Wer zahlt bei Rentnern den Zusatzbeitrag für die Krankenkasse?

Gefragt von: Stanislaw Lindemann
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Bei Rentnern zahlt die Rentenversicherung die Hälfte des Zusatzbeitrags, genau wie den halben allgemeinen Beitrag, automatisch dazu, während der Rentner seinen Anteil (ebenfalls die Hälfte) von seiner Rente abführen muss. Dieser Vorgang läuft direkt über die Rentenkasse, die den Rentenanteil einbehält und an die Krankenkasse überweist.

Warum Zusatzbeitrag Krankenkasse Rentner?

Rentner zahlen einen Zusatzbeitrag zur Krankenkasse, weil dieser Teil des Beitrags die steigenden Gesundheitskosten deckt und für mehr Wettbewerb zwischen den Kassen sorgen soll, wobei der Rentenversicherungsträger nur die Hälfte des Zusatzbeitrags übernimmt, während Rentner den vollen Beitrag auf ihre Rente zahlen müssen, was ihre Nettorente mindert, besonders bei Erhöhungen, die erst mit Verzögerung wirksam werden.
 

Wer zahlt den Zusatzbeitrag Rentner?

Bei Rentnern zahlt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Krankenkassenbeitrags und die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags direkt an die Krankenkasse. Der Rentner zahlt seinen Anteil (ebenfalls die Hälfte) vom Rentenbetrag, so dass sich die Beiträge hälftig teilen. Die Rentenversicherung zieht den Rentneranteil automatisch ab und überweist diesen zusammen mit ihrem Anteil an die Kasse. 

Wer zahlt den Zusatzbeitrag der Krankenkasse bei Rente?

Wie ein Arbeitnehmer zahlt der Rentner 7,3 Prozent, der Rentenversicherungsträger übernimmt die übrigen 7,3 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der Krankenkassen, den den sich Rentner und Rentenversicherungsträger teilen.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag für Rentner?

Diese Beiträge zahlen Sie allerdings alleine. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung der Rentner beträgt zurzeit 3,6 Prozent. Kinderlose Rentnerinnen und Rentner, die nach 1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, zahlen außerdem einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent.

Rente erklärt- Krankenkassenbeitrag die Rentenversicherung zahlt die Hälfte

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Wer zahlt den Zusatzbeitrag der Krankenkasse 2025?

Den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse zahlen 2025 Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte, ähnlich dem allgemeinen Beitragssatz, wobei der Arbeitgeber den Zusatzbeitrag zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag abführt. Auch Rentner und Selbstständige zahlen ihn, wobei Rentner und Rentenversicherungsträger den Zusatzbeitrag ebenfalls hälftig teilen, ebenso wie Arbeitgeber und Beschäftigte. Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitragssatz fest. 

Wann wird der Zusatzbeitrag der Krankenkasse für Rentner erhöht?

März 2025: Vielfach Kürzung der Nettorente

Im März wird die Erhöhung des Zusatzbeitrags der Krankenversicherung für Rentner wirksam. Er steigt um 0,8 Prozentpunkte von 1,7 % auf 2,5 %.

Was ist der Zusatzbeitrag auf dem Rentenbescheid?

Der Zusatzbeitrag bei der Rente ist der individuelle Aufschlag zur Krankenversicherung, den jede Krankenkasse selbst festlegt und der zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) erhoben wird; Rentner zahlen davon die Hälfte, die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung, und der Beitrag wird erst zeitversetzt von der Rente abgezogen, was zu einer geringeren Nettorente führt. 

Wer muss den Zusatzbeitrag zahlen?

Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte, während bei Rentnern die Rentenversicherung die Hälfte trägt, bei Bürgergeld-Empfängern das Jobcenter. Der Zusatzbeitrag wird vom individuellen Beitragssatz der Krankenkasse festgelegt und von den Versicherten gezahlt, die einen eigenen Beitrag zahlen, aber es gibt Ausnahmen, etwa für Geringverdiener, Freiwilligendienstleistende oder Personen in Elternzeit, wo andere Träger einspringen.
 

Warum zahlen Rentner die Pflegeversicherung alleine?

Rentner zahlen die Pflegeversicherung allein, weil der Gesetzgeber dies seit 2004 so festgelegt hat, um die Finanzierung der Pflegeversicherung zu sichern, da Arbeitnehmer einen Arbeitgeberanteil bekommen und Rentner diesen nicht haben, was das Bundessozialgericht (BSG) als verfassungskonform bestätigt hat – im Grunde wird hier ein Solidarbeitrag mit der erwerbstätigen Generation geleistet, auch wenn Rentner keinen Krankengeldanspruch mehr haben. 

Wo wird der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung eingetragen Rentner?

Geben Sie in der „Anlage Vorsorgeaufwand“, Zeile „Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung“ die vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin bescheinigten Beiträge ein. Diese beinhalten auch Ihre Zusatzbeiträge, die Sie alleine finanziert haben.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der AOK für Rentner?

Zusatzbeitrag der AOK Rheinland/Hamburg: 2,99%

Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt seit 01.01.2025 17,59% (14,60% + 2,99% Zusatzbeitrag). Über die Höhe des Zusatzbeitrag der AOK Rheinland/Hamburg entscheidet der Verwaltungsrat im Dezember.

Was muss ein Rentner an die Krankenkasse bezahlen?

