Welches Einkommen ist nicht AHV-pflichtig?
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Nicht AHV-pflichtig sind Einkommen bis CHF 2'500 pro Jahr (bei geringfügigen Anstellungen, ausser in Privathaushalten/Kunst), Naturalleistungen (wie Kost & Logis, die bewertet werden müssen), sowie Familienzulagen, Taggelder der IV und EO-Entschädigungen, während über dem Referenzalter ein Freibetrag von CHF 16'800 pro Jahr gilt.
Wie viel darf ich verdienen, ohne AHV zu zahlen?
Für Arbeitnehmende im Referenzalter gilt ein Freibetrag von 16 800 Franken im Jahr, auf dem keine Beiträge zu bezahlen sind. Nur jener Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig.
Wann ist ein Lohn nicht AHV-pflichtig?
1 Muss ich für alle Löhne Beiträge abrechnen? Nein. Wenn der Lohn pro Jahr und Arbeitnehmende oder Arbeitnehmen- der 2 500 Franken nicht übersteigt, müssen Sie grundsätzlich keine Bei- träge abrechnen. Übersteigt der Lohn jedoch diesen Betrag, sind die AHV/ IV/EO- und ALV-Beiträge vom gesamten Lohn abzuziehen.
Welches Einkommen ist nicht sozialversicherungspflichtig?
Wann besteht eine Sozialversicherungspflicht? In der Regel sind alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig, bei denen das monatliche Einkommen über einer Grenze von 603 Euro liegt (vor Januar 2026: 556 Euro). Doch auch Empfänger von Arbeitslosengeld I und Bürgergeld fallen unter die Sozialversicherungspflicht.
Welches Einkommen ist AHV-pflichtig 2025?
Mindestbeitrag an AHV, IV und EO steigt
Für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende steigt der jährliche Mindestbeitrag von 514 Franken auf 530 Franken. Arbeitnehmende erfüllen die Beitragspflicht mit einem Jahresbruttoeinkommen ab 5000 Franken (bisher 4851 Franken).
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Was gehört zum AHV-pflichtigen Einkommen?
AHV-pflichtige Lohnbestandteile
Orts- und Teuerungszulage. Gratifikation, Dienstaltersgeschenk, Treue- und Leistungsprämien. Entschädigungen für Fahrtkosten für den normalen Arbeitsweg und für die übliche Verpflegung. Regelmässige Naturalbezüge wie Verpflegung und Unterkunft.
Was ändert sich 2025 bei der AHV?
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,9 % erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen.
Wann entfällt die Sozialversicherungspflicht?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Zu den nicht sozialversicherungspflichtigen Personen zählen hauptberuflich Selbstständige und bestimmte Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahrs.
Wird meine Rente meine Sozialversicherungsleistungen beeinflussen?
Für die meisten Rentner hat der Bezug einer Betriebsrente keinen Einfluss auf die Höhe ihrer Sozialversicherungsleistungen . Sie können beides beziehen. Stammt Ihre Betriebsrente jedoch aus einer bestimmten Beschäftigungsart, können sich Ihre Leistungen ändern.
Wie viel darf man sozialversicherungsfrei verdienen?
Wird die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 603 Euro pro Monat (Stand 2026) überschritten, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig und ist kein Minijob mehr. Die Grenze verändert sich mit dem Mindestlohn.
Wer zahlt keine AHV-Beiträge?
Sie gehen keiner Erwerbsstätigkeit nach
Bitte beachten Sie: Verheiratete Personen, die nicht erwerbstätig sind, müssen nichts bezahlen, wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann erwerbstätig ist und mindestens das Doppelte des jährlichen Mindestbetrags bezahlt (also 530 Franken x 2 = 1060 Franken).
Wie finde ich heraus, ob ich AHV-Lücken habe?
Über InfoRegister, können Sie die Ausgleichskassen finden, in die Sie bisher Beiträge eingezahlt haben. Sie können eine AHV-Ausgleichskasse beauftragen, sämtliche IK-Auszüge, die von der AHV in Ihrem Namen geführt werden, für Sie zu beschaffen (vollständiger Kontoauszug).
Wann sind Nichterwerbstätige AHV-beitragspflichtig?
