Welche Änderungen gibt es im Umsatzsteuergesetz 2025?

Gefragt von: Ottmar Hentschel
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Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung Die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung wird ab 2025 von 22.000 € auf 25.000 € angehoben. Diese Regelung ermöglicht es kleinen Unternehmen, keine Umsatzsteuer abführen zu müssen, wenn ihr Jahresumsatz unterhalb der Grenze liegt.

Welche Änderungen gibt es bei der Umsatzsteuer ab 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 wird auf das Erheben der Umsatzsteuer nicht mehr verzichtet, vielmehr sind die Umsätze steuerbefreit. Deshalb hat der Kleinunternehmer aus seinen Eingangsrechnungen keinen Vorsteuerabzug (dies galt auch schon bei der Alt-Regelung).

Welche wesentlichen Änderungen sind bei den Steuern im Jahr 2025 zu erwarten?

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen für das Steuerjahr 2025. Die sieben Bundessteuerklassen (10 %, 12 %, 22 %, 24 %, 32 %, 35 %, 37 %) bleiben nun unverändert. Der Standardabzug wurde erhöht, und es gibt einen neuen Bonusabzug für Senioren. Die Kindersteuergutschrift wurde auf 2.200 US-Dollar pro Kind erhöht .

Welche wichtigen Steueränderungen gibt es ab 2025?

So steigt der Grundfreibetrag ab 2025 auf 12.096 Euro. Auf Einkommen bis zu diesem Freibetrag fällt keine Einkommensteuer an. Dies entlastet insbesondere Angestellte und Rentner:innen mit niedrigen oder mittleren Einkommen. Auch Familien profitieren: Der Kinderfreibetrag steigt auf 3.336 Euro pro Elternteil.

Welche Änderungen gibt es ab 2025 für die Kleinunternehmerregelung?

Hinweis: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 deutlich ausgeweitet und umfassend modifiziert. Insbesondere die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) wurden auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben.

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Welche Änderungen gibt es für Kleinunternehmer ab 2025 im Finanzamt?

Ab 2025 werden die Umsätze der Kleinunternehmer ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit. In der Praxis ergibt sich daraus für betroffene Selbstständige keine Veränderung: Sie dürfen weiterhin keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.

Kann ich 2025 auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Gemäß § 19 Abs. 2 UStG kann der Unternehmer auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. Der Verzicht kann seit 2025 nur noch bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abgegeben werden.

Welche steuerlichen Änderungen gibt es ab dem 1. Januar 2025?

Ab 01. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Grenzwerte der Steuertabelle. So steigt der Grundfreibetrag von 11.784 Euro in 2024 auf 12.084 Euro pro Jahr an.

Was ändert sich für Selbstständige 2025?

Kleinunternehmerregelung 2025

Ab 2025 darf der Nettoumsatz im Vorjahr bis zu 25.000 EUR betragen. Besonders markant ist die Erhöhung der Umsatzgrenze für das laufende Jahr auf 100.000 EUR. Zu beachten ist: Sobald diese Grenzen überschritten werden, verliert man unmittelbar den Kleinunternehmerstatus.

Was kann man steuerlich absetzen 2025?

  • Das Wichtigste in Kürze. ...
  • Kinderfreibetrag. ...
  • Kinderbetreuungskosten. ...
  • Schulgeld. ...
  • Ausbildungsfreibetrag. ...
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. ...
  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen. ...
  • Kinderzulage bei Riester-Altersvorsorge.

Welche Entlastungen gibt es für die Steuern ab 2025?

Wirkungsvolle Entlastungen

Steuersenkungen und „Investitions-Booster ”: Für Ausrüstungsinvestitionen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 ist eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent möglich. Zudem sinkt die Körperschaftsteuer ab 2028 in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr.

Welche Änderungen gibt es bei der Steuererklärung ab 2025?

Beginnen wir mit dem Erfreulichen: Der Grundfreibetrag steigt 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro. Das heißt: Egal, wie viel Sie verdienen, auf die ersten 12.096 Euro zahlen Sie keine Einkommensteuer. 2023 lag der Wert noch bei 10.908 Euro, 2024 nach mehreren Anpassungen bei 11.784 Euro.

