Wer erhält den Grundfreibetrag?
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Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). Dieser Betrag wird rechnerisch im Einkommensteuertarif beim zu versteuernden Einkommen automatisch berücksichtigt.
Wer bekommt den Grundfreibetrag?
Alle Steuerzahler:innen haben einen Grundfreibetrag, der im Jahr 2026 bei 12.348 Euro liegt. (2025 lag er bei 12.096 Euro. Wenn du verheiratet bist und ihr als Ehepaar eine Zusammenveranlagung gewählt habt, beträgt der Grundfreibetrag das Doppelte, also 24.696 Euro im Jahr 2026.
Wer hat Anspruch auf den Grundfreibetrag?
Jeder Bürger hat Anspruch darauf – egal ob Arbeitnehmer oder Rentner. Der Grundfreibetrag ist für alle gleich hoch und wird regelmäßig angepasst. Für jeden Einzelnen ist im Jahr 2024 ein Einkommen bis 11.784 Euro nicht zu versteuern. 2025 liegt der Grundfreibetrag bereits bei 12.096 Euro.
Woher weiß ich, ob ich unter dem Grundfreibetrag bin?
Die Grenze von 11.784 € bzw. 23.568 € entspricht dem Grundfreibetrag. Einkünfte bis zu dieser Höhe werden generell steuerfrei gestellt, deshalb besteht auch keine Steuererklärung Pflicht, sofern die Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen.
Wann steht der Grundfreibetrag zu?
Der Grundfreibetrag steht – auch bei mehreren Betrieben – nur einmal für Gewinne bis zu insgesamt 33.000 Euro (vor dem 1. Jänner 2024 beginnende Wirtschaftsjahre: 30.000 Euro) zu. Dieser muss durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt werden.
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Ist der Grundfreibetrag automatisch?
Dieser Betrag dient dem Zweck, alle lebensnotwendigen Dinge zu kaufen, wie z.B. Essen, Kleidung, Miete usw. Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 23.208 €. Muss der Grundfreibetrag beantragt werden? Nein, der Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler zu und wird automatisch bei jedem berücksichtigt.
Wie kann ich meinen Grundfreibetrag ermitteln?
Für 2021 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 9.948 €. Für 2022 beträgt er 10.347 €. Für 2023 beträgt er 10.908 €. Für 2024 beträgt er 11.784 €.
Wie ermittle ich meinen Grundfreibetrag?
Ehepaaren steht der doppelte Betrag in Höhe von 24.192 Euro zur Verfügung. Damit in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger dieses Geld sicher haben, gibt es den sogenannten Grundfreibetrag. Für 2026 liegt der Betrag dann bei 12.384 Euro beziehungsweise 24.696 Euro.
Wird der Grundfreibetrag im Steuerbescheid ausgewiesen?
Der Grundfreibetrag bei der Steuererklärung
Auch Selbstständige müssen den Grundfreibetrag nirgendwo eintragen. Das Finanzamt berücksichtigt ihn immer und automatisch. Deswegen steht der Grundfreibetrag auch nicht extra in deinem fertigen Steuerbescheid.
Wie erfahre ich, wie hoch mein Freibetrag ist?
Die Höhe des Grundfreibetrags beträgt:
Grundfreibetrag 2021: 9.744 € für Singles, 19.488 € für Verheiratete. Grundfreibetrag 2022: 10.347 € für Singles, 20.694 € für Verheiratete. Grundfreibetrag 2023: 10.908 € für Singles, 21.816 € für Verheiratete.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag für zu versteuerndes Einkommen?
Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2023 10.908 € (2024: 11.784 €). Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 21.816 € (2024: 23.568 €).
Kann der Grundfreibetrag rückwirkend erhöht werden?
Dadurch stieg der Grundfreibetrag 2024 rückwirkend um 180 auf 11.784 Euro. Für Paare entsprechend auf 23.568 Euro. Davon konntest Du mit der Gehaltsabrechnung im Dezember 2024 profitieren. Je nach Höhe Deines Gehalts waren es zwischen 30 und 50 Euro mehr netto als ohne diesen erhöhten Steuerfreibetrag 2024.
Wann bekomme ich den Steuerfreibetrag?
