Wer zahlt Schäden am Balkon?

Gefragt von: Monika Beckmann
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5. Wer haftet bei Schäden am Balkon? Für die Antwort muss ein Blick auf § 14 WEG geworfen werden: Wohnungseigentümer übernehmen für alle Gebäudeteile des Sondereigentums die Haftung, also konsequenterweise auch für solche Schäden, die vom Sondereigentum eines Eigentümers auf das Gemeinschaftseigentum übergehen.

Wer ist für balkonsanierung zuständig?

Zuständig für Reparaturen ist die WEG, denn Balkone sind, meist mit Ausnahme des Bodenbelags, Gemeinschaftseigentum. Sie sollte Schäden – wenn möglich – zeitnah beheben lassen, auch wenn sie zunächst klein erscheinen.

Wem gehört die Unterseite vom Balkon?

Abgesehen vom Bodenbelag ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum. Damit ist gemeint, dass er der Wohnungseigentümerschaft gehört und nicht nur dem Wohnungseigentümer. In der Gemeinschaftsordnung ist dies verankert.

Was gehört beim Balkon zum Gemeinschaftseigentum?

zum Gemeinschaftseigentum. Der innere Balkonraum, der Bodenbelag und alle Gegenstände auf dem Balkon gehören dem Wohnungseigentümer.

Ist der Balkon Teil der Fassade?

Der Balkon ist ein sogenanntes Sondereigentum. Somit ist alles, was weder die Optik der Fassade ändert, den Nachbarn benachteiligt, gegen Gesetze verstößt, noch den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft widerspricht, erlaubt.

Balkonsanierung Teil 1: Schäden begutachten

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Was ist Sondereigentum am Balkon?

FAZIT: Balkone in der WEG

Nur solche Teile, die nicht konstruktiver Art sind, gehören zum Sondereigentum. Namentlich also der Innenanstrich, der Bodenbelag wie beispielsweise Fliesen oder nicht fest installierte Blumenkübel.

Wem gehört der Balkon?

Mieter haben es gut: Haben sie eine Wohnung oder ein Haus mit Balkon, dürfen sie diesen grundsätzlich nutzen, wie sie wollen. Er gehört zur vermieteten Bleibe dazu, wie Ulrich Ropertz erläutert, Sprecher des Deutschen Mieterbunds.

Sind Balkone immer Gemeinschaftseigentum?

AG Köln, Urteil v. 8.5.2015, 215 C 133/14: Die konstruktiven Elemente des Balkons stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum. Die Kosten für den Abriss von Balkonen und die Erneuerung der Balkone haben daher sämtliche Wohnungseigentümer zu tragen.

Ist ein Balkon Sondernutzungsrecht?

Kein Sondernutzungsrecht möglich. Ein einer Eigentumswohnung vorgelagerter Balkon ist Bestandteil dieses Sondereigentums. Aus diesem Grund kann an ihm kein Sondernutzungsrecht für den Eigentümer der angrenzenden Wohnung bestellt werden, stellte das Oberlandesgericht München fest.

Wer überprüft Balkone?

“ Der Eigentümer müsse dafür sorgen, dass seine bauliche Anlage und alle Teile der Anlage dauerhaft sicher seien. „Er muss sich auch um den Zustand von Balkonen kümmern. Die Verantwortung nimmt ihm niemand ab.

Ist der Balkon in der Wohnfläche enthalten?

Das regelt die Wohnflächenverordnung (WoFIV), die seit 2004 gilt. Nach Paragraph 4 Nr. 4 WoFIV dürfen die Grundflächen von „Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte in die Berechnung der Wohnfläche einfließen.

Was sind konstruktive Teile eines Balkons?

Die konstruktiven Bestandteile des Balkons, wie die Boden(Krag-) platte, die Isolierschicht, die Balkonbrüstung, das Balkongitter, die Balkontür oder Balkontrennwände und Türschwellen, die Decke und Fassadenseite, die Abläufe und Entwässerungsleitungen sowie Blumen- und Pflanztröge, soweit sie als begrenzende ...

Wer muss den Balkon streichen?

Balkone werden zwar mit den Wohnungen vermietet, sind aber gleichzeitig Teil des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes. Deshalb ist der Vermieter für den Anstrich verantwortlich. Das bedeutet: Mieter, die eigenmächtig ihren Balkon streichen, müssen gegebenenfalls Schadenersatz leisten.

