Welche Kündigungsfristen sind bei einem Wechsel der Krankenkasse zu beachten?

Gefragt von: Benedikt Graf
sternezahl: 5/5 (27 sternebewertungen)

Beim Wechsel der Krankenkasse gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, nach Ablauf einer 12-monatigen Bindungsfrist an die bisherige Kasse. Das bedeutet: Sie stellen den Antrag bei der neuen Kasse, diese kümmert sich um die Kündigung bei der alten, und der Wechsel wird wirksam, sobald die Frist abgelaufen ist (z. B. Antrag im April, Wechsel zum 1. Juli). Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Beitragserhöhungen oder Arbeitgeberwechsel, wodurch die Bindungsfrist entfällt.

Welche Kündigungsfristen gibt es bei einem Krankenkassenwechsel?

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Wer kündigt, muss mindestens 12 Monate in der alten Krankenkasse Mitglied gewesen sein. Bei einem Arbeitsplatzwechsel entfällt diese Frist. Die Kündigung selbst übernimmt die neue Krankenkasse.

Welche Frist gilt für den Wechsel der Krankenkasse, wenn man freiwillig versichert ist?

In diesem Fall hat das Mitglied drei Monate Zeit für einen Wechsel. Ändert sich der Status von freiwillig auf pflichtig, gilt eine Frist von 14 Tagen.

Was muss man bei einem Krankenkassenwechsel beachten?

Beim Krankenkassenwechsel beachten Sie die 12-monatige Bindungsfrist (entfällt bei Arbeitgeber- oder Zusatzbeitragserhöhung), die 2-monatige Kündigungsfrist zum Monatsende, und dass die neue Kasse die Kündigung übernimmt; Sie müssen nur den Antrag stellen. Wichtig ist der Blick auf Zusatzleistungen (Yoga, Zahnreinigung etc.), die sich unterscheiden, sowie die Anmeldung beim Arbeitgeber und die Benachrichtigung des Arztes bei laufender Therapie.
 

Wie schnell muss man die Krankenkasse wechseln mit Sonderkündigungsrecht?

Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Sie können bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages auch dann Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn Sie noch keine 12 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert sind.

Welche Fehler solltest Du beim Wechsel der Krankenkasse meiden?

18 verwandte Fragen gefunden

Wann ist der Kündigungstermin für die Krankenkasse?

Meist gilt bei den Krankenkassen eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende Jahr. Das heisst: Die Kündigung der Zusatzversicherung muss bis zum 30. September bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Gut zu wissen: Oft haben Zusatzversicherungen eine Mindestlaufzeit.

In welcher Frist ist das Sonderkündigungsrecht ausüben?

Eine pauschale Frist für das Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Wie lange Sie für die außerordentliche Kündigung Zeit haben, hängt vom Vertrag ab, den Sie beenden möchten. Möchten Sie beispielsweise aus einem Versicherungsvertrag aussteigen, haben Sie in der Regel einen Monat Zeit.

Welche Nachteile hat es, die Krankenkasse zu wechseln?

Nachteile beim Wechsel der Krankenkasse sind selten und betreffen meist die Verwaltung (z.B. erneute Anträge bei laufender Behandlung/Pflegegrad), den Verlust freiwilliger Satzungsleistungen (die nicht übernommen werden) und die Kosten, wenn Sie von einer privaten in die gesetzliche Kasse wechseln (Alterungsrückstellungen gehen verloren) oder wenn die neue Kasse teurer ist – was Sie aber oft durch den Zusatzbeitrag vermeiden können. Für die medizinische Versorgung bleibt der Versicherungsschutz lückenlos erhalten. 

Wie lange dauert der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse?

Ein Krankenkassenwechsel dauert in der Regel mindestens zwei Monate bis zum Wirksamwerden, da eine zwei-monatige Kündigungsfrist zum Monatsende gilt, aber Sie sind meist mindestens 12 Monate an Ihre bisherige Kasse gebunden. Die tatsächliche Bearbeitung der Neuanmeldung durch die neue Kasse ist schnell (ca. 1 Woche), wenn die Unterlagen stimmen, doch die Fristen bestimmen, wann Sie wirklich wechseln können – oft erst nach 12 Monaten oder bei Sonderkündigungsrechten (z.B. durch Zusatzbeitragserhöhung).
 

