Welche Leistungen erhalten Witwen?

Gefragt von: Frau Dr. Irmhild Schultz
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Witwen erhalten in Deutschland hauptsächlich die Witwenrente (klein oder groß), die eine prozentuale Anteil der Rente des Verstorbenen ist, oft ergänzt durch einen Kinderzuschlag bei minderjährigen Kindern und eine erhöhte Rente in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners (Sterbevierteljahr). Hinzu kommen Leistungen wie ein einmaliges Sterbegeld, Waisenrente für Kinder, Beihilfen für Beamtenwitwen und die Möglichkeit einer Rentenabfindung bei Wiederheirat, wobei die genauen Bedingungen von Ehezeit, Alter und früheren Rentenansprüchen abhängen.

Was bekommt eine Witwe nach dem Tod ihres Mannes?

Wenn der Ehemann stirbt, erhält die Frau in Deutschland in der Regel ein Erbe (je nach gesetzlicher Erbfolge oder Testament), eine Witwenrente (zunächst für drei Monate die volle Rente, danach meist 55-60% der Rente des Mannes), sowie möglicherweise Ansprüche aus Lebensversicherungen oder Pensionen. Die genaue Höhe des Erbes hängt von Kindern und Testament ab, während die Witwenrente Einkommensanrechnung unterliegen kann, außer im "Sterbevierteljahr". 

Welche Beihilfe erhält eine Witwe?

Eine Witwe eines Beamten ist grundsätzlich ** beihilfeberechtigt**, wenn sie Witwengeld (Versorgung) erhält, wodurch sie 70 % ihrer Krankheitskosten erstattet bekommt, während die restlichen 30 % über ihre private Krankenversicherung (PKV) gedeckt werden müssen. Der Anspruch entsteht durch den Bezug von Witwengeld und erfordert oft eine eigene PKV-Absicherung für die Restkosten, wobei Einkommensgrenzen und spezielle Regelungen je nach Bundesland und Status (z.B. Bundes- oder Landesbeamte) variieren können. Es gibt auch eine einmalige Sterbegeldleistung für den überlebenden Ehepartner und die Kinder. 

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau die Witwenrente (groß oder klein), das Sterbevierteljahr (Sofortzahlung) und ein gesetzlicher Erbteil zu, der je nach Situation (Kinder, Zugewinngemeinschaft) variiert, wobei die Witwenrente meist 55 % der Partnerrente beträgt, nach den ersten drei Monaten aber eigenes Einkommen angerechnet wird. 

Welche Anspruche hat eine Witwe auf Pension?

Das Witwen-/Witwergeld beträgt grundsätzlich 55 vom Hundert des Ruhegehalts, das die/der Verstorbene zum Zeitpunkt ihres/seines Todes erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn sie/er am Todestage in den Ruhestand getreten wäre.

Wer hat Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente?

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Welche Ansprüche habe ich als Witwe?

Erfüllt die Witwe die Voraussetzungen für die "große Witwenrente", bekommt sie nach altem Recht 60 Prozent der Rente des Verstorbenen, das entspricht 1.080 Euro Witwenrente. Wurden beide Ehepartner nach 1962 geboren, gilt das neue Recht. Dann beträgt die Witwenrente 55 Prozent, das sind 990 Euro.

Wie hoch ist die Witwenrente einer Beamtenwitwe?

Die Witwenrente für Beamte (Witwengeld) beträgt grundsätzlich 55 % des Ruhegehalts, das der verstorbene Beamte erhalten hat oder hätte erhalten können, aber es gibt Ausnahmen: Bei Ehen, die vor dem 01.01.2002 geschlossen wurden und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren wurde, sind es 60 %. Eigene Einkünfte werden angerechnet, wobei mindestens 20 % des Ruhegehalts übrig bleiben müssen. 

Wer bekommt noch 60% Witwenpension?

