Welche Unterlagen müssen trotz digitaler Aufbewahrung auch in Papierform aufbewahrt werden?

Gefragt von: Wiltrud Bertram
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Trotz Digitalisierung müssen Dokumente mit Originalunterschrift (Arbeitsverträge, Kündigungen, Aufhebungsverträge), notarielle Urkunden, Testamente und wichtige Zeugnisse (Studien-, Meisterbriefe) meist in Papierform aufbewahrt werden, da der Gesetzgeber hier oft die Schriftform verlangt und die Unveränderbarkeit und Authentizität des Originals sichergestellt sein muss, wie z.B. bei Verträgen mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten oder befristeten Arbeitsverträgen, es sei denn, es liegt eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) vor. Auch Wertpapiere und Sparbücher müssen physisch bleiben.

Welche Dokumente muss ich in Papierform aufbewahren?

Sparbücher, Aktien und Wertpapiere in Papierform, Lebensversicherungspolicen, Zeugnisse, wie etwa Studienabschluss, Gesellenbrief, Meisterbrief, aber auch relevante Arbeitszeugnisse und Empfehlungen, Gerichtsurteile und Vollstreckungsbescheide. Diese müssen Sie 30 Jahre aufbewahren.

Welche Akten müssen im Original aufbewahrt werden?

einer Schriftformerfordernis und sollten auch im Original aufbewahrt werden.

  • Arbeitsverträge (§ 2 NachwG)
  • Befristete Arbeitsverträge (§ 14 IV TzBfG)
  • Arbeitsverträge mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten (§ 74 I HGB)
  • Aufhebungsverträge und Kündigungsschreiben (§ 623 BGB)

Welche Unterlagen dürfen nicht digital archiviert werden?

Für digitale Belege gelten die gleichen Aufbewahrungspflichten wie für physische Belege (Papierbelege). Auch elektronische Rechnungen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Digitale Belege müssen zwingend elektronisch archiviert werden! Es ist nicht zulässig, die Belege auszudrucken und in Papierform aufzubewahren!

Ist E-Mail-Archivierung gesetzlich vorgeschrieben?

Allgemein gilt: Jegliche E-Mail-Korrespondenz mit geschäftlicher Relevanz muss geordnet abgelegt werden – die Mail-Archivierung ist Pflicht. Das gilt auch und insbesondere für Dateianhänge.

Aufbewahrungsfristen | Dokumente archivieren

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Was besagt die 60/40-Regel bei E-Mails?

Die Standardempfehlung für das Verhältnis von Text zu Bild in E-Mails ist die „60/40-Regel“. Das bedeutet, dass Sie mindestens 60 % Text und maximal 40 % Bild verwenden sollten. Achten Sie außerdem darauf, dass der E-Mail-Text mindestens 400 Zeichen (60–100 Wörter) enthält, die nicht Teil der Bilder sind.

Was ist die Standardmethode zur Archivierung von Dokumenten?

Methode 1: Physische Speicherung

Die physische Archivierung ist die traditionellste Methode der Aufbewahrung und beinhaltet die Lagerung von Dokumenten und Akten an einem physischen Ort, beispielsweise in einem Lagerraum oder Archiv. Diese Methode wird häufig für die Langzeitarchivierung von Papierdokumenten und -akten verwendet.

Was ist ein Beispiel für digitale Langzeitarchivierung?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, digitale Informationen wie Texte, Fotos, Audio- und Videodateien zu archivieren. Zu den Strategien gehören beispielsweise das Aktualisieren: die Übertragung der Daten in dasselbe Format. Ein Beispiel hierfür wäre die Übertragung von Musik von einer alten CD-ROM auf eine neue CD-ROM .

Welche Unterlagen sollte man nicht digitalisieren?

Folgende Dokumente müssen weiterhin in Papierform aufbewahrt werden:

  • Eröffnungsbilanz.
  • Jahresabschlüsse.
  • Zollanmeldungen.
  • Notarverträge und Urkunden.
  • Unterlagen mit Original-Unterschriften.
  • Dokumente mit Wasserzeichen.

Wie müssen PDF-Rechnungen archiviert werden?

Wie müssen elektronische Belege archiviert werden? E-Rechnungen müssen in dem Format gespeichert werden, in dem sie eingegangen sind. Das heißt, wird eine Rechnung bei Rechnungseingang in ein anderes Format konvertiert, so muss sowohl das Original als auch das konvertierte Format aufbewahrt werden.

Wie bewahrt man wichtige Dokumente am besten auf?

Wir empfehlen, Dokumente an mindestens drei Orten aufzubewahren. Legen Sie ein physisches Exemplar in einen feuerfesten Tresor, eine digitale Kopie in einen sicheren Cloud-Speicher und eine weitere digitale Kopie auf eine verschlüsselte externe Festplatte . Diese „3-2-1-Backup-Regel“ schützt Sie vor physischen Katastrophen und digitalen Bedrohungen.

Welche Akten dürfen 2025 vernichtet werden?

Alle Unterlagen, die unter die 10-Jahres-Frist fallen und bis zum 31. Dezember 2014 erstellt werden, können 2025 vernichtet werden. Ebenso können alle Unterlagen entsorgt werden, die unter die 6-Jahres-Frist fallen und bis zum 31.

Wie lange müssen Kontoauszüge aufbewahrt werden?

Für Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge, aber Experten empfehlen dringend die Aufbewahrung für mindestens drei Jahre, um Zahlungsnachweise bei Streitigkeiten (Miete, Versandhandel) oder für die Steuererklärung zu haben; bei steuerrelevanten Geschäften oder größeren Anschaffungen lieber länger. Selbstständige und Gewerbetreibende müssen Kontoauszüge oft 10 Jahre aufbewahren. 