Für Rentner beträgt der allgemeine Krankenversicherungsbeitragssatz 14,6 %, wobei sich Rentner und Rentenversicherungsträger die Kosten teilen (jeweils die Hälfte), plus einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, den Rentner komplett tragen müssen; hinzu kommt die Pflegeversicherung (ca. 3,4 % bis 4,0 %), die ebenfalls zur Hälfte geteilt wird, außer für Kinderlose. Der Beitrag wird direkt von der Rente abgezogen und beinhaltet den allgemeinen Satz (7,3 % für Sie), den Zusatzbeitrag (oft 100 % selbst) und die Pflegeversicherung (halbe Kosten), wobei die Beiträge für sonstige Einkünfte wie Mieten anders berechnet werden. 

Warum erheben Krankenkassen einen Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag ermöglicht es, diese Kosten zu decken, ohne den allgemeinen Beitragssatz anzuheben. Fazit: Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag bleibt auch 2025 ein wichtiges Element der GKV-Finanzierung. Die Erhöhung auf 2,5 Prozent unterstreicht die wachsenden Herausforderungen im Gesundheitswesen.

Gibt es irgendwelche Vergünstigungen für Rentner?

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, könnten Sie zusätzlich Anspruch auf Rentengutschriften, Wohngeld oder eine Ermäßigung der Gemeindesteuer haben. Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf Unterstützung bei Gesundheitskosten.

Wer zahlt bei Rentnern den Zusatzbeitrag?

Bei Rentnern zahlt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Krankenkassenbeitrags und die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags direkt an die Krankenkasse. Der Rentner zahlt seinen Anteil (ebenfalls die Hälfte) vom Rentenbetrag, so dass sich die Beiträge hälftig teilen. Die Rentenversicherung zieht den Rentneranteil automatisch ab und überweist diesen zusammen mit ihrem Anteil an die Kasse. 

Kann ich Einspruch gegen den Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse einlegen?

Kann man sich dagegen wehren, Einspruch einlegen? Einen Einspruch gegen die Erhöhung des Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung existiert für das Mitglied nicht. Allerdings haben Versicherte, nachdem die Erhöhung des Zusatzbeitrags mitgeteilt wurde, ein Sonderkündigungsrecht.

Welche Krankenkasse hat den niedrigsten Zusatzbeitrag?

Die Krankenkasse mit dem aktuell niedrigsten Zusatzbeitrag (Stand Ende 2025/Anfang 2026) ist oft die BKK firmus (ca. 1,84 % bis 2,18 %), gefolgt von der hkk (ca. 2,19 %). Es gibt aber auch betriebliche Krankenkassen (BKK), die regional niedrigere Beiträge haben (z.B. Krones BKK), und es lohnt sich immer, einen aktuellen Vergleich zu starten, da die Sätze jährlich schwanken.
 

Wer zahlt den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse?

Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung teilen sich bei Arbeitnehmern und Rentnern Arbeitgeber/Rentenversicherung und Versicherter jeweils zur Hälfte, während Selbstständige ihn allein tragen; für Empfänger von Sozialleistungen oder Teilnehmer an Freiwilligendiensten übernimmt die jeweilige Behörde oder der Träger die Kosten, so die Bundesregierung, das Bundesgesundheitsministerium, die AOK, die TK und andere Informationsquellen https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege.html, https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/zusatzbeitrag/, https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-als-arbeitnehmer/haeufige-fragen-fuer-arbeitnehmer/kv-beitrag-beitragszahlung-pv-beitrag-kinderlos-zusatzbeitrag-2005266,. 

Was ändert sich für Rentner ab 2025?

Für Rentner in Deutschland ändert sich 2025 vor allem die Rentenanpassung zum 1. Juli mit 3,74 % mehr Rente, die Verlängerung der Rentenniveau-Haltelinie bei 48 % und der Übergang zum integrierten Auszahlungsformat des Zuschlags für Erwerbsminderungsrenten ab Dezember, während ab 2026 die neue Aktivrente für weiterarbeitende Rentner mit bis zu 2.000 € steuerfrei Einkommen kommt. 

Was wird vom Rentenbescheid noch abgezogen?

Sozialabgaben: Zu den Rentenabzügen zählen neben den Steuern auch Sozialabgaben. 7,30 % der Altersrente werden für die Krankenversicherung und 3,40 % (4,00 % für Kinderlose, Stand: 2025) für die Pflegeversicherung abgezogen. Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung sind in voller Höhe zu zahlen.

Wie lange wird der Zusatzbeitrag zur Rente gezahlt?

Der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird seit Juli 2024 gezahlt und läuft unbefristet, wird aber ab dem 1. Dezember 2025 anders berechnet und in die Rente integriert, während der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung für Rentner ebenfalls gezahlt wird, aber erst mit Verzögerung wirksam wird, wenn Krankenkassen ihn anheben, was meist ab März des jeweiligen Jahres der Fall ist.
 

Wo finde ich den Zusatzbeitrag auf meinem Rentenbescheid?

Der Zusatzbeitrag ist ein Teil des Krankenkassenbeitrags, der bei Rentnern direkt vom Rentenbescheid abgezogen wird; er wird hälftig zwischen Rentenversicherung und Rentenempfänger geteilt und steigt regelmäßig an, was zu einer geringeren Nettorente führt (z.B. von 1,7% auf 2,9% durchschnittlich 2026) und sich auf dem Kontoauszug bemerkbar macht. Rentenbescheide zeigen die Abzüge, aber die Erhöhungen werden oft erst durch den monatlichen Kontoauszug sichtbar, da der Rentenversicherungsträger die Beiträge direkt an die Krankenkasse überweist.