Welche Gebühren bei Zahlungsaufforderung?

Gefragt von: Ingelore Schütte
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Bei einer Zahlungsaufforderung (Mahnung) können dem Schuldner Mahngebühren (ca. 2,50 € - 5 € für Porto, Material), Verzugszinsen (abhängig vom Basiszinssatz, für Privatpersonen meist 5% über Basiszinssatz) und ggf. Inkassokosten oder Anwaltsgebühren (deutlich höher, gestaffelt nach Forderung) in Rechnung gestellt werden, wenn der Verzug eingetreten ist. Die Kosten müssen angemessen sein und dürfen bei Inkasso nicht höher sein als die Anwaltskosten, so Finom und ING.

Welche Kosten entstehen bei einer Zahlungserinnerung?

Bei einer einfachen Zahlungserinnerung dürfen noch keine Gebühren erhoben werden, da dies ein freundlicher Hinweis ist. Erst mit dem Verzugseintritt (oft ab der 2. Mahnung) können Mahngebühren anfallen, die oft pauschal 2,50 bis 5 € (bzw. die tatsächlichen Kosten wie Porto/Papier) betragen und bei Verbrauchern nicht über 5 € liegen sollten, ohne Nachweis des höheren Aufwands. Für Geschäftskunden gibt es zusätzlich eine gesetzliche Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). 

Wie hoch darf eine Mahnungsgebühr sein?

Mahngebühren dürfen in Deutschland die tatsächlich entstandenen Kosten des Gläubigers decken, sind aber nicht gesetzlich festgelegt; die Rechtsprechung akzeptiert oft nur ca. 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung, da höhere Beträge (wie 9 € bei Vodafone) oft als überhöht und unzulässig eingestuft wurden, wenn sie nicht nachgewiesen werden können. Personalkosten dürfen meist nicht eingerechnet werden, nur Portokosten und Material. Bei zu hohen Gebühren können Verbraucher widersprechen, da der Gläubiger den Aufwand beweisen muss.
 

Wie hoch sind die Gebühren für eine Zahlungsaufforderung eines Anwalts?

Die Kosten einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung hängen vom Gegenstandswert ab und werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, wobei der Schuldner sie als Verzugsschaden erstatten muss, wenn er bereits in Verzug ist (also eine Mahnung nötig war). Für einfache Fälle gibt es eine reduzierte 0,5-Geschäftsgebühr (oft 15 € bis ca. 25 €), während bei durchschnittlichen Fällen ein höherer Satz (z.B. 0,9) zur Anwendung kommt, plus Pauschalen (Post/Telekommunikation), was oft Beträge um die 90 € für das erste Schreiben ergibt, aber je nach Fall und Wert variiert. 

Welche Kosten fallen bei einem Vollstreckungsbescheid an?

Die Kosten für einen Vollstreckungsbescheid hängen vom Streitwert ab und setzen sich aus Gerichtskosten (0,5 Gebühr) und Anwaltskosten zusammen; der Vollstreckungsbescheid selbst verursacht keine neuen gerichtlichen Kosten, da diese bereits durch den Antrag auf den Mahnbescheid abgedeckt sind, müssen aber getrennt beantragt werden und können bei Anwaltssache nochmals Gebühren auslösen, zuzüglich Zustellkosten, falls nötig. Die Kosten für das Mahnverfahren richten sich nach dem Gegenstandswert und steigen mit der Höhe der Forderung. 

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Wie hoch sind die Abmahnkosten?

Die Höhe der Abmahnkosten bemisst sich anhand des Gegenstandswertes und darf nicht willkürlich angesetzt werden. Was angemessen ist und was nicht, müssen in Streitfällen jedoch oft Gerichte klären. Gegenstands- und Streitwerte liegen im Wettbewerbsrecht in der Regel zwischen 10.000 und 100.000 Euro.

Wie hoch sind die Rechtsanwaltsgebühren bei Zwangsvollstreckung?

