Welche neuen Gesetze gibt es ab 2025 für Minijobber?
Gefragt von: Herr Dr. Steffen Pohlsternezahl: 4.8/5 (9 sternebewertungen)
Ab 2025 gibt es für Minijobber hauptsächlich eine angepasste Verdienstgrenze: Der Mindestlohn stieg auf 12,82 €/Std., wodurch die Minijob-Grenze auf 556 € pro Monat (Jahresgrenze 6.672 €) angehoben wurde, was bedeutet, dass Minijobber nun etwas mehr verdienen dürfen, solange der Mindestlohn eingehalten wird. Auch die Umlagen für Arbeitgeber (Umlage U2 und Insolvenzgeldumlage) wurden angepasst.
Was ändert sich 2025 mit dem Minijob?
Dieser beträgt entsprechend dem Mindestlohn seit dem 1. Januar 2025 mindestens 12,82 Euro. Zahlt ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin genau diesen vorgeschriebenen Stundenlohn, kann ein Minijobber 43,37 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze von 556 Euro zu überschreiten.
Welche Einmalzahlungen sind im Minijob 2025 erlaubt?
Für 2025 liegt die neue Minijob-Verdienstgrenze bei 556 € pro Monat (bzw. 6.672 € pro Jahr), was eine Erhöhung gegenüber 2024 (538 €) darstellt, bedingt durch den gestiegenen Mindestlohn. Arbeitgeber können zusätzliche Prämien wie die Inflationsausgleichsprämie (IAP) steuer- und abgabenfrei zahlen, solange diese nicht auf die monatliche Grenze angerechnet wird. Wichtig: Auch bei Prämien gilt die allgemeine Jahresgrenze von 6.672 €; Sonderzahlungen müssen schriftlich dokumentiert werden, um den Minijob-Status zu erhalten.
Was ändert sich für Minijobber ab 2026?
Ab 2026 steigt für Minijobber die monatliche Verdienstgrenze auf 603 Euro (von 556 Euro) und der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde, da diese Grenzen dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt sind, was mehr Verdienstmöglichkeiten bei gleicher Stundenzahl (ca. 43 Stunden/Monat) ermöglicht und auch die Untergrenze des Midijobs anhebt.
Wie oft darf man die Minijob-Grenze überschreiten 2025?
Man darf die Minijob-Grenze 2025 (durchschnittlich 556 €/Monat) maximal zweimal innerhalb eines Jahres unvorhersehbar überschreiten, solange der Verdienst in diesen Monaten nicht mehr als das Doppelte der Grenze (also 1.112 €) übersteigt; das dritte Mal führt zum Verlust des Minijob-Status in diesem Monat, da die Überschreitung dann nicht mehr „gelegentlich“ ist und eine Sozialversicherungspflicht eintritt. Die jährliche Gesamtgrenze liegt 2025 bei 6.672 €.
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Wann wird ein Minijob auf 600 € erhöht?
Die Minijob-Grenze wird nicht auf genau 600 €, sondern auf 603 € pro Monat angehoben, und das gilt ab dem 1. Januar 2026, weil der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde steigt, was eine automatische Anhebung der Grenze bedeutet. Diese Kopplung an den Mindestlohn ermöglicht es Minijobbern, bei gleicher Stundenzahl mehr zu verdienen, ohne ihren Status zu verlieren.
Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze ab 2026?
Die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze) steigt zum 1. Januar 2026 von 556 € auf 603 € monatlich, da sie dynamisch an den neuen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde gekoppelt ist; auch die untere Grenze des Midijobs wird auf 603,01 € angepasst. Wer bis zu 603 € verdient, bleibt Minijobber, wer mehr als 603 € verdient (bis 2.000 €), fällt in den Midijob, was zu einer stärkeren Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen führt.
Was ist der Übergangsbereich ab 2025?
Der Übergangsbereich (auch Midijob oder früher Gleitzone) für 2025 umfasst regelmäßige monatliche Einkommen zwischen 556,01 € und 2.000 €; Arbeitnehmer zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, während Arbeitgeber volle Beiträge zahlen, wobei die Beitragsberechnung über eine spezielle Formel mit dem Faktor F (für 2025: 0,6683) erfolgt, um Geringverdiener zu entlasten und volle Leistungsansprüche in der Sozialversicherung zu sichern.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch für Minijobber ab 2025?
