Wer hat Anspruch V0800?
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Anspruch auf das Formular V0800 für Kindererziehungszeiten haben alle Eltern (leibliche, Stief-, Pflege-, Adoptiveltern) sowie unter bestimmten Bedingungen Großeltern/Verwandte, die ein Kind überwiegend erzogen haben, um diese Zeiten für die Rente gutgeschrieben zu bekommen und so ein monatliches Rentenplus (oft ca. 100 €) zu erhalten. Wichtig ist, dass der Antrag aktiv gestellt werden muss, da die Zeiten nicht automatisch angerechnet werden, und er kann jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden.
Kann jeder V0800 beantragen?
Grundsätzlich alle, die ein Kind erzogen haben – egal ob Mutter, Vater, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern. Wichtig ist nur, dass du wirklich überwiegend erzogen hast und das nachweisen kannst. Auch Großeltern oder andere Verwandte können Anspruch haben, wenn das Kind dauerhaft bei ihnen gelebt hat.
Wer hat Anspruch auf Kindererziehungszeiten in der Rente?
Rentenpunkte für Kinder bekommen Mütter und Väter, die das Kind überwiegend erzogen haben, aber auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sowie Großeltern, wenn das Kind dauerhaft in ihrem Haushalt lebt. Bei gemeinsamer Erziehung können die Zeiten aufgeteilt werden, andernfalls gehen sie meist an die Mutter. Pro Jahr gibt es einen Rentenpunkt, wobei für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, 3 Jahre (3 Punkte) und für ältere Kinder 2,5 Jahre (2,5 Punkte) angerechnet werden, dank der Mütterrente.
Woher weiß ich, ob Kindererziehungszeiten angerechnet wurden?
Ob dir Kindererziehungszeiten angerechnet wurden, erkennst du im Versicherungsverlauf oder Rentenbescheid – dort sind die Zeiträume und Punkte klar aufgeführt. Fehlt der Eintrag, wurden die Zeiten vermutlich nie beantragt. Dann solltest du aktiv werden und das unbedingt nachholen.
Wer hat keinen Anspruch auf Mütterrente?
Niemand bekommt die Mütterrente, der die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, wie z.B. das Nichterreichen der 5-jährigen Wartezeit, bereits eine volle Altersrente/Pension bezieht, die Kindererziehung ausschließlich im Ausland stattfand oder die Erziehungszeiten schon in einer anderen berufsständischen Versorgung berücksichtigt wurden, die der gesetzlichen Rente gleichgestellt ist. Auch wer nie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, bekommt sie nicht.
Applying for childcare leave - How to fill out application V0800 and V0805?
Wie kann ich prüfen, ob ich Mütterrente bekomme?
Um zu wissen, ob Sie Mütterrente bekommen, prüfen Sie Ihre Renteninformation oder den Rentenbescheid – dort sind die Kindererziehungszeiten (KEZ) als "Kindererziehungszeiten", "Erziehungszeiten" oder "Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung" aufgeführt; bei Unsicherheiten reichen Sie den Antrag V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein, um Ihre Kinder anzugeben, besonders wenn Kinder vor 1992 geboren wurden, da diese die Mütterrente auslösen, die eine Rentensteigerung bringt. Die Mütterrente wird nicht separat ausgewiesen, sondern erhöht Ihre Gesamtrente durch zusätzliche Entgeltpunkte.
Für wen soll die Mütterrente gelten?
Die Mütterrente gilt für Elternteile, die Kinder vor 1992 erzogen haben, um ihnen mehr Rentenpunkte gutzuschreiben, wobei die erweiterte Mütterrente III (ab 2028) alle Kinder, unabhängig vom Geburtsjahr, gleichstellt, und gilt auch für Väter, Adoptiv-, Stief-, Pflegeeltern sowie Großeltern, die die Erziehungsleistung übernommen haben. Es geht um die Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die bei der Rentenberechnung helfen, die Rente zu erhöhen.
Kann ich V0800 rückwirkend beantragen?
Ja, den V0800-Antrag für Kindererziehungszeiten können Sie rückwirkend beantragen, es gibt keine gesetzliche Frist, aber wichtig ist: Die Anrechnung wirkt sich erst ab dem Antragsmonat auf Ihre Rente aus, nicht rückwirkend auf die Rentenhöhe. Sie müssen den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen, am besten mit dem Formular V0800, oft im Rahmen einer Rentenkontenklärung, wenn das Kind 10 Jahre alt ist.
Werden Kinder automatisch bei der Rente angerechnet?
Nein, Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch bei der Rente angerechnet, sie müssen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, meist durch eine Kontenklärung oder den Antrag V0800. Sind die Zeiten einmal im Versicherungskonto gespeichert, fließen sie bei der Rentenberechnung automatisch ein. Pro Kind werden bis zu 3 Jahre (bei Geburten ab 1992) oder 2 Jahre 6 Monate (vor 1992) angerechnet, plus bis zu 10 Jahre Berücksichtigungszeiten, was den Rentenanspruch erhöht.
