Wer zahlt die Lohnsteuer bei einem Minijob?
Gefragt von: Frau Prof. Dr. Ingelore Harmssternezahl: 4.3/5 (52 sternebewertungen)
Im Minijob liegen die Abgaben an die Minijob-Zentrale für gewerbliche Arbeitgeber insgesamt bei höchstens 31,47 Prozent. Die Arbeitgeber melden die Abgaben für alle Ihre Minijobber monatlich der Minijob-Zentrale mit dem Beitragsnachweis und bezahlen diese.
Ist ein Minijob lohnsteuerpflichtig?
Ist ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis steuerpflichtig? Die Einnahmen einer kurzfristigen Beschäftigung sind steuerpflichtig. Hier müssen alle Einnahmen versteuert werden. Hier kann entweder pauschal oder individuell besteuert werden.
Was zahlt der Arbeitgeber an Abgaben bei einem Minijob?
Arbeitgeber zahlen für einen gewerblichen Minijob pauschal etwa 31,47 % des Brutto-Gehalts (bei 520 € = ca. 164 €) an die Minijob-Zentrale, bestehend aus 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer und Umlagen (U1/U2) sowie Insolvenzgeldumlage. Der Arbeitnehmer zahlt 3,6 % Rentenversicherungsbeitrag (optional Befreiung möglich) und kommt so auf „Brutto für Netto“, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer nicht umlegt. Die genaue Höhe der Umlagen variiert leicht und wird jährlich angepasst (z.B. U1 sinkt 2026 auf 0,8 %).
Wie wird ein Minijob als Nebenjob versteuert?
Du darfst in deinem Minijob entweder 603 € pro Monat verdienen oder 70 Tage im Jahr arbeiten. Seit dem 1. Januar 2026 ist die 556 € Grenze für das Arbeitsentgelt auf 603 € angestiegen. Die meisten Minijobs werden pauschal mit 2 % versteuert und müssen daher in der Steuererklärung nicht mehr erfasst werden.
Wird ein 520 € Job versteuert?
Ein 520-Euro-Job (bzw. die aktuelle Grenze von 556 €/Monat seit 2024) ist in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei, solange du die monatliche Verdienstgrenze einhältst und es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Abgabe, aber für dich fallen meist keine direkten Steuern oder Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) an, wenn du keine weiteren Einkünfte hast; Rentenversicherungsbeiträge können entfallen, wenn man sich befreit. Bei Überschreitung der Grenze oder bei mehreren Jobs werden die Einkünfte addiert und es können Steuern fällig werden, die aber oft durch eine Steuererklärung erstattet werden.
Mindestlohn, Minijob & Co.: Das ändert sich 2026!
Wer zahlt die Steuern bei einem Minijob?
Im Minijob liegen die Abgaben an die Minijob-Zentrale für gewerbliche Arbeitgeber insgesamt bei höchstens 31,47 Prozent. Die Arbeitgeber melden die Abgaben für alle Ihre Minijobber monatlich der Minijob-Zentrale mit dem Beitragsnachweis und bezahlen diese.
Muss man in Deutschland auf Minijobs Steuern zahlen?
Einkünfte aus kurzfristiger Beschäftigung sind steuerpflichtig . Sie zahlen Steuern auf Ihr gesamtes Einkommen. Die Besteuerung erfolgt entweder pauschal oder individuell.
Wird ein Minijob vom Finanzamt gemeldet?
Minijobs sind steuerpflichtig
Minijobs werden entweder pauschal oder individuell versteuert. Die pauschale Steuer von 2 Prozent wird an die Minijob-Zentrale gezahlt. Die individualisierte Steuer geht direkt an das zuständige Finanzamt.
Wie viel Abzüge gibt es bei einem 520 € Job?
Bei einem 520-Euro-Minijob gibt es für dich als Arbeitnehmer kaum Abzüge; meist zahlt der Arbeitgeber die Abgaben, nur in der Rentenversicherung kannst du einen kleinen Anteil (3,6 %) zahlen, um dich zu befreien, oder du stimmst der Pauschalsteuer von 2 % zu, die der Arbeitgeber auf dich umlegen kann, sonst bleibt dein Verdienst "Brutto für Netto". Die Hauptabgaben trägt der Arbeitgeber (u.a. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung).