Auch Minijobber haben 2025 Anspruch auf bezahlten Urlaub, basierend auf dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), wobei die Anzahl der Tage von den wöchentlichen Arbeitstagen abhängt, nicht von Stunden: Bei einer 6-Tage-Woche sind es 24 Werktage, bei 5 Tagen 20, bei 4 Tagen 16 usw. Die Berechnung erfolgt anteilig nach dem gesetzlichen Mindestanspruch (4 Wochen) und gilt auch für Minijobs, wobei der volle Anspruch erst nach 6 Monaten besteht.
Was passiert, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?
Wenn die Minijob-Grenze (aktuell 556 €/Monat) regelmäßig überschritten wird, verwandelt sich der Minijob in einen sozialversicherungspflichtigen Job (Midijob oder Vollzeit), was Nachzahlungen von Steuern und Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet, die rückwirkend eingefordert werden können, wobei der Arbeitgeber haftet; ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten (max. 2x pro Jahr, max. 1040 €) ist jedoch oft unproblematisch.
Können Minijobber auch die Inflationsprämie bekommen?
Minijobberinnen und Minijobber, die mehrere Jobs ausüben, können die Inflationsausgleichsprämie von jedem ihrer Arbeitgeber erhalten. Wichtig: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben noch bis zum 31.
Ist ein Tankgutschein im Minijob erlaubt?
Ja, ein Minijobber kann einen Tankgutschein bekommen, und dieser ist steuer- und sozialversicherungsfrei, solange er zusätzlich zum Lohn gezahlt wird und die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschreitet. Es darf keine Lohnumwandlung sein (also kein Lohnverzicht), und der Gutschein muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie die sogenannte ZAG-Kriterien, um als Sachbezug zu gelten. Überschreitet der Betrag auch nur geringfügig die 50-Euro-Grenze, wird der gesamte Betrag steuer- und abgabenpflichtig.
Was kriege ich als Minijob 2025?
Minijobber*innen haben mindestens Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, unabhängig davon, ob sie im gewerblichen Bereich oder in Privathaushalten beschäftigt sind. Weniger dürfen sie nicht verdienen. Der Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde (zuvor lag er bei 12,41 Euro).
Wie wird Krankheit bei einem Minijob bezahlt?
Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber Minijobbern bis zu sechs Wochen lang den Lohn weiter, den sie ohne die Krankheit verdient hätten, basierend auf dem Durchschnitt der letzten vier Wochen. Diese Lohnfortzahlung wird vom Arbeitgeber über das U1-Verfahren bei der Knappschaft-Bahn-See (Arbeitgeberversicherung) erstattet (ca. 80 % der Aufwendungen). Minijobber erhalten danach kein Krankengeld von der Krankenkasse, da sie nicht in die Krankenversicherung einzahlen, es sei denn, sie haben einen versicherungspflichtigen Hauptjob.
Wann lohnt sich die Rentenversicherung bei einem Minijob nicht?
Die Rentenversicherung bei einem Minijob lohnt sich nicht, wenn Sie zusätzlich einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob haben und sich die 3,6 % Eigenanteil sparen möchten, weil Sie so Ihr Nettoeinkommen erhöhen können, ohne auf wichtige Rentenansprüche zu verzichten. Auch Beamte sollten sich befreien lassen, da sie über ein eigenes System abgesichert sind. Generell lohnt es sich meist nicht, sich zu befreien, wenn der Minijob die einzige Tätigkeit ist, da Sie so wichtige Rentenansprüche (u.a. Erwerbsminderungsrente) verlieren und die kleine Rente durch die Beiträge aufbessern können.
Welche Änderungen gibt es 2025 bei den Minijobs?
Für 2025 erhöht sich die Minijob-Verdienstgrenze auf 556 € pro Monat (vorher 538 €), basierend auf dem gestiegenen gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde. Das bedeutet, Sie dürfen bei 12,82 € Stundenlohn rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, wobei der Jahresverdienst 6.672 € nicht überschreiten darf, auch bei schwankendem Einkommen durch das sogenannte "schwäbische Modell". Zudem entfällt für Schüler und Studierende die Anrechnung von Minijob-Einkommen auf den BAföG-Bedarf.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber pro Woche arbeiten 2025?