Nichterwerbstätige sind beitragspflichtig ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum Ende des Monats, in dem sie das Referenzalter erreichen. Fehlende Beitragsjahre können dazu führen, dass später die AHV-Rente gekürzt wird.
Welche Lohnbestandteile sind nicht AHV-pflichtig?
Personen, welche das Referenzalter erreicht haben und weiterhin erwerbs- tätig sind, müssen auf dem Freibetrag von 16 800 Franken jährlich keine Beiträge entrichten. Beiträge werden also von jenem Teil des Erwerbsein- kommens erhoben, der 16 800 Franken im Jahr übersteigt.
Ist es möglich, auf den Freibetrag für die AHV zu verzichten?
Sie melden Ihrem Arbeitgeber vor der ersten Lohnzahlung, ob Sie auf den Freibetrag verzichten möchten oder nicht. Ihr Arbeitgeber meldet Ihren AHV-pflichtigen Lohn Ende Jahr der zuständigen Ausgleichskasse. Selbstständigerwerbende können jedes Jahr entscheiden, ob sie auf den Freibetrag verzichten möchten oder nicht.
Wann beginnt die AHV-Pflicht?
Wer arbeitet, ist beitragspflichtig ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, solange er oder sie arbeitet. Arbeitgebende sind deshalb im Jahr 2025 verpflichtet, den massgebenden Lohn ihrer Mitarbeitenden mit Jahrgang 2007 und älter mit der Ausgleichskasse abzurechnen.
Kann man Rente und Lohn gleichzeitig bekommen?
Ja, man kann gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen, besonders bei Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, man darf unbegrenzt arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird, aber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an; bei Erwerbsminderungsrenten oder Witwenrenten gelten jedoch noch bestimmte Hinzuverdienstgrenzen, die eine Kürzung der Rente zur Folge haben können, wenn sie überschritten werden.
Was ist bei Altersrente hinsichtlich der Sozialversicherung zu beachten?
Die Altersrente
Vor Erreichen der Regelaltersgrenze besteht in allen Zweigen Versicherungspflicht. Nur in der Krankenversicherung ist die Besonderheit zu beachten, dass nur der ermäßigte Beitragssatz zu zahlen ist, da kein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Wie beeinflussen Anrechnungszeiten die Rente?
Anrechnungszeiten werden u. a. für die Rente nach 35 Jahren Wartezeit berücksichtigt und fließen generell in die Rentenberechnung ein. Es handelt sich beispielsweise um die Phasen der Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Zeiten, in denen Sie arbeitslos oder wegen Krankheit arbeitsunfähig waren.
Welche Einkünfte sind nicht sozialversicherungspflichtig?
1 Krankenversicherung
Versicherungsfrei sind Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG 2026: 77.400 EUR, 2025: 73.800 EUR) bzw. die besondere JAEG (2026: 69.750 EUR, 2025: 66.150 EUR) überschreitet.
Ist ein Pensionär von der Rentenversicherung befreit?
Rentenversicherung. Der Beitrag zur Rentenversicherung kann für Pensionäre entfallen. Das ist dann der Fall, wenn sie die Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erhalten, weil sie die Altersgrenze erreicht haben. Der Arbeitgeber muss allerdings seinen Anteil an den Beiträgen zahlen.
Wie lange kann ich Rentenbeiträge nachfordern?
Nach § 25 SGB IV verjähren Ansprüche auf Beiträge in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren nach 30 Jahren. Für die Dauer einer Betriebsprüfung ist die Verjährung gehemmt.
Welcher Jahrgang wird 2025 AHV-pflichtig?
Arbeitgebende rechnen beitragspflichtige Löhne ab
Arbeitgebende sind deshalb im Jahr 2025 verpflichtet, den massgebenden Lohn ihrer Mitarbeitenden mit Jahrgang 2007 und älter mit der Ausgleichskasse abzurechnen.
Welche Änderungen gibt es für Rentner ab Dezember 2025?
Ab Dezember 2025 gibt es nun eine Änderung: Aus zwei Zahlungen soll eine werden, sodass der Zuschlag dann nicht mehr zwischen dem 10. und 20. eines Monats separat überwiesen wird, sondern zusammen mit der Rente in einer Summe. Rentnerinnen und Rentner müssen sich um nichts kümmern, die Umstellung erfolgt automatisch.