Wer zahlt mehr Steuern ab 2025?

Der Spitzensteuersatz wird 2025 fällig ab einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 68.481 Euro für Ledige und ab 136.962 Euro bei Zusammenveranlagung von Partner:innen. Ab dieser Grenze wird jeder zusätzliche Euro mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent versteuert.

Was wird ab 2025 teurer?

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer.

Welche Änderungen gibt es bei der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes?

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Erhöhung des regulären Umsatzsteuersatzes von 20 % auf 22 %. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10 % bleibt für sozial wichtige Güter (Lebensmittel, Arzneimittel, Kinderwaren etc.) erhalten. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, tritt der neue Umsatzsteuersatz 2026 in Kraft.

Welche Änderungen gibt es 2025 in der Buchhaltung?

Ab Januar 2025 wird auch die E-Rechnung für Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtend. Diese ist im Wachstumschancengesetz verankert. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) unterteilt dann Rechnungen grundsätzlich in elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) und in sonstige Rechnungen.

Welche wichtigen Änderungen gibt es bei der Umsatzsteuerreform 2025?

Ab dem 1.1.2025 gelten neue Schwellenwerte für die Abgabe von Umsatzsteuer- Voranmeldungen. Nach § 18 Abs. 2 und 2a UStG wurde der Schwellenwert für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 7.500 € auf 9.000 € erhöht.

Wie hoch ist die Gewinngrenze für die Kleinunternehmerregelung ab 2025?

Kleinunternehmer Gewinngrenze

Für die Umsatzsteuer zählt ausschließlich die Umsatzgrenze von 55.000 Euro (brutto). In der Sozialversicherung kann eine Ausnahme von der Pflichtversicherung bestehen, wenn die Einkünfte höchstens das 12-fache der ASVG-Mindestbeitragsgrundlage betragen (2025: 6.613,20 Euro).

Wie viel darf ich als Selbstständiger steuerfrei verdienen 2025?

Im Jahr 2025 liegt der grundlegende Steuerfreibetrag für Selbstständige bei 12.084 Euro für Ledige und 24.168 Euro für Paare. Bis zu dieser Einkommensgrenze bleibt dein Einkommen steuerfrei.

Welche Einmalzahlungen gibt es 2025?

Januar 2025 um 100 Euro gestiegen, zum 1. September 2025 steigen sie um 50 Euro und zum 1. April 2026 noch einmal um 100 Euro. Die Jahressonderzahlung wird in drei Schritten erhöht: noch in 2025 um 200 Euro, 2026 und 2027 jeweils um 200 Euro.

Wie hoch ist der Umsatzsteuersatz für Landwirte ab 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Durchschnittssatz 7,8 %.

Welche Steuertipps gibt es für 2025?

10 Steuertricks für 2025:

  • Werbungskosten clever ausschöpfen. ...
  • Homeoffice-Pauschale nutzen. ...
  • Pendlerpauschale: Fahrten zur Arbeit absetzen. ...
  • Arbeitsmittel nicht vergessen. ...
  • Sonderausgaben anrechnen lassen. ...
  • Außergewöhnliche Belastungen geltend machen. ...
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerkosten nutzen.

Was ändert sich 2025 für Kleinunternehmen?

Mit dem Wachstumschancengesetz kam auch die Pflicht, seit dem 1. Januar 2025 E‑Rechnungen erstellen und empfangen zu können. Das Jahressteuergesetz kippt einen Teil dieser Verpflichtung: Kleinunternehmer dürfen auch über 2028 hinaus sogenannte sonstige Rechnungen in Form von PDF oder Papier versenden.

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung ab 2025?

Kleinunternehmer: Neue Regeln ab 2025 • Höhere Umsatzgrenzen und mehr Flexibilität. Ab 2025 können Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat (bisher 22.000 Euro).

Ist die Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik im Jahr 2025 nicht mehr notwendig?

Im Jahr 2025 ist die Kleinunternehmerregelung aufgrund der allgemeinen Steuerbefreiung für PV-Anlagen nicht mehr notwendig. Seit dem 1. Januar 2023 entfallen Einkommens- und Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp.