Wer bekommt pro Kind 108 € mehr Rente?
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Rund 108 € mehr Rente pro Kind bekommen Eltern, wenn sie die Kindererziehungszeiten über den Antrag V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung anerkennen lassen; das gilt für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, wobei für sie bis zu drei Jahre (36 Monate) angerechnet werden, was bei 3 Rentenpunkten und dem aktuellen Rentenwert zu diesem Betrag führt. Anspruch haben leibliche, Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder sogar Großeltern, die das Kind erzogen haben, wobei immer nur ein Elternteil die Zeit bekommt und dies beantragt werden muss.
Wie viel Extra-Geld gibt es für die Rente, wenn man Kinder hat?
Für Kinder gibt es in Deutschland zwei Hauptwege, um die Rente zu erhöhen: die Kindererziehungszeiten (bis zu ~108 €/Monat extra durch Anrechnung von Erziehungsjahren in der gesetzlichen Rente) und die neue Frühstart-Rente (ab 2026 plant der Staat monatlich 10 € in ein Altersvorsorge-Depot einzuzahlen). Eltern, die Kinder erzogen haben, erhalten für jedes Kind bis zu 3 Jahre (ab 1992) bzw. 2,5 Jahre (vor 1992) auf das Rentenkonto gutgeschrieben, was zu mehr Rentenpunkten führt. Die Frühstart-Rente soll eine langfristige staatliche Förderung mit dem Zinseszinseffekt nutzen.
Für wen wird die Mütterrente erhöht?
Die Erhöhung der Mütterrente (Mütterrente 3) erhalten Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben und bislang nur 30 statt 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet bekamen; sie erhalten rückwirkend ab 2027 einen Zuschlag von etwa 20 Euro pro Kind, um sie mit denen gleichzustellen, deren Kinder nach 1992 geboren wurden. Betroffen sind ca. 10 Millionen Rentner, die einen pauschalen Zuschlag von einem halben Entgeltpunkt pro Kind bekommen, was Bestandsrentnern mehr Rente bringt, während Grundsicherungsbezieher dies kaum spüren, da es angerechnet wird.
Wer kann alles V0800 beantragen?
Anspruch auf den V0800-Antrag (Kindererziehungszeiten) haben leibliche, Stief-, Pflege- oder Adoptiveltern, die ein Kind erzogen haben, um diese Zeiten für die spätere Rente gutgeschrieben zu bekommen, was zu monatlichen Rentensteigerungen führt, wobei meist die Mutter diese Zeiten erhält, aber auch Väter oder Großeltern bei Pflege den Antrag stellen können, idealerweise nach dem 10. Geburtstag des Kindes, um die eigene Rente zu erhöhen und eine Mindestversicherungszeit zu erfüllen.
Wie hoch ist die Mütterrente pro Kind, das nach 1992 geboren wurde?
Für Kinder, die nach dem 31.12.1992 geboren wurden, bekommen Sie für die ersten Jahre der Kindererziehung 3 Rentenpunkte pro Kind (ca. 108 € monatlich in 2025) angerechnet, zusätzlich zu den normalen Erziehungszeiten, während es für Kinder vor 1992 2,5 Punkte (ca. 90 €) gibt, wobei die Mütterrente (Mütterrente II) die Differenz ausgleicht, indem sie auch für vor 1992 geborene Kinder mehr Punkte (bis zu 3) bringt, was die Rente erhöht, da die Kindererziehung für alle Kinder 3 Jahre = 36 Monate zählt.
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Wie kann ich prüfen, ob ich Mütterrente bekomme?
Um zu wissen, ob Sie Mütterrente bekommen, prüfen Sie Ihre Renteninformation oder den Rentenbescheid – dort sind die Kindererziehungszeiten (KEZ) als "Kindererziehungszeiten", "Erziehungszeiten" oder "Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung" aufgeführt; bei Unsicherheiten reichen Sie den Antrag V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein, um Ihre Kinder anzugeben, besonders wenn Kinder vor 1992 geboren wurden, da diese die Mütterrente auslösen, die eine Rentensteigerung bringt. Die Mütterrente wird nicht separat ausgewiesen, sondern erhöht Ihre Gesamtrente durch zusätzliche Entgeltpunkte.
Ist die Mütterrente für alle gleich hoch?
Mütterrente II
Denn nicht alle Mütter erhalten für ihre Kindererziehungszeiten gleich viele Rentenpunkte angerechnet: Für jedes Kind, das ab dem 1.1.1992 geboren wurde, erhält man drei Rentenpunkte. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde (also bis 31.12.1991), bekommt man 2,5 Rentenpunkte gutgeschrieben.
Kann ich als Rentner noch Kindererziehungszeiten beantragen?
Alle Elternteile, die Kinder erzogen haben, können bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Anerkennung von Kindererziehungszeiten beantragen. Dies gilt auch für Mitglieder und Rentner berufsständischer Versorgungswerke.