Die Kosten für einen Rechtsanwalt in der Zwangsvollstreckung richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und betragen typischerweise eine 0,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3309 VV RVG) für jede separate Vollstreckungsmaßnahme, plus eventuell eine 0,3-Terminsgebühr (Nr. 3310 VV RVG) bei Teilnahme an Terminen, sowie Auslagen und MwSt. Der Gegenstandswert umfasst die Hauptforderung plus Zinsen und bisherige Kosten, wobei die Kosten grundsätzlich vom Schuldner zu tragen sind (§ 788 ZPO). 

Wie hoch dürfen Mahnungenskosten sein?

Mahngebühren dürfen in Deutschland die tatsächlich entstandenen Kosten des Gläubigers decken, sind aber nicht gesetzlich festgelegt; die Rechtsprechung akzeptiert oft nur ca. 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung, da höhere Beträge (wie 9 € bei Vodafone) oft als überhöht und unzulässig eingestuft wurden, wenn sie nicht nachgewiesen werden können. Personalkosten dürfen meist nicht eingerechnet werden, nur Portokosten und Material. Bei zu hohen Gebühren können Verbraucher widersprechen, da der Gläubiger den Aufwand beweisen muss.
 

Kann ein Privatperson Mahngebühren erheben?

Ja, als Privatperson können Sie Mahngebühren verlangen, aber nur, wenn der Schuldner in Verzug ist und die Gebühren die tatsächlichen Kosten für Mahnung (Porto, Papier) decken, nicht aber Verwaltungs- oder Personalkosten; typischerweise sind 2-3 Euro als Pauschale erlaubt, alles darüber muss der Gläubiger nachweisen, da der BGH pauschale Gebühren über 2,50 € (in bestimmten Fällen) für unzulässig erklärte. 

Was kostet ein Mahnschreiben vom Anwalt?

Ein Mahnschreiben vom Anwalt kostet abhängig vom Streitwert, da die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden; sie beginnen bei ca. 90 € für einfache Fälle, können aber bei höheren Forderungen (z.B. über 1.000 €) schnell steigen und sind plus Gerichtsgebühren (z.B. ab 36 €) und ggf. Vollstreckungskosten, wenn das Mahnverfahren durchläuft. Es gibt auch einfache, pauschale Mahnungen für 2,50 € bei geringfügigen Verzugsentschädigungen, aber ein Anwalt berechnet nach Wert, nicht pauschal. 

Welche Höhe der Mahngebühren wird in der Rechtsprechung anerkannt?

Die Höhe der Mahnkosten muss angemessen sein. Von der Rechtsprechung anerkannt werden im Regelfall 2 bis 3 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 5 Euro.

Sind Mahngebühren bei der ersten Mahnung zulässig?

Ja, Mahngebühren können schon bei der ersten Mahnung zulässig sein, aber nur, wenn der Kunde wirklich in Zahlungsverzug gerät und die Gebühren angemessen sind, d.h., die tatsächlichen Kosten für Porto, Papier, Druck und Versand (ca. 2-3 €), nicht aber Personalkosten abdecken. Oft wird die erste Mahnung als Zahlungserinnerung gebührenfrei gehalten, aber sobald der Schuldner nach der Fälligkeit gemahnt wird und die Frist verstreicht, ist er im Verzug und die Kosten dürfen berechnet werden, sofern vereinbart oder bei Geschäftskunden (§ 288 Abs. 5 BGB).
 

Ist eine Zahlungsaufforderung schon eine Mahnung?

Eine Zahlungsaufforderung kann durchaus eine Mahnung darstellen. Sie muss jedoch nicht zwingend als Mahnung bezeichnet werden. Eine Zahlungsaufforderung kann jedoch auch lediglich eine unverbindliche Zahlungserinnerung sein. Unternehmen setzen meist ein mehrstufiges Mahnverfahren ein.

