Welche Versicherungen kann ich vom Kindesunterhalt abziehen?

Gefragt von: Malte Brandt-Werner
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Sie können bestimmte Versicherungen vom unterhaltsrelevanten Einkommen abziehen, um den Kindesunterhalt zu berechnen, insbesondere wenn sie der Sicherung des Einkommens oder der Altersvorsorge dienen, wie Berufsunfähigkeitsversicherungen, private Kranken- und Pflegeversicherungen (wenn gesetzlich nicht versichert oder als Zusatz), Risikolebensversicherungen (unter bestimmten Voraussetzungen) sowie Beiträge zur Altersvorsorge, sofern das Einkommen hoch genug ist. Wichtig ist, dass diese Abzüge das bereinigte Nettoeinkommen senken und dadurch den zu zahlenden Unterhalt reduzieren können.

Welche Versicherungsbeiträge können beim Kindesunterhalt angerechnet werden?

Beim Unterhalt werden vor allem Pflichtversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) und berufsbedingte Versicherungen wie die Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung (wenn sie der Einkommenssicherung dient) vom Einkommen abgezogen, um das bereinigte Nettoeinkommen zu ermitteln, aus dem der Unterhalt berechnet wird. Auch Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie bestimmte Altersvorsorgebeiträge können berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich gezahlt werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

Was kann man als Vater vom Kindesunterhalt abziehen?

Abzugsfähig sind z.B.: Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden, vom Arbeitgeber nicht erstattete Fahrtkosten (0,42 Euro pro gefahrenem Kilometer hin und zurück, bei mehr als 30 Kilometern einfache Strecke 0,28 Euro für die Mehrkilometer), Gewerkschaftsbeiträge.

Was reduziert den Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt wird reduziert, wenn das Kind eigenes Einkommen (z.B. Ausbildungsvergütung) hat, der Unterhaltspflichtige hohe berufsbedingte Ausgaben (Fahrtkosten, Arbeitsmittel) hat, er sich erheblich an der Betreuung beteiligt (nur bei Minderjährigen), oder wenn das Einkommen des Zahlenden grundsätzlich zu niedrig ist, um den vollen Betrag zu decken (nach Abzug von Selbstbehalt und Einkommensminderungen). Wichtig sind auch Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen (Pauschale oder Einzelnachweis) und anrechenbare Schulden.
 

Was kann man alles bei Kindesunterhalt absetzen?

Die Freibeträge für Kinder sind: Der Kinderfreibetrag in Höhe von 6.672 Euro und der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro. Die Freibeträge führen dazu, dass Sie für diesen Teil Ihres Einkommens keine Steuern zahlen.

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Was kann von der Düsseldorfer Tabelle abgezogen werden?

Grundsätzlich ist das Nettoeinkommen die Grundlage zur Berechnung der Unterhaltszahlungen anhand der Düsseldorfer Tabelle. Hier wurden also bereits die Krankenversicherung, die Lohnsteuer und die Rentenvorsorge abgezogen.

Welche Schulden sind abzugsfähig bei Kindesunterhalt?

Bei Kindesunterhalt sind berücksichtigungsfähige Schulden solche, die nicht leichtfertig entstanden sind, einem existenziellen Zweck dienen (wie Immobilien, notwendiges Auto, Ausbildung) und das Einkommen des Unterhaltspflichtigen mindern, wodurch der bereinigte Bedarf des Kindes gesenkt wird; dazu zählen oft Zinsen und Tilgung für Eigenheimkredite oder berufsbedingte Darlehen, während nach der Trennung aufgenommene Kredite für Erstausstattung ebenfalls in Betracht kommen können.
 

Wann zahlt Vater weniger Unterhalt?

Elternteile, die sich mehr als 29 und weniger als 50 Prozent an der Betreuung beteiligen, sollen finanziell entlastet werden. Derzeit müssen diese Elternteile dem Ministerium zufolge den vollen Unterhalt mit nur sehr geringen Abschlägen zahlen.

Was sollen Alimente abdecken?

