Welche Jahre zählen zu den Rentenversicherungsjahren?

Gefragt von: Björn Decker B.A.
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Zu den Rentenversicherungsjahren zählen alle Zeiten, in denen Beiträge gezahlt wurden (Arbeits-, Kindererziehungs-, Minijob-Zeiten), sowie Anrechnungszeiten wie Schul-, Studien- oder Arbeitslosengeld-Zeiten, die für bestimmte Rentenansprüche (z.B. 35 oder 45 Jahre) relevant sind, auch wenn keine direkten Beiträge anfielen, wobei Schule/Studium bis zu 8 Jahre angerechnet werden können.

Welche Jahre werden für die Rentenjahre angerechnet?

Viele Menschen meinen, für ihre Rente sind nur die letzten Jahre entschei dend. Aber das stimmt nicht. Richtig ist: Jeder eingezahlte Euro zählt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das fängt mit dem ersten Beitrag in jungen Jahren an und endet erst mit dem letzten Beitrag vor dem Renten beginn.

Welche Jahre zählen als Versicherungsjahre in der Rentenversicherung?

Die Versicherungsjahre in der Rentenversicherung sind daher sowohl Jahre, in denen man gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, als auch Zeiten, in denen man es aus verschiedenen Gründen nicht konnte. Ob in Voll- oder Teilzeit gearbeitet wurde, weiß die Rentenversicherung nicht.

Welche Jahre gelten als anrechnungsfähige Jahre für die staatliche Rente?

Jedes Steuerjahr (6. April bis 5. April), in dem Sie Beiträge zur Nationalversicherung zahlen oder Ihnen diese gutgeschrieben werden, gilt als anrechnungsfähiges Jahr, sofern Sie einen Mindestbetrag an Einkünften erzielen oder Ihnen diese gutgeschrieben werden. Dieser Betrag ändert sich jährlich.

Welche Zeiten zählen zu den 45 Beitragsjahren für die Rente?

Zu den 45 Jahren für die Rente zählen vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und Selbstständigkeit, aber auch Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege, des Wehr-/Zivildienstes sowie Anrechnungszeiten (z.B. Krankengeld, ALG I bei Insolvenz), nicht aber Schulausbildungszeiten. Wer 45 Jahre voll hat, kann je nach Geburtsjahr abschlagsfrei mit 63 bis 65 Jahren in Rente gehen (besonders langjährig Versicherte) oder mit 67 Jahren (langjährig Versicherte, falls früher nicht möglich). 

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Welche Zeiten zählen zu den 45 Beitragsjahren?

Zu den 45 Beitragsjahren zählen neben Beschäftigungszeiten auch Kindererziehungszeiten und Zeiten der Arbeitslosigkeit bei Bezug von Arbeitslosengeld I.

Warum sind die letzten 5 Jahre vor der Rente wichtig?

Die letzten 5 Jahre vor der Rente sind wichtig, weil sie das finanzielle Finale darstellen, in dem Sie durch strategische Entscheidungen (z.B. Vollzeit arbeiten, Ausgleichszahlungen) noch Einfluss auf Ihre Rente nehmen können und Ihre Altersvorsorge optimieren, obwohl jedes Beitragsjahr grundsätzlich gleich viel zählt, da Sie in dieser Zeit oft am meisten verdienen und so Extra-Punkte sammeln, was Ihre Gesamtrente positiv beeinflusst, aber nicht überproportional erhöht. 

Welche Jahre zählen nicht zur Rente?

Nicht berücksichtigt werden:

Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.

Welche Zeiten werden nicht für die Rente angerechnet?

Übrigens: Für Schul- und Studienzeiten, die ab dem 16. Geburtstag nicht für Ihre Rente angerechnet werden, können Sie - bis zu Ihrem 45. Geburtstag - freiwillige Rentenbeiträge nachzahlen.

Welche Jahre sind wichtig für die Rentenberechnung?

Für die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen Sie 35 Versicherungsjahre, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 stufenweise angepasst.

Wie zählt man die Arbeitsjahre?

Als Berufsjahre gelten grundsätzlich nur die Zeiten, die man auch tatsächlich mit Arbeit verbracht hat. Dies gilt unabhängig davon, in wie vielen Unternehmen die Berufsjahre absolviert worden sind. Die Berechnung der Berufsjahre bei Vollzeitbeschäftigung ist einfach, hier ist ein Jahr ein Jahr.

Welche Zeiten gelten als Beitragszeiten?

Zu den Beitragszeiten zählen Zeiten mit vollwertigen Beiträgen und beitragsgeminderte Zeiten. Unter die beitragsfreien Zeiten fallen Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten und Ersatzzeiten.

Was ändert sich 2026 bei der Rente?

2026 steigt der Steuergrundfreibetrag auf 12.348 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente ebenfalls: Menschen, die 2026 in Rente gehen, müssen diese zu einem Anteil von 84 Prozent versteuern. Die übrigen 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente sind steuerfrei.

Was zählt alles zu den Versicherungsjahren?

Zu den Versicherungsjahren zählen neben Zeiten mit Pflichtbeiträgen für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit, Beiträge für Minijobs, Kindererziehungszeiten, Pflichtbeiträgen wegen des Bezugs von Sozialleistungen (z. B.

Wie rechne ich meine Rentenjahre aus?

