Welche Einmalzahlungen sind im Minijob 2025 erlaubt?
Gefragt von: Herr Prof. Dr. Raimund Roth B.Sc.sternezahl: 4.7/5 (56 sternebewertungen)
Im Minijob 2025 sind Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld erlaubt, solange die monatliche Grenze von 556 € bzw. die jährliche Grenze von 6.672 € eingehalten wird, wobei vorhersehbare Zahlungen (z.B. tariflich gezahltes Weihnachtsgeld) direkt auf die Grenze angerechnet werden, während unvorhersehbare Überschreitungen (z.B. Krankheitsvertretung) in bis zu zwei Monaten pro Jahr bis zum Doppelten der Monatsgrenze (1.112 €) möglich sind, ohne dass der Minijob endet, solange die Jahresgrenze nicht dauerhaft überschritten wird. Zusätzlich können auch steuerfreie Sachbezüge bis 50 € monatlich und die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) bis 3.000 € gewährt werden, die nicht zum Verdienst zählen.
Welche Sonderzahlungen sind bei einem Minijob erlaubt?
Ja, Minijobber können Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten, aber diese zählen zum Verdienst und dürfen die jährliche Grenze (2025: 6.672 €) nicht überschreiten, sonst wird der Minijob sozialversicherungspflichtig. Wichtig: Vorhersehbare Zahlungen (wie Weihnachtsgeld) werden auf die Jahresgrenze angerechnet, während unvorhersehbare Prämien (wie Jubiläumsboni) meist "on top" gezahlt werden können, ohne die Grenze zu gefährden. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur, wenn es vertraglich oder tariflich vereinbart ist, wobei der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt.
Was darf ich im Minijob 2025 verdienen?
In 2025 dürfen Sie in einem Minijob maximal 556 Euro pro Monat verdienen, was sich aus der Kopplung an den Mindestlohn ergibt; das sind 6.672 Euro im Jahr, wobei auch bei Schwankungen die Jahresgrenze nicht überschritten werden darf, um sozialversicherungsfrei zu bleiben. Wenn Sie regelmäßiger mehr verdienen, fallen Sie in den Midijob-Übergangsbereich (556,01 € bis 2.000 €) und müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber mit reduzierten Arbeitnehmeranteilen.
Welche Prämien gibt es für Minijobber?
Ja, Minijobber können Prämien erhalten, wobei die Inflationsausgleichsprämie (IAP) (bis Ende 2024 steuer-/beitragsfrei bis 3000€) eine wichtige Option war, die nicht auf die 520€-Grenze angerechnet wurde. Generell zählen auch Weihnachtsgeld/Einmalzahlungen zum Minijob-Verdienst, wenn sie vorhersehbar sind, aber Arbeitgeber können steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen leisten, wenn sie die Regeln (z. B. IAP oder Freigrenzen bei Geschenken) beachten, um die 520€-Grenze einzuhalten.
Haben Minijobber Anspruch auf Inflationsausgleichsprämie?
Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmende erhalten – ganz egal, ob sie eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausüben. Daher können auch Beschäftigte in Minijobs diese Zahlung erhalten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können entscheiden, in welcher Höhe die Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird.
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Haben 520 Euro-Kräfte Anspruch auf Inflationsprämie?
Hinweis Inflationsausgleichsprämie Minijob: Die Inflationsprämie wird bei Menschen, die in einem Minijob angestellt sind, nicht auf die Verdienstgrenze von 520 bzw. seit 2024 nun 538 Euro im Monat angerechnet.
Kann ein Minijobber auch die 3000 € bekommen?
Darüber hinaus können für Minijobber sogenannte Freibeträge gelten: So können sie im Rahmen der Übungsleiterpauschale bis zu 3.000 Euro im Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Wer ein Ehrenamt ausübt, kann im Rahmen der Ehrenamtspauschale bis zu 840 Euro im Jahr erhalten, ohne diese versteuern zu müssen.
Was steht mir als Minijobber alles zu?
Minijobber haben mindestens Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn und sind in der Regel von Steuern und den meisten Sozialabgaben (Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) befreit.
Kann ich als Minijobber Weihnachtsgeld bekommen?