Die genaue Höhe hängt vom Jahr der Eheschließung ab. Wer vor 2002 geheiratet hat oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist, bekommt monatlich 60 Prozent des Ruhegehalts der verbeamteten Person als Witwengeld ausgezahlt. Bei Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften nach 2002 sind es noch 55 Prozent.

Was erbt die Ehefrau nach dem Tod des Mannes?

Wenn der Ehemann stirbt, erbt die Ehefrau nach dem gesetzlichen Erbrecht einen Anteil, der vom Güterstand und den Verwandten abhängt, die neben ihr erben: Meistens erbt sie neben Kindern ein Viertel (§ 1931 Abs. 1 BGB), zusammen mit dem pauschalen Zugewinnausgleich (großer Pflichtteil) erhält sie oft die Hälfte oder mehr des Erbes, während bei kinderlosen Ehen und je nach Verwandtschaftsgrad auch alles. Der überlebende Ehegatte hat auch einen hohen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer von 500.000 Euro. 

Wie viel Rente bekommt eine Frau, wenn der Mann gestorben ist?

Nach dem Tod des Mannes erhält die Witwe zunächst für drei Monate die volle Rente des Verstorbenen (Sterbevierteljahr), danach meist 55 % oder 60 % der Rente (große Witwenrente), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, oder 25 % (kleine Witwenrente), wenn sie jung ist und kein Kind erzieht; die Höhe hängt von Ehedauer, Alter, Einkommen und Kindererziehung ab, wobei das eigene Einkommen angerechnet wird.
 

Was ist die Sterbegeldbeihilfe?

Bei der GDL sind es bis zu 370 € Sterbegeld, bei Unfalltod bis zu 680 €. Die IG BCE zahlt den 200-fachen Monatsbeitrag, jedoch lediglich bei Unfalltod. Dagegen können Hinterbliebene von Mitgliedern der GDP mit bis zu 410 € Sterbegeldbeihilfe rechnen.

Wie lange wird die Witwenpension nach dem Tod der Witwe bezahlt?

Der Witwengeldanspruch endet mit dem Tod oder der Wiederverheiratung der Witwe. Anspruch auf Waisengeld besteht für leibliche und angenommene Kinder eines verstorbenen Beamten/Ruhestandsbeamten bis zum vollen- deten 18. Lebensjahr.

Wann verliert man den Beihilfeanspruch?

Tarifbeschäftigte sowie Auszubildende gehören grundsätzlich nicht zum beihilfeberechtigten Personenkreis. Eine Ausnahme besteht für Tarifbeschäftigte, die die FHH vor dem 1. April 1999 eingestellt hat. Ebenso besteht für Ruhegeldempfängerinnen und Ruhegeldempfänger seit 1995 grundsätzlich kein Beihilfeanspruch mehr.

Wie hoch ist die Witwenrente bei 2000 € Rente?

Rentnerin Noack dagegen hat eine Rente von 2.000 €, als ihr Mann stirbt. Ihr stünde eine Witwenrente von 1.200 € zu. Ihr eigener Rentenbeginn war 2020. Das bedeutet: Statt der 1.200 € bekommt sie nur 942,74 € Witwenrente.

Wie viel Pension bekommt die Frau, wenn der Mann stirbt?

Der Anspruch der Frau beträgt 60 Prozent der Pension ihres verstorbenen Mannes.

Was ändert sich bei der Witwenrente 2025?

Für 2025 sind die wichtigsten Änderungen bei der Witwenrente die automatische Erhöhung um 3,74 % zum 1. Juli, die Anhebung des Einkommensfreibetrags auf 1.076,86 € und die Berücksichtigung des neuen EM-Rentenzuschlags als Einkommen ab Dezember 2025. Das bedeutet: Mehr Rente für alle und höhere Hinzuverdienstgrenzen, aber Vorsicht bei Einkommen aus Erwerbsminderung. 

Habe ich Anspruch auf das Erbe meines verstorbenen Mannes?

