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR). In dieser Anlage ermittelst Du Deinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, indem Du Deine Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnest.
Was passiert, wenn man als Kleinunternehmer die Umsatzgrenze überschritten hat?
Überschreiten Sie im laufenden Jahr die Umsatzgrenzen, die für das vorangegangene Jahr gilt (25.000 Euro), so unterliegen Sie für das nächste Jahr der Regelbesteuerung. Sie sind somit im Folgejahr verpflichtet, Ihre Leistungen zuzüglich Umsatzsteuer abzurechnen.
Was ist die 5-Jahresfrist bei der Kleinunternehmerregelung?
Ein Unternehmer kann auf die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung verzichten. Dieser Verzicht gilt für mindestens 5 Jahre. Ist die fünfjährige Bindungsfrist abgelaufen, kann der Unternehmer seinen Verzicht auf die Steuerbefreiung widerrufen.
Welche Änderungen gibt es im Steuerrecht ab 2025?
So steigt der Grundfreibetrag ab 2025 auf 12.096 Euro. Auf Einkommen bis zu diesem Freibetrag fällt keine Einkommensteuer an. Dies entlastet insbesondere Angestellte und Rentner:innen mit niedrigen oder mittleren Einkommen. Auch Familien profitieren: Der Kinderfreibetrag steigt auf 3.336 Euro pro Elternteil.
Wann wechselt die Regelbesteuerung zu Kleinunternehmer?
Lag Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro und erwarten Sie im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung. Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 22.000-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung.
Welche Änderungen gibt es ab 2025 für die Kleinunternehmerregelung?
Die Grenze von 25.000 € gilt auch im Jahr der Gründung des Unternehmens. Sie ist ebenfalls eine feste Grenze. Eine Umrechnung in einen Gesamtjahresumsatz entfällt. Wird die Grenze von 25.000 € im Erstjahr überschritten, kann ab diesem Zeitpunkt die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Was ändert sich 2025 für Selbstständige?
Neuerungen bei der Kleinunternehmerregelung
Konkret gelten seit 2025 diese neuen Grenzen: Dein Umsatz im Vorjahr darf nicht mehr als 25.000 Euro betragen (vorher: 22.000 Euro). Im laufenden Jahr kannst du bis zu 100.000 Euro Umsatz machen, ohne den Kleinunternehmerstatus zu verlieren (vorher: 50.000 Euro).
Ist die Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik im Jahr 2025 überflüssig?
Im Jahr 2025 ist die Kleinunternehmerregelung aufgrund der allgemeinen Steuerbefreiung für PV-Anlagen nicht mehr notwendig. Seit dem 1. Januar 2023 entfallen Einkommens- und Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp.
Welche Änderungen gibt es in der Buchhaltung ab 2025?
Ab Januar 2025 wird auch die E-Rechnung für Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtend. Diese ist im Wachstumschancengesetz verankert. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) unterteilt dann Rechnungen grundsätzlich in elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) und in sonstige Rechnungen.
Ist die Kleinunternehmergrenze 2025 brutto oder netto?
Seit dem 01.01.2025 wurden diese Umsatzgrenzen angepasst. Im ersten Jahr darfst du nun 25.000 EUR netto Umsatz erwarten. Dabei ist es mit der neuen Regelung nun auch egal, ob du im Januar oder im Oktober gründest – der Grenzwert bleibt immer derselbe.
Welche Steuern muss ich als Kleinunternehmer im Jahr 2025 zahlen?
Wie viel darf ich als Kleinunternehmer:in steuerfrei verdienen? Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro. Einkünfte unter diesem Betrag sind einkommensteuerfrei. Die Kleinunternehmerregelung gilt bei einem Umsatz bis 25.000 Euro im Vorjahr und bis 100.000 Euro im laufenden Jahr.
Was ist die neue Kleinunternehmergrenze ab 2025?
Das Unternehmen muss seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in der EU haben. Die Kleinunternehmergrenze in Höhe von 55.000 Euro (bis 31. Dezember 2024: 35.000 Euro) wurde weder im vorangegangenen noch im laufenden Kalenderjahr überschritten.
Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer mehr als 22.000 Euro verdiene?
Im Jahr 2021 erzielt er einen Umsatz von 38.000 Euro. Damit liegt er zwar unter der Grenze von 50.000 Euro, aber er hat bereits im Vorjahr (2020) die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschritten und ist damit umsatzsteuerpflichtig.