Welche Einkünfte zahlen zur Beitragsbemessungsgrenze?

Gefragt von: Karen Weigel-Witt
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Zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zählen grundsätzlich alle beitragspflichtigen Einnahmen wie Arbeitsentgelt (Brutto-Lohn/Gehalt), Arbeitseinkommen (Selbstständige), Renten und Versorgungsbezüge, aber auch weitere Einkünfte wie Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Unterhaltszahlungen, wobei für freiwillig gesetzlich Versicherte und Selbstständige oft gesonderte Regeln gelten und bestimmte Einkommen oberhalb der Grenze beitragsfrei bleiben. Die BBG unterscheidet sich je nach Sozialversicherungszweig (z.B. Kranken- & Pflegeversicherung vs. Renten- & Arbeitslosenversicherung).

Welches Einkommen zählt zur Beitragsbemessungsgrenze?

Beitragshöhe. Sowohl bei pflichtversicherten als auch bei freiwillig versicherten Mitgliedern werden die Einkünfte insgesamt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro im Monat bzw . 66.150 Euro im Jahr (Stand: 2025) berücksichtigt.

Was zählt zu den beitragspflichtigen Einnahmen?

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwilliger Mitglieder gehören zwingend das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge.

Welche Einkünfte werden bei der Krankenkasse berücksichtigt?

Bei der Krankenkasse werden fast alle Einkunftsarten berücksichtigt, die der Existenzsicherung dienen, also Arbeitsentgelt, Renten, Pensionen, Einkommen aus Selbstständigkeit und Vermietung, sowie Kapitalerträge; bei freiwillig Versicherten wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herangezogen, während bei pflichtversicherten Arbeitnehmern hauptsächlich das Brutto-Arbeitsentgelt relevant ist, jedoch immer nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 

Welche Einkünfte zahlen zur Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze) zählen das laufende Bruttoarbeitsentgelt, vertraglich vereinbartes oder regelmäßig gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld, pauschal vergütete Überstunden, Schicht- und Gefahrenzulagen sowie Sachbezüge und Provisionen, die das regelmäßige Einkommen prägen. Nicht dazu zählen unregelmäßige Boni, Familienzuschläge, Einmalzahlungen wie Prämien für Verbesserungsvorschläge oder Einkünfte aus Selbstständigkeit.
 

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Welche Einnahmen zahlen nicht zur Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Nicht zum Jahresentgelt gehören die Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV oder der Sozialversicherungsentgeltverordnung sind. Auch Entgeltbestandteile, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, gehören nicht dazu.

Was zählt zu meinem Jahreseinkommen?

Beginnen Sie mit Ihrem gesamten (Brutto-)Einkommen aus allen Quellen. Dazu gehören Löhne, Trinkgelder, Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Renteneinkünfte und sonstige steuerpflichtige Einkünfte . Ziehen Sie von Ihrem Bruttoeinkommen bestimmte Abzüge ab, wie beispielsweise Unterhaltszahlungen.

Welche Einkünfte muss ich meiner Krankenkasse angeben?

Welche Einnahmen müssen der Krankenkasse gemeldet werden?

  • Arbeitseinkommen (egal ob aus Angestelltenjob oder Selbstständigkeit)
  • Renten (z.B. gesetzliche Rente, Betriebsrente)
  • Versorgungsbezüge (z.B. Pensionen)
  • positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
  • Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne)

Was zählt nicht zum Gesamteinkommen?

Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.

Welche Einnahmen zählen für die Krankenkasse?

Das Gesamteinkommen ist laut Gesetz die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu zählt vor allem das Arbeitseinkommen. Unterhaltszahlungen werden bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht berücksichtigt.

Welche Einnahmen werden bei der Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte berücksichtigt?

Bei freiwillig Versicherten werden alle Einnahmen zur Beitragsberechnung herangezogen, wie Arbeitsentgelt, Renten, Versorgungsbezüge, Einnahmen aus Vermietung & Verpachtung, Kapitalerträge sowie Arbeitseinkommen Selbstständiger, aber auch Sonderzahlungen und Abfindungen; abziehbar sind u.a. Mutterschaftsgeld, Kindergeld und Wohngeld. Es gibt eine Mindestbemessungsgrenze (2025: 1.248,33 €/Monat) und eine Höchstgrenze (2025: 5.512,50 €/Monat). 

Was sind meine beitragspflichtigen Einnahmen?

Alle geldwerten Einnahmen der Versicherten, aus denen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind, werden als "beitragspflichtige Einnahmen" bezeichnet.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) im Jahr 2025?

Für 2025 gelten folgende wichtige Beitragsbemessungsgrenzen (BBG): In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt die monatliche BBG bei 5.512,50 € (66.150 € jährlich), während für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (West/Ost) die monatliche BBG bei 8.050 € (96.600 € jährlich) liegt. Die sogenannten Rechengrößen sind für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge entscheidend und werden jährlich angepasst, wobei die Grenzen für Renten- und Arbeitslosenversicherung seit 2024 bundesweit einheitlich sind. 