Woher weiß ich, ob Kindererziehungszeiten angerechnet wurden?
Ob dir Kindererziehungszeiten angerechnet wurden, erkennst du im Versicherungsverlauf oder Rentenbescheid – dort sind die Zeiträume und Punkte klar aufgeführt. Fehlt der Eintrag, wurden die Zeiten vermutlich nie beantragt. Dann solltest du aktiv werden und das unbedingt nachholen.
Wird die Mütterrente automatisch gezahlt?
Die Mütterrente wird nicht immer vollkommen automatisch gezahlt, aber wenn die Kindererziehungszeiten korrekt in der Rentenversicherung erfasst sind, erfolgt die Berechnung und Auszahlung automatisch mit dem Rentenbeginn oder als Nachzahlung für Bestandsrentner. Wichtig: Der eigentliche Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeiten (Formular V0800) muss jedoch aktiv gestellt werden, um die Zeiten überhaupt ins Rentenkonto zu bekommen; ist dies geschehen, läuft der Rest automatisch. Seit 2024 gibt es zudem die Mütterrente III, die ab 2027 die Kindererziehungszeiten auf drei Jahre für alle Kinder angleicht und ebenfalls weitgehend automatisch umgesetzt wird, wobei Bestandsrentner rückwirkend profitieren sollen.
Wird die Mütterrente im Rentenbescheid ausgewiesen?
Ja, die Mütterrente ist im Rentenbescheid enthalten, aber nicht unter dem direkten Namen "Mütterrente", sondern als Kindererziehungszeiten, die die Rentenhöhe erhöhen und separat ausgewiesen werden. Sie finden die Auswirkungen als zusätzliche persönliche Entgeltpunkte unter Überschriften wie "Kindererziehungszeiten" oder "Zeiten mit Kindererziehungsleistung", da diese Zeiten wie reguläre Beitragszeiten zählen. Für eine korrekte Anrechnung müssen die Kindererziehungszeiten zuvor bei der Rentenversicherung erfasst worden sein, oft durch das Formular V0800.
Wie hoch ist die Mütterrente ab Juli 2025?
Seit 1. Juli 2025 liegt ein Rentenpunkt bei 40,79 Euro. Durch die Ausweitung der Mütterrente steigt die derzeitige monatliche Rente für jedes vor 1992 geborene Kind also um rund 20 Euro. In der Regel steigt der Wert alljährlich zum 1. Juli bei der sogenannten Rentenanpassung.
Welche Jahrgänge bekommen Mütterrente?
Die Mütterrente erhalten alle Mütter (oder andere Erziehende) von vor 1992 geborenen Kindern, die eine Rente beziehen, da ihnen dafür mehr Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Mit der geplanten Mütterrente III gibt es ab dem 1. Januar 2027 für diese Kinder sogar eine Gleichstellung mit neueren Jahrgängen (3 Jahre statt 2,5 Jahre Kindererziehungszeit), was zu mehr Rentenpunkten führt und ab 2028 ausgezahlt wird, so rentenbescheid24.de und YouTube.
Wie viel mehr wird die Mütterrente mit der geplanten Reform erhalten?
Durch die geplante Mütterrente III erhalten Mütter für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, pro Kind einen halben Rentenpunkt zusätzlich, was etwa 20 Euro mehr Rente pro Monat (basierend auf dem Rentenwert 2025) bedeutet, und ab 2027/2028 umgesetzt wird. Ziel ist die Gleichstellung mit Müttern von nach 1992 geborenen Kindern, denen bereits drei Rentenpunkte (statt 2,5) angerechnet werden.
Wer hat Anspruch auf den Zuschlag zur Rente?
Den Rentenzuschlag bekommen Rentner, die lange gearbeitet (mind. 33 Jahre), aber wenig verdient haben, wie z.B. durch lange Kindererziehungs- oder Pflegezeiten; es gibt zwei Hauptformen: den Grundrentenzuschlag (automatisch geprüft, mit Einkommensgrenzen) und den Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner (seit Juli 2024 für viele, die zwischen 2001-2018 EM-Rente bekamen, mit separater Zahlung bis Ende 2025).
Werden Kinder automatisch bei der Rente angerechnet?
Nein, Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch bei der Rente angerechnet, sie müssen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, meist durch eine Kontenklärung oder den Antrag V0800. Sind die Zeiten einmal im Versicherungskonto gespeichert, fließen sie bei der Rentenberechnung automatisch ein. Pro Kind werden bis zu 3 Jahre (bei Geburten ab 1992) oder 2 Jahre 6 Monate (vor 1992) angerechnet, plus bis zu 10 Jahre Berücksichtigungszeiten, was den Rentenanspruch erhöht.
Wie viel Rente bekomme ich für 2 Kinder?
