Welche Bestattungskosten können vom Erbe abgezogen werden?

Gefragt von: Johanne Groß B.Sc.
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Vom Erbe können alle angemessenen Bestattungskosten abgezogen werden, die direkt mit dem Todesfall zusammenhängen, wie Kosten für Bestatter, Sarg/Urne, Trauerfeier (Blumen, Redner), Todesanzeigen und Dokumente (Sterbeurkunde). Auch Kosten für ein angemessenes Grabmal und die anfängliche Grabpflege sind abzugsfähig, ebenso Kosten für die Nachlassregelung (Erbschein, Notar). Seit 2025 gibt es eine Erbfallkostenpauschale von 15.000 €, die ohne Nachweis abgezogen werden kann; höhere Kosten sind bei Belegen ebenfalls abziehbar, was die Erbschaftsteuer senkt.

Kann man Beerdigungskosten vom Erbe abziehen?

Ja, Beerdigungskosten sind vom Erbe abziehbar, sowohl bei der Erbschaftsteuer als auch unter bestimmten Bedingungen bei der Einkommensteuer. Bei der Erbschaftsteuer gibt es einen Pauschbetrag von 15.000 € (für Erwerbe ab 2025), der vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen wird, ohne Nachweis. Bei der Einkommensteuer können sie als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn die Kosten das Erbe übersteigen und die zumutbare Eigenbelastung überschreiten, wobei hier auch Kosten wie Reisekosten absetzbar sind. 

Welche Beerdigungskosten kann ich von der Erbschaftsteuer absetzen?

Bezahlte Beerdigungskosten können Sie über einen Pauschalbetrag bei der Erbschaftssteuer anrechnen lassen. Dieser liegt derzeit laut Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) § 10 Steuerpflichtiger Erwerb Absatz 5 bei 10.300 Euro (Stand: März 2024).

Welche Beerdigungskosten fallen in die Nachlassverbindlichkeiten?

10 Beerdigungskosten

Beerdigungskosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zählen zu den Erbfallschulden. Die Grabpflegekosten sind jedoch keine Nachlassverbindlichkeiten i.S.v. § 1968 BGB.

Welche Kosten dürfen vom Erbe abgezogen werden?

Von der Erbmasse können die Nachlassverbindlichkeiten (Schulden, Darlehen, Steuerschulden) und die Kosten der Bestattung (inkl. Grabpflege, Trauerkleidung, Todesanzeigen) abgezogen werden, was die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer mindert, ebenso wie Ansprüche des Ehepartners (Zugewinnausgleich). Auch Kosten für die Nachlassregelung (Erbschein, Notar, Anwalt bei Erbauseinandersetzung) sind abzugsfähig, nicht jedoch Vermächtnisse. 

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Werden Begräbniskosten vom Erbe abgezogen?

Ja, Beerdigungskosten sind vom Erbe abziehbar, sowohl bei der Erbschaftsteuer als auch unter bestimmten Bedingungen bei der Einkommensteuer. Bei der Erbschaftsteuer gibt es einen Pauschbetrag von 15.000 € (für Erwerbe ab 2025), der vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen wird, ohne Nachweis. Bei der Einkommensteuer können sie als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn die Kosten das Erbe übersteigen und die zumutbare Eigenbelastung überschreiten, wobei hier auch Kosten wie Reisekosten absetzbar sind. 

Was darf man vom Erbe alles abziehen?

Von der Erbmasse können die Nachlassverbindlichkeiten (Schulden, Darlehen, Steuerschulden) und die Kosten der Bestattung (inkl. Grabpflege, Trauerkleidung, Todesanzeigen) abgezogen werden, was die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer mindert, ebenso wie Ansprüche des Ehepartners (Zugewinnausgleich). Auch Kosten für die Nachlassregelung (Erbschein, Notar, Anwalt bei Erbauseinandersetzung) sind abzugsfähig, nicht jedoch Vermächtnisse. 

Werden Beerdigungskosten aus dem Nachlass bezahlt?

Ja, Beerdigungskosten sind grundsätzlich Nachlassverbindlichkeiten (§ 1968 BGB) und müssen vorrangig aus dem Erbe bezahlt werden, bevor das restliche Vermögen verteilt wird. Erst wenn der Nachlass nicht ausreicht, treten andere Angehörige in der gesetzlichen Unterhaltsreihenfolge ein (z.B. Kinder, Eltern), die dann diese Kosten tragen müssen, falls sie leistungsfähig sind und der Erbe nicht zahlt. 

