Welche Jahrgänge betrifft die neue Mütterrente?

Gefragt von: Paul Feldmann-Schlegel
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Die neue Mütterrente (Mütterrente 3) betrifft Mütter und erziehungsberechtigte Väter, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, wodurch sie für jedes Kind bis zu 3 statt bisher 2,5 Jahre als Erziehungszeit angerechnet bekommen, was zu mehr Entgeltpunkten führt und ab 2028 mit Auszahlung für das Jahr 2027 wirksam wird.

Welche Jahrgänge bekommen mehr Mütterrente?

Aktuell: Bundestag beschließt Mütterrente 3

Durch diese Gesetzesänderung werden Müttern, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes, dann einheitlich dieselben Rentenansprüche anerkannt. Mütter, die Kinder vor 1992 geboren haben, erhalten durch diese Änderung ab 2027 je Kind im Monat ca. 20 Euro mehr Rente.

Für wen soll die neue Mütterrente gelten?

Die „neue Mütterrente“, oft als Mütterrente III bezeichnet, kommt vor allem Müttern (und auch Vätern/Erziehenden) zugute, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, um sie mit denen von Kindern, die ab 1992 geboren wurden, gleichzustellen, indem sie pro Kind 36 statt bisher 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt bekommen (entspricht 3 statt 2,5 Entgeltpunkten), was zu mehr monatlicher Rente führt, meist automatisch, aber bei bestimmten Konstellationen (z. B. Adoptiv-, Pflegeeltern, verspätete Rückkehr) beantragt werden muss. 

Wer bekommt 2025 mehr Mütterrente?

Seit 1. Juli 2025 liegt ein Rentenpunkt bei 40,79 Euro. Durch die Ausweitung der Mütterrente steigt die derzeitige monatliche Rente für jedes vor 1992 geborene Kind also um rund 20 Euro. In der Regel steigt der Wert alljährlich zum 1. Juli bei der sogenannten Rentenanpassung.

Wie kann ich prüfen, ob ich Mütterrente bekomme?

Um zu wissen, ob Sie Mütterrente bekommen, prüfen Sie Ihre Renteninformation oder den Rentenbescheid – dort sind die Kindererziehungszeiten (KEZ) als "Kindererziehungszeiten", "Erziehungszeiten" oder "Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung" aufgeführt; bei Unsicherheiten reichen Sie den Antrag V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein, um Ihre Kinder anzugeben, besonders wenn Kinder vor 1992 geboren wurden, da diese die Mütterrente auslösen, die eine Rentensteigerung bringt. Die Mütterrente wird nicht separat ausgewiesen, sondern erhöht Ihre Gesamtrente durch zusätzliche Entgeltpunkte. 

Neue Mütterrente III: So steigt die Rente mit 2 Kindern

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Wird die Mütterrente im Rentenbescheid ausgewiesen?

Ja, die Mütterrente ist im Rentenbescheid enthalten, aber nicht unter dem direkten Namen "Mütterrente", sondern als Kindererziehungszeiten oder Zeiten mit Kindererziehungsleistung ausgewiesen, die Ihre Gesamtrente erhöhen. Sie wird als Teil der Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte aufgeführt und erhöht somit Ihre monatliche Rente, wenn die Zeiten korrekt in Ihrem Rentenkonto erfasst sind, was durch einen Antrag (V0800) und gegebenenfalls eine Kontenklärung sichergestellt wird. 

Wird die Mütterrente automatisch berücksichtigt?

Nein, die Mütterrente wird nicht vollkommen automatisch angerechnet; Sie müssen die Kindererziehungszeiten (KEZ) zunächst aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen, idealerweise mit dem Formular V0800, damit diese im Rentenkonto vermerkt werden. Sind die Zeiten einmal erfasst und anerkannt, erfolgt die Berücksichtigung bei der Rentenberechnung (Mütterrente) automatisch und wird in Renteninformationen und -bescheiden ausgewiesen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf, um sicherzustellen, dass die Zeiten korrekt hinterlegt sind, und reichen Sie bei Fehlern eine Kontenklärung ein.
 

Wird die Mütterrente ab 2019 nachgezahlt?

Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Bei den rund 9,7 Millionen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor Januar 2019 begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte 2019. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung.

Was ändert sich ab März 2025 für Rentner?

März 2025: Vielfach Kürzung der Nettorente

Beispiel: Bislang lag der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse bei 1,7 Prozent. Nun steigt er um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Sie teilen sich als Rentner den Krankenkassenbeitrag mit Ihrem Rentenversicherungsträger. Das gilt auch für die neuerliche Erhöhung.

