Welches Vermögen darf nicht gepfändet werden?
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Nicht pfändbar sind ein Grundfreibetrag des Einkommens (derzeit ca. 1.555 € bei Alleinstehenden, mehr bei Unterhaltspflichten) und bestimmte lebensnotwendige Dinge wie einfache Möbel, Kleidung, notwendige Arbeitsmittel sowie Renten und Sozialleistungen, die dem Existenzminimum dienen, um das Überleben und die Teilhabe zu sichern. Ein spezielles Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sichert diesen Grundfreibetrag auf dem Girokonto.
Welches Vermögen ist nicht pfändbar?
Derzeit gelten Einkünfte von bis zu 1.559,99 Euro als unpfändbares Einkommen. Im Falle einer Unterhaltspflicht gegenüber einer Person sind bis zu 2.149,99 Euro Nettoeinkommen unpfändbar. Bei einer Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen dürfen 2.469,99 Euro nicht gepfändet werden.
Welche Geldleistungen sind unpfändbar?
Nicht pfändbar sind: Sozialhilfe, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld und Sozialleistungen zum Ausgleich von Mehraufwendungen durch Körper- und Gesundheitsschäden, z. B. Pflegegeldanspruch des häuslich Pflegebedürftigen. Elterngeld, Wohngeld und Kindergeld sind nur unter besonderen Umständen pfändbar.
Welcher Betrag kann nicht gepfändet werden?
Der nicht pfändbare Betrag (Grundfreibetrag) liegt seit dem 1. Juli 2025 bei 1.559,99 € netto pro Monat für eine Einzelperson ohne Unterhaltspflichten und erhöht sich je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, beispielsweise auf 2.149,99 € für eine Person mit einem Kind und 2.469,99 € mit zwei Kindern, wobei diese Werte immer auf volle 10 Euro abgerundet werden. Dieser Betrag wird jährlich zum 1. Juli angepasst und ist der Betrag, der auf einem Konto oder Lohn geschützt ist.
Welches Geld ist pfändungsfrei?
Nicht pfändbar sind neben dem Grundfreibetrag Ihres Einkommens (der sich nach Ihrem Nettoeinkommen und Unterhaltsverpflichtungen richtet) auch bestimmte Zahlungen wie Sozialleistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss), Schmerzensgeld, angemessene Aufwandsentschädigungen (Spesen, Zulagen für Nacht-/Sonntags-/Feiertagsarbeit, Gefahren- und Erschwerniszulagen), Urlaubsgeld (bis zu einer bestimmten Höhe), Studienbeihilfen und die Hälfte des Überstundenlohns; auch bestimmte zweckgebundene Zahlungen wie z.B. Geburts- und Heiratsbeihilfen sind geschützt.
Was darf gepfändet werden? 💰🚗🏠💍
Was darf nicht gepfändet werden Konto?
Auf einem Konto darf nicht der Grundfreibetrag gepfändet werden, der für eine Einzelperson seit Juli 2025 bei 1.560 € pro Monat liegt und durch ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) automatisch geschützt ist; bei Unterhaltspflichten kann dieser Betrag erhöht werden, und einmalige Sozialleistungen (z.B. Kindergeld, Erstausstattung) bleiben ebenfalls unantastbar. Normalerweise können normale Girokonten vollständig gepfändet werden, daher ist die Umwandlung in ein P-Konto wichtig.
Welche Einmalzahlungen sind nicht pfändbar?
Nicht pfändbar sind unter anderem bestimmte Zulagen (Gefahren-, Schmutz-, Erschwerniszulagen), Spesen, Kindergeld, Schmerzensgeld, Sozialleistungen, Studienbeihilfen und ein Teil von Weihnachtsgeld sowie Urlaubsgeld (bis zu einem gewissen Freibetrag), während Mehrarbeitsvergütung zur Hälfte geschützt ist, aber andere Sonderzahlungen oft voll pfändbar sind, wenn sie die allgemeinen Freigrenzen überschreiten oder nicht spezifisch geschützt sind.
