Welche Steuerklasse wenn ich Rentner bin und weiter arbeite?

Gefragt von: Winfried Neuhaus MBA.
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Auch Rentner und Studenten fallen unter die Steuerklasse 6, wenn sie über 556 Euro monatlich verdienen und daneben entweder eine Betriebsrente beziehen oder einem anderen sozialversicherungspflichtigem Hauptberuf nachgehen.

Welche Steuerklasse wenn ich neben der Rente arbeite?

Rente beziehen und Vollzeit arbeiten – Diese Steuerklasse ist möglich. Die Steuerklasse 6 wird nur relevant, wenn von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen wird (§ 38b I Nr. 6 EStG). Beispielsweise wenn vom alten Arbeitgeber noch eine Betriebsrente bezogen wird, die wiederum als Arbeitslohn gilt.

Warum als Rentner Steuerklasse 6?

Die Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) liegt im Jahr 2025 bei 556 Euro pro Monat. Verdient ein Rentner in einem Nebenjob mehr als diesen Betrag, gilt die Beschäftigung nicht mehr als Minijob, sondern als steuerpflichtiger Zweitjob – und fällt damit automatisch in Steuerklasse 6.

Wie wird man besteuert, wenn man Rente bezieht und Gehalt?

Wenn Rentner arbeiten, müssen sie ihre Einkünfte versteuern, aber der steuerliche Freibetrag ist höher (Grundfreibetrag 2025 ca. 12.096 €) und es gibt steuerfreie Pauschalen, wie die Ehrenamtspauschale. Einkommen aus Arbeit wird zum steuerpflichtigen Anteil der Rente addiert, was zu Steuernachzahlungen führen kann, aber seit 2023 entfällt die Anrechnung auf die Rente bei Altersrenten. Ab 2026 soll die geplante „Aktivrente“ bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei machen, allerdings bleiben Sozialabgaben fällig. 

Welche Abzüge habe ich als Rentner, wenn ich arbeiten gehe?

Wenn Sie als Rentner arbeiten, fallen je nach Rentenart und Alter Abzüge für Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) und Steuern an, wobei bei Erreichen der Regelaltersgrenze die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge entfallen und Sie unbegrenzt hinzuverdienen können, während bei vorgezogenen Renten Einkommensgrenzen gelten, die zu Kürzungen führen. 

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Welche Steuerklasse ist für Rentner und Arbeitnehmer geeignet?

Ähnlich wie die meisten Arbeitnehmer müssen sich auch verheiratete Rentner auf eine der beiden Steuerklassenkombinationen 4/4 oder 3/5 festlegen. Die Steuerklassenkombination 3/5 ist insbesondere dann als Steuerklasse geeignet, wenn einer der beiden Ehepartner noch berufstätig ist und sehr gut verdient.

Wie wird der Hinzuverdienst bei Rentnern besteuert?

Der Hinzuverdienst zur Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig, wird aber durch den Grundfreibetrag (ca. 12.096 € für 2025) geschützt, sodass oft erst bei höherem Gesamteinkommen (Rente + Job) Steuern anfallen; ab 2026 kommt die Aktivrente, die bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Regelaltersgrenze ermöglicht, während Minijobs bis 556 €/Monat weiterhin steuerarm bleiben, aber nur bis 2025 steuerfrei sind. Die genauen Regelungen hängen vom Renteneintrittsjahr, der Rentenart und dem Beschäftigungsstatus ab.
 

Werden Rentner anders besteuert als Arbeitnehmer?

Renten sind im Grunde genommen Einkünfte. Daher müssen Rentner sie, so wie andere Einkünfte auch grundsätzlich versteuern. Darauf weist auch die Deutsche Rentenversicherung in ihrer jährlich versendeten Renteninformation hin.

Kann ich Vollzeit arbeiten und Rente beziehen?

Ja, Sie können nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Einschränkungen vollzeit arbeiten und gleichzeitig Ihre Rente beziehen; es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr, und Ihr Arbeitgeber zahlt weiter Beiträge, was Ihre Rente erhöht, aber Sie müssen mit Steuern auf das Gesamteinkommen rechnen. Bei vorgezogenen Altersrenten (Frührente) gelten andere Regeln mit Hinzuverdienstgrenzen, die aber seit 2023 auch entfallen sind, sodass Sie auch dort unbegrenzt hinzuverdienen können, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. 

Welche Lohnsteuern fallen bei beschäftigten Rentnern an?

Bei einer Beschäftigung von Rentnern fallen ganz normale Lohnsteuern an, die vom Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen sind. Hierbei sind jedoch einige Punkte zu beachten: Da die Rentenkasse keine Steuern von der Rente einbehält, muss ein beschäftigter Rentner ggf. mit Nachforderungen des Finanzamts rechnen.

Soll man als Rentner die Steuerklasse ändern?

Sinnvoll ist ein Steuerklassenwechsel für diejenigen Paare, bei denen sich das Gehalt verändert hat: Verdient der/die eine deutlich mehr als der/die andere – genau genommen: ist das Einkommen 60:40 verteilt – ist die Kombination Steuerklasse III (3) und Steuerklasse V (5) steuerlich am besten.

Wie kann ich Steuerklasse 6 vermeiden?

Gibt es Alternativen zur Steuerklasse 6, um die Steuerlast zu senken? Um eine hohe Steuerbelastung zu vermeiden, kann man statt eines mit Steuerklasse 6 besteuerten Nebenjobs einen Minijob finden. Die Minijob-Grenze für den Freibetrag liegt im Jahr 2024 bei 538 Euro pro Monat.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 6?