Jedem Steuerzahler und jeder Steuerzahlerin steht automatisch der sogenannte Grundfreibetrag zu. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro (2024: 11.784 Euro), für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag. Liegen Ihre Einkünfte unter diesem Betrag, müssen Sie keine Steuern zahlen.
Hat jeder Rentner einen Grundfreibetrag?
Vom Grundfreibetrag profitieren Rentnerinnen und Rentner exakt gleich wie im Erwerbsleben. Dieser auch Existenzminimum genannte Wert beträgt im Steuerjahr 2025 für Alleinstehende 12.096 Euro, 2024 waren es noch 11.784 Euro.
Wie berücksichtigt das Finanzamt den Grundfreibetrag?
Der steuerliche Grundfreibetrag soll dafür sorgen, dass das Existenzminimum von der Besteuerung freigestellt wird. Allerdings wird er nicht wie andere Freibeträge einfach von den Einkünften abgezogen, sondern mit Hilfe der Tarifformel vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerfreibetrag und Grundfreibetrag?
Freibeträge sind Beträge, die bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens steuerfrei sind. Überschreiten Sie den Betrag, wird nur der darüberliegende Teil versteuert. Das ist zum Beispiel beim Grundfreibetrag so. Bei der Freigrenze hingegen gilt die Steuerbefreiung nur bis zu einem bestimmten Betrag.
Woher weiß ich meinen Grundfreibetrag?
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.784 Euro, 2025 bei 12.096 Euro und 2026 bei 12.348 Euro. Einkommen bis zu diesen Beträgen bleibt steuerfrei. Bei Zusammenveranlagung gilt für Ehe- oder Lebenspartner jeweils der doppelte Betrag.. Liegt Ihr Einkommen unter oder genau bei diesem Betrag, ist es steuerfrei.
Was ist der Grundfreibetrag einfach erklärt?
Der Grundfreibetrag ist der Betrag des Einkommens, für den keine Steuer fällig wird. Erst ab dieser Grenze wird das Einkommen besteuert. So soll der Grundfreibetrag das Existenzminimum der Steuerzahler sicherstellen. Der Grundfreibetrag gilt für alle steuerpflichtigen Personen, also auch für Rentner.
Was ist das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024?
Zum wesentlichen Inhalt des Gesetzes zählt die weitere Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11 784 Euro, wodurch die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2024 gewährleistet werden soll.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner 2025?
Steuerfrei ist der Grundfreibetrag. 2025 liegt er für Ledige bei 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro) und für Verheiratete bei 24.192 Euro (2026: 24.696 Euro). Die gesetzliche Altersrente und die Rürup-Rente müssen nur zum Teil versteuert werden. Der steuerfreie Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Wer profitiert vom Grundfreibetrag?
Vor allem Berufseinsteiger, die den Job zum Ende des Jahres angetreten haben, profitieren vom Grundfreibetrag. Denn es handelt sich um einen Jahresbetrag, der sich auf die gesamten Einkünfte im Jahr bezieht und auch nicht anteilig berechnet wird, wenn nur einige Monate gearbeitet wurde.
Wie berechne ich den Freibetrag?
Die Freibeträge errechnen sich folgendermaßen:
- Pauschalbetrag.
- 100 Euro.
- von 100,01 bis 1.000 Euro.
- bleiben zusätzlich 20 % frei 180 Euro (20 % von 900 Euro)
- von 1.000,01 bis 1.200 Euro.
- bleiben nochmals 10 % frei 20 Euro (10 % von 200 Euro)
Wie hoch ist der Grundfreibetrag Einkommen?
Dazu gehört der Grundfreibetrag, der 2025 bei 12.096 Euro liegt (für Ledige, Ehepaare das Doppelte; mehr dazu siehe letztes Kapitel). 2026 soll der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro für Verheiratete steigen.
Was passiert, wenn man über den Steuerfreibetrag komme?
Nur der den Steuerfreibetrag übersteigende Teil wird besteuert. Nicht zu verwechseln mit einer Freigrenze. Wird diese überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Beispiel: Liegt dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro (2024), musst du keine Einkommensteuer zahlen.
Kann man sich von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreien lassen?
Sie können sich von der Abgabe der Steuererklärung befreien lassen! Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb des geltenden Grundfreibeitrags (siehe oben), dann können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.