Den sogenannten Naturalunterhalt leistet das betreuende Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Laut Gesetz sind die Alimente für das Kindeswohl zu nutzen und zur Deckung der Kosten für Nahrung, Kleidung, Bildung, Wohnen, Urlaub, sowie Kultur- und Freizeitaktivitäten zu verwenden.

Für was muss der Vater außer Unterhalt noch zahlen?

Über den regulären Unterhaltsbedarf hinaus besteht die Möglichkeit Sonderbedarf von dem Unterhaltsschuldner zu verlangen. Dies beinhaltet beispielsweise Zahlungen für Arztrechnungen, allergiebedingte Einrichtung oder Klassenfahrten.

Kann ich Kredite vom Kindesunterhalt abziehen?

Ja, bestimmte Kreditkosten können beim Kindesunterhalt vom Einkommen abgezogen werden, aber nicht alle; Zinsen für notwendige Darlehen (z.B. für selbstgenutztes Eigenheim bis zum Wohnvorteil, ehebedingte Schulden), berufsbedingte Kosten (z.B. Kfz-Kosten zur Arbeit) und Altersvorsorge sind abzugsfähig, um das zu versteuernde Einkommen zu mindern, wobei immer der Mindestunterhalt sichergestellt sein muss. Kreditraten für neu aufgenommene Kredite (z.B. nach Trennung) werden oft nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt. 

Was kann ich tun, damit ich weniger Unterhalt zahlen muss?

Anrechenbares Nettoeinkommen reduzieren

Je geringer dieses Einkommen ist, desto geringer fällt regelmäßig die Unterhaltslast aus. Um den Unterhalt zu kürzen, müssen Sie monatliche Ausgaben haben, die als unterhaltsrechtlich zu berücksichtigende Ausgaben angerechnet werden und Ihnen dadurch materielle Vorteile bieten.

Was mindert das Nettoeinkommen bei Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt wird praktisch wie folgt berechnet: Vom Nettoeinkommen jedes Elternteils werden dessen berufsbedingten Aufwendungen abgezogen. Das sind pauschal 5% des Nettos, es sei denn man kann im Einzelfall höhere Kosten für Arbeitsweg, Arbeitskleidung, Bürobedarf und ähnliches geltend machen.

Was darf der Vater vom Unterhalt abziehen?

Abzugspositionen: Unterhalt reduzieren

  • Berufsbedingte Aufwendungen.
  • Zusatzaufwendungen für Kranken- und Altersvorsorge.
  • Gesundheitsbedingte Aufwendungen.
  • Schulden.
  • Kosten der Steuerberatung.
  • Sonstige Aufwendungen.

Welche Auswirkungen hat ein Lottogewinn auf den Kindesunterhalt?

Ein Lottogewinn erhöht die Leistungsfähigkeit eines unterhaltspflichtigen Elternteils und kann zu einer Erhöhung des Kindesunterhalts führen, da Zinsen und Erträge aus dem Gewinn als Einkommen zählen, was eine Einstufung in eine höhere Einkommensgruppe nach der Düsseldorfer Tabelle bedingt. Der Gewinn selbst ist zwar steuerfrei, aber der daraus generierte Ertrag beeinflusst die Unterhaltsberechnung erheblich, weshalb eine Neufestsetzung des Unterhalts möglich ist und auch rückwirkend erfolgen kann. 

Wie hoch ist der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2025/2026?

Die Düsseldorfer Tabelle 2025, gültig seit dem 1. Januar 2025, brachte nur leichte Erhöhungen beim Mindestunterhalt für Kinder (ca. 2-4 €), wobei bis 6 Jahre 482 €, 6-11 Jahre 554 € und bis 18 Jahre 649 € betragen, mit neuem Kindergeld von 255 €. Die Einkommensgruppen und der Selbstbehalt (1.450 € für Erwerbstätige) blieben größtenteils unverändert. Sie dient als Richtlinie für Familiengerichte zur Bestimmung des Kindesunterhalts.
 

Wird bei den Alimenten ein Kredit berücksichtigt?