Wie hoch ist die Mütterrente für 2 Kinder ab 2027?

Ab 2027 bringt die Mütterrente III für zwei Kinder insgesamt rund 245 € mehr Rente pro Monat, da für jedes Kind 3 statt bisher 2,5 Rentenpunkte angerechnet werden, was einem Plus von 0,5 Punkten pro Kind (also 1 Punkt gesamt) entspricht. Bei einem Rentenwert von 40,79 € (Stand 2025) sind das etwa 40,80 € zusätzlich pro Monat für die Erziehungszeit vor 1992, was die Gesamtrente (für zwei Kinder) auf ca. 244,64 € erhöht. 

Wer hat keinen Anspruch auf Mütterrente?

Niemand bekommt die Mütterrente, der die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, wie z.B. das Nichterreichen der 5-jährigen Wartezeit, bereits eine volle Altersrente/Pension bezieht, die Kindererziehung ausschließlich im Ausland stattfand oder die Erziehungszeiten schon in einer anderen berufsständischen Versorgung berücksichtigt wurden, die der gesetzlichen Rente gleichgestellt ist. Auch wer nie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, bekommt sie nicht.
 

Wie hoch ist die neue Mütterrente ab Juli 2025?

Die "neue" Mütterrente (oft als Mütterrente III bezeichnet) erhöht die Renten für vor 1992 geborene Kinder, indem sie zusätzliche Rentenpunkte bringt: Pro Kind gibt es einen Rentenpunkt mehr (also insgesamt 2,5 Punkte statt 2) für die Kindererziehung, was bei einem aktuellen Rentenwert von 40,79 € pro Punkt (Stand 2025) etwa 102 € monatlich pro Kind ausmacht. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, gibt es bereits 3 Punkte, sodass hier die Mütterrente III keine Erhöhung bringt. Die vollständige Gleichstellung für alle Kinder mit 3 Punkten ist für 2027 geplant. 

Erhalte ich eine Rente, wenn ich Hausfrau und Mutter bin?

Im April 2010 wurde die Anrechnung der Zeit, die man zu Hause mit Kindern verbringt, auf die staatliche Rente geändert. Anstatt die erforderliche Anzahl an Jahren für den Bezug der vollen Rente zu reduzieren, wird nun jedes Jahr, das man zu Hause mit Kindern verbringt, voll auf die staatliche Rente angerechnet, genau wie bei einer Erwerbstätigkeit .

Wer bekommt Mütterrente für Kinder nach 1992?

Bei Kindern, die nach 1992 geboren sind, erhält dass erziehende Elternteil bis zu 3 Entgeltpunkte. Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, allerdings nur bis zu 2 Entgeltpunkte. Diese Ungleichbehandlung wurde mit der Mütterrente (zumindest teilweise) ausgeglichen.

Welche Erhöhung der Mütterrente ist für 2025 geplant?

Geplant ist die Mütterrente III, die eine vollständige rentenrechtliche Gleichstellung für alle Kindererziehungszeiten bringt: Ab 2027 erhalten Mütter und Väter für vor 1992 geborene Kinder bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, was einen Rentenplus von ca. 20 Euro pro Kind pro Monat (entspricht ca. 122 € bei 3 Jahren) bedeutet. Das Gesetz wurde beschlossen und tritt voraussichtlich 2027 in Kraft, wobei es wegen technischer Umsetzung bei der Deutschen Rentenversicherung 2028 werden könnte, mit rückwirkenden Zahlungen.
 

Wie hoch ist die Mütterrente für 2 Kinder ab 2025?

Für zwei Kinder liegt die Mütterrente je nach Geburtsjahr der Kinder zwischen ca. 180 € und über 240 € monatlich, basierend auf 2,5 bis 3 Entgeltpunkten pro Kind (bei einem Rentenwert von 40,79 €/Punkt ab Juli 2025), wobei zwei nach 1992 geborene Kinder zu 6 Jahren (6 Entgeltpunkte) führen und somit rund 244,74 € mehr Rente bringen, während zwei vor 1992 geborene Kinder 5 Jahre (5 Entgeltpunkte) ergeben (ca. 204 €), so die Allianz und R+V Versicherung. 

Wer wird 2025 Mütterrente erhalten?

Wer die Mütterrente 2025 bekommt, sind hauptsächlich Mütter (oder andere Erziehende), die Kinder vor 1992 geboren haben, um eine Aufwertung ihrer Kindererziehungszeiten (KEZ) zu erhalten, sowie auch Mütter mit Kindern ab 1992, da die Rentenpunkte sich an den aktuellen Wert anpassen und die Mütterrente III ab 2027 alle Kinder gleichstellt. Die Mütterrente wird automatisch ausgezahlt, aber die Kindererziehungszeiten müssen einmalig erfasst werden, was meist durch das Formular V800 bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgt, damit der Anspruch besteht. 

