Wer hat Zugriff auf die elektronische Patientenakte?

Gefragt von: Gabriel Conrad
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Auf die elektronische Patientenakte (ePA) haben grundsätzlich nur Sie als Patient und das medizinische Personal, dem Sie explizit Zugriff gewähren, Zugriff; Krankenkassen haben keinen direkten Einblick. Ärzte bekommen automatisch für 90 Tage Zugriff, Apotheker für 3 Tage, wenn Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) einstecken, aber Sie können diese Zeiträume verkürzen, den Zugriff verweigern oder detaillierte Berechtigungen in Ihrer ePA-App festlegen.

Wer kann elektronische Patientenakte einsehen?

Nur Sie selbst und von Ihnen berechtigtes medizinisches Fachpersonal (Ärzte, Apotheker, Therapeuten) können die elektronische Patientenakte (ePA) einsehen; Sie entscheiden per App, wer wann welche Daten sieht, wobei Krankenkassen und Arbeitgeber keinen direkten Zugriff haben. Sie können auch Vertretungen bestimmen oder Dokumente privat sperren.
 

Was ist der Nachteil der elektronischen Patientenakte?

Die Nachteile der elektronischen Patientenakte (ePA) sind vor allem Datenschutzbedenken (Risiko für Cyberangriffe, Missbrauch sensibler Daten), technische Hürden (schlechte Alltagstauglichkeit, Probleme im Praxisablauf), digitale Ungleichheit (ältere Menschen ohne Smartphone ausgeschlossen) und mangelnde Kontrolle über die Weitergabe einzelner Dokumente, wobei Kritiker auch eine unzureichende Anonymisierung für die Forschung sehen, während die Regierung auf Sicherheit und verbesserte Versorgung pocht. 

Haben Ärzte Zugriff auf die elektronische Patientenakte?

Ja, Ärzte können die elektronische Patientenakte (ePA) einsehen, aber nur mit Ihrer Zustimmung und nach dem Einstecken Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), wobei der Zugriff standardmäßig auf 90 Tage begrenzt ist und Sie die Berechtigungen in der ePA-App steuern können, um nur bestimmte Dokumente oder Behandlungen freizugeben. Sie als Patient entscheiden, welche Informationen hinterlegt werden und wer zugreifen darf. 

Kann der Arbeitgeber in die elektronische Patientenakte einsehen?

Weder die Krankenkassen noch Arbeitgeber haben Zugriff. Betriebsärztinnen und -ärzte können Daten erst einsehen, wenn die Versicherten ausdrücklich eingewilligt haben. Wurde die Krankenkassenkarte in einer Praxis oder Apotheke ausgelesen, sind die Daten in der ePA maximal 90 Tage einsehbar.

ePA kurz erklärt: Wer hat Zugriff auf die ePA?

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Wer hat Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte?

Die elektronische Patientenakte – Zugriffsberechtigungen

Bei der ePA handelt es sich um eine Patienten-geführte Akte. Daher entscheidet jede Patientin/jeder Patient, wer Zugriff auf ihre/seine Gesundheitsdaten hat.

Welche Person hätte Zugriff auf die Patientendaten?

Jede berechtigte Person, die nach Landesrecht im Namen eines Patienten auf dessen Akten zugreifen darf, ist ein persönlicher Vertreter mit einem Zugriffsrecht nach Bundesrecht . Eltern haben nach Bundesrecht ein Zugriffsrecht auf die medizinischen Akten ihrer Kinder im gleichen Umfang wie nach Landesrecht.

Kann ein Arzt sehen, ob ich bereits bei einem anderen Arzt war?

Nein, grundsätzlich kann ein Arzt nicht automatisch sehen, bei welchen anderen Ärzten Sie waren, da die ärztliche Schweigepflicht gilt und Daten nicht ohne Ihre Einwilligung geteilt werden dürfen; allerdings können über die elektronische Patientenakte (ePA) oder bei Abrechnung mit der Krankenkasse Informationen zu verordneten Medikamenten oder Behandlungen einsehbar sein, wenn Sie dem zustimmen oder bestimmte Funktionen aktivieren. 

Welche Nachteile hat es, der elektronischen Patientenakte zu widersprechen?

