Wer informiert die Krankenkasse über einen neuen Arbeitgeber?

Gefragt von: Timo Falk
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Bei einem Arbeitgeberwechsel informiert Ihre neue Personalabteilung Ihre Krankenkasse über Ihre neue Beschäftigung, nachdem Sie ihr formlos mitgeteilt haben, bei welcher Kasse Sie versichert sind – das läuft automatisch. Ihr alter Arbeitgeber meldet lediglich das Ende der Beschäftigung, der neue Arbeitgeber meldet Sie elektronisch bei der von Ihnen genannten Krankenkasse an und erhält die Bestätigung ebenfalls elektronisch zurück.

Wer meldet der Krankenkasse den neuen Arbeitgeber?

Mitgliedsbescheinigungen aus Papier haben seit 2021 ausgedient: Beschäftigte teilen dem neuen Arbeitgeber ihre Krankenkasse formlos mit. Der Arbeitgeber meldet den Beschäftigten bei der neuen Krankenkasse per Arbeitgeber-Meldeverfahren an. Die Bestätigung der Mitgliedschaft erhält er dann elektronisch zurück.

Wer meldet einen neuen Job bei der Krankenkasse?

Adressat der Meldungen

Legt der Arbeitnehmer nach Ablauf von zwei Wochen keine Mitgliedsbescheinigung vor, meldet der Arbeitgeber ihn bei der Krankenkasse an, bei der er zuletzt versichert war.

Wer muss über meinen neuen Arbeitgeber informiert werden?

Beim Arbeitgeberwechsel müssen Sie vor allem sich selbst informieren (Vorgesetzte, Kollegen), Ihren alten Arbeitgeber über die Kündigung (formell) und Ihren neuen Arbeitgeber mit den nötigen Unterlagen (Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, Krankenkasse-Bescheinigung). Der neue Arbeitgeber übernimmt die Meldungen an Sozialversicherung und Finanzamt, während Sie sich selbst um die Krankenkasse kümmern sollten. 

Wer informiert die Krankenkasse bei Kündigung?

Sie können in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn die gesetzliche Mindestbindungsfrist für die Wahl der Krankenkasse erfüllt ist. Eine Kündigung ist dafür seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr erforderlich: Ihre neu gewählte Krankenkasse informiert Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel.

Die 3 wichtigsten Fragen beim Arbeitgeberwechsel

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Wie lange ist man krankenversichert nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Nach einer Kündigung bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung oft für einen Monat (ca. 30 Tage) ohne eigene Beitragszahlung versichert – das ist der sogenannte "nachgehende Leistungsanspruch". Dieser gilt für Pflichtversicherte in der GKV, solange keine neue Mitgliedschaft (z. B. durch Arbeitslosengeldbezug) besteht. Wichtig: Falls Sie eine Familienversicherung beim Partner nutzen können, geht diese vor, und bei freiwillig gesetzlich Versicherten oder Privatversicherten gelten andere Regeln. 

Wer meldet Arbeitnehmer bei der Krankenkasse ab?

Der Arbeitgeber muss Beschäftigte bei Beendigung der versicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse abmelden. Aber auch ein Statuswechsel der oder des Beschäftigten kann eine Meldung auslösen.

Was muss ich tun, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Checkliste

  1. Neue Stelle finden.
  2. Den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.
  3. Die Kündigung fristgerecht einreichen.
  4. Dein Arbeitszeugnis einholen.

Ist man nach einer Kündigung noch krankenversichert?

Ja, Sie bleiben nach einer Kündigung in Deutschland grundsätzlich krankenversichert, aber die Finanzierung ändert sich und hängt davon ab, ob Sie Arbeitslosengeld beziehen oder nicht: Bei Arbeitslosigkeit zahlt die Agentur für Arbeit (ALG I) oder das Jobcenter (Bürgergeld) Ihre Beiträge, während Sie bei Bezug von Arbeitslosengeld ohne Leistungsbezug (z.B. bei Sperrzeit oder Freiwilligen) sich selbst um eine freiwillige gesetzliche oder private Versicherung kümmern müssen, wobei die Beiträge dann selbst zu zahlen sind. Werden Sie arbeitslos und beziehen Geld, springt die Krankenversicherung ein; bleiben Sie ohne Leistungen, müssen Sie sich selbst versichern.
 

