Welche Kosten kann der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen?

Gefragt von: Björn Marx
sternezahl: 4.4/5 (39 sternebewertungen)

Der Vermieter darf dem Mieter nur die sogenannten Betriebskosten in Rechnung stellen. Damit sind per Gesetz Kosten gemeint, die wiederkehrend „durch das Eigentum oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen“.

Welche Kosten dürfen vom Vermieter nicht in Rechnung gestellt werden?

Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.

Welche Kosten darf der Vermieter an den Mieter weitergeben?

Zu diesen umlagefähigen Nebenkosten gehören zum Beispiel Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, Öltank- und Aufzug- sowie Glas- und Gebäudeversicherungen. Umlagefähig sind auch die Kosten für die regelmäßige Straßenreinigung und die Müllabfuhr. Nicht umlagefähig sind dagegen die Anschaffungskosten für Mülltonnen.

Welche Kosten können dem Mieter berechnet werden?

Unter die zulässigen Kosten fallen:
  • Heizungs- und Warmwasserkosten; z.B. Brennstoffe, Energie, Elektrizität, Wartung, Revision, Reinigung, Verwaltungsarbeit.
  • Wasserkosten; z.B. Abwasser, Kosten für Duschen, Kochen, Chemikalien zur Aufbereitung.

Welche Kosten muss ein Vermieter zahlen?

In der Regel gehören Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Beleuchtung, Schornstein- und Straßenreinigung sowie Müllabfuhr dazu. Wenn Ihr Mietshaus außerdem über Fahrstuhl, Garten, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne, Breitbandkabel oder einen Waschraum verfügt, werden auch diese Kosten auf die Mieter umgelegt.

10 Dinge, die euer Vermieter nicht darf, aber trotzdem macht! | Rechtsanwalt Christian Solmecke

20 verwandte Fragen gefunden

Welche Kosten sind auf Mieter nicht umlegbar?

Nicht umlagefähige Nebenkosten im Überblick
  • Instandhaltungskosten. ...
  • Reparaturkosten. ...
  • Verwaltungskosten. ...
  • Wach- und Schließgesellschaft. ...
  • Bank- und Kontoführungsgebühren, Zinsen, Porto, Telefon. ...
  • Andere Versicherungen. ...
  • Neuanlage eines Gartens und Neuanschaffung von Gartengeräten. ...
  • Anschaffung und Einbau von Rauchmeldern.

Welche Kosten übernimmt der Mieter?

Die Nebenkosten fallen zusätzlich zur Kaltmiete einer Wohnung an. Darin inbegriffen sind unter anderem Kosten für die Wasser-, Strom- und Heizversorgung sowie Kosten für Reinigung, Wartung, diverse Versicherungen und Personal (z.B. Hausmeister, Putzdienst).

Wer zahlt die Gebäudeversicherung der Mieter oder der Vermieter?

Die Kosten für die Gebäudeversicherung dürfen Immobilieneigentümer auf die Mieter umlegen. Bei Mehrfamilienhäusern erfolgt die Umlage meist je nach Anteil der einzelnen Wohnungen an der gesamten Wohnfläche. Vermieter müssen beim Abschluss einer Gebäudeversicherung darauf achten, dass die Prämie nicht überhöht ist.

Was darf der Vermieter Weiterverrechnen?

Nach dem Betriebskostenkatalog des Mietrechtsgesetzes können nur folgende Kostenpositionen weiterverrechnet werden: Wasserkosten. Kosten der Eichung, Wartung und Ablesung von Messvorrichtungen zur Verbrauchsermittlung. Rauchfangkehrung.

Wie wird die Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt?

Vermieter können die Kosten für die Gebäudeversicherung auf ihre Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag oder in einer Betriebskostenvereinbarung vereinbart wird. Dabei müssen sie die gesetzlichen Vorgaben beachten und eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung vorlegen.

Können Reparaturkosten auf die Mieter umgelegt werden?

Laut Gesetz zahlt der Vermieter alle Reparaturen in der Wohnung. Unter bestimmten Voraussetzungen darf er Reparaturkosten bis 100 Euro aber auf den Mieter abwälzen.

Für was muss der Vermieter aufkommen?

Allerdings bedeutet das nicht, dass er alle Kosten tragen muss. Allgemein gilt: Der Vermieter muss für alle Schäden und damit verbundene Reparaturen aufkommen, die trotz vertragsgemäßen Gebrauch oder durch altersbedingten Verschleiß entstehen.

Welche Reparaturen muss der Mieter dem Vermieter nicht bezahlen?