Wann ist man unpfändbar?
Unpfändbarkeit bezeichnet im rechtlichen Kontext den Schutz bestimmter Vermögenswerte oder Einkünfte vor dem Zugriff durch Gläubiger. Das bedeutet, dass bestimmte Gegenstände, Geldbeträge oder Ansprüche nicht gepfändet werden dürfen, selbst wenn eine Person Schulden hat und ein Vollstreckungsverfahren gegen sie läuft.
Was darf alles nicht gepfändet werden?
Nicht gepfändet werden dürfen: Das Existenzminimum (Grundfreibetrag auf dem P-Konto, derzeit ca. 1.555 € monatlich, plus Kindergeld/Unterhaltszuschläge), sozial notwendige Dinge des Haushalts (Möbel, Küche, Waschmaschine), Kleidung, Arbeitsmittel, bestimmte Zulagen (Nacht-/Wochenendzuschläge) sowie hochpersönliche Gegenstände wie Ehering oder Fotos; auch Sozialleistungen (z.B. Kindergeld, Grundsicherung) sind oft geschützt, aber Ausnahmen bestehen, insbesondere bei Unterhaltsvollstreckung.
Welche Konten sind unpfändbar?
Welches Einkommen ist pfändungsfrei? Einkommen bis zu einer Pfändungsfreigrenze von derzeit 1.555 Euro im Monat ist auf einem P-Konto grundsätzlich unpfändbar (Stand: Oktober 2025). Aufgrund der Rundungsregelungen sind auf dem P-Konto dadurch normalerweise mindestens 1.560 Euro monatlich geschützt.
Welche Vermögenswerte sind unpfändbar?
Folgende Vermögenswerte sind unpfändbar (nicht abschliessend): Die dem Schuldner und seiner Familie zum persönlichen Gebrauch dienenden Gegenstände wie Kleider, Effekten, Hausgeräte, Möbel oder andere bewegliche Sachen, soweit sie unentbehrlich sind.
Kann der Gerichtsvollzieher Sachen pfänden, die nicht mir gehören?
Ja, ein Gerichtsvollzieher darf unter Umständen Sachen pfänden, die nicht Ihnen gehören, besonders wenn sie sich in Ihrem Haushalt befinden, da eine Eigentumsvermutung besteht. Es ist Sache des tatsächlichen Eigentümers (z.B. Ehepartner, Mitbewohner), dies nachzuweisen (z.B. durch Rechnungen), sonst kann die Pfändung erfolgen. Wertvolle Dinge wie Schmuck (außer Eheringe) oder teure Elektronik sind pfändbar, während notwendige Haushaltsgeräte oder Arbeitsmittel unpfändbar sind, unabhängig vom Eigentümer.
Was zählt nicht zum Vermögen?
Alltägliche Gegenstände des persönlichen Bedarfs und Hausrat sind in der Regel vom betrachteten Vermögen ausgenommen. Auch Erbstücke, Bücher und Musikinstrumente gehören zum Schonvermögen.
Welche Vermögenswerte können gepfändet werden?
Gepfändet werden kann, was dem Schuldner gehört und was einen Vermögenswert aufweist und verwertet werden kann. Das kann ein Grundstück sein, Schmuck, Bilder, Bargeld und/oder Einkommen. Es darf aber nicht alles, was einen Vermögenswert aufweist gepfändet werden.
Was sind geschützte Vermögenswerte?
Vermögenswerte, die gesetzlich vor Gläubigern geschützt sind, sind selten: Gängige Beispiele sind ein Teil des Eigenkapitals im Haus, bestimmte Altersvorsorgepläne und Anteile an GmbHs und Kommanditgesellschaften (wobei selbst diese nicht immer unangreifbar sind). Fast immer unangreifbar sind Vermögenswerte, an denen man kein rechtliches Eigentumsrecht besitzt.
Welche Gelder dürfen nicht gepfändet werden?
