Welche Leistungen kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer steuerfrei zahlen?

Gefragt von: Helge Ernst
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Sachbezüge innerhalb der 50 Euro-Freigrenze Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer mit einem monatlichen Sachbezugswert bis 50 Euro (Freigrenze) sind steuerfrei. Hierunter fallen auch Aufmerksamkeiten ohne besonderen Anlass.

Welche Leistungen darf der Arbeitgeber steuerfrei zahlen?

Geschenke oder Waren- und Dienstleistungsgutscheine werden als Sachzuwendungen bezeichnet. Die steuerfreie Freigrenze für Sachbezüge liegt derzeit bei 50 Euro pro Monat (vor 2022 44 Euro).

Was sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen?

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse oder Arbeitgeberleistungen sind Zuwendungen an Mitarbeiter, für die weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben anfallen. Das können beispielsweise Tankgutscheine, Jobtickets, Jobräder oder Zuschüsse zum Mittagessen[ sein.

Welche steuerfreien Einnahmen darf ein Arbeitnehmer haben?

Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2023 10.908 € (2024: 11.784 €). Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 21.816 € (2024: 23.568 €).

Was sind steuerfreie Erstattungen vom Arbeitgeber?

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers (Gehaltsextras), die zusätzlich zum Lohn gezahlt werden und weder steuer- noch sozialabgabenpflichtig sind, solange bestimmte gesetzliche Freibeträge und Freigrenzen (z. B. 50 € für Sachbezüge) eingehalten werden. Sie dienen als steuergünstige Alternative zur Gehaltserhöhung und umfassen Zuschüsse zu Kinderbetreuung, Gesundheitsförderung, Fahrtkosten, Fortbildungen oder auch steuerfreie Sachbezüge wie Gutscheine. 

Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer

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Was darf steuerfrei gezahlt werden?

Steuerfreie Lohnbestandteile für Arbeitnehmer

  • Reisekostenersatz.
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.
  • Warengutscheine und Sachbezüge.
  • Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten (insbesondere Kindergarten)
  • Betriebsveranstaltungen.
  • Berufskleidung.
  • Fort- und Weiterbildung.
  • Belegschafts- oder Personalrabatte.

Was sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen vom Arbeitgeber?

Aufwandsentschädigungen, die Sie für ehrenamtlich ausgeführte Tätigkeitgen erhalten haben, sind bis zu einem Freibetrag (Ehrenamtspauschale) in Höhe von 840 € steuerfrei. Voraussetzung ist, dass das Ehrenamt nebenberuflich in einem gemeinnützigen, mildtätigen, oder kirchlichen Bereich ausgeübt wird.

Welche Beispiele gibt es für steuerfreie Einnahmen?

Steuerfreie Einnahmen zählen zu den Einkunftsarten, sind aber gesetzlich von der Steuer befreit. Beispiele sind Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld und Wohngeld. Bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmendürfen nicht als Werbungskosten angesetzt werden.

Was kann der Arbeitgeber alles bezahlen?

Diese umfassen die Beiträge für 5 Sozialversicherungen:

  • Krankenversicherung. Die Krankenversicherung ist in Deutschland für alle Personengruppen verpflichtend. ...
  • Rentenversicherung. ...
  • Pflegeversicherung. ...
  • Arbeitslosenversicherung. ...
  • Unfallversicherung. ...
  • Umlage 1 (U1) ...
  • Umlage U2 (U2) ...
  • Umlage U3 (U3)

Welche Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei?

Bist Du ehrenamtlich tätig und bekommst dafür eine Aufwandsentschädigung, darfst Du mit der Ehrenamtspauschale ab 2026 bis zu 960 Euro im Jahr steuerfrei annehmen; zuvor waren es bis zu 840 Euro.

Was kann der Arbeitgeber steuerfrei zahlen 2025?

2025 gab es keine wesentlichen Neuerungen in Bezug auf die steuerfreien Sachbezüge. Nur die Freigrenze für Sachbezüge ist seit dem 01.01.2022 von 44 auf 50 Euro pro Monat angehoben worden. Dieser Betrag blieb bereits 2024 unverändert.

Welche Sachbezüge von Arbeitgebern sind steuerfrei?

Sachbezüge bis zur 50-Euro-Grenze (bis 2021 galt eine Grenze von 44 Euro pro Monat) monatlich sind für Unternehmen und Mitarbeitende abgabenfrei, d.h. es werden weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Dies gilt auch für sog. anlassbezogene persönliche Zuwendungen bis zu maximal 60 Euro pro Anlass.

Welche Bonuszahlungen für Mitarbeiter sind steuerfrei?

