Wer kann sich Altersteilzeit leisten?

Gefragt von: Frau Prof. Wendelin Weiß B.Eng.
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In Altersteilzeit gehen können Arbeitnehmer, die mindestens 55 Jahre alt sind, in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen, die bis zum frühestmöglichen Renteneintritt reicht, wobei die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert wird. Es gibt keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, die Altersteilzeit hängt vom Arbeitgeber ab, aber es gibt oft Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die es ermöglichen.

Wer kann Altersteilzeit in Anspruch nehmen?

Altersteilzeit können Arbeitnehmer ab 55 Jahren in Anspruch nehmen, die in den letzten fünf Jahren vor Beginn mindestens 1.080 Tage (fast drei Jahre) sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen, wobei es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt, aber oft tarifvertragliche Regelungen existieren, die den Übergang bis zur Rente ermöglichen. 

Welche Voraussetzungen gibt es für Altersteilzeit?

Um Altersteilzeit zu beantragen, müssen Sie mindestens 55 Jahre alt sein und in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage (ca. 3 Jahre) sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, wobei Zeiten wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld angerechnet werden können. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Rechtsanspruch; die Altersteilzeit muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, läuft meist auf die Hälfte der Arbeitszeit hinaus und endet mit dem Rentenbeginn, um die Vorteile zu erhalten.
 

Welche Nachteile hat die Altersteilzeit?

Nachteile der Altersteilzeit sind vor allem geringere Nettogehälter (trotz Aufstockung), potenziell niedrigere Rentenansprüche durch geringere Beitragszahlungen, der Wegfall von Zusatzleistungen (wie Dienstwagen) und die fehlende Verpflichtung des Arbeitgebers, was die Umsetzung erschwert, sowie das finanzielle Risiko bei Insolvenz des Arbeitgebers. Beim Blockmodell fehlt zudem ein sanfter Übergang, da man zuerst voll arbeitet. 

Was kostet Altersteilzeit beim Arbeitgeber?

Innerhalb der Altersteilzeit entrichtet der Arbeitgeber zusätzliche Rentenbeiträge. Dabei muss der Arbeitgeber mindestens 80 %, maximal 90 % der Beiträge entrichten, die auf das Regelarbeitsentgelt entfallen (begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze).

Hat die Altersteilzeit Auswirkungen auf die Rente?

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Was ist besser, Altersteilzeit oder Rente mit 63?

Besser ist nicht pauschal zu sagen, es hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab: Die Rente mit 63 ermöglicht einen früheren, aber oft mit Abschlägen verbundenen Start in die Rente, während die Altersteilzeit einen sanfteren Übergang bietet, bei dem Sie die Arbeitszeit reduzieren und der Arbeitgeber Rentenbeiträge aufstockt, was geringere Rentenkürzungen oder sogar eine abschlagsfreie Rente ermöglichen kann, besonders bei 45 Beitragsjahren. Die Altersteilzeit ist vorteilhaft, wenn Sie die Zeit bis zur abschlagsfreien Rente überbrücken wollen, die Rente mit 63 ist besser, wenn Sie die volle Flexibilität wollen und nötige Jahre (45) erfüllt haben, um Abschläge zu vermeiden.
 

Wie viel verliert man bei Altersteilzeit?

Bei der Altersteilzeit arbeiten älteren Mitarbeiter, je nach Vereinbarung, um bis zu 60 Prozent weniger und bekommen bis zu 80 Prozent des Lohns. Es handelt sich um eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die für ältere Beschäftigte an das Unternehmen ausbezahlt wird.

Ist Altersteilzeit zu empfehlen?

Ja, Altersteilzeit lohnt sich oft, besonders wenn der Arbeitgeber aufstockt, da sie einen sanften Übergang in die Rente ermöglicht mit nur geringen Renteneinbußen und mehr Freizeit, da Arbeitnehmer fast das volle Gehalt (ca. 70-90%) erhalten, während Rentenbeiträge auf Basis des Vollzeitgehalts gezahlt werden, was langfristig besser ist als eine Rente mit Abschlägen. Es erfordert jedoch eine genaue Planung, da der Arbeitgeber zustimmen muss und es individuelle Vor- und Nachteile gibt. 