Wer zahlt die Pauschalsteuer von 2 % bei einem Minijob?
Berechnung: Der Arbeitgeber führt pauschal 2 % des Bruttoarbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale ab. Der Minijobber zahlt keine weiteren Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge (mit Ausnahme der Krankenversicherung, wenn diese nicht vom Arbeitgeber übernommen wird).
Welche Nachteile hat ein Minijob?
Wer einen Minijob ausübt, muss keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abführen. Darin besteht ein grundlegender Nachteil des Minijobs: Minijobberinnen und Minijobber erwerben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weitere Nachteiler ergeben sich bei den Sozialversicherungen und oft auch im Arbeitsrecht.
Wer zahlt die Abgaben und Steuern bei einem Minijob?
Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge (Kranken-, Renten-, Pauschalsteuer) an die Minijob-Zentrale, während der Arbeitnehmer nur bei der Rentenversicherung einen geringen Eigenanteil zahlt, wenn er sich nicht befreien lässt (Rentenversicherungspflicht); die Minijob-Zentrale zieht diese Beiträge ein, die der Arbeitgeber monatlich abführen muss. Der Arbeitgeber trägt also den Großteil der Sozialabgaben, der Arbeitnehmer zahlt meist nur seinen Anteil zur Rente, sofern er nicht optiert, plus seinen Lohn.
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich einen Nebenjob anmelde?
Sie müssen Ihren Arbeitgeber über einen Nebenjob informieren oder eine Genehmigung einholen, wenn Ihr Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel enthält, der Nebenjob die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt (z.B. Konkurrenz, Arbeitszeitgesetz-Überschreitung), oder Sie Beamter sind; andernfalls ist eine reine Meldung oft ratsam, aber nicht immer zwingend, wobei Sie stets die vertraglichen Regelungen prüfen sollten. Eine schriftliche Meldung mit Details zum Nebenjob (Tätigkeit, Zeit, Ort) ist empfehlenswert, um Vertrauen zu fördern und Konflikte zu vermeiden.
Welche Abgaben werden bei einem Minijob abgezogen?
Bei einem Minijob werden hauptsächlich 3,6 % des Verdienstes für die Rentenversicherung abgezogen, wenn man nicht widerspricht, während der Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Renten- (15 %) und Krankenversicherung (13 % gewerblich, 5 % privat) sowie eine Pauschalsteuer (2 %) zahlt, die der Arbeitgeber auch auf den Minijobber umwälzen kann, der dann netto weniger erhält, ansonsten ist der Minijob für Arbeitnehmer in der Regel steuerfrei.
Hat man bei einem Minijob eine Steuerklasse?
Minijob und Steuerklasse 6
Seit 2025 gilt eine dynamische Verdienstgrenze von in der Regel 556 € pro Monat (bzw. 6.672 € im Jahr 2025), die sich am Mindestlohn orientiert. Bleibst du darunter und wird pauschal versteuert, brauchst du keine Steuerklasse für diesen Job.
Was ist der Unterschied zwischen einem Nebenjob und einem Minijob?
Ein Nebenjob ist der Oberbegriff für jede Tätigkeit neben dem Hauptberuf, während ein Minijob eine spezielle, gesetzlich geregelte Form des Nebenjobs ist, die sich durch eine Verdienstgrenze (aktuell bis 556 €/Monat 2025) auszeichnet, bei der in der Regel keine oder nur geringe Steuern und Sozialabgaben anfallen. Der Hauptunterschied liegt also in der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung aufgrund der Verdienstgrenze; ein regulärer Nebenjob liegt über dieser Grenze und ist steuer- und abgabenpflichtig.
Welche Abgaben gibt es bei einem Minijob für den Arbeitgeber?