Nicht pfändbar sind grundsätzlich ein gesetzlich festgelegter Grundfreibetrag (aktuell ca. 1.560 € monatlich, steigend mit Unterhaltsberechtigten) auf einem normalen Konto oder bis zu 1.560 € auf einem P-Konto, sowie bestimmte zweckgebundene Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld und das Bürgergeld (bis zur Pfändungsgrenze). Auch bestimmte Gegenstände des persönlichen Bedarfs und Haushalts werden geschützt.
Wo finde ich die Pfändungsschutztabelle für 2025?
Die Pfändungstabelle 2025 wurde zum 1. Juli 2025 angepasst: Der grundlegende unpfändbare Betrag (Sockelbetrag) für eine Einzelperson ohne Unterhaltspflichten stieg von 1.499,99 € auf 1.559,99 € (oft auf 1.560 € gerundet), mit zusätzlichen Freibeträgen für Unterhaltsberechtigte. Diese Tabelle, gültig bis 30. Juni 2026, legt fest, wie viel vom Nettoeinkommen bei Lohn- oder Kontopfändungen geschützt ist, wobei höhere Einkommen zu einem steigenden pfändbaren Anteil führen.
Kann ein Fernseher gepfändet werden?
Ja, ein Fernseher kann grundsätzlich gepfändet werden, aber nur, wenn er übermäßig wertvoll ist; ein einfacher, notwendiger Fernseher ist durch die sogenannte Austauschpfändung geschützt, wobei der Gerichtsvollzieher ihn gegen ein günstigeres, aber funktionsfähiges Gerät austauschen muss. Normale Haushaltsgeräte für eine angemessene Lebensführung sind unpfändbar, aber Luxus-TVs oder sehr teure Modelle können gepfändet und gegen ein Standardgerät getauscht werden.
Was zählt nicht zum pfändbaren Einkommen?
Von einer Pfändung sind bestimmte Grundbeträge des Einkommens unpfändbar, die sich nach dem Nettogehalt und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten richten; seit Juli 2025 liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 1.559,99 € netto pro Monat, mit Unterhaltspflichten erhöht sich dieser Betrag (z. B. auf ca. 2.150 € bei einem Unterhaltsberechtigten). Zusätzlich sind bestimmte Bezüge wie Kindergeld oder Urlaubsgeld (in üblicher Höhe) generell unpfändbar.
Was sind unpfändbare Bezüge?
1): Unpfändbar sind zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens. Mehrarbeitsvergütung ist für Tätigkeiten gezahltes Entgelt, die ein Arbeitnehmer über die gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Arbeitszeit hinaus leistet.
Wie viel Vermögen ist unpfändbar?
Der Pfändungsfreibetrag für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten liegt aktuell bei 1.559,99 Euro. Für eine alleinstehende Person gilt eine Pfändungsgrenze bei zu leistendem Kindesunterhalt in Höhe von 2.149,99 Euro. Bei zwei Kindern steigt der pfändungsfreie Betrag auf 2.469,99 Euro (Stand: 1.7.2025).
Welche Sonderzahlungen dürfen nicht gepfändet werden?
Nicht pfändbar sind unter anderem bestimmte Zulagen (Gefahren-, Schmutz-, Erschwerniszulagen), Spesen, Kindergeld, Schmerzensgeld, Sozialleistungen, Studienbeihilfen und ein Teil von Weihnachtsgeld sowie Urlaubsgeld (bis zu einem gewissen Freibetrag), während Mehrarbeitsvergütung zur Hälfte geschützt ist, aber andere Sonderzahlungen oft voll pfändbar sind, wenn sie die allgemeinen Freigrenzen überschreiten oder nicht spezifisch geschützt sind.
Wie viel Weihnachtsgeld darf gepfändet werden?
Vom Weihnachtsgeld bleiben bis zu 780 Euro pfändungsfrei. Wird Ihr Lohn oder Gehalt direkt beim Arbeitgeber gepfändet, muss dieser die Unpfändbarkeit beachten. Wird Geld von Ihrem Konto gepfändet, müssen Sie den Schutz des Weihnachtsgeldes beantragen.