Wird die Mütterrente automatisch gezahlt?
Die Mütterrente wird nicht immer vollkommen automatisch gezahlt, aber wenn die Kindererziehungszeiten korrekt in der Rentenversicherung erfasst sind, erfolgt die Berechnung und Auszahlung automatisch mit dem Rentenbeginn oder als Nachzahlung für Bestandsrentner. Wichtig: Der eigentliche Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeiten (Formular V0800) muss jedoch aktiv gestellt werden, um die Zeiten überhaupt ins Rentenkonto zu bekommen; ist dies geschehen, läuft der Rest automatisch. Seit 2024 gibt es zudem die Mütterrente III, die ab 2027 die Kindererziehungszeiten auf drei Jahre für alle Kinder angleicht und ebenfalls weitgehend automatisch umgesetzt wird, wobei Bestandsrentner rückwirkend profitieren sollen.
Was bringen 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten?
10 Jahre Kinderberücksichtigungszeit sind Gold wert, weil sie deine Rentenbiografie aufwerten: Sie füllen Beitragslücken, helfen dir, Wartezeiten (z.B. für die Rente mit 63) schneller zu erfüllen, sichern den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und können Teilzeiteinkommen um bis zu 50% aufwerten, was zu mehr Rentenpunkten führt – besonders bei mehreren Kindern oder Zeiten ab 1992, sodass deine Rente spürbar steigt (ca. 12-30€ pro Jahr mehr, je nach Situation), obwohl sie keine direkten Beiträge sind.
Wer muss das Formular V0820 ausfüllen?
Das Formular V0820 wird von beiden Elternteilen gemeinsam ausgefüllt, um die Zuordnung der Kindererziehungszeiten (KEZ) oder Kinderberücksichtigungszeiten (BÜZ) vom Regelfall (Mutter) auf den Vater oder eine andere Person zu ändern, wenn der Vater das Kind überwiegend erzogen hat. Es ist eine Erklärung für die Zukunft, um von der automatischen Zuweisung abzuweichen, während der eigentliche Antrag auf Anerkennung der Zeiten meist über das Formular V0800 (Antrag auf Feststellung) gestellt wird, erklärt von dem Elternteil, der die Zeiten letztlich anerkannt bekommen möchte.
Wie viel Rente bekomme ich für 2 Kinder?
Für zwei Kinder gibt es je nach Geburtsjahr unterschiedliche Rentenpunkte (Entgeltpunkte) bei der Rente, was aktuell (2025) etwa 200 bis über 200 € monatlich ausmacht: Sind beide Kinder nach 1992 geboren, gibt es ca. 6 Rentenpunkte (3 pro Kind), was monatlich etwa 240 € entspricht, während bei zwei vor 1992 geborenen Kindern rund 5 Rentenpunkte (2,5 pro Kind) gutgeschrieben werden, was ungefähr 200 € monatlich bedeutet, wobei die genaue Summe vom aktuellen Rentenwert abhängt.
Wer muss das Formular V0805 ausfüllen?
Das Formular V0805 muss zusätzlich zum Hauptantrag (V0800) von dem Elternteil ausgefüllt werden, der die Kindererziehungszeiten beantragt, wenn es sich um Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder handelt, oder wenn die Erziehung des leiblichen Kindes unterbrochen war, gemeinsam mit dem anderen Elternteil stattfand oder zeitweise überwiegend durch den anderen Elternteil erfolgte, um die Zuordnung der Zeiten zu klären. Es ist auch nötig, wenn der Antrag nicht von der leiblichen Mutter gestellt wird, um Details zur Erziehung zu klären und die Zeiten korrekt zuzuordnen, besonders wenn die Mutter die Erziehung nicht durchgehend alleine übernommen hat.
Woher bekomme ich einen Nachweis für Kindererziehungszeiten?
Als Nachweis für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten reicht die Erklärung im Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf Feststellung von Kindererziehungszeiten aus.
Kann ich als Rentner noch Kindererziehungszeiten beantragen?
Alle Elternteile, die Kinder erzogen haben, können bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Anerkennung von Kindererziehungszeiten beantragen. Dies gilt auch für Mitglieder und Rentner berufsständischer Versorgungswerke.
Wann sollte man V0800 stellen?
Den V0800-Antrag für Kindererziehungszeiten sollten Sie idealerweise bis zum 10. Geburtstag Ihres Kindes einreichen, um die vollen „Berücksichtigungszeiten“ zu sichern und eine höhere Rente ab dem Antragsmonat zu erhalten; Sie können ihn aber jederzeit stellen, auch noch im Rentenalter, aber dann ohne Nachzahlung für vergangene Jahre, oft wird er automatisch bei der Renten-Kontenklärung (Formular V0100) mit abgefragt und ist auch online möglich.
Wie lange kann ich rückwirkend Kindererziehungszeiten beantragen?
