Wer zahlt Krankenversicherung im Studium?

Gefragt von: Rolf-Dieter Eberhardt
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Im Studium zahlt die Krankenversicherung je nach Situation: Bis 25 Jahre sind Studierende oft familienversichert (beitragsfrei) über die Eltern, solange die Einkommensgrenze (ca. 556 €/Monat) nicht überschritten wird. Ab 25 Jahren oder bei Überschreitung der Einkommensgrenze zahlt man selbst den günstigen Tarif der studentischen Krankenversicherung (ca. 109 € + PV). Bei dualen Studiengängen zahlt man als Arbeitnehmer anteilig Beiträge. Wer vorab privat versichert war, kann sich befreien lassen, aber der Wechsel zurück ist schwierig.

Wer zahlt meine Krankenversicherung, wenn ich studiere?

Studierende unter 25 Jahren haben Glück: Sie sind im Regelfall familienversichert und zahlen nichts. Ab 25 Jahren tragen Studierende die Kosten selbst. Beziehende von BAföG -Leistungen können einen Zuschuss erhalten. Diesen müssen sie lediglich beim BAföG -Amt beantragen.

Wann muss man als Student seine Krankenversicherung selbst zahlen?

Das Bundessozialgericht hat am 15.10.2014 entschieden, dass die KVdS spätestens für Studierende endet, die älter als 36 Jahre sind. Dann müssen sich Studierende entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichern lassen.

Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag für Studenten über 25 Jahre?

Für Studierende über 25 liegt der monatliche Beitrag zur studentischen Krankenversicherung (KVdS) bei ca. 90 bis 100 Euro, bestehend aus einem Basissatz (ca. 87,38 €) plus individuellem Zusatzbeitrag der Krankenkasse (ca. 10-15 €), plus Pflegeversicherung (ca. 35,91 € für Kinderlose ab 23). Der Gesamtbetrag landet somit meist zwischen 120 € und 150 € monatlich, wobei es je nach Kasse und Zusatzbeitrag leichte Unterschiede gibt, z.B. bei der Techniker Krankenkasse (TK) oder BARMER https://www.tk.de/techniker/versicherung/gut-versichert-in-jeder-lebenslage/versichert-als-studierende/haeufige-fragen-fuer-studierende/beitrag-studierende-2131472,.
 

Kann man in der studentischen Krankenversicherung sein Kind mitversichern?

Studierende können bis zum 25. Geburtstag in der Regel über die "Familienversicherung" beitragsfrei bei ihren Eltern mitversichert bleiben. Voraussetzung: die Eltern sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 10 Absatz 2 SGB V).

Krankenkasse erklärt: Krankenversicherung im Studium

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Wie lange sind Studenten bei den Eltern privat krankenversichert?

Privatversicherte Kinder und Jugendliche haben in der Regel bis zum Ende der Schullaufbahn über einen Elternteil ihren Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt auch, wenn sie gesetzlich familienversichert oder freiwillig versichert sind.

Wann fällt man aus der Familienversicherung raus als Student?

Studierende können sich in der Regel bis zum 25. Geburtstag familienversichern, wenn die Eltern gesetzlich krankenversichert sind und das Einkommen des Studierenden bestimmte Grenzen (ca. 535 €/Monat, Minijob 556 €) nicht überschreitet. Bei Wehrdienst/Zivildienst verlängert sich die Frist, danach müssen sich Studierende selbst versichern (günstiger Studententarif), was meist mit dem 30. Geburtstag endet, kann aber verlängert werden. 

Wie kann die Familienversicherung für Studierende über den 25. Geburtstag verlängert werden?

Ja, die Familienversicherung kann über 25 hinaus verlängert werden, meist um bis zu 12 Monate bei Unterbrechung durch Freiwilligendienste (Wehrdienst, FSJ/FÖJ) oder bei bestimmten Studienverzögerungen wie Krankheit, Behinderung oder der Betreuung Angehöriger, wobei auch die studentische Krankenversicherung verlängert werden kann, wenn Gründe wie die Geburt eines Kindes die Regelstudienzeit überschreiten. Nach dem 25. Geburtstag geht es meist in die vergünstigte studentische Krankenversicherung, wenn die Voraussetzungen für eine Verlängerung nicht zutreffen.
 

Wie hoch ist der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung für Studenten?

Der monatliche Krankenkassenbeitrag für Studierende liegt ab 2025 bei rund 115 € für die Krankenversicherung (Grundbeitrag + Zusatzbeitrag) plus ca. 30,78 € oder 35,91 € für die Pflegeversicherung (abhängig vom Alter/Kinder), was zusammen oft um die 140 € bis 150 € ergibt. Der Grundbeitrag von ca. 87,38 € basiert auf dem BAföG-Satz (mit 7/10-Regelung), der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse. Familienversichert sind Studierende unter 25, wenn sie wenig verdienen, danach greift die günstigere Studentische Krankenversicherung (KVdS). 

Wie lange kann man als Student bei den Eltern mitversichert sein?

Die Mitversicherung von Kindern in Ausbildung ist längstens bis zum 27. Geburtstag möglich, wenn keine eigene Krankenversicherung vorliegt. Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass die Betroffene/der Betroffene nicht mehr als 500,91 Euro pro Monat verdient ( Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2023).

Wie lange kann ein Kind bei den Eltern krankenversichert sein?

Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich bis 18 Jahre familienversichert, aber die Versicherung kann sich verlängern: bis 23, wenn sie nicht erwerbstätig sind, oder bis 25, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder einen Freiwilligendienst leisten. Bei Behinderung, die den Selbstunterhalt verhindert, besteht die Familienversicherung sogar lebenslang. Wichtig: Das Gesamteinkommen des Kindes darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten, und der Hauptverdiener muss ebenfalls gesetzlich versichert sein. 

Sind Studenten von der Krankenversicherung befreit?

Wer sich im Studium privat versichern will, muss bei einer (beliebigen) gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums gestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen pflichtversichert und freiwillig krankenversichert?

Der wichtigste Unterschied liegt in der Wahlfreiheit. Pflichtversicherte müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Freiwillig Versicherte können zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen.

Wann muss man die gesetzliche Krankenversicherung selber zahlen, wenn man noch studiert?

Wie hoch ist mein Krankenversicherungsbeitrag? Wenn Sie nicht mehr als Studentin oder Student pflichtversichert sein können - also in der Regel spätestens nach dem 30. Geburtstag -, zahlen Sie den Krankenversicherungsbeitrag für freiwillig Versicherte.

Was dürfen Studenten verdienen, um familienversichert zu bleiben?

Um familienversichert zu bleiben, darf ein Student aktuell (Stand 2025/2026) ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von ca. 535 € bis 565 € nicht überschreiten; bei einem Minijob liegt die Grenze bei etwa 556 € bis 603 € monatlich, wobei die genauen Zahlen je nach Krankenkasse und Jahr variieren, da sich die Beträge an der Geringfügigkeitsgrenze orientieren; Ferienjobs zählen nicht zum regelmäßigen Einkommen. 

Sind Studenten automatisch versichert?

Studierende sind nicht automatisch krankenversichert, sondern müssen sich um ihren Versicherungsschutz selbst kümmern. Das nicht zu tun, kann im Krankheitsfall teuer kommen.

Wie viel kostet die AOK Krankenversicherung im Monat für Studenten?

Die Beiträge für die studentische Krankenversicherung sind im Wintersemester 2025/2026 nicht gestiegen und betragen 87,38 Euro pro Monat. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag Seit 2009 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen zur Deckung ihrer Ausgaben Zuweisungen aus dem… .

Wann fällt man aus der Familienversicherung?

Die Familienversicherung entfällt, wenn Kinder älter als 18 (oder unter bestimmten Ausbildungs- und Erwerbsgrenzen bis 23/25 Jahre) sind, wenn der Hauptversicherte die monatliche Einkommensgrenze (aktuell 535 € / 556 € bei Minijobs) überschreitet, bei Scheidung, Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit oder bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland. Auch wenn der Hauptversicherte selbst nicht mehr gesetzlich krankenversichert ist, endet die Familienversicherung für Angehörige, erklärt die Techniker Krankenkasse. 

Kann man länger als 25 Kindergeld bekommen?

Ja, Kindergeld kann auch über 25 hinaus gezahlt werden, aber nur unter bestimmten Ausnahmen: Hauptsächlich, wenn das Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eintrat, sich nicht selbst unterhalten kann. Auch nach dem 25. Geburtstag gibt es noch Kindergeld, wenn eine Behinderung vorliegt und das Kind seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. 

Wann muss man sich als Student selbst versichern?

Kinder von gesetzlich krankenversicherten Studierenden sind in der gesetzlichen Krankenkasse ebenfalls kostenfrei familienversichert. Studierende, die älter als 25 Jahre sind, müssen sich selbst versichern. Dafür können sie die Studenten-Krankenversicherung mit günstigen Beiträgen wählen.

Wie lange haben Studierende Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld gibt es für ein Studium in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes, sofern es sich in einer Erstausbildung befindet und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wie eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 20 Stunden (bei einer zweiten Ausbildung) oder eine nicht überwiegende Tätigkeit. Auch in Übergangszeiten zwischen Ausbildungsabschnitten (max. 4 Monate), Praktika oder Freiwilligendiensten wird gezahlt, ebenso bei Krankheit oder Behinderung unter bestimmten Bedingungen.
 

Wer bezahlt die Krankenkasse für Studenten?

Studierende unter 25 Jahren haben Glück: Sie sind im Regelfall familienversichert und zahlen nichts. Ab 25 Jahren tragen Studierende die Kosten selbst. Beziehende von BAföG -Leistungen können einen Zuschuss erhalten. Diesen müssen sie lediglich beim BAföG -Amt beantragen.

Was passiert, wenn ich als Student mehr als 520 € verdiene?

Während der Vorlesungszeit dürfen Studierende nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um andere Vorteile nicht zu verlieren. Übersteigt das regelmäßige Gesamteinkommen im Jahr 2025 556 Euro im Monat, müssen sich Studierende selbst krankenversichern und Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.

Wie viel darf ich verdienen, um noch familienversichert zu sein?

Für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt 2025 eine monatliche Einkommensgrenze von 535 Euro; bei einem Minijob (556 €) oder bei Studentenjobs unter bestimmten Voraussetzungen liegt die Grenze bei 556 Euro monatlich; diese Beträge umfassen Bruttoeinkommen, Kapitalerträge, Renten und Mieteinkünfte und dürfen regelmäßig nicht überschritten werden.