Welche Kosten darf der Vermieter abrechnen?

Gefragt von: Heinz-Peter Bischoff B.A.
sternezahl: 4.5/5 (67 sternebewertungen)

Vermieter dürfen nur laufende, betriebsbedingte Kosten auf Mieter umlegen, die im Mietvertrag als Betriebskosten vereinbart sind, wie Grundsteuer, Wasser, Heizung/Warmwasser, Müll, Hausreinigung, Hausmeister (ohne Reparatur), Gartenpflege, Aufzug, Beleuchtung öffentlicher Bereiche, Versicherungen und Schornsteinfeger. Nicht umlagefähig sind einmalige Ausgaben, Instandhaltung, Reparaturen, Verwaltungskosten (z.B. Hausverwaltung), Zinsen oder die Modernisierung der Immobilie.

Welche Kosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?

Vermieter dürfen nur laufend anfallende, bestimmte Betriebskosten auf Mieter umlegen, wie Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Hauswart, Gebäudereinigung und Gartenpflege, die im Mietvertrag vereinbart wurden; Reparaturen und Instandhaltungskosten sowie Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig, es sei denn, es gibt eine spezielle Vereinbarung für Kleinreparaturen. Die Umlage erfolgt nach dem Verteilerschlüssel (z.B. nach Verbrauch oder Wohnfläche) und muss in der jährlichen Nebenkostenabrechnung transparent ausgewiesen werden.
 

Was darf der Mieter dem Vermieter in Rechnung stellen?

Beispiele für umlagefähige Betriebskosten sind die Kosten für:

  • Grundsteuer.
  • Wasserversorgungskosten (Verbrauch, Grundgebühren, Zählerkosten, etc.)
  • Entwässerungskosten.
  • Heizung und Warmwasser.
  • Kosten für den Betrieb eines Personen- oder Lastenaufzugs (falls vorhanden)
  • Straßenreinigung.
  • Abfallentsorgung.

Was darf der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung nicht abrechnen?

Wann sind Nebenkosten nicht umlagefähig? Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten zählen alle Nebenkosten, die in keinem Zusammenhang mit den Mieter:innen der Immobilie stehen. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten für die Instandhaltung der Immobilie, Rücklagen oder auch Reparaturkosten.

Welche Nebenkosten darf ich als Vermieter berechnen?

Als Vermieter dürfen Sie gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV) bestimmte, im Mietvertrag vereinbarte Nebenkosten auf Mieter umlegen, darunter Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Aufzug, Schornsteinfeger und Versicherungen; nicht umlagefähig sind jedoch Kosten für Instandhaltung, Verwaltung oder Leerstand. Die Abrechnung muss jährlich erfolgen und die Kosten nach einem gültigen Schlüssel (z.B. Wohnfläche, Verbrauch) verteilt werden. 

Steuern auf Mieteinnahmen halbieren? 💡 So funktioniert es!

42 verwandte Fragen gefunden

Welche Betriebskosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

Nicht umlagefähig sind grundsätzlich Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung und Reparaturen (z.B. Dachreparatur, neue Heizung), Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Steuerberatung) sowie Modernisierungskosten, auch wenn es Ausnahmen für bestimmte laufende Wartungskosten (z.B. Heizungswartung) gibt; außerdem sind seit dem 1. Juli 2024 auch die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr umlagefähig. Kosten für Erstanschaffungen (z.B. Rauchmelder, neue Feuerlöscher) und Leerstandskosten sind ebenfalls Vermietersache. 

Welche Kosten muss ein Vermieter tragen?

Dazu gehören beispielsweise Hypothekenzahlungen, Versicherungsprämien, Instandhaltungskosten und Steuern wie die Grundsteuer für Mietobjekte (z. B. an die britische Steuerbehörde HMRC) . Die meisten Ihrer Vermieterkosten lassen sich relativ einfach planen.

Welche Kosten muss der Mieter nicht zahlen?

Was sind nicht umlagefähige Nebenkosten?

  • Instandhaltungskosten.
  • Reparaturkosten.
  • Verwaltungskosten.
  • Wach- und Schließgesellschaft.
  • Bank- und Kontoführungsgebühren, Zinsen, Porto, Telefon.
  • Kosten für Fernseh-, Antennen- oder Kabelanschluss.
  • Andere Versicherungen als die Gebäude- und Haftpflichtversicherung.