Klassische Bonuszahlungen sind steuerpflichtig, aber Arbeitgeber können steuerfreie Zuschüsse gewähren, z.B. als Sachbezüge (bis 50€/Monat) oder Gesundheitsförderung (bis 600€/Jahr), wobei die Inflationsausgleichsprämie bis 3.000€ (Ende 2024 befristet) und der frühere Corona-Bonus bis 1.500€ (Ende 2020 befristet) besondere Beispiele für steuerfreie Geldzahlungen waren, die die reguläre Besteuerung umgehen. 

Wie oft kann ein Arbeitgeber den 110 € Freibetrag nutzen?

Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen kann zweimal pro Kalenderjahr genutzt werden, also für insgesamt zwei Veranstaltungen pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter.

Welche Einmalzahlungen sind steuerfrei?

Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro brutto gelten als Aufmerksamkeiten zu einem besonderen persönlichen Ereignis und sind steuerfrei.

Welche Beispiele gibt es für steuerfreie Sachbezüge?

Tankgutscheine und Tankkarten sind weit verbreitete und beliebte Beispiele für steuerfreie Sachbezüge, da sie für viele Arbeitnehmer:innen sowohl im privaten als auch im beruflichen Alltag von großem Nutzen sind. Unternehmen können ihren Arbeitnehmer:innen diese Vorteile auf verschiedene Weise zukommen lassen.

Was kann mein Chef mir steuerfrei zahlen?

Sachbezüge innerhalb der 50 Euro-Freigrenze

Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer mit einem monatlichen Sachbezugswert bis 50 Euro (Freigrenze) sind steuerfrei. Hierunter fallen auch Aufmerksamkeiten ohne besonderen Anlass.

Welche Zulagen sind steuerfrei?

Nach § 3b Abs. 1 und 3 EStG sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, steuerfrei, soweit sie die gesetzlich festgeschriebenen Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen.

Welche Zuschüsse kann ich als Arbeitnehmer beantragen?

Förderung von Beschäftigten

  • Förderung der Ausbildung.
  • Förderung von Weiterbildung.
  • Eingliederungszuschuss beantragen.
  • Förderung der Arbeitsaufnahme.
  • Förderung von Menschen mit Behinderungen.
  • Förderung der Beschäftigung von geflüchteten Menschen.
  • Förderung von Langzeitarbeitslosen.

Was sind Beispiele für Steuerfrei?

Steuerfreie Einnahmen in Form von staatlichen Zuschüssen Einige soziale Geld- und Sachleistungen, wie Arbeitslosengeld, Leistungen der Kranken-, Pflege- und gesetzlichen Unfallversicherung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld oder Zuschüsse für Neugeborene, aber auch Stipendien sind steuerfrei.

Was sind steuerfreie Bezüge?

Sachbezüge sind bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat steuerfrei (vor 2022 waren es 44 Euro), wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgen. Dazu gehören auch Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers, die ohne einen besonderen Anlass erfolgen.

Welche Tätigkeiten sind steuerfrei?

Für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Pfleger oder künstlerische Tätigkeiten werden 2.400 € steuerfrei berücksichtigt. Beispiel: erhalten Sie aus einer der oben genannten Tätigkeiten eine Vergütung in Höhe von 2.600 € / Jahr, sind 2.400 € steuerfrei und 200 € steuerpflichtig.

Wie viel Geld darf ich steuerfrei erhalten?

Grundfreibetrag und Einkommensteuer

Das heißt: Egal, wie viel Sie verdienen, auf die ersten 12.096 Euro zahlen Sie keine Einkommensteuer. 2023 lag der Wert noch bei 10.908 Euro, 2024 nach mehreren Anpassungen bei 11.784 Euro.

Welche Honorare sind steuerfrei?

Beträge bis zu 840 Euro jährlich sind nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei. Hinweis: Wenn Sie Beträge über 840 Euro angeben, wird die Differenz automatisch als "Arbeitslohn ohne Steuerabzug" in Ihre Steuererklärung übernommen.

Welche Prämien sind steuerfrei?

Steuerfreie Prämien sind Zahlungen oder Sachleistungen des Arbeitgebers, die bis zu bestimmten Grenzen steuer- und abgabenfrei bleiben, wie z.B. Sachbezüge bis 50€ monatlich (Gutscheine, Jobtickets), spezielle Gesundheitsprämien, Kinderbetreuungszuschüsse oder bis Ende 2024 die Inflationsausgleichsprämie (IAP) bis 3.000€; auch anlassbezogene Sachgeschenke bis 60€ (Geburt, Hochzeit) sind steuerfrei, aber Geldleistungen sind hier meist ausgeschlossen.