Ja, Minijobber können Weihnachtsgeld bekommen, aber es gibt keinen automatischen gesetzlichen Anspruch; es hängt vom Arbeits-, Tarifvertrag oder betrieblichen Vereinbarungen ab, wobei Arbeitgeber es freiwillig zahlen können, aber die Minijob-Grenzen beachten müssen, da Sonderzahlungen zum Verdienst zählen und die Grenze von 550 Euro/Monat nicht überschreiten dürfen, falls die Zahlung regelmäßig wiederkehrt. Bei Gleichbehandlung müssen auch Minijobber anteilig Weihnachtsgeld erhalten, wenn es Vollzeitkräfte bekommen.
Ist ein Tankgutschein bei einem Minijob erlaubt?
Ja, Minijobber können auch einen Tankgutschein bekommen, solange er als steuerfreier Sachbezug zusätzlich zum Lohn gewährt wird und monatlich 50 € nicht übersteigt; er wird dann nicht auf die Minijob-Grenze angerechnet und bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei, aber er darf nicht als Lohnumwandlung gezahlt werden, sondern muss eine echte Zusatzleistung sein.
Kann ein Minijob durch eine Einmalzahlung überschritten werden?
Fazit. Einmalzahlungen im Minijob sind 2025 erlaubt, solange die 556 €-Monatsgrenze bzw. die 6.672 €-Jahresgrenze nicht überschritten wird. Arbeitgeber sollten jede Sonderzahlung schriftlich dokumentieren, sauber im Lohnkonto erfassen und in der Lohnabrechnung getrennt ausweisen.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch für Minijobber ab 2025?
Auch Minijobber haben 2025 Anspruch auf bezahlten Urlaub, basierend auf dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), wobei die Anzahl der Tage von den wöchentlichen Arbeitstagen abhängt, nicht von Stunden: Bei einer 6-Tage-Woche sind es 24 Werktage, bei 5 Tagen 20, bei 4 Tagen 16 usw. Die Berechnung erfolgt anteilig nach dem gesetzlichen Mindestanspruch (4 Wochen) und gilt auch für Minijobs, wobei der volle Anspruch erst nach 6 Monaten besteht.
Wird der Minijob auf 600 € erhöht?
Zum 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro, ab Januar 2027 auf 14,60 Euro. Mit jeder Anhebung des Mindestlohns wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst: 2025 liegt sie bei 556 Euro im Monat, 2026 bei 603 Euro und 2027 bei 633 Euro.
Welche Sonderzahlungen sind möglich?
Sonderzahlungen sind zusätzliche Zahlungen zum regulären Gehalt, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld (oft 13./14. Monatsgehalt), Leistungsprämien/Boni, Jubiläumsgelder/Treueprämien, Geburts- und Heiratsbeihilfen, Gewinnbeteiligungen (Tantiemen) oder Inflationsausgleichsprämien, die bei bestimmten Anlässen oder zur Anerkennung gezahlt werden; auch Abfindungen bei Vertragsende zählen dazu. Sie sind meist steuer- und abgabenpflichtig, können aber unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerfrei sein.
Was sind freiwillige Zuwendungen an Minijobber?
Inflationsausgleichsprämie. Auch Minijobberinnen und Minijobber können von der Inflationsausgleichsprämie profitieren. Diese freiwillige Sonderzahlung ist bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei. Sie soll helfen, die finanziellen Belastungen durch die Inflation zu mildern.
Was fällt unter Sonderzahlungen?
Sonderzahlungen sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers, die über das reguläre monatliche Gehalt hinausgehen, oft einmal jährlich oder anlassbezogen erfolgen und typischerweise als „sonstige Bezüge“ steuerpflichtig sind; Beispiele sind Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Gewinnbeteiligungen oder Abfindungen, die einen Anspruch begründen können, wenn sie vertraglich, tariflich oder durch betriebliche Übung festgelegt sind, auch wenn es grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch gibt.
Welche Sonderzahlungen gibt es für Minijobber?
Sonderzahlungen (wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld) sind für Minijobber erlaubt, zählen aber zum Verdienst und müssen die monatliche Verdienstgrenze von 538 € (Stand 2024/2025) berücksichtigen; bei Überschreitung wird der Minijob sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber können freiwillig zahlen, müssen aber die Regeln beachten, z. B. die Dokumentation, und können steuerfreie Sachzuwendungen (bis 50 € Geschenk) nutzen, die nicht mit dem Verdienst verrechnet werden.
