Welches Muster chronikerbescheinigung?

Gefragt von: Mirjam Adler B.Sc.
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Das Muster für die Chronikerbescheinigung ist das Muster 55, ein offizielles Formular der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), das Ärzte nutzen, um Patienten eine schwerwiegende chronische Erkrankung zu bescheinigen und damit die Zuzahlungsgrenze bei Medikamenten und Heilmitteln auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zu senken. Es wird vom Arzt ausgestellt und ist ein standardisiertes, übersichtliches Dokument (oft im Format eines Rezepts), das die Diagnose, die Dauer der Behandlung und die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Versorgung bestätigt.

Welches Muster für chronische Erkrankung?

Das Muster 55 ist vom Arzt auszufüllen, um chronisch kranken Personen die Herabsetzung der Belastungsgrenze bei Zuzahlungen zu bescheinigen. Dieses Originalformular der KV (Kassenärztliche Vereinigung) ist obligatorisch zu verwenden.

Woher bekomme ich das Muster 55?

Den Vordruck dafür, das sogenannte Muster 55, bekommen Sie in der ärztlichen Praxis. Wenn Sie oder Ihr Familienmitglied seit mehr als 1 Jahr pflegebedürftig mit einem Pflegegrad ab 3 sind bzw. ist, brauchen wir keine ärztliche Bescheinigung.

Wann darf man Muster 55 ausstellen?

Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 Prozent. Ihre schwerwiegende chronische Erkrankung weisen Sie durch eine ärztliche Bescheinigung (Muster 55) nach. Gegebenenfalls sind weitere Nachweise erforderlich. Hierüber informiert Sie Ihre Krankenkasse.

Was ist das Formular "Muster 55"?

Muster 55 ist ein offizielles Formular der Kassenärztlichen Vereinigung in Deutschland, das Ärzte ausstellen, um eine schwerwiegende chronische Erkrankung zu bescheinigen. Es dient Patienten dazu, bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente und Hilfsmittel zu beantragen, weil ihre Belastungsgrenze von 2 % auf 1 % des Bruttoeinkommens gesenkt wird. Der Arzt gibt darauf Diagnose (ICD-10), Dauer der Behandlung und ob eine kontinuierliche Behandlung nötig ist an, damit die Krankenkasse die Befreiung prüfen kann. 

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Wann bekomme ich eine Chronikerbescheinigung?

Voraussetzung für eine Chronikerbescheinigung zur Zuzahlungsbefreiung ist eine schwerwiegende chronische Erkrankung bei dauerhafter (mind. 1 Jahr, mind. 1x pro Quartal) ärztlicher Behandlung UND eines der folgenden Kriterien: Pflegegrad 3-5, Grad der Behinderung (GdB) oder Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mind. 60, oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mind. 60 %. Alternativ gilt die Bedingung, dass eine kontinuierliche medizinische Versorgung notwendig ist, um eine lebensbedrohliche Verschlechterung oder dauerhafte Einschränkung zu verhindern. Die Bescheinigung (Muster 55) stellt der behandelnde Arzt aus. 

Wer darf eine Chronikerbescheinigung ausstellen?

Die Bescheinigung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gemäß § 62 SGB V wird einfacher. Ab 1. Oktober 2016 gibt es ein neues Formular, auf dem Vertragsärzte die sogenannte Chronikerbescheinigung ausstellen können. Patienten benötigen diese, um bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen.

Wer bescheinigt mir, dass ich chronisch krank bin?

Die schwerwiegende chronische Krankheit und die notwendige Dauerbehandlung müssen die Versicherten gegenüber der Krankenkasse durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.

Wie hoch ist die zumutbare Belastung für chronisch Kranke?

Für chronisch Kranke liegt die jährliche Belastungsgrenze für gesetzliche Zuzahlungen bei 1 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, statt der üblichen 2 Prozent; dies muss bei der Krankenkasse mit einer ärztlichen Bescheinigung (Muster 55) beantragt werden, um eine teilweise oder vollständige Befreiung zu erhalten. Die Berechnung berücksichtigt Familieneinkommen und Freibeträge, und der Nachweis erfordert eine durchgehende Behandlung und bestimmte Merkmale der Erkrankung. 

Wann gilt ein Patient als chronisch krank?

Man ist chronisch krank, wenn eine lang andauernde, oft schwer heilbare Krankheit besteht, die mindestens ein Jahr andauert und eine kontinuierliche ärztliche Behandlung (mindestens einmal pro Quartal) notwendig macht, oft verbunden mit Einschränkungen der Lebensqualität und speziellen Bedürfnissen für die Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen. Es gibt keine einzelne, starre Definition, aber die Regeln der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkassen sind hier maßgeblich. 

Welche Nachweise sind für Zuzahlungsbefreiung notwendig?

Für die Beantragung der Zuzahlungsbefreiung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Einkommensnachweise,
  • Nachweise über bereits geleistete Zuzahlungen, wie z. B. Rechnungen, Quittungen oder Kontoauszug-Kopie,
  • Chronisch Kranke: Nachweis über eine schwerwiegende chronische Erkrankung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Wer attestiert eine chronische Erkrankung?

Der Nachweis über die Krankheit wird vom Vertragsarzt (z. B. Ihrem Hausarzt) ausgestellt, muss aber direkt von Ihnen als Versicherter bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Woher bekomme ich Muster 55?

Ihr Hausarzt hält dieses Formular (Muster 55) vor und kann es Ihnen bei den entsprechenden Voraussetzungen ausfüllen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Attest und einer ärztlichen Bescheinigung?