Um Ihre Rentenjahre zu berechnen, müssen Sie die Regelaltersgrenze anhand Ihres Geburtsjahres bestimmen ( steigt bis 67), die benötigten Beitragsjahre für spezielle Renten (z.B. 35 oder 45 Jahre) prüfen und prüfen, welche Zeiten (Arbeit, Kinder, Pflege) gezählt werden, wobei die Deutsche Rentenversicherung mit ihren Online-Rechnern der beste Anlaufpunkt ist, um Ihr persönliches Renteneintrittsalter und die Anzahl der Rentenjahre zu ermitteln. 

Welche Zeiten werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt?

Als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung zählt die Zeit von der Geburt bis zum 10. Geburtstag des Kindes. Bei zeitgleicher Erziehung mehrerer Kinder unter 10 Jahren endet die Berücksichtigungszeit 10 Jahre nach der Geburt des jüngsten Kindes. Grundsätzlich werden die Zeiten der leiblichen Mutter zugeordnet.

Welche Jahre zählen zu den Rentenjahren?

Für die Rente zählen grundsätzlich alle Jahre des Erwerbslebens, also Pflichtbeitragszeiten (Arbeit, Selbstständigkeit) und auch rentenrechtliche Zeiten ohne Beiträge, wie z.B. Kindererziehungszeiten, Schul- und Studienzeiten (bis zu 8 Jahre), Zeiten der Arbeitslosigkeit (ALG I) oder Pflegezeiten, die sogenannte Wartezeit erfüllen. Jedes dieser Jahre trägt durch sogenannte Entgeltpunkte zur Rentenhöhe bei, wobei die ersten und letzten Jahre mathematisch gleich behandelt werden – hohe Einkommen in späteren Jahren erhöhen die Rente aber stärker. 

Welche Zeiten können auf die Rente angerechnet werden?

Bei Hinterbliebenrenten werden nahezu alle Einkommensarten auf die Rente angerechnet. Dazu zählen u.a. Arbeitsentgelt, Gewinne aus Selbständiger Arbeit, Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Krankengeld, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Welche Zeiten zählen zu den Beitragszeiten für die Rente?

Beitragszeiten sind die Monate, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt sind beziehungsweise als gezahlt gelten. Dazu rechnen zum Beispiel auch Kindererziehungszeiten.

Welcher Jahrgang bekommt keine Rente mehr?

Wer 1964 geboren wurde, kann 2027 mit 63 in Rente gehen. Die Regelaltersgrenze ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist 67 Jahre; sie steigt nicht weiter. Für alle ab 1964 Geborenen, die mit 63 in Rente gehen, fehlen demnach 48 Monate. Der Abschlag bei der Rente sind die maximal möglichen 14,4 Prozent.

Sind Lehrjahre Beitragsjahre?

Ausbildungszeiten sind nur Anrechnungszeiten, wenn sie nach Vollendung des 17. Lebensjahrs zurückgelegt worden sind. Die Vollendung des 17. Lebensjahres bestimmt sich nach den Regelungen der §§ 187, 188 BGB.

Was sind anrechenbare Zeiten bei der Rente?

Berücksichtigungszeiten in der Rente sind gesetzlich anerkannte Zeiträume der Kindererziehung (bis zum 10. Geburtstag des Kindes) und früherer Pflege (eingeschränkt), die zwar keine direkten Beiträge bringen, aber helfen, die Wartezeiten für Renten zu erfüllen (z. B. 35 Jahre) und Lücken im Lebenslauf zu schließen, um Rentennachteile durch familiäre Sorgearbeit auszugleichen, sodass sie indirekt die Rentenhöhe beeinflussen und den Zugang zu Rentenarten erleichtern können. Sie sind ein Ausgleich dafür, dass in diesen Phasen oft keine oder geringere Beiträge gezahlt wurden.
 

Welche Jahrgänge sind die Renten verlierer?

Die "Rentenverlierer" sind statistisch gesehen oft die Jahrgänge Ende der 1940er bis Anfang der 1950er Jahre (z.B. 1948, 1949, 1950, 1952) sowie die späteren Jahrgänge ab Mitte der 1950er bis nach 1964, da sie oft niedrigere Rentenniveaus, längere Lebensarbeitszeiten und/oder biografische Brüche (Arbeitslosigkeit, Teilzeit) erleben, während Frauen in der Altersgruppe 1955-1970 ebenfalls besonders stark von Teilzeit und Minijobs betroffen sind. 

In welchem Alter sollte man zur Rentenberatung gehen?

Man sollte zur Rentenberatung gehen, wenn man einen Überblick über die Altersvorsorge braucht (schon mit 50+) oder kurz vor der Rente steht (3-6 Monate vorher), um den Antrag vorzubereiten; je früher man die Rentenlücke erkennt, desto besser lässt sie sich schließen. Der optimale Zeitpunkt hängt vom persönlichen Anliegen ab – früh für die Vorsorgeplanung, später für die Antragstellung. 

Warum ist der Jahrgang 1964 bei der Rente besonders?

Der Jahrgang 1964 ist bei der Rente besonders, weil er den Übergangspunkt markiert, an dem die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre abgeschlossen ist, und die speziellen, früheren Zugänge zur Rente ohne Abschläge (z. B. mit 63 Jahren) für frühere Jahrgänge enden, wodurch dieser Jahrgang die strengeren neuen Regeln voll trifft, aber auch von neuen Flexibilisierungen profitiert. Für sie gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren, aber sie können bei 45 Versicherungsjahren immerhin noch mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen – eine Option, die für nach 1964 Geborene (mit 45 Jahren) auch erst mit 67 möglich ist.