Welche Kosten kann ich von der Nebenkostenabrechnung absetzbar?

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind die Kosten aus deiner Nebenkostenabrechnung, die du absetzen kannst. Du kannst nur die Arbeitskosten ohne Mehrwertsteuer absetzen. Kosten für Material, Waren, Lieferung, Verwaltung oder Müllentsorgung sind nicht absetzbar.

Welche Rechnungen muss der Vermieter der Nebenkostenabrechnung beilegen?

Belege für die Rechnungsposten sind vorzulegen, wenn solche üblicherweise erstellt werden. diese Pflicht trifft auch den Vermieter in Bezug auf die Nebenkostenabrechnung (BGH NZM 2021, 31 (32)). Die Abrechnungsunterlagen umfassen dabei neben den Rechnungen auch die Zahlungsbelege über die abgerechneten Betriebskosten.

Was darf der Vermieter nicht verlangen?

Ein Vermieter darf keine Fragen stellen, die die Privatsphäre verletzen oder diskriminieren, wie z.B. nach Religion, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Parteizugehörigkeit, Familienplanung (Schwangerschaft), Krankheiten oder Vorstrafen. Solche Informationen sind für die Vermietung irrelevant und müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden; bei falschen Angaben droht keine Kündigung, da sie nicht die Bonität betreffen. Zulässig sind Fragen zu Einkommen, Arbeitgeber, Anzahl der einziehenden Personen, Haustieren (sofern relevant) und der bisherigen Mietschuldenfreiheit, da diese die Zahlungsfähigkeit und Eignung betreffen. 

Welche Rechnungen kann ich als Vermieter absetzen?

Welche Kosten können Vermieter von der Steuer absetzen?

  • Kosten rund um die Suche nach einem neuen Mieter. ...
  • Kosten für Streitigkeiten mit dem Mieter. ...
  • Kosten für Reparaturen und Renovierung. ...
  • Kosten für Verwaltung und Büro. ...
  • Kosten für Reisen und Fahrt. ...
  • Hausnebenkosten. ...
  • Kosten für Möbel in möblierten Wohnungen. ...
  • Grundsteuer.

Welche Fehler sind in der Nebenkostenabrechnung häufig?

Fünf häufige Fehler bei der Betriebskostenabrechnung

  1. Die formellen Mindestanforderungen an eine Betriebskostenabrechnung werden nicht eingehalten. ...
  2. Es wird ein falscher Abrechnungszeitraum gewählt. ...
  3. Es werden Betriebskosten abgerechnet, die vertraglich nicht vereinbart wurden.

Kann die Gebäudeversicherung komplett auf den Mieter umgelegt werden?

Hier ist in § 2 Nr. 13 klar geregelt: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden. In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.

Welche Betriebskosten muss der Mieter im Mietvertrag tragen?

Betriebskosten im Mietvertrag regeln, welche laufenden Kosten (Grundsteuer, Wasser, Heizung, Hausmeister etc.) Mieter zusätzlich zur Kaltmiete tragen; dies muss explizit und wirksam im Vertrag vereinbart werden, sonst trägt sie der Vermieter. Eine pauschale Nennung als „Betriebskosten“ genügt oft, es muss aber klar sein, welche umlagefähigen Kosten (nach BetrKV) gemeint sind, oft mit Verweis auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV) oder eine detaillierte Liste. Alternativ gibt es eine Betriebskostenpauschale (fester Betrag ohne Abrechnung) oder eine Inklusivmiete.
 

Welche Nebenkosten muss der Mieter tragen?

Mieter müssen umlagefähige Betriebskosten tragen, die im Mietvertrag vereinbart sind, darunter Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung/Warmwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausreinigung, Hausmeisterkosten und Kosten für Aufzug, Gartenpflege sowie Beleuchtung, oft durch monatliche Vorauszahlungen, die mit der jährlichen Abrechnung abgerechnet werden. Wichtig: Nur die in § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführten Kosten dürfen umgelegt werden, Reparaturen sind meist ausgeschlossen.
 