Ein Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA) führt laut Gesetz grundsätzlich nicht zu Nachteilen in der medizinischen Versorgung, Ärzte müssen auch so die nötige Behandlung sicherstellen; der Haupt"nachteil" ist, dass Ihnen wichtige digitale Vorteile (schneller Notfallinfo-Zugriff) entgehen, während Risiken wie Datenschutzlecks und der erhöhte Aufwand für die Datenerfassung weiterhin bestehen können, auch wenn Sie widersprechen. Wichtiger ist: Sie müssen aktiv widersprechen (Opt-out-Verfahren), sonst wird die Akte angelegt und Sie müssen selbst detailliert steuern, wer Zugriff hat, um Datenschutzrisiken zu minimieren.
 

Wie kann ich den Zugriff auf meine ePA einschränken?

Sie können den Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) direkt in der ePA-App einschränken, indem Sie einzelne Einrichtungen blockieren, oder bei Ihrer Krankenkasse / Ombudsstelle den Zugriff verweigern; auch direkt vor Ort in der Praxis können Sie den Zugriff verbieten, indem Sie dies der Praxis mitteilen oder den Umschalter in der App nutzen, um Berechtigungen dauerhaft zu sperren oder nur für bestimmte Dokumente festzulegen. Sie können auch bestimmte Dokumente (z. B. die Medikationsliste) in der App sichtbar machen oder verbergen.
 

Welche Kritik gibt es an der elektronischen Patientenakte?

Die Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland konzentriert sich auf mangelnde Nutzerfreundlichkeit und geringe Akzeptanz, technische Probleme und Störanfälligkeit, unzureichende Datenschutzkonzepte sowie fehlenden Mehrwert und hohe Bürokratie für Ärzte. Ärzte sehen sich mit höherem Zeitaufwand konfrontiert, und es gibt Sicherheitsbedenken bezüglich zentraler Datenspeicherung und feingranularer Zugriffsberechtigungen, während die Nutzung durch Versicherte bisher sehr gering ist. 

Was ist in der elektronischen Patientenakte zu sehen?

In der elektronischen Patientenakte (ePA) stehen wichtige medizinische Dokumente und Daten, wie Arztbriefe, Befunde (z.B. Laborwerte), der E-Medikationsplan, der Mutter- und Impfpass, das Zahnbonusheft, das U-Heft (für Kinder) und ein Notfalldatensatz, zentral und digital an einem Ort, um Ärzten und Patienten einen besseren Überblick zu verschaffen und die Behandlung zu erleichtern. Versicherten haben die volle Kontrolle darüber, welche Daten gespeichert werden und wer sie einsehen darf.
 

Kann ich die elektronische Patientenakte verweigern?

Ja, man kann der elektronischen Patientenakte (ePA) widersprechen, da die Nutzung freiwillig ist; dazu muss man aktiv bei der Krankenkasse Widerspruch einlegen, entweder komplett (Opt-out) oder für bestimmte Funktionen, was meist per App, Online-Portal oder schriftlich über Formulare der Krankenkasse möglich ist, wobei man bei einem kompletten Widerspruch daran denken muss, wichtige Dokumente vorher selbst zu sichern. 

Kann ein anderer Arzt meine Krankenakte sehen?

Nein, ein anderer Arzt kann Ihre Patientenakte nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung einsehen, da die Schweigepflicht gilt, aber Ärzte dürfen sich bei der Behandlung untereinander austauschen, wenn sie annehmen, dass Sie einverstanden sind; bei einem Arztwechsel müssen Sie die Unterlagen aber nicht zwingend herausgeben, der bisherige Arzt darf sie aber bei Ihrem Einverständnis an den neuen Arzt weiterleiten, da es auch eine Dokumentationspflicht gibt, oft mit Kopien gearbeitet wird, aber der Original-Facharztbericht für die Überweisung zum Spezialisten wichtig ist. 

Hat die Apotheke Zugriff auf die elektronische Patientenakte?

Ja, Apotheken können die elektronische Patientenakte (ePA) einsehen, aber nur mit Ihrer Zustimmung (Freigabe) und wenn Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) stecken, wodurch ein begrenzter, temporärer Zugriff erzeugt wird, um die Medikationsliste und relevante Daten für die Beratung zu nutzen. Sie haben jederzeit die Kontrolle darüber, welche Daten die Apotheke sehen darf und können den Zugriff über Ihre ePA-App blockieren oder anpassen.
 

Was ändert sich 2025 für Patienten?

