Wer entscheidet, wer Kindergeld bekommt?

Gefragt von: Frau Prof. Pamela Blum MBA.
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Wer Kindergeld bekommt, hängt vom Familienstand ab: Leben die Eltern zusammen, entscheiden sie gemeinsam; bei Trennung erhält meist der Elternteil das Geld, bei dem das Kind hauptsächlich lebt (Residenzmodell) oder der den höheren Unterhalt zahlt; bei Streitigkeiten oder im Wechselmodell (paritätische Betreuung) entscheidet auf Antrag das Familiengericht, oder bei unklarer Unterhaltslage das Familiengericht bzw. die Familienkasse, wer berechtigt ist.

Wer entscheidet, wer das Kindergeld bekommt?

Auf die Zeit vor dem Widerruf hat das aber keine Auswirkungen. Wenn Sie sich nicht einigen können, wer das Kindergeld bekommt, dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass es entscheidet, wer das Kindergeld bekommt.

Wem steht das Kindergeld zu, wenn das Kind auszieht?

Wenn das Kind nicht mehr zuhause wohnt (z.B. studiert), bekommt das Kindergeld in der Regel der Elternteil, der den höheren Barunterhalt zahlt; leben beide Eltern getrennt, gilt das sogenannte Obhutsprinzip, wo der Elternteil, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt, das Kindergeld erhält, wobei bei volljährigen Kindern das Kindergeld den Unterhalt mindert und die Eltern sich einigen müssen, wer es bekommt, wenn beide gleich viel zahlen oder keines Unterhalt zahlt. 

Kann man ändern, wer das Kindergeld bekommt?

Ja, Kindergeld kann umgeschrieben oder abgezweigt werden, wenn sich die Verhältnisse ändern, z.B. bei Trennung, Umzug oder wenn der bisherige Bezugsberechtigte seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt – dies geschieht über einen Änderungsantrag oder Abzweigungsantrag bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit, oft online möglich, aber eine schriftliche Mitteilung ist immer nötig. Es geht darum, die Auszahlung an die Person zu ändern, die das Kind tatsächlich betreut und unterhält, was oft durch einen sog. "Abzweigungsantrag" (Formular KG 11e) bei Verletzung der Unterhaltspflicht erfolgt.
 

Welcher Elternteil sollte das Kindergeld bekommen?

Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

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Ist es egal, ob der Vater oder die Mutter das Kindergeld beantragt?

Nein, es ist nicht komplett egal, welcher Elternteil Kindergeld beantragt, aber wenn die Eltern zusammenleben, können sie gemeinsam entscheiden, wer der offizielle Empfänger wird; bei getrennt lebenden Eltern bekommt es in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind die meiste Zeit wohnt. In beiden Fällen wird das Kindergeld immer nur an eine Person ausgezahlt, die dann als Bezugsberechtigte/r festgelegt wird. 

Warum gibt es ab 2025 kein Kindergeld mehr?

Das passiert mit dem Kindergeld

Die Einführung der Kindergrundsicherung ist für das Jahr 2025 geplant und soll das derzeitige Kindergeld ablösen. Für diese Umstellung sind zusätzliche Kosten von 2,4 Milliarden Euro vorgesehen, um insbesondere einkommensschwache Familien finanziell zu entlasten.

Kann man das Kindergeld auf den Vater übertragen?

Um Kindergeld auf den Vater zu übertragen, muss der aktuell kindergeldberechtigte Elternteil einen Abzweigungsantrag bei der zuständigen Familienkasse stellen, der auch online oder per Post als "Veränderungsmitteilung" ausgefüllt werden kann, wobei der Vater dann als Empfänger angegeben wird, was oft bei getrennt lebenden Eltern sinnvoll ist. Es ist wichtig, dass beide Elternteile unterschreiben und alle erforderlichen Unterlagen einreichen, damit die Familienkasse die Zahlung umstellen kann.
 

Wie wird das Kindergeld bei getrennt lebenden Elternteilen bestimmt?

Bei getrennt lebenden Eltern bekommt grundsätzlich dasjenige Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt (Haushaltsaufnahme). Leben die Eltern in einer Einigung (z.B. beim Wechselmodell, wo das Kind bei beiden Elternteilen ist) oder wenn das Kind in beiden Haushalten ist, müssen sie sich auf einen Berechtigten einigen, sonst entscheidet das Familiengericht. Die Einigung muss der Familienkasse mitgeteilt werden. 

Sind meine Eltern verpflichtet mir mein Kindergeld zu geben?

Nein, Eltern müssen das Kindergeld dem Kind nicht grundsätzlich auszahlen, aber wenn das volljährige Kind in Ausbildung ist, keinen oder nur geringen Unterhalt bekommt und einen eigenen Haushalt führt, kann es bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, damit das Kindergeld direkt an das Kind gezahlt wird, da es zur Unterstützung der Ausbildung gedacht ist. Ohne einen solchen Antrag verbleibt das Kindergeld bei den Eltern, die ihrer Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nachkommen müssen (z.B. gemäß der Düsseldorfer Tabelle), wobei das Kindergeld dann auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird. 

Wer bekommt das Kindergeld, wenn das Kind woanders wohnt?

Welcher Elternteil bekommt das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern? Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn die Eltern getrennt leben, dann bekommt das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt.

Wer bekommt den Unterhalt, wenn das Kind auszieht?

Wenn ein Kind auszieht, ändert sich die Unterhaltspflicht: Ist es noch minderjährig, zahlt der Elternteil, bei dem es nicht überwiegend lebt (Barunterhalt); zieht es als Volljähriger aus, müssen beide Elternteile anteilig nach Einkommen Unterhalt zahlen, da die Betreuungsleistung entfällt und der Bedarf (z.B. 990 € Regelsatz für Studierende) durch Geldleistungen gedeckt werden muss. Derjenige, der das Kind betreut, leistet Naturalunterhalt (Kost und Logis), der andere zahlt in der Regel den Barunterhalt. 