Sind Mahngebühren bei Zahlungserinnerung zulässig?

Nein, eine Zahlungserinnerung als erste freundliche Aufforderung sollte keine Mahngebühren enthalten, da der Schuldner rechtlich noch nicht im Verzug ist. Mahngebühren (Verzugsschaden) werden erst ab der zweiten oder späteren formellen Mahnung fällig, wenn der Schuldner durch eine klare Fristsetzung in Verzug gesetzt wurde und die Zahlung weiterhin ausbleibt. 

Wie hoch ist die Gebühr für einen Gerichtsvollzieher?

Die Kosten eines Gerichtsvollziehers richten sich nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) und sind abhängig vom Auftrag, wobei sie bei kleineren Forderungen oft zwischen 30 und 40 € liegen können, aber auch höher ausfallen können, z.B. für Pfändungen oder Zustellungen. Der Gläubiger zahlt die Kosten zunächst und versucht, sie vom Schuldner zurückzubekommen, haftet aber für die Vorschüsse. 

Wie hoch sind die Kosten für einen Vollstreckungsbescheid?

Die Kosten für einen Vollstreckungsbescheid hängen vom Streitwert ab und setzen sich aus Gerichtskosten (0,5 Gebühr) und Anwaltskosten zusammen; der Vollstreckungsbescheid selbst verursacht keine neuen gerichtlichen Kosten, da diese bereits durch den Antrag auf den Mahnbescheid abgedeckt sind, müssen aber getrennt beantragt werden und können bei Anwaltssache nochmals Gebühren auslösen, zuzüglich Zustellkosten, falls nötig. Die Kosten für das Mahnverfahren richten sich nach dem Gegenstandswert und steigen mit der Höhe der Forderung. 

Wer trägt Anwaltskosten bei einer Mahnung?

BGH-Urteil: Schuldner trägt Anwaltskosten bei Zahlungsverzug.

Was kostet eine Unterlassungsaufforderung?

Für eine Unterlassungserklärung fallen keine gesonderten Kosten an. In der Regel sind diese bereits in den Gebühren der Abmahnung bzw. den Anwaltskosten enthalten.

Wie hoch sind die Anwaltskosten für eine Abmahnung?

Die Kosten für eine Anwaltsabmahnung hängen stark vom Streitwert ab, der je nach Rechtsgebiet (Marken-, Urheber-, Wettbewerbs-, Arbeitsrecht) stark variiert; sie können von einigen hundert Euro (z.B. bei E-Mail-Spam) bis zu mehreren tausend Euro reichen (z.B. bei Markenrechtsverletzungen), da sie sich nach dem RVG berechnen, aber der Abgemahnte muss die Kosten bei berechtigter Abmahnung erstatten. Vereinfachte Abmahnungen von Verbänden liegen oft bei 150-350 Euro. 

Was kostet es, einen Brief vom Anwalt schreiben zu lassen?

Die Kosten für einen Anwaltsbrief hängen vom Streitwert ab, können aber bei einem einfachen Schreiben mit 0,3-Gebühr (nach RVG) bei etwa 80 € bis über 170 € netto liegen, je nach Fall (z.B. bei 1.500 € Wert ca. 38 €; bei 4.000 € Wert ca. 127 €) plus Auslagen und USt., aber oft gibt es auch eine Pauschale von ca. 100 € - 200 € oder eine Honorarvereinbarung pro Stunde (ca. 100-200 €/Std.). Für eine Erstberatung sind oft nur 15-50 € fällig. 

Was kostet ein Prozess beim Amtsgericht?

Je höher die gerichtliche Instanz, desto teurer werden die Gerichtsgebühren. Ein Beispiel: Beträgt Ihr Streitwert bis zu 5.000 Euro, wäre als Instanz noch das Amtsgericht für den Prozess zuständig und Sie hätten die 1-fache Gebühr von 170,50 Euro zu entrichten.