Wann müssen Balkone saniert werden?

Wann muss ein Balkon saniert werden? Eine Sanierung des Balkons ist notwendig, wenn der Beton bereits Schäden wie Löcher und Risse zeigt, sich Fliesen vom Untergrund lösen sowie Ausblühungen, Stockflecken oder Moosbewuchs zu sehen sind.

Welche Handwerker sanieren Balkone?

Welchen Handwerker kann ich mit der Balkonsanierung beauftragen?
  • Dachdecker (Abdichtungstechnik/Abdichtungsbahnen)
  • Bauklempner (Zinkbleche)
  • Fliesenleger (Fliesen im Mörtelbett mit Verfugung)

Wie viel kostet eine balkonsanierung?

Im Schnitt liegen die Balkon sanieren Kosten bei etwa 150 – 400 Euro pro Quadratmeter.

Sind Fliesen auf dem Balkon Sondereigentum?

Muss für die Schadensbeseitigung der Bodenbelag (Balkonfliesen = Sondereigentum) vom Balkon entfernt werden, hat der betroffene Eigentümer diese Maßnahme gemäß § 14 Abs. 4 WEG zu dulden, doch ist ihm der daraus entstehende Schaden (neuer Estrich und neue Fliesen) zu ersetzen (§ 16 Abs. 4 WEG).

Ist ein Sichtschutz auf dem Balkon eine bauliche Veränderung?

Wenn ein Wohnungseigentümer an dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Balkon eine Trennwand als Sichtschutz anbringt, stellt dies eine bauliche Veränderung dar. Diese müssen die Nachbarn nicht zwingend hinnehmen.

Wer trägt die Kosten der Instandhaltung bei einem Sondernutzungsrecht?

Das Sondernutzungsrecht beinhaltet Rechte und Pflichten für den Berechtigten, während die Kosten für Instandhaltung und Reparaturen in der Regel von der Eigentümergemeinschaft getragen werden.

Wann darf ein Balkon zu 50% angerechnet werden?

Die Wohnflächenverordnung ist für Mieter von Vorteil: Flächen unter Dachschrägen werden nur teilweise oder gar nicht in die Gesamtfläche eingerechnet, Balkone und Terrassen mit 25 Prozent – außer die Qualität ist besonders hoch, dann dürfen es bis zu 50 Prozent sein.

Wie viel zählen Balkone zur Wohnfläche?

Ab dem 1.1.2004 gilt die Wohnflächenverordnung. Hier wurde die alte Regel umgedreht: Balkone zählen "in der Regel" zu einem Viertel, im Ausnahmefall bis zur Hälfte.

Wann wird ein Balkon angerechnet?

Wann wird ein Balkon zu 50 Prozent angerechnet – und wann zu 25 Prozent? Die Wohnflächenverordnung sieht vor, dass Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zu 25 Prozent und höchstens zu 50 Prozent angerechnet werden (§4 WoFlV).

Ist der Vermieter für den Balkon zuständig?

Menschen in Deutschland über einen Balkon oder eine Terrasse verfügen. Doch, was ist, wenn das beliebte "Extra-Zimmer mit Aussicht" in einem schlechten Zustand ist? Rein rechtlich gilt: Gehört ein Balkon zu der Mietsache, also der Wohnung, ist der Vermieter für die Beseitigung etwaiger Schäden zuständig.

Ist der Balkon öffentlicher Raum?

Allgemein gilt: Der Balkon zählt zum gemeinschaftlichen und öffentlichen Raum und unterliegt gegenüber der Wohnung besonderen Bestimmungen. Als gängige Grenze zwischen dem öffentlichen und dem persönlichen Rechtsraum des Mieters wird die Balkonbrüstung gesehen.

Was ist auf dem Balkon erlaubt und was nicht?

Mieter haben bei der Balkonnutzung beinahe freie Hand: Sie dürfen sich auf dem Balkon sonnen, sie dürfen hier essen, trinken, rauchen oder feiern. Auch Freunde und Bekannte einzuladen, ist nicht verboten. Allerdings muss man dabei immer auf die Nachbarn Rücksicht nehmen.