Welche Bewirtungskosten sind voll abzugsfähig?

Gefragt von: Lukas Petersen
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Aufwendungen für die ausschließliche Bewirtung von Arbeitnehmern, z.B. bei Betriebsfesten, können voll abgezogen werden, da eine solche Bewirtung in der Regel nicht geschäftlich, sondern allgemein betrieblich veranlasst ist. Hier gilt seit 2015 ein lohnsteuerfreier Freibetrag von 110 EUR pro teilnehmenden Arbeitnehmer.

Welche Bewirtungskosten sind abzugsfähig?

Als Bewirtungskosten gelten die Aufwendungen für die betrieblich oder beruflich veranlasste Beköstigung anderer Menschen. Es geht dabei vor allem um Essen und Trinken in Gaststätten. Von den angemessenen Aufwendungen sind nur 70 Prozent als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar.

Welche bewirtungsaufwendungen sind nicht abziehbar?

Das Wichtigste in Kürze. Betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen können Sie zu 70% als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Privat veranlasste Betriebsaufwendungen sind nicht abzugsfähig. Bei der Bewirtung von Arbeitnehmern ist der Anlass der Bewirtung ausschlaggebend für die Abzugsfähigkeit.

Wann sind Bewirtungskosten nur zu 70 abzugsfähig?

Bei den Bewirtungskosten für Geschäftsfreunde dürfen steuerlich als Betriebsausgaben abgezogen werden 70 Prozent der durch Belege ordnungsgemäß nachgewiesenen Aufwendungen, soweit sie angemessenen sind.

Welches Essen kann man absetzen?

Welche Bewirtungskosten sind absetzbar?
  • Rechnung für Speisen und Getränke: hierzu zählen auch Bier, Wein oder Schnaps.
  • Trinkgeld.
  • Garderobengebühr.
  • Die Zigarrenrunde nach dem Essen.
  • Unterhaltungskosten.

Bewirtungskosten, Neuregelung der Betriebsausgaben ab 1.7.2021

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Wann gilt Essen als Geschäftsessen?

Was ist ein Geschäftsessen? Grundsätzlich zählt jede geschäftliche Besprechung in einem Restaurant als Geschäftsessen. Wichtig ist der geschäftliche Anlass, beispielsweise eine Geschäftsanbahnung, ein Strategiegespräch oder ein Vertragsabschluss.

Was zählt zu den Bewirtungskosten?

Was sind Bewirtungskosten und wie werden diese unterteilt? Bewirtungskosten sind nach dem Einkommenssteuergesetz (Estg) alle Kosten für Speisen, Getränke, Trinkgelder, Garderobengebühren, Tabakwaren und Unterhaltungskosten, die bei einer Bewirtung anfallen.

Was kann ich als Geschäftsessen absetzen?

Treffen ausschließlich Mitarbeiter zusammen, können Sie eine Bewirtung bis zu 100 Prozent geltend machen, bei einem Geschäftsessen zwischen Partnern oder mit Kunden immerhin noch bis zu 70 Prozent. Aus dem Bewirtungsbeleg muss daher deutlich hervorgehen, wer bewirtet wird.

Ist Trinkgeld bei Bewirtung abzugsfähig?

Betriebliche, also interne Bewirtungskosten sind zu 100 % steuerlich abzugsfähig. Das schließt auch Trinkgelder mit ein. Geschäftliche, also externe Bewirtungskosten, sind zu 70 % abzugsfähig, sofern die Kosten angemessen und der Bewirtungsbeleg korrekt ausgefüllt sind. Das schließt auch Trinkgelder mit ein.

Wie fülle ich einen Bewirtungsbeleg richtig aus?

Damit ein Bewirtungsbeleg vom Finanzamt anerkannt wird, müssen folgende korrekte Angaben ausgefüllt werden:
  1. Datum, Ort der Bewirtung.
  2. konkreter Anlass der Bewirtung; eine allgemeine Bezeichnung wie „Geschäftsessen“ ist nicht ausreichend.
  3. Liste der Personen, die bewirtet wurden; mit deren Namen und Firma.
  4. entstandene Kosten.

Wie hoch darf ein Bewirtungskosten sein?

Je besser die Geschäfte laufen, desto teurer darf das Essen sein, auch wenn der Unternehmer Kleinkunden bewirtet. Je Anlass und Person sollen ca. 100 EUR angemessen sein. Nach Ablauf von mehr als 20 Jahren wird man inzwischen durchaus einen Betrag von 200 EUR je Anlass und Person als angemessen annehmen können.

Was wird auf 4650 gebucht?

Der Unternehmer bucht die abziehbaren Bewirtungskosten auf das Konto "Bewirtungskosten" 4650 (SKR 03) bzw. 6640 (SKR 04). Sind die Bewirtungskosten nur zu 70 % abziehbar, werden die nicht abziehbaren 30 % auf das Konto "Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten" 4654 (SKR 03) bzw. 6644 (SKR 04) gebucht.