Was zählt zu beitragspflichtigen Einkommen?

(1) 1Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ...

Wie berechne ich meine Beitragsbemessungsgrenze?

Für einen Rechner zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nutzen Sie am besten einen Brutto-Netto-Rechner oder spezialisierte Sozialversicherungsrechner von seriösen Webseiten wie Krankenkassen.de oder Finanz.de – diese berücksichtigen die aktuellen Werte (für 2025: KV/PV: 5.512,50 €/Monat; RV/AV: 8.050 €/Monat) und zeigen, ab welchem Einkommen Beiträge gedeckelt werden. Geben Sie Ihr Brutto-Einkommen ein, um zu sehen, wie die Sozialabgaben (Rent, Arbeitslos, Kranken, Pflege) berechnet werden und wo die BBG greift.
 

Was passiert bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt sowohl im Vorjahr als auch im neuen Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Jahr 2025 in den alten und in den neuen Bundesländern 73.800 Euro.

Was gehört zum beitragspflichtigen Einkommen?

Beitragspflichtige Einnahmen sind alle Einkünfte, die als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) dienen, also das gesamte verfügbare Einkommen wie Bruttogehalt, Arbeitseinkommen, Renten und Versorgungsbezüge, aber auch Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalvermögen, die den Lebensunterhalt sichern sollen, wobei es je nach Versicherungsart (gesetzlich/freiwillig) und Status (Angestellter/Selbstständiger) Unterschiede in der genauen Definition gibt. 

Was zählt nicht zum Einkommen?

Einige Einkommen werden dagegen nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Dazu zählen beispielsweise die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, das Blindengeld oder das Pflegegeld bei Vollzeitpflege.

Was zählt alles zum Gesamteinkommen?

Zum Gesamteinkommen zählen alle steuerpflichtigen Einkünfte einer Person oder eines Haushalts, hauptsächlich Arbeitslohn (auch Weihnachtsgeld, Abfindungen), Gewinne aus Selbstständigkeit oder Gewerbe, Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden), Mieteinnahmen sowie Renten, wobei steuerfreie Bezüge (wie z.B. Kindergeld) nicht hinzugerechnet werden; die genaue Definition hängt vom Kontext ab (z.B. Familienversicherung, Wohngeld, Unterhalt), aber grundsätzlich sind alle Einkünfte nach Einkommensteuerrecht relevant. 

Welche Einkünfte werden für die Krankenkasse berücksichtigt?

Nacheinander werden dabei Rente, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und sonstige Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Zu sonstigen Einnahmen zählen zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung. Freiwillige Mitglieder tragen den Beitrag grundsätzlich allein.

Wie erfährt die Krankenkasse von Einkünften?

Krankenkassen überprüfen das Einkommen durch Anforderung von Nachweisen wie Steuerbescheide, Gehaltsnachweise oder Kontoauszüge, besonders bei Selbstständigen und in der Familienversicherung, oft mittels jährlicher Fragebögen. Bei Angestellten übermittelt der Arbeitgeber meist automatisch die Daten. Die Kasse fordert diese Belege an, um Beiträge korrekt zu berechnen oder Zuzahlungsbefreiungen zu prüfen und gleicht sie mit den gemeldeten Daten ab, wobei sie bei Bedarf auch Informationen vom Finanzamt einfordern darf. 

Sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung krankenversicherungspflichtig?

Ja, Mieteinnahmen sind für freiwillig gesetzlich Versicherte grundsätzlich krankenversicherungspflichtig (beitragspflichtig), da sie zu den Einkünften zählen, die zur Beitragsberechnung herangezogen werden, wobei Werbungskosten abgezogen werden; bei Privatversicherten spielen sie keine Rolle und bei familienversicherten Personen können sie die Freigrenze überschreiten und damit die kostenfreie Mitversicherung beenden.
 

Welche Einnahmen zählen als Einkommen?

Was zählt zu Einkommen und wie wird mein Einkommen angerechnet? Zum Einkommen (§ 11 SGB II) zählen sämtliche Einnahmen in Geld oder Geldwert, die Ihnen oder den Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bezugs von Leistungen zufließen.

Was zählt alles ins Jahresgehalt?

Das Jahresgehalt wird immer brutto angegeben und bezieht sich auf 12 Monate aufaddierte Arbeits- und Leistungsbezüge. Neben dem Grundgehalt zählen in das Brutto-Jahresgehalt noch Sonderzahlungen, variable Vergütungen und erhaltene geldwerte Vorteile.

Was zählt zum jährlichen Einkommen?

Das Jahresbruttogehalt umfasst das gesamte Gehalt inklusive Sonderzahlungen, das vor Abzügen wie Steuern und Sozialabgaben verdient wird. Brutto ist der Betrag, bevor Abgaben wie Steuern und Sozialversicherungen abgezogen werden, während das Netto-Gehalt den Betrag darstellt, der tatsächlich auf dem Konto landet.