Was sind Nachlassverbindlichkeiten, die nicht den Nachlass belasten?

Nicht abzugsfähige Verbindlichkeiten sind u.a. die Kosten für die Verwaltung des Nachlasses, die vom Erwerber selbst zu entrichtende Erbschaftsteuer und Auflagen, die dem Beschwerten selbst zugute kommen.

Können Bestattungskosten vom Pflichtteil abgezogen werden?

Ja, angemessene Beerdigungskosten (Bestatter, Grabmal, kirchliche Feier, Blumenschmuck) werden vom Wert des Nachlasses abgezogen, bevor der Pflichtteil berechnet wird, da sie Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 1968 BGB sind und den Nachlass mindern. Sie müssen vom Erben getragen worden sein und der Lebensstellung des Erblassers entsprechen, aber Grabpflegekosten oder Auflagen im Testament sind grundsätzlich nicht abzugsfähig, es sei denn, es besteht ein zu Lebzeiten geschlossener Grabpflegevertrag.
 

Wie viel Erbschaftssteuer muss ich bezahlen, wenn ich 100.000 € Erbe?

Ehe- und eingetragene Lebenspartner müssen für die 100.000 Euro oberhalb ihres Freibetrags 11.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlen. Bei Kindern und Enkeln, deren Eltern schon verstorben sind, beträgt der zu versteuernde Anteil der Erbschaft 200.000 Euro; dafür werden 22.000 Euro Erbschaftssteuer fällig.

Kann man Beerdigungskosten von den Steuern abziehen?

Was kann ich unter Beerdigungskosten alles abziehen? Abziehbar sind alle mit dem Todesfall direkt im Zusammenhang stehenden Auslagen wie Kosten für Todesanzeigen, Bestattungsunternehmen, Grabstein, bis zum Pauschalbetrag von Fr. 10'000.

Was passiert, wenn Schenker vor 10 Jahren stirbt?

Stirbt der Schenker vor Ablauf der 10-Jahres-Frist, wird die Schenkung dem Nachlass für die Berechnung des Pflichtteils hinzugerechnet (§ 2325 BGB) und kann die Erbschaftsteuerlast erhöhen, da die Freibeträge zurückgesetzt werden und die Schenkung steuerlich zu berücksichtigen ist. Der Wert der Schenkung wird anteilig addiert, wobei in jedem Jahr nach der Schenkung 10 % des Wertes abgezogen werden, bis nach 10 Jahren nichts mehr angerechnet wird (außer bei speziellen Fällen wie Nießbrauch oder Ehegattenschenkungen). 

Welche Beerdigungskosten kann ich in meiner Erbschaftsteuererklärung absetzen?

Ist ausreichend Vermögen im Nachlass vorhanden, können die Bestattungs- und Grabpflegekosten bei der Erbschaftssteuererklärung in Abzug gebracht werden, seit 01.01.2025 pauschal 15.000 Euro (nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).

Kann man Bestattungskosten aus einem Nachlass geltend machen?

Die Kosten einer Beerdigung gelten in jedem Fall als testamentarische Aufwendungen. Das bedeutet, dass sie vom Nachlass abgezogen werden können . Diese Summe wird vor der Auszahlung des Erbes an die Erben beglichen. Darüber hinaus sind Beerdigungskosten erbschaftsteuerlich absetzbar.

Was kann alles vom Nachlasswert abgezogen werden?

Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses am Todestag. Dabei werden alle sog. positiven Vermögenswerte addiert und davon werden die Verbindlichkeiten des Erblassers und die Erbfallkosten abgezogen. Dies gilt natürlich auch für die Beerdigungskosten.

Sind Entrümpelungskosten Nachlassverbindlichkeiten?

Da die Durchsicht zur Feststellung des Nachlassumfangs im Entscheidungsfall wesentlicher Bestandteil der Räumung gewesen ist, stellten die Kosten der Räumung grundsätzlich noch Kosten der Nachlassregelung dar, die als Nachlassverbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind.

Was fällt nicht in den Nachlass?

