Welche Änderungen gibt es für Kleinunternehmer in der Umsatzsteuererklärung 2025?

Gefragt von: Hans Dieter Hermann
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Hinweis: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 deutlich ausgeweitet und umfassend modifiziert. Insbesondere die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) wurden auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben.

Was ändert sich für Kleinunternehmer 2025?

Januar 2025 sind alle Unternehmen im B2B-Bereich dazu verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form empfangen und verarbeiten zu können. Ab dem 01. Januar 2028 müssen alle auch E-Rechnungen erstellen und versenden können. Papier- oder PDF-Rechnungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.

Welche Änderungen gibt es ab 2025 im Umsatzsteuergesetz für Kleinunternehmer?

Seit 2025 können Unternehmer die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer auch für grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU in Anspruch nehmen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen: Teilnahme am besonderen Meldeverfahren (§ 19a UStG): Antragstellung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Welche Änderungen gibt es ab 2025 für die Umsatzsteuer für Kleinunternehmer?

Ab 2025 werden die Umsätze der Kleinunternehmer ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit. In der Praxis ergibt sich daraus für betroffene Selbstständige keine Veränderung: Sie dürfen weiterhin keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.

Was ändert sich für Kleinunternehmer 2026?

2026 erzielst du jedoch einen Jahresumsatz von 26.000 €. Für das Jahr 2026 giltst du noch als Kleinunternehmer:in, würdest für das nächste Jahr jedoch in die Regelbesteuerung wechseln, da im Jahr 2027 dein Umsatz aus dem Jahr 2026 als Umsatz des Vorjahres zählt und demnach die Grenze von 25.000 € überschreitet.

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Welche Änderungen gibt es für Kleinunternehmer ab 2025 im Finanzamt?

Lag Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro und erwarten Sie im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung. Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 22.000-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung.

Welche neue Umsatzgrenze gilt ab 2025 für die Kleinunternehmerregelung?

Die “neue” 100.000 Euro - Grenze stellt nicht einen voraussichtlichen Umsatz dar. Vielmehr fällt der Unternehmer bei Überschreiten sofort, das heißt im laufenden Jahr aus der Kleinunternehmerregelung. Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze von 100.000 Euro überschritten wird, ist nicht mehr steuerfrei.

Kann ich 2025 auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Gemäß § 19 Abs. 2 UStG kann der Unternehmer auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. Der Verzicht kann seit 2025 nur noch bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abgegeben werden.

Was ist die neue Kleinunternehmergrenze ab 2025?

Neue Umsatzgrenze und Toleranzregelung

Seit Jahresbeginn gilt eine neue Umsatzgrenze von 55.000 Euro brutto pro Jahr. Bis zu diesem Betrag sind Kleinunternehmerinnen/Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit, können jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen.

Welche wichtigen Steueränderungen gibt es ab 2025?

So steigt der Grundfreibetrag ab 2025 auf 12.096 Euro. Auf Einkommen bis zu diesem Freibetrag fällt keine Einkommensteuer an. Dies entlastet insbesondere Angestellte und Rentner:innen mit niedrigen oder mittleren Einkommen. Auch Familien profitieren: Der Kinderfreibetrag steigt auf 3.336 Euro pro Elternteil.

Was ändert sich bei der Umsatzsteuervoranmeldung 2025?

Januar 2025 hängt die Häufigkeit der Umsatzsteuervoranmeldung von der Zahllast ab: Über 9.000 Euro ist sie monatlich abzugeben, zwischen 2.000 und 9.000 Euro vierteljährlich. Liegt die Zahllast bei bis zu 2.000 Euro, reicht eine Jahreserklärung – diese „Kann“-Vergünstigung gilt automatisch oder auf Antrag.

Wie hoch ist die Kleinbetragsgrenze für Rechnungen ab 2025?

Rechnungen unterhalb der Kleinbetragsgrenze

Als Kleinbetragsrechnung gelten Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro (inkl. Umsatzsteuer) nicht überschreitet.

Welche Änderungen gibt es 2025 in der Buchhaltung?

Ab Januar 2025 wird auch die E-Rechnung für Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtend. Diese ist im Wachstumschancengesetz verankert. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) unterteilt dann Rechnungen grundsätzlich in elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) und in sonstige Rechnungen.

Was ändert sich für Selbständige 2025?