Die Übergangspflege im Krankenhaus wird ab Januar 2025 erleichtert. Patienten, die keine dauerhafte Pflegebedürftigkeit aufweisen und keinen Pflegegrad besitzen, können diese Leistungen ohne den bisherigen Nachweis alternativer Versorgungsformen wie Kurzzeitpflege oder medizinischer Rehabilitation in Anspruch nehmen.

Welche Nachteile hat die elektronische Krankenakte?

Nachteile der elektronischen Patientenakte (ePA) sind vor allem Sicherheitsbedenken (Hackerangriffe, Datenlecks), Datenschutzrisiken (Missbrauch stigmatisierender Diagnosen wie psychische Krankheiten oder HIV, da Teile der Medikation Rückschlüsse zulassen können) und Bedienungshürden (fehlende PC-Software, Abhängigkeit von Smartphones/Tablets, was ältere Menschen ausschließt). Auch die Verantwortung für die Datenpflege liegt beim Patienten (fehlende oder gelöschte Infos können Behandlung erschweren) und es gibt Fragen zur Handhabung bei Bevollmächtigten. 

Kann der Arbeitgeber die elektronische Patientenakte einsehen?

Die Krankenkassen können die ePA nicht einsehen. Selbstverständlich hat auch der Arbeitgeber keinen Zugriff. Betriebsärztinnen und -ärzte erhalten nur dann Zugriff auf die ePA, wenn der Versicherte einwilligt. Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht.

Bis wann muss man die elektronische Patientenakte ablehnen?

Ein Widerspruch ist jederzeit möglich. Es gibt keine Frist, bis wann Sie der ePA widersprechen sollten. Ein Widerspruch ist auch möglich, wenn die ePA bereits angelegt ist. Zudem können Sie jederzeit einen Widerspruch wieder aufheben.

Kann die Krankenkasse sehen, wie oft ich beim Arzt war?

Ja, Sie können von uns Übersichten über die von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und von weiteren Therapeutinnen und Therapeuten abgerechneten Leistungen anfordern.

Ist es möglich, gleichzeitig zwei Hausärzte zu haben?

Man kann grundsätzlich zwei Hausärzte haben, besonders für eine Zweitmeinung oder wegen unterschiedlicher Wohn-/Arbeitsorte, aber es kann zu Problemen mit der Krankenkasse führen (sog. "Ärztehopping"), wenn dies unkoordiniert geschieht, da die Kassen eine unnötige Mehrfachbehandlung vermeiden wollen und Honorare kürzen können, wenn beide Ärzte die volle Pauschale abrechnen. Wichtig ist, dass die Ärzte über die Zweitmeinung informiert sind, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Behandlung zu koordinieren, was oft bei Vertretungen oder speziellen Fällen (z.B. bei Weiterbildung) akzeptiert wird. 

Kann ein Arzt sehen, ob ich ein Rezept eingelöst habe?

Nein, ein Arzt kann aktuell nicht direkt sehen, ob und wann Sie ein elektronisches Rezept (E-Rezept) in der Apotheke eingelöst haben, da die Apotheke nur das abgerufene und abgegebene Medikament an die zentrale Stelle meldet, nicht die Praxis. Zukünftig werden diese Einlösedaten aber automatisch in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) übernommen, und Sie können dann entscheiden, ob Sie dem Arzt Zugriff gewähren. 

Wer hat Zugriff auf die Daten der elektronischen Patientenakte?

Die Kommunikation zwischen den Komponenten der ePA ist Ende-zu-Ende verschlüsselt. Niemand außer der oder dem Versicherten oder seiner Vertreterin bzw. seinem Vertreter und denjenigen, die zugriffsberechtigt sind, können die Inhalte lesen. Die Krankenkasse darf und kann beispielsweise nicht auf die Inhalte zugreifen.

Wie kann unbefugter Zugriff auf Patientendaten im PC verhindert werden?

Durch welche Maßnahmen sollten die Patientendaten gegen unbefugten Zugriff geschützt werden? Es sollte sichergestellt werden, dass die Computer, über die ein Zugriff auf Patientendaten erfolgen kann, durch Passwörter gesichert sind. Passwörter dürfen nur den zugriffberechtigten Mitarbeitern der Praxis bekannt sein.

Warum werden die Zugriffe in Medico protokolliert?

Durch die Einführung von Informationstechnik im Krankenhaus mit dem dadurch ermöglichten einfachen, schnellen und multiplen Zugriff auf Patientendaten ergeben sich Datenschutzprobleme, die durch organisatorische Regelungen und Sicherheitstechnik gelöst werden müssen.