Wer entscheidet über den Widerspruch?
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Widerspruchsbehörde ist in der Regel die Behörde, die der Ausgansbehörde fachlich übergeordnet ist. Es gibt Ausnahmen, in denen die Behörde, die den ursprünglichen Bescheid erlassen hat, auch über den Widerspruch entscheidet.
Wer entscheidet über Verfristeten Widerspruch?
1) Rechtsprechung: Ja, die Widerspruchsbehörde darf entscheiden. Sie hat die Befugnis über einen verspäteten Widerspruch sachlich zu entscheiden und Verfahren so trotz eigentlicher Unzulässigkeit wieder zu eröffnen.
Wann gilt ein Widerspruch als angenommen?
Der Widerspruch wird nur dann zur Entscheidung in der Sache angenommen („ist zulässig“), wenn er die entsprechende Form beachtet und innerhalb der Widerspruchsfrist bei der richtigen Behörde eingeht. Bitte beachten Sie dabei die Rechtsbehelfsbelehrung des Verwaltungsaktes, gegen den Sie sich wenden wollen.
Wer bearbeitet den Widerspruch?
Zuständigkeit fürs Widerspruchsverfahren
Zuständig für das Widerspruchsverfahren ist die Widerspruchsbehörde. Diese entscheidet jedoch erst im zweiten Schritt über den Widerspruch. Zunächst überprüft nämlich die Ausstellungsbehörde des Verwaltungsaktes ihre Entscheidung noch einmal gründlich.
Wie geht es nach einem Widerspruch weiter?
Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.
Widerspruchsverfahren / Vorverfahren § 68 VwGO
Wie lange dauert eine Antwort auf Widerspruch?
Ein Widerspruch muss in der Regel innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden. Darf die Bearbeitung in Ausnahmefällen länger dauern? Ja, wenn triftige Gründe vorliegen, darf die Frist überschritten werden.
Wann Antwort nach Widerspruch?
Wenn Sie einen Widerspruch bei einer Behörde eingelegt haben, hat diese eine gewisse Zeit um diesen zu bearbeiten. In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen.
Was macht man wenn der Widerspruch abgelehnt wurde?
Um Klage gegen einen abgelehnten Widerspruchsbescheid zu erheben, wenden Sie sich direkt an das im Widerspruchsbescheid benannte zuständige Gericht. Dies können Sie selbst vornehmen. Alternativ können Sie zum Beispiel auch einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen. Bei dieser Vertretung können Ihnen Kosten entstehen.
Was wenn auf Widerspruch nicht reagiert wird?
Wenn Sie bei einer Behörde bzw. Sozialversicherungsträger einen Antrag gestellt oder Widerspruch eingelegt haben, und die Behörde nicht reagiert, haben Sie die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage einzureichen. Nach einem Antrag hat die Behörde 6 Monate Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden.
Was tun wenn Behörde auf Widerspruch nicht reagiert?
Eventuell ist der Antrag zu unbestimmt und muss konkretisiert werden oder die Behörde braucht eine postalische Adresse, um einen Bescheid zuzustellen. Erst wenn nach Ihrer Antwort drei Monate vergangen sind und die Behörde auf die Ergänzungen nicht reagiert, ist eine Untätigkeitsklage sinnvoll.
Wie lange darf ein Widerspruchsbescheid dauern?
Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein.
Wie viel kostet ein Widerspruch?
Die Höhe der Kosten eines Widerspruchsverfahrens wird in der Regel mit dem 1,5-fachen Betrag festgesetzt, die der ursprüngliche Bescheid ausgemacht hatte, wobei die Mindestgebühr bei 25,- € liegt (bei Widersprüchen gegen Abgabeentscheidungen 10,- €) zuzüglich Portokosten.
Wie lange darf sich das Amt Zeit lassen?
Wenn alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden, haben Behörden in der Regel sechs Monate Zeit, einen Antrag zu bearbeiten. Überschreiten sie diese Frist, können der Antragsteller oder die Antragstellerin klagen. Ausnahme: Es liegt ein „zureichender Grund“ dafür vor, dass die Behörde noch nicht reagiert hat.