Wie vorgehen bei einem Krankenkassenwechsel?

Um die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, wählen Sie einfach eine neue Kasse, stellen dort einen Mitgliedsantrag, und die neue Kasse kümmert sich um die Kündigung bei der alten; eine eigene Kündigung ist nicht mehr nötig. Beachten Sie die Kündigungsfrist (meist 2 Monate zum Monatsende) und die 18-monatige Bindungsfrist, aber bei außerordentlichen Beitragserhöhungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Informieren Sie danach formlos Ihren Arbeitgeber über den Wechsel.
 

Wann darf man die Krankenkasse nicht wechseln?

Mitglieder, die einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind an die Krankenkasse während der Laufzeit gebunden – diese beträgt in der Regel ein Jahr, bei einem Selbstbehalttarif oder dem Krankengeldtarif sind es drei Jahre. In dieser Zeit ist ein Krankenkassenwechsel grundsätzlich nicht möglich.

Sind Krankenkassen monatlich kündbar?

Krankenkassenwechsel: Kündigungsfrist und Bindungsfrist. Sie müssen Ihre bisherige Krankenkasse nicht mehr kündigen, es gilt dennoch eine zweimonatige Kündigungsfrist. Das bedeutet: Wenn Sie den Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse gestellt haben, bleiben Sie zunächst noch Mitglied in Ihrer bisherigen Krankenkasse.

Was bedeutet die 90/10-Regel in der Krankenversicherung?

Die 90/10-Regel ist eine zentrale Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), die besagt, dass Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens 90 % der Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein müssen, um später als Rentner in die günstigere gesetzliche Pflichtversicherung zu gelangen, statt sich freiwillig oder privat versichern zu müssen. Es zählt jede Art der gesetzlichen Versicherung (Pflicht, freiwillig, Familienversicherung), und Kinder werden pauschal mit je drei Jahren angerechnet, um diese Regel leichter zu erfüllen. 

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer Krankenversicherung?

Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer kann den Krankenversicherungsvertrag jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von üblicherweise drei Monaten kündigen. Erstmals möglich ist dies nach 3 Jahren Vertragslaufzeit.

Ist es möglich, meine gesetzliche Krankenkasse jederzeit zu wechseln?

Als gesetzlich Versicherte:r können Sie Ihre Krankenkasse mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten wechseln. Eine eigene Kündigung ist nicht notwendig, das übernimmt die neue Krankenkasse. Die gewählte Krankenkasse darf Sie nicht aufgrund von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand ablehnen.

Welche Krankenkasse ist im Jahr 2025 die billigste?

Die billigste gesetzliche Krankenkasse 2025 ist die BKK firmus mit einem Beitragssatz von nur 16,44 % (bzw. einem Zusatzbeitrag von nur 1,84 %), dicht gefolgt von der hkk und der Audi BKK, die ebenfalls zu den günstigsten Kassen zählen, auch wenn sich die genauen Prozentzahlen je nach Quelle und Zeitpunkt der Erhebung leicht unterscheiden. Viele Verbraucherportale wie Finanztip und Verivox empfehlen diese Kassen wegen des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, aber der Vergleich der Zusatzleistungen (Bonusprogramme, Extras) ist entscheidend, da rund 90 % der Grundleistungen identisch sind. 

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Krankenkassenwechsel?

Die Kündigungsfrist bei einem Krankenkassenwechsel beträgt zwei Monate zum Monatsende, aber Sie müssen Ihre alte Kasse nicht selbst kündigen – das übernimmt die neue Kasse für Sie durch einen Mitgliedsantrag. Es besteht eine Bindungsfrist von 12 Monaten, aber diese entfällt bei Sonderkündigungsrechten, z. B. bei Erhöhung des Zusatzbeitrags oder bei Jobwechsel. Beispiel: Ein Wechselantrag im April führt zum 1. Juli. 

Bis wann kann man die Krankenkasse in der Schweiz noch wechseln?

