Wer kann zu rente beraten?

Gefragt von: Hans-Peter Brand
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Versichertenberater und Versichertenälteste: Die Versichertenberater und Versichertenälteste beantworten Fragen rund um die Rentenversicherung und nehmen Anträge auf.

Wer kann mir bei Rentenfragen helfen?

Bei Fragen wie diesen können sich Verbraucher an ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung wenden. Sie erteilen kostenfrei Auskünfte zu allen Fragen, die mit der Rente zusammenhängen, erklärt die Deutschen Rentenversicherung Bund.

Wer kann mich in Rentenfragen beraten?

Die DRV berät in Rentenfragen. Dabei soll sie den Versicherten zur Rente und privaten Altersvorsorge (Stichwort Versorgungslücke) beraten . ... Die Versicherten haben bei der Deutschen Rentenversicherung Anspruch auf eine kostenlose Beratung. 80 Tester haben die Beratungsstellen der DRV aufgesucht und sich beraten lassen.

Wo bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen des Rentenantrags?

Bei der Antragstellung hilft Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer Rentenkasse. Oder Sie wenden sich an einen ehrenamtlichen Versichertenberater in Wohnortnähe.

Wann in Rente Beratung?

Damit alle nötigen Unterlagen für den Rentenantrag rechtzeitig eingereicht werden können, sollte man spätestens vier Monate vor dem Ruhestand einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Dabei wird individuell geklärt, was noch zu tun ist, und der Berater hilft auch beim Ausfüllen des Rentenantrags.

Was Sie über den Hinzuverdienst zur Altersrente wissen müssen

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Wer hilft beim Ausfüllen der Witwenrente?

Wenn Sie sich unsicher bei der einen oder anderen Frage oder Angabe sind – der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder gern zum Thema Witwenrente in seinen bundesweit zahlreichen Geschäftsstellen. Falls Sie noch kein Mitglied sind: Treten Sie dem VdK bei.

Wer hilft beim Ausfüllen von?

Ämterlotsen helfen bei Problemen mit Behörden. Sie helfen beim Ausfüllen von Formularen. Und Sie kommen auch mit zu Behörden. Zum Beispiel begleiten Sie zum Jobcenter, zur Arbeitsagentur oder zur Ausländerbehörde.

Was kostet eine unabhängige rentenberatung?

Für den Ratsuchenden stellt sich zunächst immer die Frage, welche Kosten ihn für eine unabhängige rechtliche Beratung entstehen. Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) darf die Gebühr für eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“ 190 EUR zuzüglich Auslagen und MwSt betragen.

Was sollte man bei einer rentenberatung Fragen?

Dabei sollten Sie die wichtigsten Fragen zum geplanten Ruhestand klären:
  • Wie viel Rente erhalte ich von der Rentenversicherung?
  • Kann ich mir es finanziell leisten, früher in Rente zu gehen?
  • Welchen Lebensstandard kann ich mir im Alter leisten?
  • Habe ich eine Rentenlücke und wie kann ich diese schließen?

Wo kann ich Fragen zur Rente stellen?

0800 1000 4800 - Ihr kurzer Draht zu uns

Ob per Festnetz von zuhause oder unterwegs mit dem Handy: Unser Servicetelefon ist Ihr kurzer Draht zu uns. Und das kostenlos und zu komfortablen Servicezeiten. Unsere Experten kennen die Antwort auf Ihre Fragen rund um Rente, Reha oder Altersvorsorge – probieren Sie es aus.

Wer hilft bei der Rentenberechnung?

Die Deutsche Rentenversicherung berät in allen Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge.

Wer hilft beim Ausfüllen von Anträgen in Hamburg?

Die Caritas in Hamburg stellt eine Fülle von Beratungs- und Hilfsangeboten für alte und pflegebedürftige Menschen, Kinder, Jugendliche und Familien, für Migranten und Flüchtlinge sowie für arme oder wohnungs- bzw. obdachlose Menschen bereit. Die Caritas hilft Menschen in Not direkt und unmittelbar.

Was braucht man alles für den Rentenantrag?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • letzter Versicherungsverlauf/letzte Rentenauskunft der Rentenversicherung (falls vorhanden)
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Wo anrufen wegen Witwenrente?

0800 1000 4800 - Ihr kurzer Draht zu uns.

Wie lange habe ich Zeit die Witwenrente zu beantragen?

Wichtig auch zu wissen: Die kleine Witwenrente ist auf 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehepartners begrenzt, Sie können also nur zwei Jahre lang mit diesem Geld rechnen. Außer für Sie gilt noch die alte Rechtsprechung. Dann bekommen Sie die kleine Witwenrente ohne zeitliche Begrenzung.

Wie hoch ist die Krankenversicherung bei Witwenrente?

Sie beträgt im Grundsatz 25 Prozent der Bezüge des verstorbenen Ehepartners.

Kann man mit 61 in Rente gehen wenn man 45 Arbeitsjahre hat?

Viele denken, sie könnten in einem Alter von 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie 45 Jahre lang erwerbstätig waren. Die Annahme ist nicht richtig, denn ein Rentenanspruch besteht erst mit einem Alter von 63 Jahren und vier Monaten, sofern Sie im Jahr 1954 geboren wurden.

Wie hoch sind die Abschläge bei Rente mit 63?

Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Kann man nach 45 Jahren Arbeit ohne Abzug in Rente gehen?

Nicht berücksichtigt werden Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV “), da es sich hierbei um Fürsorgeleistungen handelt und nicht um Versicherungsleistungen.

Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen. Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65. Lebensjahr angehoben.

Wie kann ich 2 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Als Faustregel gilt: Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in die Rente. Falls Sie dem „Hamsterrad“ noch früher entfliehen möchten, ist auch das möglich. Jeder Monat kostet Sie dann allerdings 0,3 Prozent Ihrer Rente.

Wie lange muss ich arbeiten um Rente zu bekommen?

3. „Wer 45 Jahre arbeitet, kann mit 60 in Rente gehen“ Aufgrund des Gesetzes „Rente mit 67“ ist zwar eine besondere Wartezeit von 45 Jahren eingeführt worden. Voraussetzung für eine abschlagsfreie Zahlung ist aber, dass man 65 Jahre alt geworden ist und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen nachweisen kann.