Wer muss den Antrag auf Familienversicherung stellen?

Gefragt von: Joanna Bischoff
sternezahl: 4.8/5 (42 sternebewertungen)

Den Antrag auf Familienversicherung stellt das hauptberuflich arbeitende, zahlende Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), also der Hauptverdiener, um seinen Ehepartner, Lebenspartner oder seine Kinder mitzuversichern, da diese die Einkommens- und Altersgrenzen einhalten müssen, was der Kasse gegenüber nachgewiesen wird. Auch der Familienangehörige kann den Antrag stellen, insbesondere bei getrennt lebenden Partnern.

Wer muss die Familienversicherung beantragen?

Familienversicherung

  • einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • nicht selbst versichert sind,
  • nicht versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind,
  • nicht hauptberuflich selbstständig sind und.
  • kein über einer bestimmten Grenze liegendes regelmäßiges Gesamteinkommen haben.

Wie stelle ich den Antrag auf Familienversicherung?

Den Antrag auf Familienversicherung können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.

Wie kann ich eine Familienversicherung beantragen?

Gesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse beantragen, dass sie Angehörige kostenfrei in die Familienversicherung aufnimmt. Erfüllen die Familienmitglieder entsprechende Voraussetzungen, beispielsweise Alters- und Einkommensgrenzen, gibt die Kasse dem Antrag statt und bestätigt die Aufnahme.

Kann mein Freund mich familienversichern?

Für Paare ohne Trauschein ist es möglich, den Partner über die Familienversicherung abzusichern, sofern sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufweisen.

Riester reform 2025: What the government is planning – and what options you have now

32 verwandte Fragen gefunden

Ist es möglich, eine Familienversicherung zu haben, wenn man einen Lebenspartner hat?

Ja, Lebenspartner können in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden, wenn sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, LPartG) führen, nicht hauptberuflich selbstständig sind und ihr Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze (2025: 535 €/Monat; Minijob: 556 €/Monat; ab 2026 gelten höhere Grenzen) nicht überschreitet. Diese Form der Mitversicherung gilt nur für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die offiziell geschlossen wurden. 

Kann ich meine Freundin über mich krankenversichern AOK?

Sie können Ihre Freundin bei der AOK nicht einfach so kostenlos mitversichern, da die gesetzliche Familienversicherung in der GKV nur für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder gilt. Ein "Freund" oder "Lebensgefährte" (nicht eingetragen) fällt nur unter die Familienversicherung, wenn Sie verheiratet sind, einen eingetragenen Lebenspartner sind, oder bei bestimmten Zusatzversicherungen wie einer Auslandsreise-KV, wenn Sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ein geringes Einkommen haben (unter Einkommensgrenzen). Sonst muss die Freundin eine eigene Mitgliedschaft (z.B. freiwillig oder privat) abschließen.
 

Wann ist keine Familienversicherung möglich?

Die Familienversicherung eines Kindes ist ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist und sein regelmäßiges Gesamteinkommen die monatliche Versicherungspflichtgrenze übersteigt und regelmäßig höher ist als das des gesetzlich versicherten Ehe- oder ...

Wann soll die Familienversicherung beginnen?

Der Beginn der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hängt vom jeweiligen Familienmitglied ab: Für Neugeborene beginnt sie direkt mit der Geburt (nach Antrag), für Ehe- oder Lebenspartner jederzeit (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind), während für Kinder und junge Erwachsene Altersgrenzen gelten, die je nach Situation (Schule, Studium, Ausbildung, Erwerbstätigkeit) verlängert werden können, aber immer eine Einkommensgrenze erfordern. Die Versicherung ist nicht automatisch, sondern muss bei der Krankenkasse beantragt werden. 

Für wen lohnt sich eine Familienversicherung?

Ein Beitrag für die ganze Familie – eine Familienversicherung lohnt sich finanziell in vielen Fällen. Mittlerweile gilt sie nicht nur für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder, sondern sogar für Stief- und Enkelkinder.