Arbeitgeber zahlen für einen gewerblichen Minijob pauschal etwa 31,47 % des Brutto-Gehalts (bei 520 € = ca. 164 €) an die Minijob-Zentrale, bestehend aus 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer und Umlagen (U1/U2) sowie Insolvenzgeldumlage. Der Arbeitnehmer zahlt 3,6 % Rentenversicherungsbeitrag (optional Befreiung möglich) und kommt so auf „Brutto für Netto“, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer nicht umlegt. Die genaue Höhe der Umlagen variiert leicht und wird jährlich angepasst (z.B. U1 sinkt 2026 auf 0,8 %).
Wann kommt der 600 € Minijob?
Die Minijob-Grenze wird nicht auf genau 600 Euro erhöht, sondern steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro monatlich, da sie an den gestiegenen gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde gekoppelt ist. Diese Anpassung erlaubt es Minijobbern, mehr zu verdienen, ohne den Status zu verlieren, und gilt ab dem ersten Tag des neuen Jahres.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und geringfügig Beschäftigt?
Es gibt keinen Unterschied: Minijob ist der umgangssartige Begriff für eine geringfügige Beschäftigung. Diese ist definiert durch eine Verdienstgrenze (2025: 556 €/Monat) oder eine zeitliche Begrenzung (max. 70 Tage/Jahr), wobei Arbeitnehmer in der Regel sozialversicherungsfrei sind (mit optionaler Rentenversicherungspflicht) und Arbeitgeber pauschale Beiträge zahlen.
Wie viel Geld darf man verdienen, ohne Steuern zu zahlen, bei einem Minijob?
Was ist ein Minijob mit Verdienstgrenze? Minijobber und Minijobberinnen mit einem Minijob mit Verdienstgrenze üben eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus. Wichtig ist: Sie dürfen durchschnittlich im Monat nicht mehr als 556 Euro verdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6.672 Euro.
Warum bekommen Minijobber keine Lohnsteuerbescheinigung?
Minijobber und Studenten stehen oft vor der Herausforderung, dass ihnen keine Lohnsteuerbescheinigung ausgehändigt wird. Da der Freibetrag für geringfügige Beschäftigungen bei 450 Euro liegt, fallen oft keine Steuern an, daher wird auch keine Lohnsteuerbescheinigung erstellt.
Muss ich meinen Minijob im Lohnsteuerjahresausgleich angeben?
Ein Minijob muss in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Arbeitgeber nicht die pauschale Lohnsteuererhebung wählt. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung und muss die entsprechenden Daten in seiner Einkommensteuererklärung angeben.
Sind Minijobs lohnsteuerfrei?
Minijobs sind steuerfrei, aber nur, wenn sie pauschal versteuert werden. Führt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer ab, musst Du nichts mehr in der Steuererklärung angeben. Hast Du einen Haupt- und einen Minijob, wird nur der erste steuer- und sozialversicherungsfrei.
Ist man bei einem Minijob krankenversichert?
In einem Minijob sind Sie nicht direkt krankenversichert, aber grundsätzlich müssen Sie immer anderweitig abgesichert sein (z.B. familienversichert, über Hauptjob, als Student oder freiwillig gesetzlich versichert). Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung (13 %), der Ihnen aber keinen eigenen vollen Schutz gewährt – Sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld, aber Lohnfortzahlung bei Krankheit. Bei kurzfristigen Minijobs besteht sogar komplette Sozialversicherungsfreiheit, was bedeutet, Sie müssen sich selbst um eine Versicherung kümmern.
Wie erstellt man eine Lohnabrechnung für Minijobber?
Eine Lohnabrechnung für einen Minijob ist Pflicht und muss alle grundlegenden Angaben wie bei regulären Jobs enthalten (Arbeitgeber-, Arbeitnehmerdaten, Brutto-, Nettoentgelt), hat aber Besonderheiten bei den Abgaben: Arbeitnehmer zahlen meist nur einen geringen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung (3,6%), der Arbeitgeber trägt die restlichen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Rentenversicherungspauschalen) und eine pauschale Lohnsteuer von 2%. Diese Beiträge werden an die Minijob-Zentrale gemeldet und gezahlt, die Grenze liegt aktuell bei 556 €/Monat (Stand 2025).