Welche Nebenkosten sind nicht absetzbar?

Das Wichtigste in Kürze

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung sind steuerlich absetzbar.
  • Nur der Arbeitsanteil (nicht Materialkosten) wird vom Finanzamt anerkannt. ...
  • Verwaltungskosten, Rücklagen und reine Materialkosten werden vom Finanzamt nicht akzeptiert.

Was kann ich als Vermieter an Nebenkosten geltend machen?

Als Vermieter können Sie die laufenden Betriebskosten, die in der Betriebskostenverordnung (§§ 1-2 BetrKV) aufgelistet sind, auf Mieter umlegen, darunter Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung/Warmwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Straßenreinigung, Aufzug, Beleuchtung, Schornsteinfeger und Versicherungen (z.B. Wohngebäudeversicherung) – vorausgesetzt, diese sind im Mietvertrag vereinbart. Nicht umlegbar sind Instandhaltungs-, Reparatur-, Modernisierungs- und Verwaltungskosten oder Zinsen und Tilgung. 

Welche Nebenkosten kann ich als Eigentümer absetzen?

Selbstgenutzte Immobilie: Diese Ausgaben können Sie geltend machen

  • Arbeiten an der Fassade oder am Dach.
  • Reparatur oder der Austausch von Fenster und Türen.
  • Wartung oder der Austausch von Heizungsanlagen.
  • Modernisierung von Küche und Badezimmer.
  • Reparatur von Haushaltsgegenständen wie etwa der Waschmaschine.

Was darf nicht in die Nebenkostenabrechnung rein?

Was gehört zu den nicht umlagefähigen Kosten? Kosten wie Reparaturen, Verwaltung, Leerstand und einmalige Ausgaben, wie z.B. Feuerlöscher, dürfen nicht auf die Mieter:innen umgelegt werden. Diese Posten müssen Vermieter:innen selbst tragen.

Welche Reparaturen muss der Mieter selbst bezahlen?

Einige Beispiele: tropfender Wasserhahn, Schäden am Duschkopf, Fenster- und Türverschlüsse, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen. Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres ist schriftlich im Vertrag festgehalten.

Was darf dem Mieter nicht verrechnet werden?

Vermieter dürfen Kosten für Instandhaltung, Reparaturen, Verwaltung (Hausverwaltung, Bankgebühren, Steuerberatung), Mietausfall- und Rechtsschutzversicherungen, Abschreibungen und zunehmend auch Kabelgebühren nicht auf Mieter umlegen, da diese vom Vermieter selbst zu tragen sind und nicht zu den laufenden Betriebskosten zählen. Lediglich gesetzlich definierte und vertraglich vereinbarte Betriebskosten (z.B. Heizung, Wasser, Müll) dürfen umgelegt werden. 

Welche Kosten müssen Mieter selber tragen?

Mieter müssen neben der Kaltmiete vor allem umlagefähige Betriebskosten tragen, die regelmäßig anfallen, wie Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Hausmeister, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger und Versicherungen, sowie Kosten für Aufzüge und Kabel/Antenne – wichtig ist, dass dies im Mietvertrag vereinbart wurde, da Kosten für Instandhaltung und Verwaltung der Vermieter trägt.
 

Was sollte ein Vermieter vom Mieter verlangen?

Ein Vermieter sollte vom Mieter Unterlagen zur Bonitäts- und Identitätsprüfung verlangen, wie Gehaltsnachweise (letzte 3 Monate), eine SCHUFA-Bonitätsauskunft, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft (mit Angaben zu Einkommen, Beruf, Arbeitgeber, einziehenden Personen). Zudem darf eine Kopie des Personalausweises zur Identitätsprüfung gefordert werden, um Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu prüfen, jedoch nur relevante Daten erheben, die DSGVO-konform sind. 

Welche Kosten trägt der Vermieter bei einem Haus?

Zu den Kosten, die Vermieter tragen müssen, zählen nach § 1 der BetrKV Verwaltungs- sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. Laufende Kosten dagegen können auf den Mieter umgelegt werden. Welche das sind, ist in den 17 Positionen unter § 2 der Betriebskostenverordnung festgelegt.