Sie können Ihre Krankenkasse in der Regel Ende Jahr wechseln. Dafür müssen Sie Ihre Grundversicherung schriftlich kündigen. Ihr Brief muss bis zum 30. November bei der Krankenkasse eintreffen.

Wie kommt man aus der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung raus?

Um aus der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rauszukommen, müssen Sie in eine andere Form der Absicherung wechseln, z.B. in die private Krankenversicherung (PKV) oder eine pflichtversichernde Beschäftigung aufnehmen; Sie müssen eine Kündigung bei der alten Kasse einreichen und nachweisen, dass Sie lückenlos anders versichert sind, oft durch einen Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse, die dann die Kündigung abwickelt, wobei eine 12-monatige Bindungsfrist bei der GKV oft zu beachten ist. 

Auf was muss man bei einem Krankenkassenwechsel achten?

Wer die Krankenkasse wechseln möchte, muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende beachten. Wer im Januar den Beitrittsantrag stellt, wird zum 1. April Mitglied in der neuen Krankenkasse. Diese Fristen gelten auch bei Wahrnehmung eines Sonderkündigungsrechts.

Welche Krankenkasse macht die wenigsten Probleme?

Finanztip empfiehlt für das Jahr 2025 die HKK, TK und Audi BKK. Diese Krankenkassen haben in unserem Vergleich das beste Gesamtergebnis erreicht. Die BKK Firmus empfiehlt sich, wenn Du möglichst wenig für die Krankenkasse ausgeben möchtest und regelmäßig zur professionellen Zahnreinigung gehst.

Ist es nachteilig, die Krankenkasse zu wechseln?

Nachteile, die aus einem Wechsel der Krankenkasse entstehen können, lassen sich generell durch eine gute Vorbereitung verhindern. Ein Nachteil könnte sein, dass Zusatzleistungen der bisherigen Krankenkasse von der Neuen nicht abgedeckt sind, wie beispielsweise Naturheilverfahren oder spezielle Reiseimpfungen.

Kann man früher aus der Kündigungsfrist raus?

Um vor der Kündigungsfrist zu kündigen, können Sie einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber schließen oder bei wichtigen Gründen eine fristlose Kündigung aussprechen, was aber riskant ist. Der einfachste Weg ist die Einigung über einen Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis zu einem früheren Datum beendet, oft mit Abfindung. Ohne Einigung gilt die vertraglich vereinbarte Frist, aber eine Kündigung ist schon vor Arbeitsbeginn möglich, wenn die Frist (z. B. 4 Wochen) eingehalten wird, andernfalls müssen Sie bis zum Ende der Frist arbeiten oder der Arbeitgeber zahlt bis dahin. 

Was ist die gesetzliche Frist für eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist ein spezieller Fall, meist im Mietrecht (§§ 573d, 575a BGB), der bei berechtigtem Interesse (z.B. bei Zeitmietverträgen) die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses erlaubt, aber bestimmte Fristen einhält (z.B. Kündigung bis zum dritten Werktag zum übernächsten Monatsende), im Gegensatz zur fristlosen Kündigung, die sofort wirkt und meist nur bei schwerwiegenden Gründen (z.B. Straftaten im Arbeitsverhältnis nach § 626 BGB) möglich ist. Für Arbeitsverhältnisse gelten andere Regeln, hier ist die außerordentliche Kündigung meist fristlos, aber an eine strenge zweiwöchige Ausschlussfrist geknüpft, nach der der Kündigungsgrund bekannt sein muss.
 

Kann man 2-Jahresverträge früher kündigen?

Ja, 2-Jahres-Verträge kann man oft früher kündigen, aber nur unter bestimmten Bedingungen wie einem wichtigen Grund (Sonderkündigungsrecht, z.B. bei Preiserhöhung oder Nichterbringung der Leistung) oder wenn der Anbieter eine einseitige Vertragsänderung vornimmt. Ohne solche Gründe ist eine ordentliche Kündigung meist erst zum Laufzeitende möglich, aber nach Ablauf der Mindestlaufzeit gilt oft eine monatliche Kündigungsfrist.