Welche Infos braucht der Arbeitgeber bei einem Krankenkassenwechsel?

Gefragt von: Frau Annelie Blank B.Eng.
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Bei einem Krankenkassenwechsel braucht Ihr Arbeitgeber hauptsächlich die Information, dass Sie eine neue Kasse gewählt haben, damit er Sie dort elektronisch anmeldet; eine formlose Mitteilung genügt, da die Krankenkassen den Wechsel digital abwickeln und die neue Kasse die Daten übermittelt, wobei Sie Ihre Sozialversicherungsnummer und den Wechseltermin parat haben sollten.

Was benötigt der Arbeitgeber bei einem Krankenkassenwechsel?

Sollte Ihr Arbeitgeber dennoch entsprechende Dokumente von Ihnen wünschen, geben Sie ihm einfach Ihr Begrüßungsschreiben oder ein anderes Dokument der Krankenkasse, aus dem Ihre Mitgliedschaft hervorgeht. Grundsätzlich müssen Sie Ihrem Arbeitgeber lediglich mitteilen, dass Sie die [Name der Krankenkasse] gewählt haben.

Wie informiere ich meinen Arbeitgeber über Krankenkassenwechsel?

Mitgliedsbescheinigungen aus Papier haben seit 2021 ausgedient: Beschäftigte teilen dem neuen Arbeitgeber ihre Krankenkasse formlos mit. Der Arbeitgeber meldet den Beschäftigten bei der neuen Krankenkasse per Arbeitgeber-Meldeverfahren an. Die Bestätigung der Mitgliedschaft erhält er dann elektronisch zurück.

Welche Daten braucht der Arbeitgeber von der Krankenkasse?

Der Arbeitgeber braucht von der Krankenkasse vor allem die elektronische Bestätigung der Mitgliedschaft (bei Einstellung) und muss ab 2023 die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) für Lohnfortzahlung und Meldezwecke abrufen, was eine systemgeprüfte Software voraussetzt; er benötigt vom Arbeitnehmer aber weiterhin die Sozialversicherungsnummer (im SV-Ausweis) und die Steuer-ID für die Anmeldung und Abrechnung. 

Welche Daten werden bei einem Krankenkassenwechsel übermittelt?

Darunter fallen bei Beschäftigten beispielsweise Angaben zur arbeitgebenden Einrichtung, Art und Umfang der Tätigkeit sowie über das Einkommen. Für Familienversicherte, zum Beispiel ein Kind, sind Lebensalter, Art der Tätigkeit (Schule, Ausbildung, Berufstätigkeit etc. ) gespeichert.

Welche Fehler solltest Du beim Wechsel der Krankenkasse meiden?

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Welche Daten übermittelt der Arbeitgeber an die Krankenkasse?

Als Arbeitgeber können Sie übermitteln: die Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Entgeltersatzleistungen und die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen. Anfordern können Sie: Infos über Vorerkrankungszeiten und die Höhe sowie das Ende der Entgeltersatzleistungen.

Wer muss bei einem Krankenkassenwechsel informiert werden?

Eine Kündigung ist dafür seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr erforderlich: Ihre neu gewählte Krankenkasse informiert Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel. Nur Mitglieder, die das System der GKV verlassen wollen, müssen bei der bisherigen Krankenkasse kündigen.

Welche Informationen braucht der Arbeitgeber?

Ein Arbeitgeber benötigt grundlegende personenbezogene Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum), steuerliche Informationen (Steuer-ID, Steuerklasse, Kinderfreibeträge), Sozialversicherungsdaten (Sozialversicherungsnummer, Krankenkassenbescheinigung), Bankverbindung für die Gehaltszahlung und bei Bedarf branchenspezifische Nachweise (Führerschein, Qualifikationen) oder Unterlagen für Vermögenswirksame Leistungen (VL). Diese Daten sind für die korrekte Lohnabrechnung und die gesetzlichen Meldungen an Ämter und Sozialversicherungsträger unerlässlich, sagt Personio und Lexware.
 

Was benötigt der Arbeitgeber von der Krankenkasse?

Als Arbeitgeber müssen Sie für Ihre Angestellten die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnen und diese mit Hilfe eines Beitragsnachweises bei der Krankenkasse melden und überweisen.

Was muss der Arbeitgeber der Krankenkasse übermitteln?

im Unternehmen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Die Papiermeldung entfällt grundsätzlich.

Welche Meldung bei Krankenkassenwechsel?

Wann wird eine SV-Meldung mit Meldegrund 31 erzeugt? Hierbei handelt es sich um eine Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel, die automatisch erzeugt wird, sobald es bei einem Mitarbeiter einen neuen SV-Datensatz mit einer abweichenden Krankenkasse gibt, der in die Ab- bzw. Rückrechnung einbezogen wird.

Was muss ich bei einem Krankenkassenwechsel tun?

Um die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, wählen Sie einfach eine neue Kasse, stellen dort einen Mitgliedsantrag, und die neue Kasse kümmert sich um die Kündigung bei der alten; eine eigene Kündigung ist nicht mehr nötig. Beachten Sie die Kündigungsfrist (meist 2 Monate zum Monatsende) und die 18-monatige Bindungsfrist, aber bei außerordentlichen Beitragserhöhungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Informieren Sie danach formlos Ihren Arbeitgeber über den Wechsel.
 

