Wer hilft mir bei Ärger mit der Krankenkasse?

Gefragt von: Herr Prof. Karl-Heinz Bode
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Beratung bieten Selbsthilfegruppen, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, die Verbraucherzentralen, aber auch die Versichertenältesten, die es bei vielen Krankenkassen gibt.

Wo kann ich mich beschweren über die Krankenkasse?

Besteht der Verdacht, dass eine gesetzliche Kasse eine Leistung zu Unrecht verweigert, ist eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich. Dies ist bei den bundesunmittelbaren Krankenkassen – zum Beispiel bei der Barmer oder Techniker Krankenkasse – das Bundesversicherungsamt (BVA).

Wie wehre ich mich gegen die Krankenkasse?

Sollten Sie sich gegen einen ablehnenden Bescheid wehren wollen, so müssen Sie bei der Krankenkasse schriftlich Widerspruch einlegen. Hierfür haben Sie nach Zugang des Bescheides einen Monat Zeit. Zunächst müssen Sie den Widerspruch nicht begründen, sondern nur der Entscheidung widersprechen.

Welcher Anwalt bei Ärger mit der Krankenkasse?

anwalt.de-Empfehlung: Bei Problemen mit Ihrer Krankenversicherung und Fragen zum Krankenversicherungsrecht wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht oder an einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht.

Welches Gericht ist bei Streitigkeiten mit der Krankenkasse zuständig?

Die Sozialgerichtsbarkeit ist für alle Streitigkeiten der Sozialversicherung und im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung unter anderem für Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und Krankenkassen, Vertrags(zahn)ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen einschließlich ihrer Vereinigungen zuständig.

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Für welche Streitigkeiten ist das Sozialgericht zuständig?

Die Sozialgerichte sind im Allgemeinen zuständig für Rechtsstreite über gesetzliche Sozialleistungen. Das sind zunächst Angelegenheiten der Sozialversicherung. Dazu gehören: die Krankenversicherung.

Wann greift das Sozialgericht?

Das Sozialgericht ist beispielsweise für Angelegenheiten folgender Personengruppen zuständig: Leistungsempfänger des Jobcenters: Bei Streitigkeiten geht es meist um die Gewährung / Ablehnung von Sozialleistungen, wie z.B. das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Krankengeld, Wohngeld und ähnliches.

Was tun wenn man kein Anwalt hat?

Wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, sollten Sie regelmäßig, bevor Sie einen solchen aufsuchen, den Beratungshilfeschein beantragen. Dies können Sie bei dem in Ihrem Einzugsgebiet zuständigen Amtsgericht erledigen – genauer: in der Rechtsantragsstelle des Gerichts.

Wie verklage ich die Krankenkasse?

Widerspruch einlegen – Wie?
  1. Widerspruch muss schriftlich bei der Krankenkasse eingelegt werden.
  2. Widerspruch kann auch „zur Niederschrift“ gegeben werden (auf der Geschäftsstelle der Kasse schreiben lassen; Achtung: Kopie geben lassen, abheften oder Handy-Foto, sicher abspeichern).

Kann ich die Krankenkasse verklagen?

Versicherte können Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einlegen oder ein neues Gutachten fordern. Zahlt die Krankenkasse dann immer noch nicht, können Betroffene Klage beim Sozialgericht erheben. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Handlungsoptionen aufklären, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.

Wer steht über den Krankenkassen?

Das Bundesamt für Soziale Sicherung ( BAS ) führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt.

Wer hilft wenn die Krankenkasse nicht zahlt?

Wer Probleme mit seiner Krankenkasse hat, zum Beispiel da Leistungen abgelehnt oder das Krankengeld nicht gezahlt wurde, kann sich an verschiedene unabhängige Patientenberatungen sowie an die Verbraucherzentralen der Bundesländer wenden.

Was tun wenn Krankenkasse auf Widerspruch nicht reagiert?

Wenn sich Widerspruchsverfahren mehr als drei Monate in Bearbeitung befinden, können Betroffene eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben. Besonders dann, wenn die Krankenkasse keine zureichende Begründung für die lange Bearbeitungsdauer liefert, kann diese Option in Betracht gezogen werden.