Welche Änderungen gibt es für Rentner im Februar 2025?

6 wichtige Änderungen für Rentner im Februar 2025

  • Rentner können zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurückfordern.
  • Rentenbeginn für diese Jahrgänge im Februar 2025.
  • Rentenzahltermin/ Bürgergeld Monat Februar 2025.
  • Bundestagswahl 2025 steht an.
  • Regelsätze für die Grundsicherung im Alter werden nicht erhöht.

Was ändert sich für Rentner ab Juli 2025?

Mit der Rentenerhöhung am 1. Juli 2025 bekommen Rentnerinnen und Rentner pro 100 Euro Rente 3,74 Euro mehr (brutto). Die Tabelle zeigt, wie groß das Rentenplus ist bei Renten zwischen 800 und 2.400 Euro. Wer zum Beispiel bis Juni 1.500 Euro Rente bekam, erhält seit Juli gut 1.556 Euro.

Wird die Mütterrente automatisch für Bestandsrentner angerechnet?

Für Bestandsrentner (die bereits Rente beziehen) wird die Mütterrente meist automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) angerechnet, wenn Kindererziehungszeiten korrekt erfasst sind – ein eigener Antrag ist oft nicht nötig. Die Mütterrente II (seit 2019) erhöhte die Zuschläge für vor 1992 geborene Kinder automatisch, und auch für die zukünftige Mütterrente III (ab 2028) wird eine automatische Umsetzung geplant, die die Anerkennung angleicht. Lediglich in Ausnahmefällen, wie bei Adoptiv- oder Pflegeeltern oder bei Rückkehr aus dem Ausland, müssen diese Zeiten formlos beantragt werden. 

Wer bekommt Mütterrente ab Januar 2019?

Wer seit dem 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Mütter und Väter, die bereits jetzt ihre Rente erhalten, bekommen die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte 2019.

Wird die Mütterrente auf dem Rentenbescheid ausgewiesen?

Ja, die Mütterrente ist im Rentenbescheid enthalten, aber nicht unter dem direkten Namen "Mütterrente", sondern als Kindererziehungszeiten oder Zeiten mit Kindererziehungsleistung ausgewiesen, die Ihre Gesamtrente erhöhen. Sie wird als Teil der Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte aufgeführt und erhöht somit Ihre monatliche Rente, wenn die Zeiten korrekt in Ihrem Rentenkonto erfasst sind, was durch einen Antrag (V0800) und gegebenenfalls eine Kontenklärung sichergestellt wird. 

Welche Jahrgänge profitieren von der Mütterrente?

Von der Mütterrente profitieren vor allem Mütter (und erziehende Väter/andere Erziehende), deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, da deren Kindererziehungszeiten früher nur teilweise oder kürzer anerkannt wurden und durch die Mütterrente (Mütterrente I und II) nun bis zu 30 Monate (2,5 Jahre) pro Kind angerechnet werden, was zu mehr Rentenpunkten führt und durch die geplante Mütterrente III (ab 2027) weiter angeglichen wird. 

Woher weiß ich, ob ich Mütterrente bekomme?

Um zu wissen, ob Sie Mütterrente bekommen, prüfen Sie Ihre Renteninformation oder den Rentenbescheid – dort sind die Kindererziehungszeiten (KEZ) als "Kindererziehungszeiten", "Erziehungszeiten" oder "Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung" aufgeführt; bei Unsicherheiten reichen Sie den Antrag V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein, um Ihre Kinder anzugeben, besonders wenn Kinder vor 1992 geboren wurden, da diese die Mütterrente auslösen, die eine Rentensteigerung bringt. Die Mütterrente wird nicht separat ausgewiesen, sondern erhöht Ihre Gesamtrente durch zusätzliche Entgeltpunkte. 

Wird die neue Mütterrente automatisch ausgezahlt?

Ja, die neue Mütterrente (Mütterrente III, die ab 2027 gilt) wird für bestehende Rentner in der Regel automatisch ausgezahlt, da die Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten bereits kennt und die Anpassung vornimmt, aber bei fehlenden Zeiten oder für Väter/andere Elternteile muss ein Antrag (Formular V800) gestellt werden. Bei der Mütterrente II (bis Ende 2026) erfolgte die Auszahlung ebenfalls weitgehend automatisch für Bestandsrentner.