Was sollte ich bei einem Arbeitgeberwechsel beachten?

Ein Arbeitgeberwechsel erfordert eine gute Planung: Prüfen Sie Kündigungsfristen und -form, holen Sie ein Arbeitszeugnis ein, klären Sie Urlaubs- & Überstundenansprüche, verhandeln Sie den neuen Vertrag (Gehalt, Arbeitszeit, Probezeit) und denken Sie an Übergabe & Unterlagen wie Steuer-ID, Sozialversicherungsausweis und Bankdaten, damit der Übergang reibungslos läuft und rechtliche Fallstricke vermieden werden. 

Wie vorgehen bei einem Krankenkassenwechsel?

Um die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, wählen Sie einfach eine neue Kasse, stellen dort einen Mitgliedsantrag, und die neue Kasse kümmert sich um die Kündigung bei der alten; eine eigene Kündigung ist nicht mehr nötig. Beachten Sie die Kündigungsfrist (meist 2 Monate zum Monatsende) und die 18-monatige Bindungsfrist, aber bei außerordentlichen Beitragserhöhungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Informieren Sie danach formlos Ihren Arbeitgeber über den Wechsel.
 

Was erfährt der neue Arbeitgeber von der Krankenkasse?

Ihr neuer Arbeitgeber erfährt von der Krankenkasse nur administrative Daten wie Ihre Versichertennummer, den Namen Ihrer Kasse und die Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft – keine Diagnosen, Vorerkrankungen oder Details zu Krankengeldbezügen; er meldet Sie elektronisch an und erhält die Bestätigung zur Beitragsabführung, was den Prozess seit 2021 vereinfacht hat, sodass Sie nur Ihre Krankenkasse nennen müssen. 

Wer übernimmt die Kündigung bei einem Krankenkassenwechsel?

Kündigung und Sonderkündigung der alten Krankenkasse übernimmt die neue Krankenkasse. Bei einem Krankenkassen-Wechsel müssen Sie die alte Krankenkasse nicht mehr kündigen.

Welche Unterlagen muss ich dem Arbeitgeber vorlegen?

Berufseinstieg: Welche Unterlagen benötigt mein neuer Arbeitgeber...

  • Versicherungsnachweise deiner Krankenkasse.
  • deine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
  • dein Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis)

Welche Daten benötigt der Arbeitgeber zur Anmeldung?

2. Mitarbeiter erfassen: Diese Unterlagen benötigen Arbeitgeber

  • Ausgefüllter Personalfragebogen (Persönliche Angaben, Angaben zur Beschäftigung, Steuer etc.)
  • Personalausweis (Kopie oder Vorlage)
  • Rentenversicherungsnummer (Schreiben des Rentenversicherungsträgers)
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse.

Was braucht der Arbeitgeber von der Krankenkassenkarte?

Eine Mitgliedsbescheinigung in Papierform für Ihren Arbeitgeber ist seit 2021 nicht mehr notwendig. Informieren Sie Ihren neuen Arbeitgeber einfach, dass Sie bei der TK versichert sind.

Welche Daten muss ich dem Arbeitgeber mitteilen?

Welche Daten braucht der Arbeitgeber

Persönliche Daten: Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnadresse müssen erfasst werden. Steuer-ID: Die 11-stellige Steueridentifikationsnummer, z. B. auf der Lohnsteuerbescheinigung, ist für steuerliche Abrechnungen notwendig.

Was für Papiere braucht der Arbeitgeber?

Welche Unterlagen brauchen Sie als Arbeitgeber?

  • Steueridentifikationsnummer.
  • Sozialversicherungsausweis.
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse.
  • Unterlagen über vermögenswirksame Leistungen.
  • Bei neuen Mitarbeitern aus Ländern, die nicht der EU angehören: Arbeitserlaubnis.

Welche Nummer braucht der Arbeitgeber von der Krankenkasse?

Betriebsnummer. Um die Sozialversicherungsmeldung dem richtigen Arbeitgeber zuzuordnen, erhält jeder Beschäftigungsbetrieb vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer. Bei der Neubeantragung einer Betriebsnummer ist die Unternehmensnummer anzugeben.

Was braucht mein Arbeitgeber bei einem Krankenkassenwechsel?

Beim neuen Arbeitgeber müssen Sie in aller Regel ein Formular mit Personaldaten ausfüllen. Hier geben Sie neben Anschrift, Bankverbindung und weiteren Daten auch Ihre Krankenkasse an. Zusätzlich können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung anfordern und diese dann beim neuen Arbeitgeber vorlegen.

Was passiert mit meinen Daten bei einem Krankenkassenwechsel?

Die Übertragung Ihrer Daten, erfolgt automatisch an die neue Krankenkasse. Sie müssen nichts weiter tun. Ebenso wenn Sie Widerspruch gegen die ePA eingelegt haben. Dieser wird ebenfalls der neuen Kasse übermittelt und es wird dort keine ePA für Sie angelegt.

Was muss der Arbeitgeber der Krankenkasse melden?

Arbeitgeber melden versicherungspflichtig Beschäftigte der Krankenkasse, bei der sie Mitglied sind. Sie liefern damit den Versicherungsträgern alle relevanten Daten über die Versicherten im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Weitere Meldungen sind Jahres-, Unterbrechungs- und Sofortmeldungen.