Ist es möglich, sich bei meinem Partner mitversichern zu lassen?

Wer selbst nicht gesetzlich krankenversichert ist, kann sich bei seiner Partnerin/ seinem Partner mitversichern. Das geht, wenn Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Partnerschaft haben. Auch wenn Sie zusammenleben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ist das möglich.

Kann ich mich rückwirkend familienversichern lassen?

Ja, eine Familienversicherung kann rückwirkend begründet werden, wenn die Voraussetzungen (z. B. Einkommensgrenzen) rückwirkend erfüllt waren, aber erst später beantragt wurde, wobei der Anspruch ab dem Tag der Erfüllung gilt. Wenn die Voraussetzungen später wegfallen, endet die Familienversicherung ebenfalls rückwirkend, was zu Nachzahlungen führen kann, aber die Betroffenen bleiben nie ohne Versicherungsschutz, da sie dann in die (ggf. freiwillige) gesetzliche oder private Versicherung wechseln müssen. Die Nachforderungen können hoch ausfallen, da sie rückwirkend für den gesamten Zeitraum berechnet werden, in dem die kostenfreie Versicherung nicht bestand. 

Welche Familienversicherung ist die beste?

Es gibt nicht die eine beste Familienversicherung, da die Wahl von Ihren persönlichen Bedürfnissen abhängt; jedoch sind Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse (TK), HKK (Handelskrankenkasse), HEK (Hanseatische Krankenkasse) und die BKK Firmus in Tests oft top bewertet für Familien wegen ihrer guten Gesamtleistungen, digitalen Services, Bonusprogramme und oft günstigeren Zusatzleistungen. Die beste Kasse hängt von Ihren Prioritäten ab: suchen Sie den niedrigsten Zusatzbeitrag, besondere Gesundheitsangebote für Kinder oder einen einfachen Online-Service?. 

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um in der Familienversicherung zu sein?

Für die Familienversicherung müssen Angehörige in Deutschland wohnen, nicht selbst versicherungspflichtig sein, nicht hauptberuflich selbstständig sein und ein bestimmtes monatliches Gesamteinkommen nicht überschreiten (2025: max. 535 €; bei Minijob 556 €), wobei Kinder bis 25 (in Ausbildung/Studium) mitversichert werden können, sofern diese Einkommensgrenzen gelten und weitere Bedingungen (z.B. keine Befreiung) erfüllt sind. 

Wann rutscht man in die Familienversicherung?

Man muss sich familienversichern, wenn man zu den gesetzlich Versicherten (z.B. Arbeitnehmer) gehört und Angehörige hat, die kaum oder gar kein Einkommen erzielen (2025: monatlich max. 535 €; Minijob: 556 €), nicht hauptberuflich selbstständig oder versicherungspflichtig sind und die Altersgrenzen für Kinder (bis 18/23/25 Jahre je nach Situation) eingehalten werden. Wenn diese Einkommensgrenzen überschritten werden, müssen die Angehörigen selbst Mitglied einer Krankenkasse werden, da sie dann nicht mehr beitragsfrei mitversichert werden können. 

Ist es möglich, rückwirkend in die Familienversicherung zu wechseln?

Um wieder in die Familienversicherung zurückzukehren, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die Einkommensgrenze (aktuell ca. 535 €/Monat, Minijob ca. 556 €) und die Altersgrenzen (meist bis 25 Jahre bei Ausbildung/Studium), sowie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen, oft formlos oder per Formular, wobei die Rückkehr auch rückwirkend möglich ist, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Wenn Sie zuvor privat versichert waren, gibt es spezielle Regeln für die Rückkehr in die GKV.
 

Wann beginnt die Familienversicherung?