Wie bucht man Essen für Mitarbeiter?

Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, sind Aufmerksamkeiten, die nicht zum Arbeitslohn gehören. Diese Kosten bucht der Unternehmer auf das Konto "Aufmerksamkeiten" 4653 (SKR 03) bzw. 6643 (SKR 04).

Sind nur Getränke auch Bewirtung?

Bewirtung ist jede unentgeltliche Überlassung oder Verschaffung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln zum sofortigen Verzehr.

Wie bucht man Kaffee für Mitarbeiter?

Betriebsausgabe „Aufmerksamkeit“

Sie zählen nicht zum Arbeitslohn und sind damit keine Sachbezüge und nicht lohnsteuerpflichtig. Stattdessen können die Kosten dafür innerhalb der Freigrenze für Aufmerksamkeiten (60 Euro brutto inkl. Umsatzsteuer pro Mitarbeiter und Monat) als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Wann sind Bewirtungskosten steuerlich absetzbar?

Bewirtungskosten sind als Werbungskosten absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Hingegen werden Bewirtungen aus Anlass persönlicher Ereignisse, wie Geburtstag, Hochzeit u. Ä., bisher nicht steuerlich anerkannt, weil diese der persönlichen Repräsentation dienen und damit privat veranlasst sind.

Was ist eine geschäftlich veranlasste Bewirtung?

Eine geschäftlich veranlasste Bewirtung besteht bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Zu den Geschäftsfreunden zählen Personen, mit denen Ihr Unternehmen Geschäftsbeziehungen eingehen möchte oder bereits geschäftlich zusammenarbeitet.

Was ist ein Anlass der Bewirtung?

Ein betrieblicher Anlass liegt vor, wenn die eigenen Angestellten – oder auch deren Ehepartner:innen – bewirtet werden. Demgegenüber ist bei der Einladung von Kund:innen oder Geschäftspartner:innen und ebenso Behördenvertreter:innen oder Journalist:innen immer eine geschäftliche Veranlassung gegeben.

Was ist bei Bewirtungskosten zu beachten?

Bewirtungsaufwendungen müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (§ 4 Abs. 7 EStG). Diese Aufzeichnungspflicht gilt nur für die geschäftlichen Bewirtungskosten, deren Abzug auf 70 % beschränkt ist. Bei Aufmerksamkeiten sind keine besonderen Aufzeichnungspflichten zu beachten.

Welchen Beleg für Geschäftsessen?

Wichtig für die Absetzbarkeit von Geschäftsessen ist neben dem Bewirtungsbeleg auch die Restaurantrechnung. Sie muss allen üblichen Anforderungen an eine Rechnung genügen. Dazu gehört auch, dass bei Beträgen über 150 Euro der Name des Rechnungsempfängers vorhanden ist.

Wie setze ich ein Geschäftsessen ab?

Auf jeden Bewirtungsbeleg eines Geschäftsessens gehören die folgenden Angaben:
  1. Ort der Bewirtung.
  2. Datum der Bewirtung.
  3. bewirtete Person.
  4. Namen und Firma der bewirteten Personen.
  5. Anlass der Bewirtung beim Firmenessen.
  6. für die Bewirtung angefallene Kosten.
  7. Höhe des Trinkgeldes beim Business-Essen.

Kann man Nahrungsmittel von der Steuer absetzen?

Werden sie als Lebensmittel betrachtet, ist kein steuerlicher Abzug nach dem Einkommensteuergesetz möglich. Für den Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung müssen sie als Arzneimittel gelten.

Was tun wenn man keinen Bewirtungsbeleg hat?

Sollten Sie den Bewirtungsbeleg doch einmal vergessen haben, können Sie einen (digitalen) Eigenbeleg erstellen, der dann in der Buchhaltung mit der vorliegenden Bewirtungsrechnung abgeglichen werden kann.

Werden Bewirtungsbelege geprüft?

Bewirtungsbeleg: Bei Fehlern nicht mehr steuerlich absetzbar. Schon mit kleinen Fehlern im Beleg sind Bewirtungskosten nicht mehr steuerlich absetzbar. Nach einer Bewirtung sollten Belege sofort geprüft werden. Sind weitere Angaben notwendig, sollten sie immer sofort beigefügt werden.

Was muss auf einer Rechnung stehen Restaurant?

Der Belegnachweis muss folgende Angaben enthalten:
  • Betrieblicher Anlass der Bewirtung (Hinweis: möglichst genau, allgemeine Angaben wie Arbeitsgespräch, Infogespräch, Hintergrundgespräch genügen nicht) mit Ort und Tag.
  • Namen der bewirteten Personen.
  • Unterschrift des Bewirtenden, also des Gastgebers.