Neuerungen bei der Kleinunternehmerregelung

Konkret gelten seit 2025 diese neuen Grenzen: Dein Umsatz im Vorjahr darf nicht mehr als 25.000 Euro betragen (vorher: 22.000 Euro). Im laufenden Jahr kannst du bis zu 100.000 Euro Umsatz machen, ohne den Kleinunternehmerstatus zu verlieren (vorher: 50.000 Euro).

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Muss ich als Kleinunternehmer noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben? Nein. Seit 2024 sind Kleinunternehmer:innen von der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung befreit. Du musst deine Umsätze aber weiterhin im Blick behalten, um die Umsatzgrenzen einzuhalten.

Was passiert, wenn man als Kleinunternehmer die Umsatzgrenze überschritten hat?

Überschreiten Sie im laufenden Jahr die Umsatzgrenzen, die für das vorangegangene Jahr gilt (25.000 Euro), so unterliegen Sie für das nächste Jahr der Regelbesteuerung. Sie sind somit im Folgejahr verpflichtet, Ihre Leistungen zuzüglich Umsatzsteuer abzurechnen.

Wie viel darf ich 2025 als Kleinunternehmer verdienen?

Ab 2025 können Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat (bisher 22.000 Euro). Im laufenden Jahr bleibt der Kleinunternehmerstatus erhalten, solange der Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigt.

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer im Gründungsjahr 2025?

Somit starten alle Neugründer ab 2025 theoretisch als Kleinunternehmer, bis der Umsatz im Gründungsjahr 100.000 Euro übersteigt oder aus Sicht des Folgejahres im Gründungsjahr (Vorjahr) ein Umsatz von mehr als 25.000 Euro erzielt wurde.

Was sind die Nachteile der Kleinunternehmerregelung?

Die Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Wer keine Umsatzsteuer ausweist, kann auch keine Vorsteuer abziehen. Wenn Sie also teure Investitionen wie einen neuen PC, Büroeinrichtungen oder Maschinen tätigen, können Sie sich die Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt zurückholen.

Welche Änderungen gibt es ab 2025 für die Kleinunternehmerregelung?

Die Grenze von 25.000 € gilt auch im Jahr der Gründung des Unternehmens. Sie ist ebenfalls eine feste Grenze. Eine Umrechnung in einen Gesamtjahresumsatz entfällt. Wird die Grenze von 25.000 € im Erstjahr überschritten, kann ab diesem Zeitpunkt die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Wie hoch ist die Gewinngrenze für die Kleinunternehmerregelung ab 2025?

Kleinunternehmer Gewinngrenze

Für die Umsatzsteuer zählt ausschließlich die Umsatzgrenze von 55.000 Euro (brutto). In der Sozialversicherung kann eine Ausnahme von der Pflichtversicherung bestehen, wenn die Einkünfte höchstens das 12-fache der ASVG-Mindestbeitragsgrundlage betragen (2025: 6.613,20 Euro).

Wie hoch ist die neue Umsatzgrenze für Kleinunternehmer ab 2025?

Die konkrete Ermittlung der Grenzen erfolgt nach den Regelungen des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG). Wird der Umsatz von 100 000 EUR im laufenden Jahr vom Kleinunternehmer überschritten, zählt ab diesem Zeitpunkt die Regelbesteuerung.

Welche Änderungen gibt es bei der Umsatzsteuer ab 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 wird auf das Erheben der Umsatzsteuer nicht mehr verzichtet, vielmehr sind die Umsätze steuerbefreit. Deshalb hat der Kleinunternehmer aus seinen Eingangsrechnungen keinen Vorsteuerabzug (dies galt auch schon bei der Alt-Regelung).

Ist die Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik im Jahr 2025 nicht mehr notwendig?

Im Jahr 2025 ist die Kleinunternehmerregelung aufgrund der allgemeinen Steuerbefreiung für PV-Anlagen nicht mehr notwendig. Seit dem 1. Januar 2023 entfallen Einkommens- und Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp.

Ist die Kleinunternehmerregelung für 5 Jahre gebunden, wenn man erneut verzichtet?

Ein Unternehmer/eine Unternehmerin kann auf die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung verzichten. Wenn er/sie dies tut, ist er/sie für fünf Jahre an diesen Verzicht gebunden. Dies gilt auch unabhängig davon, dass unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt werden, so wie dies hier der Fall ist.