Welche Änderungen gibt es in der Kleinunternehmerregelung ab 2025?
Gefragt von: Frau Prof. Dr. Katrin Kröger MBA.sternezahl: 4.1/5 (61 sternebewertungen)
Hinweis: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 deutlich ausgeweitet und umfassend modifiziert. Insbesondere die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) wurden auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben.
Was ändert sich für Kleinunternehmer 2025?
Januar 2025 sind alle Unternehmen im B2B-Bereich dazu verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form empfangen und verarbeiten zu können. Ab dem 01. Januar 2028 müssen alle auch E-Rechnungen erstellen und versenden können. Papier- oder PDF-Rechnungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
Welche Änderungen gibt es ab 2025 für die Umsatzsteuer für Kleinunternehmer?
Ab 2025 werden die Umsätze der Kleinunternehmer ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit. In der Praxis ergibt sich daraus für betroffene Selbstständige keine Veränderung: Sie dürfen weiterhin keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.
Welche Änderungen gibt es ab 2025 im Umsatzsteuergesetz für Kleinunternehmer?
Seit 2025 können Unternehmer die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer auch für grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU in Anspruch nehmen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen: Teilnahme am besonderen Meldeverfahren (§ 19a UStG): Antragstellung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Was ändert sich für Kleinunternehmer 2026?
2026 erzielst du jedoch einen Jahresumsatz von 26.000 €. Für das Jahr 2026 giltst du noch als Kleinunternehmer:in, würdest für das nächste Jahr jedoch in die Regelbesteuerung wechseln, da im Jahr 2027 dein Umsatz aus dem Jahr 2026 als Umsatz des Vorjahres zählt und demnach die Grenze von 25.000 € überschreitet.
SMALL BUSINESS REGULATION from 2025 | Everything you should know as a SMALL BUSINESS OWNER now
Welche Änderungen gibt es für Kleinunternehmer ab 2025 im Finanzamt?
Lag Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro und erwarten Sie im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung. Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 22.000-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung.
Kann ich 2025 auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Für das Kalenderjahr 2025 kann der Verzicht der Kleinunternehmerregelung bis zum 28. Februar 2027 erklärt werden. Wird der Verzicht für das Kalenderjahr 2025 bis zu diesem Datum erklärt, kommt ab 1. Januar 2025 die Regelbesteuerung zur Anwendung.
Wie hoch ist die Gewinngrenze für die Kleinunternehmerregelung ab 2025?
Kleinunternehmer Gewinngrenze
Für die Umsatzsteuer zählt ausschließlich die Umsatzgrenze von 55.000 Euro (brutto). In der Sozialversicherung kann eine Ausnahme von der Pflichtversicherung bestehen, wenn die Einkünfte höchstens das 12-fache der ASVG-Mindestbeitragsgrundlage betragen (2025: 6.613,20 Euro).
Welche wichtigen Steueränderungen gibt es ab 2025?
So steigt der Grundfreibetrag ab 2025 auf 12.096 Euro. Auf Einkommen bis zu diesem Freibetrag fällt keine Einkommensteuer an. Dies entlastet insbesondere Angestellte und Rentner:innen mit niedrigen oder mittleren Einkommen. Auch Familien profitieren: Der Kinderfreibetrag steigt auf 3.336 Euro pro Elternteil.
Wie hoch ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung ab 2025?
Kleinunternehmer: Neue Regeln ab 2025 • Höhere Umsatzgrenzen und mehr Flexibilität. Ab 2025 können Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat (bisher 22.000 Euro).
Kann ich mit meiner Photovoltaikanlage von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung wechseln?
Unterliegst Du der Regelbesteuerung, kannst Du im fünften Jahr, nachdem Du die PV-Anlage in Betrieb genommen hast, beim Finanzamt beantragen, zur Kleinunternehmerregelung zu wechseln. Damit kannst Du die Vorteile der Umsatzsteuerpflicht (Vorsteuerabzug!) und der Kleinunternehmerregelung (keine Umsatzsteuer!)
Was ändert sich 2025 für Unternehmen?
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmergrenze wird 2025 angehoben. Im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 25.000 Euro umgesetzt hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet, muss keine Umsatzsteuer zahlen.
Wie hoch ist die Umsatzsteuerzahllastgrenze für 2025?
Anhebung der Freigrenze auf 2.000 Euro
Eine bedeutende Änderung für 2025 ist die Anhebung der Freigrenze. Lag Ihre Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr unter 2.000 Euro, sind Sie von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung befreit. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind.