Wo muss ich mich melden, wenn ich meinen Job kündige?

Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.

Wie lange hat mein neuer Arbeitgeber Zeit, mich bei der Krankenkasse anzumelden?

Wenn du das denkst, kannst du bei der Rentenversicherung oder deiner Krankenkasse nachfragen, ob du angemeldet bist. Dein*e Arbeitgeber*in hat 6 Wochen Zeit, um dich anzumelden, nachdem du deine Arbeit begonnen hast. Für manche Wirtschaftsbereiche muss sogar spätestens bei Arbeitsbeginn eine Anmeldung gemacht werden.

Wer meldet mich bei der Krankenkasse um?

Arbeitnehmer teilen Ihrem Arbeitgeber den Wechsel der Krankenkasse formlos mit. Der Arbeitgeber erhält im elektronischen Meldeverfahren die Bestätigung der Mitgliedschaft von der neuen Krankenkasse. Wer arbeitslos ist, informiert die Agentur für Arbeit, Rentner den Rentenversicherungsträger.

Was erfährt der neue Arbeitgeber von der Krankenkasse?

Ihr neuer Arbeitgeber erfährt von der Krankenkasse nur administrative Daten wie Ihre Versichertennummer, den Namen Ihrer Kasse und die Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft – keine Diagnosen, Vorerkrankungen oder Details zu Krankengeldbezügen; er meldet Sie elektronisch an und erhält die Bestätigung zur Beitragsabführung, was den Prozess seit 2021 vereinfacht hat, sodass Sie nur Ihre Krankenkasse nennen müssen. 

Wann muss der Arbeitgeber mich bei der Krankenkasse melden?

Der Arbeitgeber meldet neue Mitarbeiter spätestens sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der Krankenkasse an, meist mit der ersten Entgeltabrechnung, wobei in bestimmten Branchen (Bau, Gastronomie, etc.) sogenannte Sofortmeldungen bereits zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme erforderlich sind. Die Meldung erfolgt elektronisch an die Krankenkasse, die dann die Sozialversicherungsbeiträge abführt.
 

Wie melde ich neue Mitarbeiter bei der Krankenkasse an?

Um einen Mitarbeiter anzumelden, benötigen Sie eine Betriebsnummer und müssen ihn bei mehreren Stellen melden: Sozialversicherung (Krankenkasse) über das SV-Meldeportal, Finanzamt (ELStAM-Verfahren), Berufsgenossenschaft und ggf. dem Gesundheitsamt, wobei Sie Daten wie Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer benötigen. Die Meldung erfolgt oft elektronisch mit Lohnabrechnungssoftware oder dem SV-Meldeportal, meist innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn. 

Wie lange ist man krankenversichert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Grundsätzlich bist du für 12 Monate an deine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gebunden (sogenannte Bindungsfrist). Bei einem Arbeitgeberwechsel entfällt diese Bindung – du kannst sofort die Krankenkasse wechseln, auch wenn du erst kürzlich eingetreten bist.

Wie lange ist man noch versichert nach Kündigung?

Nach einer Kündigung bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für maximal einen Monat über den sogenannten "nachgehenden Leistungsanspruch" versichert, der eine nahtlose Absicherung garantiert, bis eine neue Anstellung oder ein anderer Versicherungsstatus greift. Danach hängt die weitere Absicherung vom Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I), einer Familienversicherung, einer freiwilligen Weiterversicherung oder dem Wechsel in die private Krankenversicherung ab, wobei die Agentur für Arbeit bei ALG I die Beiträge übernimmt. 