2025 liegt die Minijob-Grenze bei 556 € monatlich, was bei Mindestlohn (12,82 €/Std.) rund 43 Stunden pro Monat oder knapp über 10 Stunden pro Woche entspricht, wobei die genaue Stundenzahl sinkt, wenn Sie einen höheren Stundenlohn erhalten; entscheidend ist, dass der Monatsverdienst die Grenze von 556 € nicht übersteigt.
Wie hoch sind die Rentenbeiträge für Minijobber im Jahr 2025?
In 2025 beträgt die Minijob-Verdienstgrenze 556 €/Monat; Minijobber sind rentenversicherungspflichtig und zahlen 3,6 % ihres Verdienstes (z. B. 20,02 € bei 556 € Lohn) als Eigenbeitrag, da der Arbeitgeber 15 % pauschal zahlt. Bei geringeren Verdiensten (unter 175 €) gilt ein Mindestbeitrag, der sich nach der Mindestbemessungsgrundlage richtet. Die volle Rentenversicherungspflicht bringt Vorteile für den Rentenanspruch, kann aber durch eine Befreiung abgelehnt werden.
Was ändert sich 2025 am Gehalt?
Die Lohnentwicklung 2025 in Deutschland zeigt eine spürbare, aber sich abschwächende Steigerung der Nominallöhne, während die Reallöhne dank sinkender Inflation deutlich zulegen: Im 3. Quartal 2025 lagen die Reallöhne 2,7 % über dem Vorjahr, nach Zuwächsen von 1,2 % und 1,9 % in den ersten Quartalen. Prognosen sahen durchschnittliche Gehaltsanhebungen bei 3,8 bis 3,9 %, mit Branchenunterschieden und anhaltendem Lohndruck, wobei Unternehmen weiterhin spürbare Steigerungen planen, wenn auch auf niedrigerem Niveau als 2024.
Welche Jahrgänge dürfen noch vor 67 in Rente gehen?
Altersrente nach 35 Versicherungsjahren
Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
Wer darf nicht in den Übergangsbereich?
Die Regelungen des Übergangsbereichs gelten nicht für folgende Personengruppen: Personen, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind (zum Beispiel Auszubildende) Teilnehmende am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr und am Bundesfreiwilligendienst.
Was ändert sich 2025 für geringfügig Beschäftigte?
Für 2025 erhöht sich die Minijob-Verdienstgrenze auf 556 € pro Monat (vorher 538 €), basierend auf dem gestiegenen gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde. Das bedeutet, Sie dürfen bei 12,82 € Stundenlohn rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, wobei der Jahresverdienst 6.672 € nicht überschreiten darf, auch bei schwankendem Einkommen durch das sogenannte "schwäbische Modell". Zudem entfällt für Schüler und Studierende die Anrechnung von Minijob-Einkommen auf den BAföG-Bedarf.
Was dürfen Minijobber 2026 verdienen?
Ab 2026 dürfen Minijobber bis zu 603 Euro monatlich verdienen, da die Grenze durch den gestiegenen Mindestlohn (auf 13,90 €/Stunde) angehoben wird, was rund 10 Wochenstunden bei 10 €/Stunde ermöglicht. Diese Grenze (auch Jahresgrenze 7.236 €) wird dynamisch angepasst, damit bei höherem Stundenlohn die Wochenstunden nicht zu stark gekürzt werden müssen.
Wie oft kann die Geringfügigkeitsgrenze 2025 überschritten werden?
Man darf die Minijob-Grenze 2025 (durchschnittlich 556 €/Monat) maximal zweimal innerhalb eines Jahres unvorhersehbar überschreiten, solange der Verdienst in diesen Monaten nicht mehr als das Doppelte der Grenze (also 1.112 €) übersteigt; das dritte Mal führt zum Verlust des Minijob-Status in diesem Monat, da die Überschreitung dann nicht mehr „gelegentlich“ ist und eine Sozialversicherungspflicht eintritt. Die jährliche Gesamtgrenze liegt 2025 bei 6.672 €.