Was passiert wenn ich mich bei der Krankenkasse über ein Arzt beschwere?

Reichen Sie Ihre Beschwerden oder Fragen schrift- lich bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse klärt dann Ihr Anliegen und wendet sich je nach rechtlicher Zuständigkeit an die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer oder die Hamburgi- sche Krankenhausgesellschaft.

Wie verhalte ich mich wenn die Krankenkasse Druck macht?

Wer krank ist, braucht Zeit und Ruhe, um wieder gesund zu werden. Doch nicht selten kommt es vor, dass Patienten, die Krankengeld beziehen, von den Mitarbeitern ihrer Krankenkasse angerufen und bedrängt werden. Der Sozialverband VdK rät, die Ruhe zu bewahren und sich an den VdK zu wenden.

Was bringt eine Beschwerde bei der Ärztekammer?

Beschwerde bei der Ärztekammer

Wichtig für Sie zu wissen: Die Beschwerde führt nicht dazu, Ihre eigenen Schadenersatzansprüche gegen den Arzt oder die Ärztin oder anderes ärztliches Personal durchzusetzen. Hierbei geht es ausnahmslos um die Wahrung der Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte.

Wer steht über dem Medizinischen Dienst?

Aufsichtsbehörden des Medizinischen Dienstes

Die Kontaktdaten des Medizinischen Dienstes in Ihrem Bundesland finden Sie auf den Internetseiten des Medizinischen Dienstes. Die Aufsicht über den MD führt das entsprechende Landesministerium für Gesundheit bzw . Soziales.

Wer entscheidet über Widerspruch Krankenkasse?

Bleibt sie bei ihrer Ablehnung, geht der Fall automatisch an den Widerspruchsausschuss der Krankenkasse. In diesem unabhängigen Gremium entscheiden ehrenamtliche Versicherten- und Arbeitnehmervertreter über Dein Anliegen.

Wer entscheidet was die Krankenkasse bezahlt?

Das macht der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA ).

Wie hoch darf das Einkommen sein um Beratungshilfe zu bekommen?

Doch auch Personen, die nur geringe Einkünfte erzielen – nicht jedoch von Sozialleistungen abhängig sind, können Beratungshilfe beantragen. Nach Abzug der festgeschrieben Freibeträge darf dabei als einsetzbares Einkommen nicht mehr als 20 Euro über bleiben, um Beratungshilfe bewilligt zu bekommen.

Wie viel kostet ein Anwalt ohne Rechtsschutz?

Benötigst Du als Privatperson einen anwaltlichen Rat oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, es darf also insgesamt nicht mehr als 226,10 Euro kosten (§ 34 RVG).

Ist ein Erstgespräch bei einem Anwalt kostenlos?

Dass die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt nichts kostet, ist ein Irrglaube, der sich hartnäckig in der Bevölkerung hält. Tatsächlich ist auch das Erstgespräch eine anwaltliche Dienstleistung, die nach dem Gesetz vergütet wird.

Was kostet eine Klage vor dem Sozialgericht?

Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist grundsätzlich kostenfrei. Das bedeutet, dass für einen Kläger Gerichtskosten nicht anfallen. Davon gibt es allerdings Ausnahmen: Wer nicht als Versicherter, Leistungsempfänger oder behinderter Mensch klagt, muss Gerichtskosten bezahlen (z.B. Unternehmer, Ärzte oder Therapeuten).

Wer trägt die Kosten vor dem Sozialgericht?

Grundsätzlich ist ein Klageverfahren vor den Sozialgerichten kostenlos und zwar in allen Instanzen! Dies setzt allerdings voraus, dass der Kläger behindert, oder ein Versicherter bzw. Leistungsempfänger ist, § 183 SGB IX. Der Grundsatz „Wer verliert, trägt die Kosten.

Was prüft das Sozialgericht?

Das Sozialgericht muss den Sachverhalt überprüfen. Dabei muss das Gericht auch Umständen nachgehen, die die Klägerin oder der Kläger nicht vorbringen konnte, weil sie nichts von ihnen wusste. Dies ist eine wesentliche Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger.