Wer hat Anspruch auf die doppelte Energiepreispauschale?

Gefragt von: Frau Prof. Karolina Betz MBA.
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Anspruch auf die doppelte Energiepreispauschale (EPP) haben vor allem Rentner und Pensionäre, die 2022 neben ihrer Rente noch erwerbstätig waren (z. B. Minijob, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) oder die Rente erst im Laufe des Jahres 2022 bezogen haben, als sie noch gearbeitet haben, weil sie so Anspruch auf beide Pauschalen hatten: eine als Beschäftigte (September-Auszahlung) und eine als Rentner (Dezember-Auszahlung). Auch Beamte im Ruhestand mit Versorgungsbezügen und Erwerbsminderungsrentner können unter bestimmten Bedingungen doppelt profitieren.

Wer bekommt die Energiepreispauschale doppelt?

Die Zahlung erfolgt unabhängig vom Personenstand. Im Falle eines Ehepaares können beide die Energiepreispauschale erhalten, wenn auch beide eine Rente beziehen. Soweit von einer Person mehrere Renten bezogen werden ( z.B. Altersrente und Witwenrente), wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.

Welche Rentner bekommen eine Einmalzahlung?

Aktuell bekommen bestimmte Rentner (z.B. mit Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- oder Altersrente, die vor 2019 begonnen hat) einen automatischen Zuschlag (pauschale Nachzahlung), während spezielle Einmalzahlungen (wie der Härtefallfonds bis 5000 Euro) nur unter strengen Voraussetzungen und oft mit Antragsfrist (z.B. Ende Jan. 2024) gewährt wurden, primär für Geringrentner in der Nähe der Grundsicherung. Die Energiepreispauschale von 300 € gab es bereits 2022 für fast alle Rentenempfänger automatisch. 

Wer bekommt die 300 Euro Energiepauschale nicht?

Nicht alle bekamen die 300 € Energiepauschale (EPP): Hauptsächlich ausgeschlossen waren Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte bezogen (keine Einkünfte aus aktiver Arbeit), Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) und Personen, die nur kurzfristig oder geringfügig beschäftigt waren und keine anderen anspruchsberechtigten Einkünfte hatten. Auch Studierende, die kein Arbeitseinkommen hatten, sowie "ausgesteuerte" Arbeitnehmer ohne aktive Beschäftigung im Jahr 2022 gingen leer aus. 

Wer hat keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale?

Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielten, erhalten keine EPP.

Warnung an alle Rentner! Doppeltes Abkassieren der Energiepreispauschale ist nicht erlaubt!

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Welche Rentner erhalten die 300 € Energiepreispauschale nicht?

Rentner, die am 1.12.2022 keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, haben keinen Anspruch auf die 300 Euro Energiepreispauschale. Rentner und Pensionsbeziehende mit dauerhaften Wohnsitz im Ausland. Vorruhestands-Rentner die noch keine gesetzliche Rente beziehen, aber Vorruhestandsgeld beziehen oder erhalten.

Wer erhält alles die Energiepreispauschale?

Die Energiepreispauschale erhält, wer als Beamtin oder Beamter des Bundes, als Richterin oder Richter des Bundes oder als Berufssoldatin oder Berufssoldat zum Stichtag 1. Dezember im Ruhestand ist und Anspruch auf Versorgungsbezüge hat.

Welche Haushalte bekommen 300 €?

Haushalte bekommen 300 € entweder als einmalige Energiepreispauschale für Erwerbstätige und Rentner (2022), als monatlichen Zuschuss durch die Wohngeld-Reform (für Geringverdiener, Rentner, Alleinerziehende) oder als einmaligen Kinderbonus (2020). Aktuell (Stand Ende 2025) sind die 300 € am ehesten mit dem Wohngeld verbunden, welches einkommensschwache Haushalte monatlich entlastet. 

Wie komme ich nachträglich an die 300 Euro Energiepauschale?

Wenn der Minijob deine Hauptbeschäftigung war, solltest du die Energiepauschale im September 2022 vom Arbeitgeber bekommen haben. Ist das nicht passiert, kannst du das noch über deine Steuererklärung für das Jahr 2022 nachholen.

Welche Bürger:innen haben Anspruch auf die Energiepreispauschale?

Grundsätzlich hat jeder in Deutschland wohnende oder sich gewöhnlich hier aufhaltende Bürger, der im Jahr 2022 Einkünfte als Angestellter (auch 450-Euro-Minijob), Selbständiger, Gewerbetreibender oder aus Land- und Forstwirtschaft hat, einen Anspruch auf diese 300 Euro Energiepreispauschale aus dem ...

Welche Sonderzahlung bekommen Rentner?

Die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sollen bis zum 15.12.2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro zum Ausgleich der hohen Energiepreise erhalten. Das Bundeskabinett billigte eine entsprechende Vorlage von Sozialminister Hubertus Heil (SPD).

Für welche Rentner gibt es ab Juli 2024 eine doppelte Rentenerhöhung?

Für rund drei Millionen Rentner gibt es ab Juli 2024 vorübergehend zwei Rentenzahlungen: Zum einen die „normale“, bislang bezogene Rente. Zum anderen einen Zuschlag von 4,5 oder 7,5 Prozent. Es profitieren vor allem (ehemalige) Erwerbsminderungsrentner, deren Rente vor 2019 begann.

Welche Rentner bekommen 3000 €?

Wer also genau 3000 Euro Rente haben möchte, müsste bei dem aktuellen Rentenwert 79,79 Rentenpunkte in seinem Arbeitsleben gesammelt haben. Damit man das in 45 Beitragsjahren schafft, muss ein Versicherter pro Jahr 1,77 Rentenpunkte schaffen. Und dafür müssen 6363,15 Euro pro Monat verdient werden.

Können arbeitende Rentner die Energiepauschale zweimal bekommen?

Doppelte Zahlung der EPP zulässig

Eine Vielzahl von Rentnern erhält die EPP sogar zweimal. Und das ganz legal, denn wenn sie bereits als Arbeitnehmer oder Selbständiger Anspruch auf eine EPP haben, wird nun eine zweite EPP gezahlt.

Welche Rentner bekommen eine Nachzahlung?

Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, erhalten ab Dezember 2025 eine größere Rentennachzahlung, da ein bisheriger Zuschlag neu berechnet und in die Rente integriert wird, was eine Einmalzahlung für bis zu 17 Monate (Juli 2024 bis Nov. 2025) nach sich ziehen kann. Auch Rentner, die die Energiepreispauschale 2022 nicht erhalten haben, konnten bis 30. Juni 2023 einen Antrag stellen. 

Was ist der Altersentlastungsbetrag für Rentner?

Vollendet ein Steuerpflichtiger im Jahr 2022 das 64. Lebensjahr, kann ab dem Kalenderjahr 2023 grundsätzlich der Altersentlastungsbetrag berücksichtigt werden. Laut Tabelle in § 24a EStG beträgt der anzuwendende Prozentsatz hier 14,0 %, der Höchstbetrag 665 €.

Wer bekommt 2 mal 300 Euro Energiepauschale?

Die Antwort ist ganz klar und eindeutig: Ja, dass ist möglich. Beide Energiepreispauschalen jeweils für Rentner und Arbeitnehmer in einer Person schließen sich gegenseitig nicht aus. Somit kann ein Arbeitnehmer der die 300 Euro Energiepreispauschale gezahlt bekommen hat, nochmals als Rentner die 300 Euro bekommen.

Welche Steuerentlastungen gibt es 2025 für Rentner?

Die Höhe hängt vom Geburtsjahr ab: Wer 2024 64 geworden ist, bei dem gilt ab 2025 ein Altersentlastungsbetrag von 13,2 Prozent der Nebeneinkünfte, maximal 627 Euro. Der Altersentlastungsbetrag wird automatisch vom Finanzamt berechnet und berücksichtigt.

Bekommen Rentner und Pensionäre die Energiepreispauschale?

Rentner haben die Energiepreispauschale (EPP) von einmalig 300 Euro im Dezember 2022 automatisch erhalten, die von den Rentenstellen ausgezahlt wurde; für 2024 und 2025 gibt es keine neue EPP, aber Rentner mit Minijob konnten die Pauschale zusätzlich bekommen. Die Pauschale 2022 ist steuerpflichtig (in der Steuererklärung 2022), aber sozialversicherungsfrei. 

Wie viel Geld braucht ein normaler Mensch im Monat?

Laut der Armutskonferenz beträgt sie 1.572 Euro monatlich für allein lebende Menschen (12-mal im Jahr).

Wem stehen die 300 € zu?

300 Euro können verschiedene Gruppen bekommen, am bekanntesten ist die einmalige Energiepreispauschale (EPP) für Erwerbstätige (Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner mit Minijob/Rente) aus 2022, die über den Arbeitgeber oder die Steuererklärung ausgezahlt wurde. Aktuell gibt es spezifische 300 € für Rentner mit Erwerbsminderungsrente (RentEPP), die über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt wurde. Auch der Kinderzuschlag kann bis zu 300 € betragen (bis zu 297 €), und Wohngeld wird oft um die 300 € monatlich gewährt, um Mietkosten zu decken.
 

Ist eine Einmalzahlung von 300 Euro im Jahr 2025 möglich?

Eine generelle 300 € Einmalzahlung 2025 für alle gibt es nicht, aber der Betrag taucht im Kontext von Klimageld, Wohngeld (als monatlicher Schnitt) und dem Bayerischen Familiengeld (ab dem 3. Kind) auf, wobei die Auszahlung des Klimageldes unwahrscheinlich ist und Wohngeldempfänger eine Einmalzahlung im Herbst 2025 erhielten; Bayerische Staatsregierung hat eine einmalige Zahlung von 300 € monatlich für das 3. Kind ab 2025 eingestellt.

Wer hat keine Energiepreispauschale bekommen?

Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielten, erhalten keine EPP.

Wie beantrage ich die Energiepreispauschale beim Finanzamt?

Beantragung erfolgt über die Steuererklärung 2022

Grundsätzlich ist für die Auszahlung der Energiepreispauschale kein Extra-Antrag nötig. Lediglich Minijobber müssen zusätzlich die Zeilen 13 und 14 der Anlage "Sonstiges" ihrer Steuererklärung ausfüllen.

Wann gibt es die Sonderzahlung für Rentner?

Es gibt derzeit keine allgemeine "Sonderzahlung" für alle Rentner, aber seit Juli 2024 läuft eine zweistufige Verbesserung für rund 3 Millionen (ehemalige) Erwerbsminderungsrentner: Zuerst gab es einen separaten Zuschlag (Juli 2024 - November 2025), der ab Dezember 2025 mit der Rente zusammen gezahlt wird und automatisch neu berechnet wird; Sie erhalten dazu einen neuen Rentenbescheid. Eine frühere Einmalzahlung war die 300 € Energiepreispauschale, die im Dezember 2022 ausgezahlt wurde.