Welche Dokumente benötigt man im Original?

Im Original sollte die Familienurkunden, wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, enthalten sein. Außerdem im Original oder als beglaubigte Kopie: Sparbücher, Wertpapiere, Kontoverträge und Versicherungspolicen. Renten- und Einkommenssteuerbescheide. Sämtliche Zeugnisse oder Prüfungsbescheinigungen.

Kann man Belege auch digital aufbewahren?

Grundsätzlich ist es zulässig, wenn Rechnungen elektronisch aufbewahrt werden. Hierfür muss gewährleistet sein, dass die elektronische Rechnung denselben Inhalt des Original-Dokuments wiedergibt. Wer seine Rechnungen digitalisiert, muss sicherstellen, dass die Belege revisionssicher abgespeichert werden.

Kann ich alte Lohnabrechnungen wegschmeißen?

Ja, alte Lohnabrechnungen können Sie wegschmeißen, aber erst nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren für steuerrelevante Unterlagen, was bedeutet: Abrechnungen von 2019 können Sie ab 2025 entsorgen; aber empfohlen wird, sie bis zum Renteneintritt aufzubewahren, da sie als wichtiger Nachweis für Rentenansprüche, Steuerprüfungen, Kreditanträge oder bei der Kontenklärung mit der Rentenversicherung dienen. Prüfen Sie die Abrechnung einmal, wenn sie kommt, und wenn alles stimmt, können Sie sie aufheben, bis die Frist abgelaufen ist, oder bis zur Rente archivieren, am besten digital. 

Welche Dokumente müssen im Original aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrung im Original ist nur in Ausnahmefällen vorgeschrieben. Im Original aufbewahrt werden müssen nur Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse, auch wenn sie auf Mikrofilm oder anderen Datenträgern aufgezeichnet sind (§ 257 Abs. 3 S. 1 HGB, § 147 Abs.

Welche Dokumente dürfen nicht ersetzend gescannt werden?

Manche Dokumente wie notarielle Urkunden oder Testamente dürfen nicht ersetzend gescannt und vernichtet werden. Eine rechtliche Prüfung ist im Einzelfall nötig.

Welche Dokumente sollte man immer griffbereit haben?

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide. Qualifizierungsnachweise: Zeugnisse (Schulzeugnisse, Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen) Verträge und Änderungsverträge, zum Beispiel auch Mietverträge, Leasingverträge et cetera.

Welches Speichermedium für Langzeitarchivierung?

Für die Langzeitarchivierung eignen sich traditionelle Medien wie Mikrofilm (bis 500 Jahre) und säurefreies Papier (über 100 Jahre) für analoge Daten, während für digitale Daten Blu-ray Discs (BD-R HTL) (bis 100 Jahre oder mehr) und spezielle Cloud-Dienste (z. B. Amazon S3 Glacier Deep Archive) sowie Nickel-NanoFiche (Tausende Jahre) gelten, wobei die Kombination mehrerer Medien (z.B. optisch + Cloud + Offline-Festplatten) und Standardformate wie PDF/A oder XML die beste Sicherheit bietet. 

Was ist digitale Langzeitarchivierung?

Digitale Langzeitarchivierung (DLA) sichert digitale Informationen über lange Zeiträume, die Hardware- und Software-Generationen überdauern, indem sie deren Authentizität, Integrität und Zugänglichkeit gewährleistet, was durch ständige Migration, Formatkonvertierung und Metadatenmanagement realisiert wird, um Datenverlust und Obsoleszenz zu verhindern, was sowohl für Archive und Unternehmen als auch für Forschungseinrichtungen essentiell ist. 

Was zählt alles zur Digitalisierung?

Was gehört alles zur Digitalisierung?

  • Umwandlung von analogen Informationen in digitale Informationen (z. B. Papierdokument in Textdatei)
  • Umwandlung von analogen Medien in digitale Medien (z. B. ...
  • Umwandlung von analogen Abläufen in digitale Prozesse (z. B. ...
  • Repräsentation von physischen Objekten in digitaler Form.

Welche zwei Arten von Dokumenten gibt es?

Die Ausprägung der Information, z.B. als Text, Bild, Ton oder Zeichnung kennzeichnet die Dokumentenart. Bei den mitgeltenden Dokumenten handelt es sich um Dokumente, die Aussagen/Regelungen enthalten, die für das betrachtete Dokument Gültigkeit besitzen, aber im Dokument nicht näher ausgeführt werden.

Wie speichert man Dokumente richtig ab?

So können Sie in nur wenigen Schritten speichern:

  1. Wenn Sie sich in Ihrer Datei befinden, drücken Sie gleichzeitig → Strg/ oder Ctrl und → S.
  2. Beim ersten Mal speichern, öffnet sich nun ein neues kleines Fenster.
  3. Wählen Sie nun den Speicherort aus.
  4. Geben Sie anschließend den Namen der Datei ein.

Wie kann man wichtige Dokumente aufbewahren?

Wichtige Dokumente bewahrt man nach Aufbewahrungsfristen (z.B. Steuerunterlagen 10 Jahre, Bankunterlagen 3 Jahre) und Sicherheitsbedürfnis auf, lebenslange Dokumente wie Geburtsurkunden gehören in einen sicheren Ordner, idealerweise ergänzt durch digitale Kopien an verschiedenen Orten (z.B. in einer feuersicheren Kassette und einer Cloud), um sie vor Verlust zu schützen.