Wie hoch ist der Verlust bei Altersteilzeit?

Zweiter finanzieller Vorteil der Altersteilzeit

Der Verlust von 1,8 Entgeltpunkten und damit von rund 65,- € brutto bei der Regelaltersrente hält sich also in Grenzen. Würden nur Rentenversicherungsbeiträge für 50 % des Vollzeitentgelts gezahlt, läge der Verlust bei rund 162,- € brutto.

Wie lange wird die Altersteilzeit noch geben?

Verbot von Nebenbeschäftigungen (ab 1.1.2026)

Weiters ist neu: Nebenbeschäftigungen bei anderen Arbeitgebern sind bei ab 1.1.2026 beginnenden Altersteilzeiten nicht mehr erlaubt.

Wie viele Jahre kann man Altersteilzeit machen?

Altersteilzeit ist in Deutschland grundsätzlich für mindestens drei Jahre, aber maximal bis zum Renteneintritt möglich, wobei Arbeitgeber die Aufstockungs- und Rentenversicherungsbeiträge nur für maximal sechs Jahre zahlen müssen. Die Gesamtdauer kann durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf bis zu 12 Jahre verlängert werden, oft begrenzt auf den Zeitraum von 55 bis zur Regelaltersgrenze (oft 67 Jahre), was eine maximale Dauer von rund 12 Jahren ergibt. Wichtig: Die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit für neue Verträge endete 2009, aber Altersteilzeit ist weiterhin möglich, wobei der Arbeitgeber die Kosten trägt. 

Kann man 2026 noch in Altersteilzeit gehen?

Eine 2026 begonnene Altersteilzeit kann somit maximal noch 4,5 Jahre dauern. (17 Jahre) angehoben. ist noch für die Dauer von maximal einem Jahr (längstens bis zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension) der Bezug von Altersteilzeitgeld möglich.

Wann wird die Altersteilzeit abgeschafft?

Nein, Altersteilzeit (ATZ) wurde nicht komplett abgeschafft, aber die staatliche Förderung endet schrittweise und der gesetzliche Anspruch läuft aus, weshalb sie seltener wird und nur noch individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart werden kann, oft über Tarifverträge (wie im öffentlichen Dienst, wo Regelungen auslaufen). In Österreich wird die geblockte ATZ bis 2029 abgeschafft. Für Anträge in Deutschland ist der 31. Dezember 2025 die Frist.
 

Kann mein Arbeitgeber Altersteilzeit ablehnen?

(3) Der Arbeitgeber kann die Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ablehnen, soweit dringende dienstliche beziehungsweise betriebliche Gründe entgegenstehen.

Kann ich mit 63 Jahren in Altersteilzeit gehen?

Ja, mit 63 können Sie in Altersteilzeit gehen, wenn Ihr Arbeitgeber dies anbietet und Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (mind. 55 Jahre alt, mind. 3 Jahre in den letzten 5 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt gewesen) und die Altersteilzeit bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn (oft mit 63 oder 64) läuft; allerdings drohen dann Rentenabschläge, da Sie vor der regulären Regelaltersgrenze (oft 67) in Rente gehen, es sei denn, Sie haben die Wartezeit für die abschlagsfreie Rente erfüllt (oft 45 Jahre). 

Kann man immer in Altersteilzeit gehen?

Wer das 55. Lebensjahr vollendet und in den letzten fünf Jahren vor der Altersteilzeit mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, kann – theoretisch – Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht!

Welche Nachteile hat Altersteilzeit?

Nachteile der Altersteilzeit sind vor allem geringere Nettogehälter (trotz Aufstockung), potenziell niedrigere Rentenansprüche durch geringere Beitragszahlungen, der Wegfall von Zusatzleistungen (wie Dienstwagen) und die fehlende Verpflichtung des Arbeitgebers, was die Umsetzung erschwert, sowie das finanzielle Risiko bei Insolvenz des Arbeitgebers. Beim Blockmodell fehlt zudem ein sanfter Übergang, da man zuerst voll arbeitet. 

Wie wichtig sind die letzten 5 Jahre vor der Rente?