Zum Nachlass gehören nicht persönliche, nicht übertragbare Ansprüche (wie Renten, Unterhalt), bestimmte Lebensversicherungen (mit Bezugsberechtigten) und Rechte, die mit dem Tod erlöschen (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht). Auch Kosten für die Nachlassabwicklung (Erbschein, Testamentseröffnung, Steuern) sowie bestimmte, nicht vererbbare gesellschaftsrechtliche Anteile fallen nicht in die Erbmasse, sondern sind spezifische Verbindlichkeiten. 

Sind Bestattungskosten Nachlassverbindlichkeiten?

Ja, Bestattungskosten sind grundsätzlich Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 1968 BGB und müssen vom Erben getragen werden; sie sind auch bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig, wobei ein Pauschbetrag von 10.300 € (künftig 15.000 €) ohne Nachweis gilt, aber höhere, nachgewiesene Kosten ebenfalls geltend gemacht werden können. Kosten für die spätere Grabpflege zählen jedoch in der Regel nicht dazu, es sei denn, sie werden als Auflage im Testament bestimmt. 

Kann man die Beerdigungskosten vom Erbe abziehen?

Ja, Beerdigungskosten sind vom Erbe abziehbar, sowohl bei der Erbschaftsteuer als auch unter bestimmten Bedingungen bei der Einkommensteuer. Bei der Erbschaftsteuer gibt es einen Pauschbetrag von 15.000 € (für Erwerbe ab 2025), der vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen wird, ohne Nachweis. Bei der Einkommensteuer können sie als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn die Kosten das Erbe übersteigen und die zumutbare Eigenbelastung überschreiten, wobei hier auch Kosten wie Reisekosten absetzbar sind. 

Welche Kosten können vom Erbe abgezogen werden?

Von der Erbmasse können die Nachlassverbindlichkeiten (Schulden, Darlehen, Steuerschulden) und die Kosten der Bestattung (inkl. Grabpflege, Trauerkleidung, Todesanzeigen) abgezogen werden, was die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer mindert, ebenso wie Ansprüche des Ehepartners (Zugewinnausgleich). Auch Kosten für die Nachlassregelung (Erbschein, Notar, Anwalt bei Erbauseinandersetzung) sind abzugsfähig, nicht jedoch Vermächtnisse. 

Ist man bestattungspflichtig, wenn man das Erbe ausschlägt?

Nein, die Erbausschlagung befreit nicht automatisch von der Bestattungspflicht, denn diese ist eine eigene rechtliche Verpflichtung (Totenfürsorge), die oft sogar unabhängig vom Erbrecht besteht und auf nachrangige Angehörige übergeht, wenn die Haupterben ausschlagen; wer also dem Verstorbenen nahstand, kann auch nach Ausschlagung des Erbes zur Zahlung der Bestattungskosten verpflichtet sein, wenn kein anderer (z.B. der Staat über Sozialbestattung) zahlt. 

Was muss aus dem Nachlass bezahlt werden?

Neben den Nachlassaktiva und –passiva muss der Erbe auch für die Erbfallschulden, also die Bestattungskosten und die Kosten der Grabstelle sowie für etwaige Kosten des Nachlassgerichts (Testamentseröffnung, Erbschein) aufkommen.

Wie bewertet man Hausrat im Erbfall?

Um den Wert von Hausrat bei einer Erbschaft zu schätzen, erstellen Sie ein detailliertes Verzeichnis (Gegenstand, Alter, Zustand, Anschaffungspreis), ermitteln den Verkehrswert (was es jetzt wert ist) und nutzen die steuerlichen Freibeträge (z.B. 41.000 € für enge Familienangehörige der Steuerklasse I), um Steuern zu sparen, wobei Luxusgüter oft separat bewertet werden müssen und ggf. Sachverständige für eine genaue Bewertung sinnvoll sind, besonders wenn Pflichtteilsberechtigte involviert sind. 

Kann man Grabpflegekosten vom Erbe abziehen?

Ja, Grabpflegekosten sind grundsätzlich bei der Berechnung der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar, wobei es einen Freibetrag von 10.300 € gibt und höhere Kosten nachgewiesen werden müssen. Allerdings können sie nicht vom Pflichtteil abgezogen werden, da sie nicht als rechtliche Verpflichtung des Erben gelten, aber im Erbschaftsteuergesetz (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG) berücksichtigt werden.