Welche Daten darf die Krankenkasse abfragen?

Gefragt von: Gertraud Bock B.Eng.
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Dafür ist erforderlich, dass Krankenkassen insbesondere folgende Daten verarbeiten:
  • Daten zur Person (z.B. auch Familienstand und Steueridentifikationsnummer)
  • Daten zur Mitgliedschaft.
  • Daten zum Versicherungsverhältnis (z.B. Angaben zur Tätigkeit, Arbeitsentgelt)
  • Beitragsdaten (bei Selbstzahlern)

Was kann die Krankenkasse alles sehen?

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.

Was darf die Krankenkasse mich fragen?

Wonach darf mich die Kasse fragen?
  • Sie darf fragen, ob eine Wiederaufnahme Ihrer Arbeit absehbar ist und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt diese voraussichtlich erfolgt.
  • Sie darf fragen, ob es konkret bevorstehende diagnostische und therapeutische Maßnahmen gibt, die einer Wiederaufnahme der Arbeit entgegenstehen.

Welche Informationen erhält die Krankenkasse?

Das Gesetz schreibt die Übermittlung folgender Daten vor:
  • Erbrachte Leistung inklusive (verschlüsselter) Diagnose,
  • Arztnummer,
  • Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte.

Was dürfen Krankenkassen vom Arzt über den Patient erfahren?

Die Patientenakte enthält alle wesentlichen ärztlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse. Ab 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Als Patientin oder Patient haben Sie das Recht, Ihre Akte einzusehen und eine Kopie zu verlangen.

Was darf die Krankenkasse - und was nicht?

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Kann die Krankenkasse beim Arzt anrufen?

„Die Krankenkasse darf anrufen, weil die Versicherten eine Pflicht zur Mitwirkung bei der Aufklärung eines Sachverhalts haben“, erläutert Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Diese Mitwirkungspflicht darf aber nicht für ständige Anrufe missbraucht werden.

Kann jeder Arzt meine Krankenakte sehen?

Hierzu sind die Ärzte gemäß ihrer Berufsordnung verpflichtet. Für die Akte gilt wie für die eigentliche Behandlung die ärztliche Schweigepflicht, weshalb sie nicht allgemein zugänglich ist.

Wie lange werden Diagnosen bei der Krankenkasse gespeichert?

Die Aufbewahrungsfrist der ärztlichen Dokumentation ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dazu heißt es in § 630f BGB, dass der Arzt die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren hat, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen gelten.

Kann man sehen was die Krankenkasse alles bezahlt hat?

Was muss die Krankenkasse für meine Behandlung bezahlen? Das erfahren Sie als gesetzlich versicherter Patient oder gesetzlich versicherte Patientin nur, wenn Sie ausdrücklich um diese Information bitten und sich eine sogenannte „Patientenquittung“ ausstellen lassen.

Hat die Krankenkasse eine Schweigepflicht?

In verschiedenen Gesetzen und Verordnungen steht beispielsweise genau drin, welche Auskünfte Ärzte den Kassen geben dürfen, und welche nicht. Denn was viele nicht wissen: Ärzte unterliegen auch gegenüber den gesetzlichen Kassen grundsätzlich der Schweigepflicht.

Kann die Krankenkasse Kontoauszüge verlangen?

Grundsätzlich gilt, dass eine Behörde nicht ohne Grund die Vorlage von Kontoauszügen verlangen darf (§ 67a SGB X).

Kann Medizinischer Dienst gesund schreiben?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) macht es möglich! Spontanheilung für lang erkrankte Arbeitnehmer? Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) macht es möglich! Die zweite Art ist die Gesundschreibung durch den MdK.

Wie verhalte ich mich wenn die Krankenkasse anruft?

Wie sollte ich bei einem solchen Anruf reagieren? Bei mündlichen Auskünften ist Vorsicht geboten. Am besten die Krankenkasse bitten, eine schriftliche Aufforderung oder einen Fragebogen zu schicken. Dann kann man die Fragen schriftlich beantworten.