Bin ich noch krankenversichert, wenn ich selber kündige?

Ob Sie arbeitslos Ihre private Krankenversicherung selbst bezahlen, kommt auf Ihren persönlichen Fall an. Beziehen Sie nach Ihrer Kündigung Arbeitslosengeld und waren zuvor privat krankenversichert, werden Sie üblicherweise dennoch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Wie ist man krankenversichert, wenn man nicht mehr arbeitet?

Wenn Sie in Deutschland nicht arbeiten, sind Sie trotzdem krankenversicherungspflichtig und müssen sich entweder freiwillig gesetzlich, privat oder über eine Familienversicherung absichern, wobei die Beiträge je nach Einkommen oder Vermögen berechnet werden; bei Bezug von Arbeitslosengeld übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge, sonst müssen Sie meist selbst zahlen, können aber Zuschüsse beantragen oder sich bei Angehörigen mitversichern, wenn die Voraussetzungen stimmen. 

Wie informiert man den Arbeitgeber über Krankenkassenwechsel?

Sie müssen Ihren Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel formlos informieren, am besten per E-Mail oder mündlich, damit dieser die notwendigen Meldungen elektronisch an die neue Kasse übermitteln kann. Die neue Krankenkasse kümmert sich um die Abmeldung bei der alten und sendet die elektronische Mitgliedsbescheinigung an den Arbeitgeber – spezielle Papierformulare sind nicht mehr nötig. Wichtig ist die Info, damit der Arbeitgeber die korrekte neue Kasse kennt, besonders bei einem Jobwechsel. 

Wie lange ist man nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch krankenversichert?

Nach dem Ende eines sozialversicherungspflichtigen Jobs besteht in Deutschland für einen Monat ein nachgehender Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 19 SGB V), also eine nahtlose Absicherung ohne eigene Beitragszahlung; danach muss man sich entweder freiwillig versichern, familienversichern oder, bei Arbeitslosigkeit, zahlt die Agentur für Arbeit die Beiträge. Bei privater Krankenversicherung (PKV) läuft der Vertrag weiter, man muss aber alle Beiträge selbst zahlen. 

Wer muss ich über meinen neuen Arbeitgeber informieren?

Beim Arbeitgeberwechsel müssen Sie vor allem sich selbst informieren (Vorgesetzte, Kollegen), Ihren alten Arbeitgeber über die Kündigung (formell) und Ihren neuen Arbeitgeber mit den nötigen Unterlagen (Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, Krankenkasse-Bescheinigung). Der neue Arbeitgeber übernimmt die Meldungen an Sozialversicherung und Finanzamt, während Sie sich selbst um die Krankenkasse kümmern sollten. 

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, mich bei der Krankenkasse abzumelden?

Für die Meldung steht dem Arbeitgeber eine Frist von maximal sechs Wochen zur Verfügung. Das Einhalten dieser Frist ist von entscheidender Bedeutung für den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers. Außerdem könnte bei einer verzögerten Abmeldung der Verdacht der illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) im Raume stehen.

Wie bekommt der Arbeitgeber die Krankenmeldung?

Ärztliche Bescheinigung: Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an Ihre Krankenkasse – mit dem Hinweis, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Diese Information erhält Ihr Arbeitgeber beim Abruf der Bescheinigung.

Wer meldet mich bei der Krankenkasse an?

Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenkasse an, wenn du eine neue versicherungspflichtige Stelle antrittst; du musst ihm nur mitteilen, bei welcher Kasse du versichert sein möchtest (oder warst). Der Arbeitgeber erledigt die Meldung elektronisch an die Sozialversicherungsträger, sobald das Beschäftigungsverhältnis beginnt. Bei Selbstständigen, Arbeitslosen oder bei Einwanderung aus dem Ausland kann die Anmeldung komplexer sein, oft über die Agentur für Arbeit oder durch eine direkte Kontaktaufnahme mit einer Krankenkasse, die dich dann anmeldet.