Wem steht das Kindergeld zu, wenn das Kind ausgezogen ist?

Wenn das Kind auszieht, steht das Kindergeld weiterhin grundsätzlich den Eltern zu, da der Anspruch an die Eltern gebunden ist, auch wenn das Kind nicht mehr zu Hause wohnt, solange es sich in Ausbildung befindet. Bei getrennt lebenden Eltern bekommt in der Regel der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, ansonsten derjenige, der mehr Unterhalt zahlt oder beide einigen sich. Eine Auszahlung direkt an das Kind ist nur unter bestimmten Umständen möglich, etwa durch einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse, oft wenn die Eltern sich nicht einigen können oder das Kind auf das Geld angewiesen ist.
 

Welcher Elternteil bekommt Kinderzulagen?

Anspruch auf Familienzulagen haben die Mutter, der Vater und der Stiefvater. Die Stiefmutter hat keinen Anspruch, weil sie nicht mit dem Kind zusammenlebt.

Kann ich Kindergeld beziehen, wenn mein Kind im Ausland lebt?

Ja, auch wenn Ihr Kind im Ausland lebt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld bekommen, vor allem wenn Sie in Deutschland steuerpflichtig sind oder das Kind sich im Rahmen einer Ausbildung (z.B. Schuljahr, Studium) im EU-Ausland aufhält und der Wohnsitz in Deutschland nicht aufgegeben wird, oder bei Au-Pair-Aufenthalten mit Sprachkurs. EU-Recht ermöglicht Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wobei oft die auszahlende Stelle vom Wohnort des Kindes abhängt, aber die deutsche Familienkasse zuständig ist. 

Welche Einkommensgrenze für Kindergrundsicherung?

Hier gibt es keine Einkommensgrenze – jedes Kind erhält 250 Euro pro Monat, ganz egal, wie hoch das Bruttoeinkommen der Eltern ist. Es handelt sich also um den Ersatz des Kindergeldes.

Wird das Kindergeld 2026 wieder erhöht?

Ab Januar 2026 steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um vier Euro auf 259 Euro pro Monat. Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an und zahlt sie ab Januar in der neuen Höhe aus.

Wer bekommt bald 630 € pro Kind?

Jedes Kind soll bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum ersten Schulabschluss, unabhängig vom Einkommen der Eltern, 328 Euro bekommen. Dieser kann, je nach Elterneinkommen, auf 630 Euro anwachsen.

Welcher Elternteil sollte Kindergeld beziehen?

Kindergeld bekommt grundsätzlich nur ein Elternteil, und zwar meist derjenige, bei dem das Kind hauptsächlich lebt (Hauptwohnsitz). Leben die Eltern zusammen, entscheiden sie, wer das Geld erhält. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der Elternteil mit dem Kind den vollen Betrag, was den Unterhalt des anderen Elternteils mindert (Abzug der Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt). 

Kann ein Kind mit 9 Jahren entscheiden, wo es lebt?

Nein, ein 9-Jähriges Kind kann rechtlich noch nicht allein entscheiden, wo es lebt; das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei den Eltern, aber der Wille des Kindes wird mit zunehmendem Alter und Reife wichtiger und vom Familiengericht bei Uneinigkeiten der Eltern (oder bei Entscheidungen über den Wohnort) berücksichtigt, wobei ab 14 Jahren eine Anhörung meist zwingend ist. Bei getrennten Eltern ist der Wille des Kindes ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung des Gerichts über das Kindeswohl, aber das Kind kann den anderen Elternteil nicht eigenmächtig "wählen".
 

Wie hoch ist das Kindergeld ab 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 steigt das Kindergeld um 5 € auf 255 € pro Monat und Kind, was automatisch ausgezahlt wird, und auch der Kinderfreibetrag sowie der Kinderzuschlag werden erhöht; außerdem sind für die Zukunft weitere Reformen wie die Kindergrundsicherung geplant.
 

Wie viel Geld darf ein Kind verdienen, um noch Kindergeld zu bekommen?

Für Kinder in erster Ausbildung (Schule, Ausbildung, Erststudium) gibt es keine Verdienstgrenze; sie dürfen so viel verdienen, wie sie möchten. Erst nach Abschluss der ersten Ausbildung oder bei bestimmten Tätigkeiten (z.B. Masterstudium) wird es wichtig: Dann darf die wöchentliche Arbeitszeit meist 20 Stunden nicht überschreiten, Minijobs (bis ca. 538 €) sind aber weiterhin unschädlich. Bei Kindern mit Behinderung gibt es eine jährliche Einkommensgrenze (ca. 12.084 € für 2024), Familienportal des Bundes. 

Wie viel Geld bekommt man bei der Kindergrundsicherung 2025?

Zum 1.1.2025 ist der Höchstbetrag des KiZ auf 297 Euro monatlich pro Kind gestiegen. Dieser Betrag gilt auch unverändert im Jahr 2026. Zusammen mit dem Kindergeld in Höhe von 259 Euro (ab 2026) monatlich und dem Wohngeld können Familien mit geringem Einkommen nun spürbare finanzielle Unterstützung bekommen.

Was ändert sich für Familien ab 2026?

Das ändert sich für Familien ab 2026

Mehr Kindergeld: Ab 2026 werden pro Kind 259 Euro Kindergeld gezahlt, also vier Euro mehr als bisher. Zudem steigt der Kinderfreibetrag von 9.600 auf 9.756 Euro (4.878 Euro pro Elternteil) und sorgt für zusätzliche steuerliche Entlastung.