Kosten für einen Kredit können grundsätzlich nicht von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abgezogen werden, weil der Unterhaltspflichtige sonst umso weniger Unterhalt zahlen müsste, je mehr er selbst an Schulden aufnimmt.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt bei einem Nettoeinkommen von 5000 €?

Bei 5000 € Nettoeinkommen liegt der Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (2025/2026) je nach Alter des Kindes in einer bestimmten Einkommensgruppe, die ca. 600 € bis über 700 € für jüngere Kinder (0-5 J.) und über 700 € bis über 900 € für ältere Kinder (ab ca. 12-17 J.) bedeutet, wobei für volljährige Kinder (ab 18 J.) höhere Beträge gelten und der konkrete Betrag vom bereinigten Nettoeinkommen und dem jeweiligen Einkommen des anderen Elternteils abhängt. Der genaue Betrag wird durch Abzug von berufsbedingten Aufwendungen vom Nettoeinkommen ermittelt und dann mit der Tabelle abgeglichen, wobei der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen und die Einkommenssituation des anderen Elternteils (geteilter Selbstbehalt) eine Rolle spielen. 

Was deckt der Kindesunterhalt alles ab?

Kindesunterhalt deckt den gesamten Lebensbedarf eines Kindes ab, also pauschal Nahrung, Wohnung, Kleidung, Körperpflege, Schulausgaben (Material, Klassenfahrten) sowie Taschengeld und Freizeitaktivitäten – die genaue Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und der Düsseldorfer Tabelle. Was nicht enthalten ist, sind Sonderbedarf (einmalig, z.B. teure Zahnarztrechnungen, Brillen) und Mehrbedarf (regelmäßig, z.B. Musikunterricht, Nachhilfe).
 

Kann ich gekaufte Sachen vom Unterhalt abziehen?

Kleidungsstücke für das Kind kauft, Freizeitaktivitäten oder Reisen mit dem Kind bezahlt und dann die dafür aufgewendeten Kosten vom monatlich zu entrichtenden Unterhaltsbetrag abziehen will.

Kann zu wenig gezahlter Kindesunterhalt nachgefordert werden?

Ja, Sie können zu wenig gezahlten Kindesunterhalt nachfordern, aber nur für die letzten 12 Monate rückwirkend, wenn Sie den Unterhaltspflichtigen fristgerecht in Verzug gesetzt haben (z.B. durch Mahnung oder Auskunftsverlangen), andernfalls können Sie den Anspruch verlieren. Wichtig ist ein schriftlicher, nachweisbarer Nachweis und eine zeitnahe Geltendmachung des Anspruchs, idealerweise über das Jugendamt (Beistandschaft) oder einen Anwalt, um den Verzug zu begründen und den Anspruch zu sichern. 

Welche Versicherungen können vom Unterhalt abgezogen werden?

Beim Unterhalt werden vor allem Pflichtversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) und berufsbedingte Versicherungen wie die Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung (wenn sie der Einkommenssicherung dient) vom Einkommen abgezogen, um das bereinigte Nettoeinkommen zu ermitteln, aus dem der Unterhalt berechnet wird. Auch Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie bestimmte Altersvorsorgebeiträge können berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich gezahlt werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

Was ist, wenn der Vater nicht genug Unterhalt zahlen kann?

Wenn der Unterhaltspflichtige zunächst nicht zahlen will oder kann, besteht die Möglichkeit einen Unterhaltsvorschuss bei der jeweiligen Unterhaltsvorschusskasse zu beantragen. Diese ist in der Regel beim Jugendamt, zuweilen aber auch beim Sozialamt angegliedert.

Wie wirkt sich Eigentum auf Kindesunterhalt aus?

Familienrecht - Wohnvorteil beim betreuenden Elternteil hat keinen Einfluss auf den Kindesunterhalt. Lebt der betreuende Elternteil mit den Kindern mietfrei im Eigenheim, dann ändert dies nichts an der Höhe des vom anderen Elternteil zu leistenden Barunterhalts für die Kinder.