Verschönerungen auf eigene Kosten sind Mietersache

Hat der Mieter zum Beispiel Bodenbeläge aus eigener Tasche bezahlt und selbst verlegt, muss ihm der Vermieter nichts erstatten. Ebenso ist es bei einer eingebauten Küche: Gefällt sie dem Vermieter nicht, kann er sogar den Rückbau nach dem Auszug verlangen.

Welche Reparaturen muss ich als Mieter selber bezahlen?

Einige Beispiele: tropfender Wasserhahn, Schäden am Duschkopf, Fenster- und Türverschlüsse, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen. Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres ist schriftlich im Vertrag festgehalten.

Kann der Vermieter Wartungskosten in Rechnung stellen?

Der Vermieter darf bei entsprechender Vereinbarung mit dem Mieter im Mietvertrag alle betriebsbedingten Kosten einer Immobilie auf den Mieter umlegen. Dazu gehören auch die Wartungskosten für technische Einrichtungen.

Warum darf der Vermieter die Grundsteuer auf den Mieter umlegen?

Warum muss der Mieter die Grundsteuer zahlen? In der Betriebskostenverordnung (BetrKV § 2 Nr. 1) ist festgelegt, dass die Grundsteuer zu den Betriebskosten (Nebenkosten) zählt. Der Mieter muss deshalb die Grundsteuer zahlen, wenn im Mietvertrag die Umlage der Nebenkosten auf ihn festgelegt ist.

Kann ich die Grundsteuer auf die Mieter umlegen?

Je nach Wert des Grundstücks unterscheidet sich dabei die zu zahlende Summe. Während die Steuer für die Städte eine wichtige Einnahmequelle darstellt, müssen die Besitzer der Grundstücke dafür oft tief in die Tasche greifen. Vermieter können die Grundsteuer jedoch als Betriebskosten auf den Mieter umlegen.

Wie hoch darf eine Nebenkostennachzahlung maximal sein?

Ja. Wenn der Betrag der Nachzahlung höher als zwei Monatsmieten ist, darf eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Doch auch nach der angedrohten Kündigung, kannst Du noch mit Deiner:Deinem Vermieter:in sprechen. Oft kann man eine Ratenzahlung vereinbaren.

Wer zahlt die Schornsteinfegergebühren Mieter oder Vermieter?

Die Kosten des Schornsteinfegers können über die Heizkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden, wenn das gesamte Haus über eine Zentralheizung mit Wärme versorgt wird. Die Schornsteinfegergebühren können aber auch über die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden.

Kann der Vermieter die Haftpflichtversicherung auf den Mieter umlegen?

In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten. Neben der Gebäudeversicherung zählen auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie eine Öltank- und die Glasversicherung zu den umlagefähigen Versicherungen.

Wer zahlt die Wartung der Heizung Mieter oder Vermieter?

Die Wartungskosten der Heizanlage werden allen Mieter*innen als Teil der Heiznebenkosten in Rechnung gestellt. Abgerechnet werden dürfen lediglich die Wartungskosten für die Heizanlage – anfallende Reparaturen der Heizanlage muss der/die Eigentümer*in des Hauses selbst übernehmen.

Was kann der Vermieter in den Nebenkosten abrechnen?

Der Vermieter darf den Verbrauch nach Zählerstand abrechnen sowie Grundgebühr, Wartungskosten, Betriebsstrom für den Wasserzähler und die Kosten der Abrechnung umlegen. Kosten für die Erwärmung des Wassers werden unter „Warmwasser“ abgerechnet.

Welche Heizungskosten auf Mieter umlegen?

Können die Heiznebenkosten über die Heizkostenabrechnung auf den Mieter einer Wohnung umgelegt werden, spricht man von umlagefähigen Kosten. Zu diesen Kosten zählen:
  • Kosten für die Wartung.
  • Kosten für die Bedienung, Überwachung und Pflege.
  • Reinigungskosten.
  • Kosten für die Verbrauchserfassung.
  • Kosten für die Abgasmessung.

Was fällt alles unter Kleinreparaturen?

Als Kleinreparaturen werden kleinere Reparaturen an Gegenständen bezeichnet, mit denen der Mieter ständig direkten Kontakt hat. Dazu gehören zum Beispiel defekte Türgriffe oder Wasserhähne. Mit einer Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kannst Du als Vermieter die Kosten der Kleinreparaturen auf Deine Mieter umlegen.

Was zählt nicht zu den Kleinreparaturen?

Hierunter fallen beispielsweise die Duschbrause, der Wasserhahn, Rollläden, Fenster- und Türverschlüsse, Lichtschalter, Steckdosen oder Jalousien. Ausgeschlossen von Kleinreparaturen sind zum Beispiel Schäden an der Heizung oder ein kaputtes Zuleitungsrohr zur Badewanne.