Kann Behörde über Verfristeten Widerspruch entscheiden?
Ob die Behörde über einen verfristeten Widerspruch entscheiden kann, ist umstritten. Wenn der Widerspruch verfristet eingelegt wurde und von der Behörde gleichwohl beschie- den wurde, ist dies nach stRspr zulässig bei einseitig belastenden VAen, da die Behörde Her- rin des Vorverfahrens ist.
Was muss bei einem Widerspruch beachtet werden?
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und die folgenden Angaben enthalten: Mitteilung des Einspruchs, Angaben zu Absender und Adressaten, Datum, Bezeichnung des Bescheids, Angabe der fraglichen Entscheidung, Begründung und eine eigenhändige Unterschrift. Ohne Unterschrift ist der Widerspruch nicht gültig.
Was ist wichtig bei einem Widerspruch?
- Absender(adresse)
- Empfängeradresse.
- Datum.
- Aktenzeichen und Datum des Bescheids.
- Begründung des Widerspruchs (wenn möglich mit Nachweisen) – nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll.
- Unterschrift.
Kann man mehrmals Widerspruch einlegen?
Gegen einen Steuerbescheid/Verwaltungsakt ist nur einmal ein Einspruch zulässig.
In welcher Zeit muss eine Behörde antworten?
jede Beschwerde an das Organ innerhalb einer angemessenen Frist unverzüglich und auf keinen Fall später als zwei Monate nach dem Datum des Eingangs entschieden wird. Die gleiche Regelung gilt für die Beantwortung von Schreiben von Einzelpersonen.
Was bedeutet der Widerspruch wird zurückgewiesen?
Wurde ein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen, bedeutet dies noch nicht, dass Sie keine Handhabe mehr gegen einen Bescheid oder gegen eine Entscheidung haben. Es sind in einem solchen Fall immer noch andere Möglichkeiten zum Rechtsbehelf möglich. Eine Option ist es, Klage beim zuständigen Gericht einzulegen.
Wie oft kann ich Widerspruch einlegen?
Wenn man einen Antrag gestellt hat und dieser wird abgelehnt, hängt es dann von der Antragsform ab wie oft man Widerruf einreichen kann, oder ist das bei jedem Antrag gleich.
Was bewirkt ein Widerspruch?
Ziel des Widerspruchs ist es in der Regel, dass ein Problem gütlich gelöst wird und somit ein gerichtliches Klagverfahren vermieden wird. In den meisten Fällen hat ein eingelegter Widerspruch aufschiebende Wirkung; das heißt, dass die Sache erst einmal nicht rechtskräftig wird bis über den Widerspruch entschieden wird.
Ist ein Widerspruch ohne Begründung zulässig?
Grundsätzlich ist ein Widerspruch auch ohne Begründungen zulässig, allerdings sind die Erfolgschancen dabei in der Regel relativ gering, da es offensichtlich keine validen Gegenargumente gibt.
Wie lange hat eine Behörde Zeit um einen Widerspruch zu bearbeiten?
Im Gesetz steht, die Behörde muss KURZFRISTIG entscheiden, SPÄTESTENS aber nach 3 Monaten. „Kurzfristig“ ist also die Regel und „spätestens“ die Ausnahme. Nur bei Drittland-Diplomen hat die Behörde 4 Monate. Ist die Frist verstrichen, dann wirkt das Wort „Untätigkeitsklage“ Wunder.
Wie lange hat die RV Zeit einen Widerspruch zu bearbeiten?
Über den Widerspruch sollte die Behörde innerhalb einer angemessenen Frist von drei Monaten entschieden haben. Liegt kein nachvollziehbarer Grund für eine eventuell erforderliche Zeitüberschreitung vor, kann Untätigkeitsklage vor dem für den Wohnort zuständigen Sozialgericht erhoben werden.
Wie lange warten nach Widerspruch Reha?
Auch wenn der Patient sofort reagiert und einen Reha-Widerspruch einlegt, kann die Bearbeitung einige Wochen dauern. Die Dauer der Bearbeitung kann je nach Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Häufig liegt sie zwischen 4 und 10 Wochen.