Steuerklasse 6 im Detail

In Steuerklasse 6 werden ab dem ersten Euro des Einkommens Steuern gezahlt. Im Vergleich dazu sind in Steuerklasse 1 die ersten 12.096 Euro (Grundfreibetrag Ledige 2025) und in Steuerklasse 3 sogar die ersten 24.192 Euro (Grundfreibetrag Verheiratete 2025) steuerfrei.

Was bedeutet Steuerklasse 6 für Rentner?

Steuerklasse VI – zugeordnete Personen

Erhalten Rentner eine Betriebsrente und gehen gleichzeitig einem Nebenjob nach, der 450 Euro übersteigt, können auch diese in Steuerklasse VI eingeordnet werden.

Welche Sozialabgaben wenn ich als Rentner arbeite?

Rentner, die hinzuverdienen, müssen grundsätzlich Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, wobei die Rentenversicherung die Hälfte übernimmt; hinzu kommen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt, wobei bei Minijobs die Regelungen anders sind. Wer vorzeitig in Altersrente geht und arbeitet, zahlt weiter Sozialversicherungsbeiträge, aber bei Erwerbsminderungsrenten fallen in der Regel keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an. 

Hat die Steuerklasse etwas mit der Rente zu tun?

Bei der gesetzlichen Rente gibt es – anders als bei Lohn und Gehalt – keinen Steuerabzug an der Einkommensquelle. Deshalb spielt Ihre Steuerklasse hier keine Rolle. Die Rentenversicherung behält von Ihrer Rente lediglich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein.

Welche Steuerklasse habe ich, wenn ich als Rentner vollzeit arbeite?

Wenn Sie Rente beziehen und Vollzeit arbeiten, bleiben Sie in Ihrer bisherigen Steuerklasse (z.B. 1), da die gesetzliche Rente keine Steuerklasse hat. Die Steuerklasse 6 wird erst relevant, wenn Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente und Ihrem Hauptjob noch eine Betriebsrente beziehen oder mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs haben (z.B. über der Minijob-Grenze), erklärt rentenbescheid24.de. 

Welche Abzüge habe ich, wenn ich als Rentner Vollzeit arbeite?

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.

Wie wird meine Rente besteuert, wenn ich weiter arbeite?

Wenn Rentner arbeiten, müssen sie ihre Einkünfte versteuern, aber der steuerliche Freibetrag ist höher (Grundfreibetrag 2025 ca. 12.096 €) und es gibt steuerfreie Pauschalen, wie die Ehrenamtspauschale. Einkommen aus Arbeit wird zum steuerpflichtigen Anteil der Rente addiert, was zu Steuernachzahlungen führen kann, aber seit 2023 entfällt die Anrechnung auf die Rente bei Altersrenten. Ab 2026 soll die geplante „Aktivrente“ bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei machen, allerdings bleiben Sozialabgaben fällig. 

Werden Rente und Gehalt zusammen versteuert?

Wenn Sie neben der Rente arbeiten und dadurch Ihr Einkommen erhöhen, zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer, die Sie für Ihren Zusatzjob zahlen müssen, gleich ein. Bei der Rente ist das anders. Hier werden zwar in der Regel die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Rente einbehalten, nicht aber die Steuern.

Was ist die beste Steuerklasse für Rentner?

Sind Sie Rentner und hat Ihre noch berufstätige Ehefrau ein wesentlich höheres Einkommen als Sie, sollte sie die Steuerklasse 3 wählen. Dann werden Sie automatisch in Steuerklasse 5 eingestuft. Die Kombination 4/4 empfiehlt sich, wenn Sie beide ein ähnlich hohes Einkommen haben.

Bei welchem Jahrgang fällt die Doppelbesteuerung der Rente weg?

Doppelte Besteuerung von Renten: Bei welchen Jahrgängen fällt die Doppelbesteuerung weg? Ab 2025 sind alle Rentenbeiträge, die Menschen vor dem Renteneintritt einzahlen, steuerfrei, sodass es nicht mehr zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Die Doppelbesteuerung der Rente fällt dann also weg.

Kann man gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen?

Ja, man kann gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen, besonders bei der Altersrente, wo es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt – man darf unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird, was den Übergang in den Ruhestand flexibler macht. Bei Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten gelten jedoch weiterhin spezifische, dynamische Hinzuverdienstgrenzen, deren Überschreitung zu Rentenkürzungen führen kann. Wichtig ist auch, dass auf das zusätzliche Einkommen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen können und eine Steuererklärung oft verpflichtend ist. 

Was passiert, wenn ich als Rentner mehr als 520 Euro verdiene?

Wenn Sie als Rentner mehr als 520 € verdienen, passiert je nach Rentenart unterschiedliches: Bei einer normalen Altersrente gibt es keine Kürzung, Sie dürfen unbegrenzt verdienen, müssen aber ab dem Minijob-Betrag (derzeit ca. 556 €) Sozialversicherungs- und Steuern zahlen, was Ihre Rente zwar nicht kürzt, aber Ihr Gesamteinkommen mindert. Bei vorgezogenen Renten (z.B. wegen Erwerbsminderung) gibt es feste Hinzuverdienstgrenzen (oft 6.300 €/Jahr), danach wird die Rente gekürzt. 

Wie viel darf ein Rentner monatlich steuerfrei hinzuverdienen?

Ab dem 1. Januar 2026 können Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – das ist die neue "Aktivrente", die einen steuerfreien Hinzuverdienst ermöglicht. Dieser Freibetrag gilt für Erwerbstätigkeit nach der Regelaltersgrenze und wird direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, aber es müssen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.