Der Beginn der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hängt vom jeweiligen Familienmitglied ab: Für Neugeborene beginnt sie direkt mit der Geburt (nach Antrag), für Ehe- oder Lebenspartner jederzeit (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind), während für Kinder und junge Erwachsene Altersgrenzen gelten, die je nach Situation (Schule, Studium, Ausbildung, Erwerbstätigkeit) verlängert werden können, aber immer eine Einkommensgrenze erfordern. Die Versicherung ist nicht automatisch, sondern muss bei der Krankenkasse beantragt werden. 

Wann sollte ich eine Familienversicherung beantragen?

Wann kann ich mein Baby mitversichern? Die Familienversicherung für Ihr Kind startet mit der Geburt. Bitte beantragen Sie die Aufnahme in die Familienversicherung zeitnah nach der Geburt.

Wie komme ich in die Familienversicherung?

Um in die Familienversicherung zu kommen, muss ein gesetzlich versicherter Hauptzahler bei seiner Krankenkasse einen Antrag stellen, wobei der Angehörige bestimmte Kriterien erfüllen muss, wie z.B. Wohnsitz in Deutschland, keine eigene Mitgliedschaft und ein geringes Einkommen (aktuell max. 535 € monatlich, bzw. 556 € bei Minijob). Die Aufnahme ist nicht automatisch, sondern erfordert einen Antrag bei der Krankenkasse, die dann die Voraussetzungen prüft. 

Wie hoch darf das Einkommen bei Familienversicherung sein?

Für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt 2025 eine monatliche Einkommensgrenze von 535 Euro; bei einem Minijob (556 €) oder bei Studentenjobs unter bestimmten Voraussetzungen liegt die Grenze bei 556 Euro monatlich; diese Beträge umfassen Bruttoeinkommen, Kapitalerträge, Renten und Mieteinkünfte und dürfen regelmäßig nicht überschritten werden. 

Wann entfällt die Familienversicherung für den Ehepartner?

Bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, können beide Ehepartner:innen in der Familienversicherung bleiben - auch wenn sie getrennt leben. Kinder können in aller Regel bis zum 18. Lebensjahr familienversichert werden.

Bis wann ist man bei den Eltern mitversichert?

Die sogenannte Familienkrankenversicherung greift auch nach dem 18. Geburtstag. Sofern Kinder zum Beispiel noch zur Schule gehen, studieren oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, können sie weiterhin beitragsfrei über die Krankenversicherung der Eltern abgesichert sein.

Wie bekomme ich die 500 € von der AOK?

Die 500 Euro bekommen Sie nicht als pauschale Auszahlung, sondern als Gesundheitsbudget für individuelle Leistungen oder durch Bonusprogramme, je nach regionaler AOK (z.B. AOK NordWest, Nordost), wobei Sie oft durch Gesundheitsaktivitäten (Punkte sammeln) oder bestimmte Tarife (z.B. für Schwangere, Azubis) bis zu 500€ für Extras wie Osteopathie, Zahnreinigung oder Sport erstattet bekommen können, die Sie über die „Meine AOK“-App einreichen. 

Wann ist eine Familienversicherung nicht möglich?

Gibt es Einkommensgrenzen für die Familienversicherung? Ja, wenn Ihr Familienmitglied im Jahr 2026 insgesamt regelmäßig mehr Einkommen hat als monatlich 565 Euro, ist keine Familienversicherung möglich. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 603 Euro.

Ist eine Familienversicherung für Lebenspartner kostenlos?

In der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner und Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beitragsfrei familienversichert werden, wenn sie ein geringes Einkommen haben (2025: max. 535 €/Monat, Minijob 556 €) und nicht hauptberuflich selbstständig sind. Für unverheiratete Paare in eheähnlichen Gemeinschaften ist dies nicht möglich, nur für eingetragene Lebenspartner (die früher gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten war, nun aber auch für heterosexuelle Paare offen steht). Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei Kindern: geringes eigenes Einkommen und keine eigene Versicherungspflicht.