Für zwei Kinder gibt es je nach Geburtsjahr unterschiedliche Rentenpunkte (Entgeltpunkte) bei der Rente, was aktuell (2025) etwa 200 bis über 200 € monatlich ausmacht: Sind beide Kinder nach 1992 geboren, gibt es ca. 6 Rentenpunkte (3 pro Kind), was monatlich etwa 240 € entspricht, während bei zwei vor 1992 geborenen Kindern rund 5 Rentenpunkte (2,5 pro Kind) gutgeschrieben werden, was ungefähr 200 € monatlich bedeutet, wobei die genaue Summe vom aktuellen Rentenwert abhängt.
Was bringen 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten?
10 Jahre Kinderberücksichtigungszeit sind Gold wert, weil sie deine Rentenbiografie aufwerten: Sie füllen Beitragslücken, helfen dir, Wartezeiten (z.B. für die Rente mit 63) schneller zu erfüllen, sichern den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und können Teilzeiteinkommen um bis zu 50% aufwerten, was zu mehr Rentenpunkten führt – besonders bei mehreren Kindern oder Zeiten ab 1992, sodass deine Rente spürbar steigt (ca. 12-30€ pro Jahr mehr, je nach Situation), obwohl sie keine direkten Beiträge sind.
Wann sollte man V0800 stellen?
Den V0800-Antrag für Kindererziehungszeiten sollten Sie idealerweise bis zum 10. Geburtstag Ihres Kindes einreichen, um die vollen „Berücksichtigungszeiten“ zu sichern und eine höhere Rente ab dem Antragsmonat zu erhalten; Sie können ihn aber jederzeit stellen, auch noch im Rentenalter, aber dann ohne Nachzahlung für vergangene Jahre, oft wird er automatisch bei der Renten-Kontenklärung (Formular V0100) mit abgefragt und ist auch online möglich.
Wie kann ich Kindererziehungszeiten für meine Rente nachweisen?
Wie weise ich Kindererziehungszeiten nach? Als Nachweis für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten reicht die Erklärung im Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf Feststellung von Kindererziehungszeiten aus. Die Geburt der Kinder müssen Sie durch eine Geburtsurkunde nachweisen.
Wann kommt die neue Mütterrente?
Die neue Mütterrente III, die die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder angleicht, wurde politisch beschlossen und soll ab dem 1. Januar 2027 gelten, die tatsächliche Auszahlung wird aber aufgrund des hohen technischen Aufwands voraussichtlich erst 2028 erfolgen, eventuell rückwirkend für 2027. Mütter erhalten dann für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt, was zu einer monatlichen Erhöhung von ca. 20 Euro pro Kind führt.
Wer muss das Formular V0810 ausfüllen?
Anzugeben sind leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder. Als Pflegekinder geben Sie bitte nur Kinder an, die mit Ihnen während dieser Zeit durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern verbunden waren.
Wird die Mütterrente auf dem Rentenbescheid ausgewiesen?
Ja, die Mütterrente ist im Rentenbescheid enthalten, aber nicht unter dem direkten Namen "Mütterrente", sondern als Kindererziehungszeiten, die die Rentenhöhe erhöhen und separat ausgewiesen werden. Sie finden die Auswirkungen als zusätzliche persönliche Entgeltpunkte unter Überschriften wie "Kindererziehungszeiten" oder "Zeiten mit Kindererziehungsleistung", da diese Zeiten wie reguläre Beitragszeiten zählen. Für eine korrekte Anrechnung müssen die Kindererziehungszeiten zuvor bei der Rentenversicherung erfasst worden sein, oft durch das Formular V0800.
Wird die Mütterrente automatisch berücksichtigt?
Nein, die Mütterrente wird nicht vollkommen automatisch angerechnet; Sie müssen die Kindererziehungszeiten (KEZ) zunächst aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen, idealerweise mit dem Formular V0800, damit diese im Rentenkonto vermerkt werden. Sind die Zeiten einmal erfasst und anerkannt, erfolgt die Berücksichtigung bei der Rentenberechnung (Mütterrente) automatisch und wird in Renteninformationen und -bescheiden ausgewiesen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf, um sicherzustellen, dass die Zeiten korrekt hinterlegt sind, und reichen Sie bei Fehlern eine Kontenklärung ein.
Wie hoch ist die Mütterrente für 2 Kinder ab 2027?
Ab 2027 bringt die Mütterrente III für zwei Kinder insgesamt rund 245 € mehr Rente pro Monat, da für jedes Kind 3 statt bisher 2,5 Rentenpunkte angerechnet werden, was einem Plus von 0,5 Punkten pro Kind (also 1 Punkt gesamt) entspricht. Bei einem Rentenwert von 40,79 € (Stand 2025) sind das etwa 40,80 € zusätzlich pro Monat für die Erziehungszeit vor 1992, was die Gesamtrente (für zwei Kinder) auf ca. 244,64 € erhöht.