Kindererziehungszeiten können grundsätzlich jederzeit nachträglich beantragt werden (keine Frist!), idealerweise mit dem Formular V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung, am besten bei der ersten Kontenklärung. Es ist ratsam, dies frühzeitig zu tun (z.B. ab 10 Jahren), da die finanzielle Wirkung erst ab Antragsmonat beginnt – rückwirkende Zahlungen gibt es nicht, die angerechnete Zeit wirkt sich aber auf die spätere Rente aus. Die Ausnahme ist die Zuordnung zum Vater: Hier muss eine übereinstimmende Erklärung beider Elternteile abgegeben werden, die nur maximal zwei Monate rückwirkend für die Zukunft gültig ist.
Wie erkenne ich, ob ich Mütterrente bekomme?
Um zu wissen, ob Sie Mütterrente bekommen, prüfen Sie Ihre Renteninformation oder den Rentenbescheid – dort sind die Kindererziehungszeiten (KEZ) als "Kindererziehungszeiten", "Erziehungszeiten" oder "Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung" aufgeführt; bei Unsicherheiten reichen Sie den Antrag V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein, um Ihre Kinder anzugeben, besonders wenn Kinder vor 1992 geboren wurden, da diese die Mütterrente auslösen, die eine Rentensteigerung bringt. Die Mütterrente wird nicht separat ausgewiesen, sondern erhöht Ihre Gesamtrente durch zusätzliche Entgeltpunkte.
Wer hat recht auf einen V0800 Antrag?
Anspruch auf den V0800-Antrag (Kindererziehungszeiten) haben leibliche, Stief-, Pflege- oder Adoptiveltern, die ein Kind erzogen haben, um diese Zeiten für die spätere Rente gutgeschrieben zu bekommen, was zu monatlichen Rentensteigerungen führt, wobei meist die Mutter diese Zeiten erhält, aber auch Väter oder Großeltern bei Pflege den Antrag stellen können, idealerweise nach dem 10. Geburtstag des Kindes, um die eigene Rente zu erhöhen und eine Mindestversicherungszeit zu erfüllen.
Wie viele Jahre werden bei der Rente pro Kind angerechnet?
Für jedes Kind gibt es Rentenpunkte (Entgeltpunkte), die die Rente erhöhen: Pro Jahr Kindererziehung gibt es aktuell (Stand 2025/2026) fast 1 Punkt, was ca. 40,79 € monatliche Rente bedeutet; für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, sind es 2,5 Jahre, danach 3 Jahre pro Kind. Die genaue Höhe hängt vom Alter der Kinder und dem aktuellen Rentenwert ab, es können bis zu 3 Jahre pro Kind angerechnet werden, plus 10 Jahre Berücksichtigungszeit, und die Zeiten werden auch für die Mindestversicherungszeit angerechnet.
Wo gibt man den V0800 Antrag ab?
Den Antrag V0800 für Kindererziehungszeiten geben Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ab, entweder online über deren Portal, per Post an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger (steht auf der jährlichen Rentenauskunft) oder persönlich in einer örtlichen Beratungsstelle. Es ist empfehlenswert, das Online-Formular zu nutzen, da es Hilfen bietet, die Unterlagen (wie Geburtsurkunden) hochgeladen werden können und Sie eine Bestätigung erhalten.
Wer bekommt Mütterrente nicht?
Niemand bekommt die Mütterrente, der die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, wie z.B. das Nichterreichen der 5-jährigen Wartezeit, bereits eine volle Altersrente/Pension bezieht, die Kindererziehung ausschließlich im Ausland stattfand oder die Erziehungszeiten schon in einer anderen berufsständischen Versorgung berücksichtigt wurden, die der gesetzlichen Rente gleichgestellt ist. Auch wer nie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, bekommt sie nicht.
Erhalte ich eine Rente, wenn ich Hausfrau und Mutter bin?
Im April 2010 wurde die Anrechnung der Zeit, die man zu Hause mit Kindern verbringt, auf die staatliche Rente geändert. Anstatt die erforderliche Anzahl an Jahren für den Bezug der vollen Rente zu reduzieren, wird nun jedes Jahr, das man zu Hause mit Kindern verbringt, voll auf die staatliche Rente angerechnet, genau wie bei einer Erwerbstätigkeit .
Wie hoch ist die neue Mütterrente ab Juli 2025?
Die "neue" Mütterrente (oft als Mütterrente III bezeichnet) erhöht die Renten für vor 1992 geborene Kinder, indem sie zusätzliche Rentenpunkte bringt: Pro Kind gibt es einen Rentenpunkt mehr (also insgesamt 2,5 Punkte statt 2) für die Kindererziehung, was bei einem aktuellen Rentenwert von 40,79 € pro Punkt (Stand 2025) etwa 102 € monatlich pro Kind ausmacht. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, gibt es bereits 3 Punkte, sodass hier die Mütterrente III keine Erhöhung bringt. Die vollständige Gleichstellung für alle Kinder mit 3 Punkten ist für 2027 geplant.