Die letzten 5 Jahre vor der Rente zählen für die Rentenhöhe nicht magisch mehr, da die Rentenberechnung auf dem gesamten Berufsleben basiert; ABER sie sind extrem wichtig für die optimale Gestaltung des Ruhestands, da hier noch finanzielle, rechtliche (z.B. Abschläge, Altersteilzeit) und steuerliche Entscheidungen getroffen werden können, die den Start ins Rentenalter maßgeblich beeinflussen und Lücken schließen. Wer diese Phase nicht nutzt, um Rentenansprüche zu prüfen, Steuern zu optimieren oder das Portfolio anzupassen, verpasst die letzte Chance, den Ruhestand finanziell zu sichern und die Weichen für mehr Lebensqualität zu stellen. 

Ist Altersteilzeit ab 50 Jahren möglich?

Für wen kommt die Altersteilzeit in Frage? Die Altersteilzeit ist möglich für Arbeitnehmer*innen ab dem 55. Lebensjahr, die in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit wenigstens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig – in Voll- oder Teilzeit – beschäftigt waren.

Ist Altersteilzeit freiwillig möglich?

Eine Altersteilzeitvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist freiwillig. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Wie lange darf man bei Altersteilzeit krank sein?

In der Arbeitsphase der Altersteilzeit gilt zunächst die normale 6-wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber; danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld, das jedoch niedriger ist, da es nur auf dem halbierten Entgelt (ohne Aufstockung) basiert. Längere Krankheiten können die Arbeitsphase verlängern und die Freistellungsphase verkürzen, wenn die Differenz (oft die Hälfte der Krankheitstage) nachgearbeitet werden muss, es sei denn, der Arbeitgeber stockt freiwillig auf, um die Altersteilzeit ohne Verschiebung zu ermöglichen. Eine Krankheit in der Freistellungsphase hat keine Auswirkungen auf das Guthaben. 

Wie lange vorher muss man Altersteilzeit beantragen?

Der Antrag auf Altersteilzeit muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden, kann aber frühestens ein Jahr vor dem geplanten Start gestellt werden. Für bestimmte Gruppen, wie z.B. Telekom-Beamt*innen, gibt es spezielle Fristen, die das Einreichen eines Antrags bis zum 31.12.2025 erfordern, um sich die Möglichkeit für die Folgejahre zu sichern, wie die ver.di berichtet. Die genauen Fristen können je nach Arbeitgeber und Tarifvertrag variieren, daher ist immer eine Absprache mit dem Personalbereich ratsam.
 

Wann macht Altersteilzeit Sinn?

Altersteilzeit lohnt sich, wenn Sie einen sanften Übergang in die Rente wünschen, weniger arbeiten möchten, aber finanziell abgesichert sein wollen (ca. 70 % Netto), Rentenabschläge vermeiden wollen (da Arbeitgeber Beiträge aufstockt) und Ihr Arbeitgeber ein attraktives Modell anbietet (z.B. über 20% Aufstockung). Besonders vorteilhaft ist es bei körperlicher Belastung oder wenn Sie die 45 Versicherungsjahre erfüllen, um die abschlagsfreie Rente zu erreichen.
 

Wie lange wird es die Altersteilzeit noch geben?

Beginnen Altersteilzeitvereinbarungen zwischen 01.01.2028 und 31.12.2028 so ist eine kontinuierliche Altersteilzeit längstens bis zu 3,5 Jahren möglich. Beginnen Altersteilzeitvereinbarungen ab 01.01.2029 oder später, so ist eine kontinuierliche Altersteilzeit nur noch bis zu 3 Jahren möglich.

Was passiert, wenn man während der Altersteilzeit stirbt?

Stirbt jemand während der Altersteilzeit im Blockmodell, geht das angesparte Wertguthaben (das „Guthaben“ aus der Arbeitsphase) als Einkommen auf die Erben über und muss ausgezahlt werden, was auch die Hinterbliebenenrente beeinflusst. Das Arbeitsverhältnis endet durch den Tod, aber die Erben erhalten die noch ausstehenden Zahlungen und das angesparte Wertguthaben als Teil des Nachlasses, wobei die Rentenansprüche der Hinterbliebenen entsprechend berücksichtigt werden.