Wie hoch ist die Kleinbetragsgrenze für Rechnungen ab 2025?
Rechnungen unterhalb der Kleinbetragsgrenze
Als Kleinbetragsrechnung gelten Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro (inkl. Umsatzsteuer) nicht überschreitet.
Ist die Kleinunternehmerregelung für 5 Jahre gebunden, wenn man erneut verzichtet?
Ein Unternehmer/eine Unternehmerin kann auf die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung verzichten. Wenn er/sie dies tut, ist er/sie für fünf Jahre an diesen Verzicht gebunden. Dies gilt auch unabhängig davon, dass unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt werden, so wie dies hier der Fall ist.
Was sind die Nachteile der Kleinunternehmerregelung?
Die Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Wer keine Umsatzsteuer ausweist, kann auch keine Vorsteuer abziehen. Wenn Sie also teure Investitionen wie einen neuen PC, Büroeinrichtungen oder Maschinen tätigen, können Sie sich die Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt zurückholen.
Welche steuerlichen Änderungen gibt es ab dem 1. Januar 2025?
Ab 01. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Grenzwerte der Steuertabelle. So steigt der Grundfreibetrag von 11.784 Euro in 2024 auf 12.084 Euro pro Jahr an.
Welche Einmalzahlungen gibt es 2025?
Januar 2025 um 100 Euro gestiegen, zum 1. September 2025 steigen sie um 50 Euro und zum 1. April 2026 noch einmal um 100 Euro. Die Jahressonderzahlung wird in drei Schritten erhöht: noch in 2025 um 200 Euro, 2026 und 2027 jeweils um 200 Euro.
Welche wichtigen Änderungen gibt es bei der Umsatzsteuerreform 2025?
Ab dem 1.1.2025 gelten neue Schwellenwerte für die Abgabe von Umsatzsteuer- Voranmeldungen. Nach § 18 Abs. 2 und 2a UStG wurde der Schwellenwert für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 7.500 € auf 9.000 € erhöht.
Ist die Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik im Jahr 2025 überflüssig?
Im Jahr 2025 ist die Kleinunternehmerregelung aufgrund der allgemeinen Steuerbefreiung für PV-Anlagen nicht mehr notwendig. Seit dem 1. Januar 2023 entfallen Einkommens- und Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp.
Welche Versicherungen sind für Kleinunternehmer wichtig?
Für Kleinunternehmen sind die wichtigsten Versicherungen die Betriebshaftpflicht (Personen-, Sach-, Vermögensschäden) und bei Bedarf die Berufshaftpflicht (reine Vermögensschäden), sowie eine Sachversicherung für das Inventar. Krankenkasse ist Pflicht, je nach Haupt- oder Nebengewerbe entweder freiwillig gesetzlich oder privat, wobei der Beitrag bei Hauptgewerbe meist höher ist und oft eine Inhaltsversicherung und Rechtsschutz empfehlenswert sind. Es gibt flexible, oft online abschließbare Lösungen, die nur das Nötigste abdecken, aber je nach Branche (IT, Beratung, Handwerk etc.) individuelle Ergänzungen nötig sind.
Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer mehr als 22.000 verdiene?
Im Jahr 2021 erzielt er einen Umsatz von 38.000 Euro. Damit liegt er zwar unter der Grenze von 50.000 Euro, aber er hat bereits im Vorjahr (2020) die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschritten und ist damit umsatzsteuerpflichtig.
Was ändert sich 2025 für Selbstständige?
Neuerungen bei der Kleinunternehmerregelung
Konkret gelten seit 2025 diese neuen Grenzen: Dein Umsatz im Vorjahr darf nicht mehr als 25.000 Euro betragen (vorher: 22.000 Euro). Im laufenden Jahr kannst du bis zu 100.000 Euro Umsatz machen, ohne den Kleinunternehmerstatus zu verlieren (vorher: 50.000 Euro).
Ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung 2025 brutto oder netto?
Seit 2025 gilt: Wer im Vorjahr unter 25.000 EUR netto Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 EUR, kann Kleinunternehmer*in sein (bis 2024 waren diese Grenzwerte 22.000 bzw. 50.000 EUR und es galten jeweils die Bruttobeträge).
Wie hoch ist die Toleranzgrenze für die Kleinunternehmerregelung ab 2025?
Neu geregelt wird auch die Toleranzgrenze: Wird der Betrag um nicht mehr als 10 Prozent überschritten, dürfen bis zum Jahresende weiterhin Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden. Sobald diese 10-Prozent-Grenze überschritten wird, sind alle weiteren Umsätze umsatzsteuerpflichtig.