Wie oft darf man die 520 € Grenze überschreiten?
Sie dürfen die 520-Euro-Grenze im Minijob zweimal pro Jahr unvorhersehbar überschreiten, wobei der Verdienst in diesen Monaten maximal das Doppelte, also 1040 Euro, betragen darf (Stand 2022/2023). Saisonale oder geplante Mehrarbeit zählt nicht als unvorhersehbar, nur unerwartete Ereignisse wie z.B. eine Krankheitsvertretung. Insgesamt darf die Jahresgrenze von 6.240 Euro (520 € x 14) nicht durch diese Überschreitungen überschritten werden, sondern steigt durch die Überschreitungen auf bis zu 7.784 Euro an.
Kann ein Minijobber Urlaubsgeld bekommen?
Minijobber haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, aber einen anteiligen Anspruch, wenn es in einem Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbart wurde und Vollzeitkräfte es erhalten (Gleichbehandlungsgrundsatz). Das Urlaubsgeld zählt zum Verdienst und muss bei der Minijob-Grenze berücksichtigt werden, ist aber oft steuer- und abgabenfrei, wenn es die Grenze im Auszahlungsmonat nicht sprengt.
Welche Regeln ändern sich im Minijob ab 2025?
Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze 2025
Ab 2025 beträgt die Verdienstgrenze für Minijobs 556 Euro im Monat. Diese Änderung wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze im Midijob aus. Ein sozialversicherungspflichtiger Midijob beginnt somit ab Januar 2025 erst ab einem Verdienst von 556,01 € monatlich.
Welche Nachteile hat ein Minijob?
Nachteile eines Minijobs sind vor allem die unzureichende soziale Absicherung (kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, geringe Rentenansprüche), die Gefahr der Altersarmut, begrenzte Verdienstaussichten und mangelnde Karriereperspektiven, die oft zur sogenannten "Minijobfalle" führen, insbesondere für Frauen, da die Integration in sozialversicherungspflichtige Jobs erschwert wird.
Welche Zulagen gibt es für Minijobber?
Zulagen im Minijob, wie SFN-Zuschläge (Sonntag, Feiertag, Nachtarbeit), sind oft steuer- und abgabenfrei, wenn der Grundlohn unter 25 €/Stunde liegt und sie zusätzlich zum Lohn gezahlt werden; sie zählen dann nicht zum Verdienst. Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) zählen zum Verdienst, unterliegen der Abgabenpflicht, aber Minijobber können Riester-Zulagen erhalten, die eine zusätzliche Förderung darstellen. Wichtig: Zahlungen während Krankheit/Mutterschutz oder ohne tatsächliche Arbeit können die SV-Pflicht auslösen.
Wie hoch ist die Minijobpauschale 2025?
Für 2025 steigt die Minijob-Verdienstgrenze auf 556 Euro pro Monat, basierend auf dem neuen Mindestlohn von 12,82 €/Std., wobei Arbeitgeber Pauschalabgaben von ca. 31 % zahlen und die Minijob-Zentrale weiterhin die zentrale Anlaufstelle ist; auch die Umlagen (U1) ändern sich leicht.
Ist es möglich, im Minijob eine Einmalzahlung zu erhalten?
Ja, Einmalzahlungen (wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld) sind im Minijob erlaubt, müssen aber immer auf die monatliche Verdienstgrenze von 556 € (Stand 2025) angerechnet werden, wenn sie vorhersehbar sind; unvorhersehbare Sonderzahlungen (z. B. Bonuszahlungen) sind oft bis zu einer gewissen Grenze unschädlich, solange die jährliche Grenze (6.672 €) nicht dauerhaft überschritten wird, aber Arbeitgeber müssen sie genau dokumentieren, um keine Sozialversicherungspflicht auszulösen.
Ist ein Tankgutschein im Minijob erlaubt?
Ja, ein Minijobber kann einen Tankgutschein bekommen, und dieser ist steuer- und sozialversicherungsfrei, solange er zusätzlich zum Lohn gezahlt wird und die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschreitet. Es darf keine Lohnumwandlung sein (also kein Lohnverzicht), und der Gutschein muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie die sogenannte ZAG-Kriterien, um als Sachbezug zu gelten. Überschreitet der Betrag auch nur geringfügig die 50-Euro-Grenze, wird der gesamte Betrag steuer- und abgabenpflichtig.