Ja, die Ehefrau hat grundsätzlich ein gesetzliches Erbrecht und Anspruch auf einen Teil des Erbes ihres Mannes, abhängig von weiteren Erben (Kinder, Eltern) und dem ehelichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung). Der Anteil kann von einem Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils) bis zum Alleinerbrecht reichen, aber nur wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung nicht erfüllt waren und der Ehegatte nicht enterbt wurde. 

Was erbt die Ehefrau ohne Testament?

Ohne Testament erbt die Ehefrau nach der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland je nach Situation: Mit Kindern erbt sie neben diesen ein Viertel (1/4) des Erbes plus einen pauschalen Zugewinnausgleich (oft ein weiteres Viertel, also insgesamt 1/2), während die Kinder die restlichen drei Viertel teilen; ist das Paar kinderlos, erbt sie drei Viertel (3/4) des Nachlasses, wenn Eltern oder Geschwister leben, und alles, wenn niemand (2. Ordnung) mehr da ist. Zusätzlich hat der Ehepartner Anspruch auf den sogenannten „Voraus“ (Hausrat und Hochzeitsgeschenke) und das „Recht des Dreißigsten“ (Versorgung für 30 Tage). 

Was passiert, wenn der Mann stirbt und die Frau nicht im Grundbuch steht?

Wenn der Ehemann stirbt, aber nur er im Grundbuch steht, erbt die Ehefrau aufgrund der gesetzlichen Erbfolge einen Teil des Hauses, aber sie bildet mit eventuellen Kindern oder anderen Verwandten eine Erbengemeinschaft; der Grundbucheintrag ist für die Erbschaft nicht entscheidend, sichert aber Rechte, da der überlebende Ehepartner ohne Eintragung erst seine Erbenstellung nachweisen muss (z.B. durch Erbschein), um Eigentümer zu werden und die Immobilie zu verwalten oder zu verkaufen, was ohne Grundbucheintrag zu Problemen führen kann, aber auch eine kostenfreie Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren möglich ist. 

Wie hoch darf die Altersrente sein, damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?

Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
 

Welche Beihilfe erhält eine Witwenpension?

Witwenpension (Hinterbliebenenversorgung für Beamte) und Beihilfe sind zwei separate Leistungen: Die Pension ist der monatliche Betrag (meist 55 % des Ruhegehalts), während die Beihilfe ein Zuschuss zu Krankheitskosten ist, der auch für Witwen gilt, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen (z.B. ca. 20.878 €/Jahr) nicht überschreiten, wobei der eigene Krankenversicherungsanspruch Vorrang hat. Sie müssen sich bei der Pensionsstelle und der Krankenkasse melden, da die Pension beitragspflichtig ist und die Beihilfe die Krankenversicherung ergänzt, was zu einer nahtlosen Absicherung führt, aber auch zu entsprechenden Abzügen, so Verivox und LBV. 

Wann wird in Deutschland die Witwenrente abgeschafft?

Wann endet die Witwen- oder Witwerrente? Bei erneuter Heirat: Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Bei Rentensplitting: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.

Wie viel Pension bekommt eine Witwe von ihrem Mann?

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Wie lange wird die Beamtenpension nach dem Tod bezahlt?

Nach dem Tod eines Beamten wird die Pension als Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Witwergeld, Waisengeld) weitergezahlt, meist lebenslang, solange die Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erneute Heirat verhindert wird, und es gibt eine Übergangszeit von drei Monaten nach dem Sterbemonat (Sterbevierteljahr), sowie einmaliges Sterbegeld. Witwen-/Witwergeld endet bei Wiederheirat, Waisengeld endet meist mit 18 oder 27 Jahren, wenn keine Ausbildung vorliegt, aber Ausnahmen bestehen. 

Wie hoch ist die Witwenpension bei einem Altersunterschied von mehr als 25 Jahren?

Mindestdauer der Ehe für eine unbefristete Witwen*Witwerpension: 3 Jahre bei einem Altersunterschied bis zu 20 Jahre. 5 Jahre bei einem Altersunterschied von mehr als 20 bis zu 25 Jahre. 10 Jahre bei einem Altersunterschied von mehr als 25 Jahren.