Kann ich meine Patientenakte löschen lassen?

a DSGVO definiert auch für Patienten das „Recht auf Vergessenwerden“. Personenbezogene Daten sind unverzüglich zu löschen, sofern diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Dennoch darf die Patientendokumentation nicht sofort nach Behandlungsende vernichtet werden.

Wer überwacht die Krankenkasse?

Je nachdem, in welchem Bundesland die Krankenkasse ihren Sitz hat, ist die dortige Landesaufsicht für Beschwerden zuständig. Die Landesaufsicht wird regelmäßig ausgeübt von den jeweiligen Gesundheits- beziehungsweise Sozialministerien der Bundesländer.

Welche Daten werden an die neue Krankenkasse übermittelt?

Für Familienversicherte, zum Beispiel Kind, sind Lebensalter, Art der Tätigkeit (Schule, Ausbildung, Berufstätigkeit etc. ) gespeichert. Weiterhin sind dies Angaben, welche für die Beitragsbemessung maßgeblich sind, unter anderem Höhe des Arbeitsentgeltes, der Rente, der Versorgungsbezüge oder des Arbeitslosengeldes.

Wie viele Meinungen darf man einholen?

Gesetzlich Krankenversicherte dürfen bei bestimmten planbaren Operationen eine zweite Meinung einholen. Das sogenannte strukturierte Zweitmeinungsverfahren wurde im Jahr 2019 eingeführt. Die Kosten für eine solche Zweitmeinung bei bestimmten festgelegten Eingriffen übernimmt die Krankenkasse.

Werden Arztbesuche auf der Karte gespeichert?

Seit dem Jahreswechsel ist die neue elektronische Gesundheitskarte bei Arztbesuchen nun Pflicht. Zwar sind auf ihr bisher nur die Stammdaten gespeichert. Zukünftig könnten aber auch Krankheitsverläufe erfasst werden.

Kann man zu zwei verschiedenen Hausärzten gehen?

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ) können in Deutschland grundsätzlich die sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte frei wählen.

Wie oft werden falsche Diagnosen gestellt?

Nach seiner Schätzung liegen Mediziner in etwa 15 Prozent aller Fälle falsch.

Woher weiß der Arzt wo ich arbeite?

Im Bundesarztregister ist jeder Arzt oder Psychotherapeut, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, verzeichnet. Die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder führen die Daten der Ärzte und Psychotherapeuten ihrer Region im jeweiligen Landesarztregister und übermitteln sie jeden Monat an die KBV.

Was passiert mit Patientenakten nach 10 Jahren?

Solche „Spätschäden“ sind im Hinblick auf die generelle Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren durchaus praxisrelevant. Dies bedeutet, dass der Arzt sich auch nach Ablauf von 10 Jahren Schadensersatzansprüchen und gerichtlichen Verfahren ausgesetzt sehen kann.

Welche Daten sieht der Arzt?

Weitere Details
  • Ihr Vor- und Nachname.
  • Ihr Geschlecht.
  • Ihr Geburtsdatum.
  • Ihre Adresse.
  • Ihre Versichertennummer und Ihr Versichertenstatus, zum Beispiel, ob Sie selbst versichert sind oder beitragsfrei familienversichert.
  • Beginn des Versicherungsschutzes.
  • Ihre Krankenkasse und deren Kassennummer.

Welche Gründe könnten einer Einsichtnahme des Patienten entgegenstehen?

§ 630g BGB Einsichtnahme Patientenakte

(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen.

Wer darf medizinische Daten abfragen?

Die Akteneinsicht erfolgt grundsätzlich beim Arzt (§ 811 BGB). Der Patient hat keinen Anspruch darauf, die Originale in Besitz zu nehmen, eine Ausnahme bilden hier nur Röntgenbilder, die zur Weiterleitung an den nachbehandelnden Kollegen herausgegeben werden müssen (§ 28 Absatz 8 Röntgenverordnung).