Ein Attest ist der Oberbegriff für jede Art von ärztlicher Bescheinigung, die einen Gesundheitszustand dokumentiert, während die ärztliche Bescheinigung synonym für das Attest verwendet wird; die bekannteste Form ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die nur die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bestätigt, während ein Attest auch andere Sachverhalte wie Sportunfähigkeit oder Reisefähigkeit bescheinigen kann und oft außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung liegt und kostenpflichtig ist. 

Wie werde ich als chronisch krank eingestuft?

Chronisch krank ist, wer ein Jahr und länger mindestens einmal im Quartal ärztlich behandelt wurde (zum Beispiel bei Diabetesbehandlung: mindestens einmal im Quartal die Untersuchung des Blutzuckers).

Wer füllt Muster 55 aus?

Bescheinigung nach Muster 55 neu gestaltet

Diesen Vordruck füllt der Arzt aus. Für das Ausfüllen ist - wie bisher auch - die Nr. 71 EBM berechnungsfähig. Die Feststellung, ob der Versicherte unter die "Chronikerregelung" fällt, wird - ebenfalls wie bisher auch - von der Krankenkasse getroffen.

Kann ein Arzt für eine Bescheinigung Geld verlangen?

Ja, Ärzte dürfen für viele Atteste Geld verlangen, aber nicht für alle; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) für gesetzlich Versicherte sind meist kostenlos, während andere Atteste (z.B. für Schule, Sport, Arbeitgeber, Reiserücktritt) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat abgerechnet werden und kostenpflichtig sind, wobei die Kosten vom Patienten oder Auftraggeber (z.B. Eltern, Arbeitgeber) zu tragen sind, oft mit vorheriger Aufklärung und Zustimmung. 

Was ist eine ärztliche Bescheinigung Muster 55?

Muster 55 ist ein offizielles Formular der Kassenärztlichen Vereinigung in Deutschland, das Ärzte ausstellen, um eine schwerwiegende chronische Erkrankung zu bescheinigen. Es dient Patienten dazu, bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente und Hilfsmittel zu beantragen, weil ihre Belastungsgrenze von 2 % auf 1 % des Bruttoeinkommens gesenkt wird. Der Arzt gibt darauf Diagnose (ICD-10), Dauer der Behandlung und ob eine kontinuierliche Behandlung nötig ist an, damit die Krankenkasse die Befreiung prüfen kann. 

Was ist eine Chronikerbescheinigung?

Eine Chronikerbescheinigung ist ein ärztliches Dokument, das bestätigt, dass jemand an einer schwerwiegenden chronischen Krankheit leidet, was ihn für eine niedrigere Zuzahlungsgrenze bei Medikamenten und Therapien qualifiziert (1 % statt 2 % des Bruttoeinkommens) und oft eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen ermöglicht. Der Arzt bescheinigt darauf die Dauerbehandlung (mindestens ein Jahr, mindestens einmal pro Quartal) und dass die Krankheit die Lebensqualität beeinträchtigen würde, wenn sie nicht kontinuierlich behandelt wird. 

Was gilt nicht als chronische Krankheit?

Akute Erkrankungen sind schwerwiegend und treten plötzlich auf. Dies kann von einem Knochenbruch bis zu einem Asthmaanfall alles umfassen. Eine chronische Erkrankung hingegen ist ein sich über einen längeren Zeitraum entwickelndes Syndrom, wie beispielsweise Osteoporose oder Asthma. Osteoporose, eine chronische Erkrankung, kann einen Knochenbruch, also eine akute Erkrankung, verursachen.

Welches Formular für chronisch kranke?

Ein Formular für eine chronische Erkrankung ist meist das Muster 55 ("Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung"), das Sie bei Ihrem Arzt erhalten, um bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen, da Sie dann statt 2 % nur 1 % Ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen zahlen müssen. Der Arzt füllt es aus, bestätigt die Dauerbehandlung und relevante Merkmale (z.B. Pflegegrad oder GdB), und Sie reichen es zusammen mit Einkommensnachweisen bei der Krankenkasse ein.
 

Was zählt alles zu chronisch krank?

Chronisch krank sind Menschen mit lang andauernden Krankheiten (oft länger als 6 Monate), die eine kontinuierliche Behandlung erfordern, wie z.B. Diabetes, Asthma, Herz-Kreislauf-Leiden, Depressionen, psychische Erkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen, Krebs, Neurodermitis oder chronische Schmerzen. Für die Zuzahlungsbefreiung der Krankenkassen zählt man als chronisch krank, wenn man mindestens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde. 

Was ist eine Chronikerregelung?

In der Chroniker-Richtlinie ist – vor dem Hintergrund der gesetzlich definierten Belastungsgrenze für Zuzahlungen – das Nähere zur Definition von schwerwiegenden chronischen Krankheiten sowie zum Nachweis einer Dauerbehandlung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse bestimmt.

Wie lange ist die Bescheinigung 55 gültig?

Das Muster 55 (Bescheinigung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung) dient als Nachweis für Ihre Krankenkasse, um eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen, da es Ihre dauerhafte ärztliche Behandlung bestätigt, was die Belastungsgrenze von 2 % auf 1 % des Bruttoeinkommens senkt; es gilt für das aktuelle Kalenderjahr und muss daher jährlich neu ausgestellt und bei der Krankenkasse eingereicht werden, wobei Sie bis zu vier Jahre rückwirkend Erstattung erhalten können, wenn Sie die Grenze bereits überschritten haben.